Urteil gegen Heckler & Koch: Millionenstrafe für Waffenschmiede
Erstmals wird eine deutsche Rüstungsfirma wegen illegaler Waffenexporte verurteilt. Kritiker bemängeln die unterbelichtete Rolle der Politik.
Die Zuschauerreihen sind voll am Tag der Urteilsverkündung. In der ersten Reihe sitzt Jürgen Grässlin, Rüstungsgegner, zusammen mit dem Anwalt Holger Rothbauer hat er das Verfahren vor über acht Jahren ins Rollen gebracht, als sie Beweise dafür gesammelt haben, dass Waffenhersteller zwischen 2006 und 2009 fast 5.000 Sturmgewehre für Unruheprovinzen von Mexiko geliefert hatten.
Doch das Raunen unter den Zuschauern ist keine Würdigung eines forschen Urteils. Es ist Ausdruck einer gewissen Empörung darüber, dass ausgerechnet der Mann, der bei Heckler & Koch für gute Beziehungen zu den deutschen Behörden sorgen sollte, mit einem Freispruch davonkommt.
Peter B. ist der größte Fisch unter den Angeklagten. In seinem früheren Leben war er Landgerichtspräsident in Rottweil. 2006 kam er als Behördenbeauftragter zur Oberndorfer Waffenschmiede, weil er noch etwas „halbwegs Sinnvolles“ in seinem Ruhestand tun wollte, wie er vor Gericht sagt. Er stand in regelmäßigem Kontakt mit dem Wirtschaftsministerium und wusste, nach welchen Kriterien dort Genehmigungen für Waffenlieferungen erteilt werden. Für manche im Saal ist es schwer zu glauben, dass er keinen Anteil an der Manipulation der Endverbleibserklärungen für die Gewehre für Mexiko hatte.
Sauber abgeheftet
Dies sei ein Indizienprozess gewesen, erklärt dagegen die Kammer. Man habe jedem Angeklagten einzeln nachweisen müssen, wann er was über die Transaktionen erfahren habe. Im Fall von B. gelang dies der Staatsanwaltschaft und dem Gericht nicht, von den Gesprächen, die er damals im Ministerium geführt hatte, hat B. keine Notizen angefertigt.
Bei einer Sachbearbeiterin konnte der Nachweis einfacher erbracht werden, sie hatte den ominösen Mailverkehr sauber abgeheftet. Sie wird zu 17 Monaten auf Bewährung und 250 Stunden Sozialdienst verurteilt. Auch der Vertriebsleiter, Ingo S., erhält eine Bewährungsstrafe von 22 Monaten. Außerdem muss er 50.000 Euro Strafe an soziale Einrichtungen bezahlen.
Jürgen Grässlin, Rüstungskritiker
Beiden konnte nachgewiesen werden, dass sie an Manipulationen sogenannter Endverbleibserklärungen für 4.700 Gewehre, zwei Maschinenpistolen und entsprechendem Zubehör beteiligt waren. Das Gericht wertete dazu einen E-Mail-Verkehr zwischen dem Oberndorfer Haupthaus und dem mexikanischen Repräsentanten des Unternehmens aus, in dem darüber diskutiert wird, welche mexikanischen Bundesstaaten als Bestimmungsort in den Dokumenten auftauchen dürfen und welche nicht.
Ausgerechnet Guerrero, die Provinz, die als Hauptabnehmer für die Oberndorfer Waffen galt, durfte nicht in der Endverbleibserklärung auftauchen, obwohl die Waffen später dort landeten und auch bei der Verschleppung und Ermordung von 43 Studenten im Jahr 2014 zum Einsatz kamen. Also wurde der Bestimmungsstaat aus den Genehmigungsdokumenten gestrichen. Das lief nach dem Grundsatz „Sie wünschen, wir spielen“, sagt der Vorsitzende Richter.
Den beiden nach der Aktenlage Hauptverantwortlichen in der Sache habe man nicht den Prozess machen können, bedauerte das Gericht. Mitarbeiter Axel H. ist inzwischen verstorben und der mexikanische Handelsvertreter nicht zur Verhandlung erschienen. Er legte das Attest einer mexikanischen Klinik vor, nach dem ihm die Reise über den Atlantik gesundheitlich nicht zuzumuten ist.
Das Urteil folge dennoch nicht dem „populistischen Spruch ‚Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen‘“, beteuert Richter Maurer. Trotzdem bleibt mit dem Freispruch des Behördenbeauftragten B. die Rolle der Politik aus Sicht der Rüstungskritiker unterbelichtet. Etwa die Frage, ob das Wirtschaftsministerium im Genehmigungsverfahren genau genug hingeschaut hat.
In der Verhandlung hatte ein Ministeriumsmitarbeiter ausgesagt, man sei eben das Ministerium „für“ Wirtschaft, für Einwände sei das Auswärtige Amt zuständig gewesen. Das Gericht stellt nun in seinem Urteil klar, die Bundesbehörden seien die Betrogenen gewesen, nicht die Komplizen. Ihnen habe Heckler & Koch sachlich falsche Dokumente vorgelegt.
Keine Kleinigkeit
Für Jürgen Grässlin dagegen ist klar: „Das Rüstungskontrollregime in Deutschland ist nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben ist.“ Dabei kann er sich sogar auf eine Feststellung des Gerichts berufen. Es gebe da eine Gesetzeslücke, sagt der Vorsitzende Richter: Das Erschleichen einer Rüstungsexportgenehmigung sei nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz nicht strafbar, nur nach dem Außenhandelsgesetz.
Insgesamt habe das Urteil „helle und dunkle Seiten“, sagt Grässlin nach dem Prozess in die Fernsehkameras. Zu den aus seiner Sicht hellen Seiten gehört zweifellos, dass Heckler & Koch an die Staatskasse zahlen muss. 3,7 Millionen, das ist für ein Unternehmen wie den Oberndorfer Mittelständler keine Kleinigkeit. Nach einem Bericht des Handelsblatts erwirtschaftete die Waffenschmiede in den ersten drei Quartalen im vergangenen Jahr Millionenverluste – bei hohen Schulden und einem Umsatz von gerade mal 164 Millionen Euro.
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