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Urteil gegen Heckler & KochMillionenstrafe für Waffenschmiede

Erstmals wird eine deutsche Rüstungsfirma wegen illegaler Waffenexporte verurteilt. Kritiker bemängeln die unterbelichtete Rolle der Politik.

Mexikanische Polizisten beschlagnahmen eine Heckler & Koch-Maschinenpistole Foto: Lopez/reuters

Stuttgart taz | Es geht ein Raunen durch den Zuschauerraum des Stuttgarter Landgerichts, als der Vorsitzende Richter, Frank Maurer, ein Urteil verkündet, das man historisch nennen kann. Erstmals wird ein deutsches Rüstungsunternehmen wegen illegaler Waffenexporte zur Rechenschaft gezogen. Zwei Mitarbeiter werden immerhin zu Bewährungsstrafen verurteilt, Heckler & Koch, Ausrüster von Polizei und Bundeswehr, muss die 3,7 Millionen Euro, die es aus dem illegalen Waffendeal mit Mexiko erlöst hat, an die Staatskasse abführen.

Die Zuschauerreihen sind voll am Tag der Urteilsverkündung. In der ersten Reihe sitzt Jürgen Grässlin, Rüstungsgegner, zusammen mit dem Anwalt Holger Rothbauer hat er das Verfahren vor über acht Jahren ins Rollen gebracht, als sie Beweise dafür gesammelt haben, dass Waffenhersteller zwischen 2006 und 2009 fast 5.000 Sturmgewehre für Unruheprovinzen von Mexiko geliefert hatten.

Doch das Raunen unter den Zuschauern ist keine Würdigung eines forschen Urteils. Es ist Ausdruck einer gewissen Empörung darüber, dass ausgerechnet der Mann, der bei Heckler & Koch für gute Beziehungen zu den deutschen Behörden sorgen sollte, mit einem Freispruch davonkommt.

Peter B. ist der größte Fisch unter den Angeklagten. In seinem früheren Leben war er Landgerichtspräsident in Rottweil. 2006 kam er als Behördenbeauftragter zur Oberndorfer Waffenschmiede, weil er noch etwas „halbwegs Sinnvolles“ in seinem Ruhestand tun wollte, wie er vor Gericht sagt. Er stand in regelmäßigem Kontakt mit dem Wirtschaftsministerium und wusste, nach welchen Kriterien dort Genehmigungen für Waffenlieferungen erteilt werden. Für manche im Saal ist es schwer zu glauben, dass er keinen Anteil an der Manipulation der Endverbleibserklärungen für die Gewehre für Mexiko hatte.

Sauber abgeheftet

Dies sei ein Indizienprozess gewesen, erklärt dagegen die Kammer. Man habe jedem Angeklagten einzeln nachweisen müssen, wann er was über die Transaktionen erfahren habe. Im Fall von B. gelang dies der Staatsanwaltschaft und dem Gericht nicht, von den Gesprächen, die er damals im Ministerium geführt hatte, hat B. keine Notizen angefertigt.

Bei einer Sachbearbeiterin konnte der Nachweis einfacher erbracht werden, sie hatte den ominösen Mailverkehr sauber abgeheftet. Sie wird zu 17 Monaten auf Bewährung und 250 Stunden Sozialdienst verurteilt. Auch der Vertriebsleiter, Ingo S., erhält eine Bewährungsstrafe von 22 Monaten. Außerdem muss er 50.000 Euro Strafe an soziale Einrichtungen bezahlen.

Das Rüstungskontrollregime in Deutschland ist nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben ist.

Jürgen Grässlin, Rüstungskritiker

Beiden konnte nachgewiesen werden, dass sie an Manipulationen sogenannter Endverbleibserklärungen für 4.700 Gewehre, zwei Maschinenpistolen und entsprechendem Zubehör beteiligt waren. Das Gericht wertete dazu einen E-Mail-Verkehr zwischen dem Oberndorfer Haupthaus und dem mexikanischen Repräsentanten des Unternehmens aus, in dem darüber diskutiert wird, welche mexikanischen Bundesstaaten als Bestimmungsort in den Dokumenten auftauchen dürfen und welche nicht.

Ausgerechnet Guerrero, die Provinz, die als Hauptabnehmer für die Oberndorfer Waffen galt, durfte nicht in der Endverbleibserklärung auftauchen, obwohl die Waffen später dort landeten und auch bei der Verschleppung und Ermordung von 43 Studenten im Jahr 2014 zum Einsatz kamen. Also wurde der Bestimmungsstaat aus den Genehmigungsdokumenten gestrichen. Das lief nach dem Grundsatz „Sie wünschen, wir spielen“, sagt der Vorsitzende Richter.

Den beiden nach der Aktenlage Hauptverantwortlichen in der Sache habe man nicht den Prozess machen können, bedauerte das Gericht. Mitarbeiter Axel H. ist inzwischen verstorben und der mexikanische Handelsvertreter nicht zur Verhandlung erschienen. Er legte das Attest einer mexikanischen Klinik vor, nach dem ihm die Reise über den Atlantik gesundheitlich nicht zuzumuten ist.

Friedensaktivist Jürgen Grässlin beim Protest vor der Urteilsverkündung Foto: Orlowski/reuters

Das Urteil folge dennoch nicht dem „populistischen Spruch ‚Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen‘“, beteuert Richter Maurer. Trotzdem bleibt mit dem Freispruch des Behördenbeauftragten B. die Rolle der Politik aus Sicht der Rüstungskritiker unterbelichtet. Etwa die Frage, ob das Wirtschaftsministerium im Genehmigungsverfahren genau genug hingeschaut hat.

In der Verhandlung hatte ein Ministeriumsmitarbeiter ausgesagt, man sei eben das Ministerium „für“ Wirtschaft, für Einwände sei das Auswärtige Amt zuständig gewesen. Das Gericht stellt nun in seinem Urteil klar, die Bundesbehörden seien die Betrogenen gewesen, nicht die Komplizen. Ihnen habe Heckler & Koch sachlich falsche Dokumente vorgelegt.

Keine Kleinigkeit

Für Jürgen Grässlin dagegen ist klar: „Das Rüstungskontrollregime in Deutschland ist nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben ist.“ Dabei kann er sich sogar auf eine Feststellung des Gerichts berufen. Es gebe da eine Gesetzeslücke, sagt der Vorsitzende Richter: Das Erschleichen einer Rüstungsexportgenehmigung sei nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz nicht strafbar, nur nach dem Außenhandelsgesetz.

Insgesamt habe das Urteil „helle und dunkle Seiten“, sagt Grässlin nach dem Prozess in die Fernsehkameras. Zu den aus seiner Sicht hellen Seiten gehört zweifellos, dass Heckler & Koch an die Staatskasse zahlen muss. 3,7 Millionen, das ist für ein Unternehmen wie den Oberndorfer Mittelständler keine Kleinigkeit. Nach einem Bericht des Handelsblatts erwirtschaftete die Waffenschmiede in den ersten drei Quartalen im vergangenen Jahr Millionenverluste – bei hohen Schulden und einem Umsatz von gerade mal 164 Millionen Euro.

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11 Kommentare

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  • 8G
    83191 (Profil gelöscht)

    Bitte seid etwas konsistenter bei der Bezeichnung der Waffenkategorien.

    Im Bild heisst es Maschinengewehr, im Text Maschinenpistole, Gewehre oder Sturmgewehre.

    Richtig wäre (ausgehend von dem Bild ganz oben) Sturmgewehre. Wenn man sich die Details sparen will, schreibt einfach von "automatischen Waffen". Da hat man alles abgedeckt ;-)

  • Falls die Waffen wirklich bei dem Mord an den Studenten, s. Artikel, zum Einsatz kamen, dann empfinde ich spätestens diese Waffenlieferung (moralisch) als Beihilfe zum Mord.

  • M.M.n. steckt hier noch wesentlich mehr dahinter, als das Gericht überhaupt fassen konnte.

    Nämlich: "Operation fast and furious". Dies war eine Operation der US Behörde ATF und hatte das Ziel Hintermänner der mexikanischen Drogenkartelle aufzuspüren. Der Plan war, vereinfacht ausgedrückt: man bringt Waffen in Umlauf, die von bekannten illegalen Waffenhändlern oder Spitzeln gekauft werden und überwacht, an wem diese sie letztlich weiterverkaufen. Kennen sie den Endabnehmer kennen sie den Drogenboss, den korrupten Polizeichef, den "Bad Cop" in den eigenen Reihen usw.

    Die ganze Aktion endete in einer einzigen Katastrophe: nicht nur blieben die Zahlen der Verhaftungen weit hinter den Erwartungen zurück, auch blieben von den etwa 2000 in Umlauf gebrachten Waffen etwa 1300 einfach verschwunden. Nur sporadisch tauchen sie wieder auf; so befand sich z.B. im Arsenal der Bataclan Attentäter ein "Fast and Furious" Sturmgewehr.......

    Was ging schief? Kurz gesagt: Verrat und Korruption. Die Kartelle und korrupten Behörden waren frühzeitig gewarnt, daß die Waffen aus den USA "heiß" sind. Also hatten sie die Wahl: entweder man "trickst die ATF aus", was auch oft gelungen ist oder man kauft bei Anbietern wie z.B. H&K ein.

    Die heute Verurteilten kennen sich in ihren Metier bestens aus; ihnen muss klar gewesen sein, daß sie sich strafbar machen (auch wenn das Strafmaß hier ein Witz ist....). Man sollte wirklich mal die privaten Finanzen der hier Verurteilten in Augenschein nehmen und in Erfahrung bringen, ob sie sich immer für den aktuellen Umrechnungskurs Pesos-Euro interessieren......

    en.wikipedia.org/w...gunwalking_scandal

  • "Das Urteil folge dennoch nicht dem „populistischen Spruch ‚Die Großen hängt man, die Kleinen lässt man laufen‘“, beteuert Richter Maurer."

    Der Spruch geht aber anders herum.



    "Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen." Und danach sieht es hier ja auch, wenn eine Sachbearbeiterin verknackt wird weil sie E-Mails abheftetete, aber der Peter B., große Fisch, frei kommt...



    Auch die Ministerien wussten ja von was bösem nie nicht was.



    Hat der Richter es falsch gesagt, oder hat die TAZ falsch zitiert?

    • Benno Stieber , Autor des Artikels, taz-Korrespondent BaWü
      @derSchreiber:

      Und wir haben es inzwischen korrigiert.

    • Benno Stieber , Autor des Artikels, taz-Korrespondent BaWü
      @derSchreiber:

      Die taz hat es falsch zitiert.

      • @Benno Stieber:

        Kann ja mal passieren. Auch wenn so ein Versprecher schon ein Freudscher gewesen wäre.

        Und das mag ich an der taz, dass auch Autoren sich zu Wort melden.



        Dafür zahl ich auch^^

  • 8G
    81331 (Profil gelöscht)

    ...eine 'Strafe' in Höhe von 3,7 Millionen Euro? Da sind doch allein die Werbekosten dieser Firma höher.

    • @81331 (Profil gelöscht):

      HK hat 2017 13,4 Millionen Euro Verlust gemacht und es es musste von den Gesellschaftern ein 30 Millionen Euro Überbrückungskredit gewährt werden, Zinslos.

      HK steht wirtschaftlich extrem unter Druck, die haben für sowas aber auch nicht einen Euro übrig.

      • 8G
        81331 (Profil gelöscht)
        @Sven Günther:

        ...wenn die Firma nur Verluste macht, wieso existiert sie dann noch?!



        Und, Geld für Werbung ist immer da, kann man von der Steuer absetzen, wurde wahrscheinlich in die "13.4 Millionen Euro Verlust" mit reingerechnet.

        • @81331 (Profil gelöscht):

          Weil der Gesellschafter Andreas Heeschen bisher ca. 50 Millionen Euro in den Laden gepumpt hat.