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Bleiberecht für gut integrierte FlüchtlingeMerkel gegen Spurwechsel

Die Kanzlerin findet es falsch, gut integrierten, aber abgelehnten Asylbewerbern ein Bleiberecht zu ermöglichen.

Durch Merkels Absage wird sich der Streit in der GroKo über ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz fortsetzen Foto: dpa

BERLIN taz | Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich gegen einen sogenannten Spurwechsel für abgelehnte, aber gut integrierte AsylbewerberInnen ausgesprochen. „Nach außen das Signal zu geben, du kannst kommen, und es wird im Grunde dann nicht mehr unterschieden, das finde ich nicht richtig“, sagte Merkel am Sonntagabend im ARD-Sommerinterview. Es erzeuge ein falsches Bild, wenn der Eindruck erweckt werde, dass man als Asylbewerber oder Flüchtling komme und dann einfach die Spur in Richtung des Fachkräftemangels wechsele.

Der Spurwechsel bedeutet, dass es AsylbewerberInnen, die abgelehnt und nur geduldet, aber gut integriert sind und einen Arbeitsplatz haben, über ein Einwanderungsrecht ermöglicht wird, in Deutschland zu bleiben. Sie könnten also aus der Spur des Asylrechts in die Spur eines Einwanderungsrechts wechseln. Durch Merkels Absage wird sich ein Streit in der Großen Koalition über ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz fortsetzen, das im Koalitionsvertrag verabredet ist.

Die SPD würde in dieses Gesetz gern den Spurwechsel aufnehmen. SPD-Chefin Andrea Nahles hatte vor gut einer Woche angekündigt, auf einer Reform zu bestehen. „Ich bin ausdrücklich der Meinung, dass zurzeit die falschen Leute ab­geschoben werden, nämlich gut integrierte Menschen, die in Arbeit, die in Ausbildung sind“, sagte sie. Denen solle man eine Chance geben. „Das werden wir durchsetzen“, kündigte Nahles an.

Mit die Forderung steht die SPD nicht allein da. FDP, Grüne und Linkspartei sind für den Spurwechsel, auch aus der Wirtschaft kommen immer wieder entsprechende Forderungen. Vor eineinhalb Wochen wurden die Eckpunkte von Innenminister Horst Seehofer (CSU) für ein Einwanderungsgesetz öffentlich. Dem Papier zufolge soll die Fachkräftezuwanderung am Bedarf der Wirtschaft ausgerichtet werden. Dabei sollen Qualifikation, das Alter, Sprachkenntnisse, der Nachweis eines Arbeitsplatzangebots und die Sicherung des Lebensunterhalts „in angemessener Weise berücksichtigt“ werden.

Auch Seehofer gegen Spurwechsel

Von Spurwechsel ist in Seehofers Papier keine Rede. Allerdings bietet eine Formulierung Interpretationsspielraum. Zur Fachkräftesicherung müssten alle ihren Beitrag leisten, heißt es in dem Papier: „Dazu gehört auch, die Potenziale der Personen mit Fluchthintergrund, die eine Beschäftigung ausüben, für unseren Arbeitsmarkt zu nutzen.“ Auch Seehofer sprach sich allerdings inzwischen gegen den Spurwechsel aus.

Zurzeit werden die falschen Leute abgeschoben

Andrea Nahles, SPD-Vorsitzende

In der Union befürchten viele, dass ein Spurwechsel wie ein „Pull-Faktor“ wirken, also eigentlich chancenlose AsylbewerberInnen ins Land locken könnte. Um dieses Argument zu entkräften, haben die SPD-Innenpolitiker Eva Högl und Burkhard Lischka eine Stichtagsregelung vorgeschlagen. Demnach bekämen gut integrierte AusländerInnen, die zum 1. August 2018 bereits in einem Ausbildungsverhältnis oder in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis standen, einen regulären Aufenthaltstitel. Nach dem Stichtag könnten keine Arbeitsverhältnisse mehr geschlossen werden. So sei Missbrauch ausgeschlossen.

Merkel verwies in dem Interview auf eine bestehende Aufenthaltsregelung für Geduldete, die nach einer Ausbildung zwei Jahre hier arbeiten dürfen. Zudem sei man mitten in der ­Diskussion über ein Fachkräftezuwanderungsgesetz, betonte Merkel. Dies sei „ein Riesenschritt für die Union“, nachdem sie sich jahrzehntelang dagegen gesperrt habe. Man sehe, dass das notwendig sei, sagte Merkel. Auch Parteien seien lernfähig.

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47 Kommentare

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  • Wording 4.0 - „Spurwechsel“ klingt für mich mehr so nach Austausch der Unterhose.

  • Die Chancen um einen Arbeitsplatz sollten für nicht EU Bürger gleich bleiben. Warum soll z.b. eine mexikanische Ärztin gegenüber einem nicht bleibeberechtigten im bewerbungsprozess benachteiligt werden.



    Eine klare Trennung ist hier eine Frage der Gerechtigkeit.

    • @Demokrat:

      Es ist gerecht, wenn jemand, der hier lebt und gut integriert ist, seinen Arbeitsblatt aufgeben muss und abgeschoben wird, damit jemand anderes aus dem Ausland die Chance hat, sich auf diesen Arbeitsplatz zu bewerben?

      Umgkehrt wird ein Schuh daraus.

      • @Francesco:

        Es ist sicherlicht nicht "gerecht" wenn jemand ohne Anspruch auf Einwanderung, jahrelang öffentlich gefördert und durch alle für Ihn kostenlosen Rechtsverfahren einen Aufenthalt erzwingt, obwohl alles richterlich geprüft wurde das er Ausreisen müsste. Was ist das für eine Rechtsauffassung.



        Recht nach dem Motto "Frechheit siegt" oder nach "Gutsherrenart?

      • @Francesco:

        Also ihrer Meinung nach ist Diskriminierung ok?



        Der schon hier ist (ohne bleiberecht) Soll natürlich bevorteilt werden?



        Komische Logik. Aber durchaus im Sinne des Neoliberalismus.

        • @Demokrat:

          Diskriminiert wird doch der, der schon hier ist und seinen Job verliert.

          • @Francesco:

            Erzählen Sie das der mexikanischen Ärztin, die sich um die gleiche Stelle bewerben würde, aber so keine Chance hat.

    • 9G
      90191 (Profil gelöscht)
      @Demokrat:

      Gerechtigkeit? Nun, das ist ein großes Wort - und der falsche Umgang damit: Gefährlich!

      Man muß hier genau aufpassen, was man denkt: Die europäische Geschichte - eine Geschichte der Kolonisation. Die Auswirkungen sind bis heute spürbar. Also das ist nicht so einfach, da zu sagen, dass ein Flüchtling keinen Anspruch hat, da tritt man schnell in eine Falle - eine Falle des strukturellen Rassimus!

      Also man sollte hier wirklich nicht auf eigene Faust eine Meinung bilden, sondern erst Fachleute und Experten zu Rate ziehen, die einem genau sagen können, welche Meinung angebracht ist. Dann kann man darauf aufbauen.

      • @90191 (Profil gelöscht):

        "Also man sollte hier wirklich nicht auf eigene Faust eine Meinung bilden, sondern erst Fachleute und Experten zu Rate ziehen, die einem genau sagen können, welche Meinung angebracht ist. Dann kann man darauf aufbauen."

        Öhh.. wie war das noch bei Kant mit der selbstverschuldeten Unmündigkeit?



        "selbstverschuldet ist[...]die Ursache [d. Unmündigkeit], wenn die Ursache nicht am Mangel des Verstand, sondern des Entschließens und des Muthes liegt,sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen."

        Wir sollen aus der Postaufklärung, back to the roots?

        Noch eine Frage: Wie entscheidest du, ob jemand ein Experte ist, wenn das Thema doch zu komplex ist um es als Laie zu durchschauen, was sind dann die Kriterien und v.A. wie werden diese geprüft?

  • Ist ja nicht so, dass Deutschland kein Ausländerrecht hat. Das deutsche Ausländerrecht passt nur viel besser zu den Bedürfnissen urdeutscher Untertanen als zu den Bedürfnissen der meisten Ausländer.

    Seit 2005 regelt § 3 Absatz 1 des Zuwanderungsgesetzes, dass Ausländer nur dann „in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten [dürfen]“, wenn sie einen Pass besitzen, der – wie § 4 konkretisiert – einen sogenannten „Aufenthaltstitel“ beinhaltet, ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis nämlich.

    In echten Einwanderungsländern ist das anders. Da reist man erst ein und bekommt dann einen „Titel“ – oder auch nicht. Nicht-Deutschen, die ihre eigenen, zum Teil existenziellen Bedürfnisse haben, ist deutsches Recht nur sehr schwer zu erklären. Vor allem, weil sich deutsche Botschaften bei der Vergabe von Visa in vielen Fällen extrem schwer tun.

    Wer beispielsweise „farbig“ ist oder „Zigeuner“, bekommt kein Visum. Weil man ihm unterstellt, dass er Probleme machen wird. Mit derartigen Vorurteilen wollen sich viele Leute nicht abfinden. Sie wissen, dass Deutschland ein Asylrecht hat. Deswegen fragen sie die deutsche Botschaft gar nicht erst. Sie gehen ohne Visum los und hoffen auf Asyl bzw. auf die Zeit vor ihrer Ablehnung.

    Deutsche Verwaltungsmühlen mahlen langsam – wenn sie denn malen dürfen und nicht pauschal urteilen müssen. Wer nicht gleich wieder abgeschoben wird, der muss Geduld haben. Wer in der Wartezeit nicht dealt sondern arbeitet, lernt oder studiert, gilt als „gut integriert“. Auch, weil es fast ein Wunder ist, wenn man ihn lässt.

    Der „Spurwechsel“ ist eine Art Übergangslösung. Gibt es erst mal ein echtes Einwanderungsrecht, wird er nicht mehr gebraucht. So weit aber ist es noch nicht. Noch gibt es zu viele „Härtefälle“. Dass unser aller Kanzlerin sich selbst derzeit mehr schützt als jeden Zugewanderten, kann ich aber verstehen. Sie hat es auch nicht immer leicht mit ihrem Teutschen Volker und seinen (Leid-)Medien.

    • @mowgli:

      Die Passpflicht aus P. 3 Abs. 1 AufenthG ist doch kein Teufelswerk. Meinen Sie, dass in modernen Einwanderungsgesetzen eine Prämie auf Passlosigkeit steht? :-)

      Dass es einfacher geht, richtig.

  • Allerdings stellt sich wirklich die Frage, warum man AsylantragstellerInnen zu irgendwelchen kostspieligen Integrations- und Sprachkursen schickt, wenn die Integration und Sprache doch erst nach bewilligtem Asyl wichtig wird. Man weckt ja auch damit falsche Erwartungen und Begehrlichkeiten....

    • 7G
      76530 (Profil gelöscht)
      @Nicky Arnstein:

      Diese Frage stellt sich nur jenen, denen die Bilanz der Haushaltskasse wichtiger ist als das Schicksal von Menschen.

      Menschen, die neu in D ankommen, müssen sich im Alltag verständigen können. Was brauchen Sie dafür? Richtig. Sprachkenntnisse. Wenigstens ein Minimum davon.

      • @76530 (Profil gelöscht):

        Unsinn. Wenn ich in irgendein beliebiges Land gehe, dessen Sprache ich nicht beherrsche, kann ich nicht erwarten, dass man mir die Sprachkurse bezahlt.

  • Auch wenn ich mit Merkel meist nicht einer Meinung bin, bin ich es in diesem Fall. Man muss klar zwischen Asylrecht und Einwanderungsrecht unterscheiden und jeweils Regeln aufstellen, da sonst der Anreiz zu "flüchten" noch größer wird. Herr/Frau XY, der/die bei uns Asyl beantragt hat und bis zum Bescheid bei uns arbeiten darf und sich auch integriert, müsste nach abgelehntem Asylantrag das Land verlassen und sich von seinem/ihrem Heimatland aus als Einwanderer/in bewerben. Ich vermute mal, dass er/sie durch seine/ihre während des Aufenthalts in Deutschland als Asylbewerber/in gesammelten Qualifikationen ganz gute Chancen hätte, als Einwanderer/in zu uns kommen zu dürfen - sofern er/sie alle anderen Konditionen erfüllt.

    • @Nicky Arnstein:

      "Man muss klar zwischen Asylrecht und Einwanderungsrecht unterscheiden und jeweils Regeln aufstellen, da sonst der Anreiz zu "flüchten" noch größer wird. "

      Eine steile These, die empirischer Belege bedürfte...



      Fluchtgründe sind ganz andere.



      Das weiß Merkel mit Sicherheit auch, schließlich gibt das Amt für politische Bildung diese Gründe an:



      Krieg, Diskriminierung, Armut.

      Ihren Stadnpunkt an sich kann ich jedoch nachvollziehen

  • Die Frage ist doch auch die, wie ich mit dem Begriff und der Tatsache Fachkräftemangel umgehe.



    Hole ich sie ausgebildet ins Land, oder bilde ich sie auf eigene Kosten erst aus, arbeite sie ein und sorge auf lange Sicht dafür, dass sie zu echten Fachkräften werden. Der eben erst Ausgebildete ist nämlich lediglich ausgewiesener Facharbeiter aber noch lange keine von den so dringend benötigten Fachkräften.



    Die Asylsuchenden, welche hier die Chance erhalten, eine vollwertige Ausbildung oder gar ein Studium zu absolvieren, sollten diese Möglichkeit auch als eine solche verstehen, ausgebildet oder studiert in ihre Heimatländer zurückzukehren. Der erste Grund für eine Flucht (und hier beziehe ich mich auf die Definition der Genfer Flüchtlingskonvention, schließe also Wirtschaftsflüchtlinge aus) besteht doch in erster Linie darin, sein Leben in Sicherheit zu bringen mit dem Ziel, nach Beseitigung der Fluchtursachen in sein Herkunftsland zurückzukehren. (siehe Erfahrungen aus den Balkankriegen der 90ger Jahre). Das dann mit einer abgeschlossenen Ausbildung zu tun, halte ich für eine großartige Sache. Zumal für abgelehnte Asylbewerber.



    Die legale Möglichkeit der Einwanderung besteht ja ohnehin, sollte jedoch durch ein noch wirksameres und konkreteres Einwanderungsgesetz klarer umrissen werden.

    • @Trabantus:

      Weg von der Ausländerrechtsmaterie.., an deeeeeen Fachkräftemangel glaube ich kaum.

      • @Gerhard Krause:

        Laut "Spitzen" der Wirtschaft gibt es einen Fachkräftemangel, wenn sich auf eine freie Stelle weniger als 4 Bewerber melden.

  • mir scheint, wer jetzt gegen bleiberecht für (langjährig) geduldete argumentiert, leidet unter sehr schlechtem gedächtnis.



    das steht nämlich im grunde heute schon im gesetz - zuletzt dejure.org/gesetze/AufenthG/25b.html



    ansonsten kukstu www.zeitschrift-js...-2-2017.pdf#page=5

    • @christine rölke-sommer:

      Ein "geduldeter Ausländer" (um den es in dem Gesetzestext geht) ist kein Asylbewerber. Sie als Juristin (sind Sie doch, oder?) sollten die Nuancen kennen.

      • @Nicky Arnstein:

        Ein "geduldeter Ausländer" ist kein Asylbewerber, da haben Sie recht.



        Ein Asylbewerber ist einer, der einen Asylantrag gestellt hat, über den noch nicht abschließend entschieden wurde. Um diese Leute geht es aber nicht in dieser Diskussion.



        Es geht um diejenigen, deren Asylverfahren abschließend beschieden wurde.



        Wurde es abgelehnt, kann es sein, dass der Antragsteller vielleicht eine Duldung erhält, weil beispielsweise in sein Herkunftsland nicht abgeschoben werden kann. Einige Bundesländer schieben z.B. aus humanitären Gründen nicht nach Afghanistan ab. Nun ist er also kein Asylbewerber mehr, sondern ein "geduldeter Ausländer". Mit diesem Status setzt er sich aber vielleicht nicht in die soziale Hängematte, sondern er arbeitet sozialversichert und zahlt in die Rentenkasse ein. Und bekommt immer wieder eine Verlängerung seiner Duldung - die berüchtigte Kettenduldung, bei der er jedesmal zittern muss, ob sie denn nun verlängert wird oder nicht. Nach acht Jahren greift dann endlich das Gesetz, das Christine Rölke-Sommer zitiert hat. Acht Jahre Unsicherheit sind aber lang und ein "Spurwechselgesetz" könnte die lange und zermürbende Wartezeit vielleicht abkürzen.



        Ansonsten gebe ich Frau Rölke-Sommer Recht: §25 AufenthG ist in dem Zusammenhang hilfreich, ebenso die Ausbildungsduldung nach § 60 (2) und Bleiberechtsregelungen für Jugendliche/Heranwachsende.



        Da kann man eigentlich nur hoffen, dass da keiner dran rührt.







        Trotzdem - ein klares Statement der Kanzlerin für ein Bleiberecht für die, die hier jahrelang schon mitmachen - das wäre schon schön gewesen.

        • @Kolyma:

          Ich kann die Kanzlerin durchaus verstehen. Was Sie ggf nicht wissen, oder dem ggf keinen Glauben schenken, oder aber anders empfinden, gibt es nicht nur Zuwanderer guten Willens. Diese hangeln sich von Aufenthaltsmöglichkeit zu Aufenthaltsmöglichkeit, und zittern überhaupt nicht darum, ob eine Duldung verlängert wird oder nicht, und stellen dann doch nur den von ihnen wohl beabsichtigten Unfug an.



          Da sind "latürnich" die Stimmen laut, das Treiben zu beenden.

          Als schlimmer, bis auf 'schwere' Straftäter, empfinde ich aber selbstverständlich die ungerechte und such tödliche Wohlstandsverteilung, um es kurz auszudrücken.

        • @Kolyma:

          Ich darf mal korrigieren: Sie meinen PP. 25 V, 25 a, 25 b, 60 a II 4 AufenthG.

        • @Kolyma:

          Ich verstehe Ihre Argumentation nicht. Wenn jemand nicht in sein Herkunftsland "abgeschoben" werden kann, dann müsste doch der Asylantrag positiv bescheinigt worden sein. Humanitäre Gründe sind Einzelfallentscheidungen. Wie ich schon weiter unten schrieb: Man sollte klar zwischen Asylrecht und Einwanderungsrecht differenzieren und schon gar nicht mit anderen Gesetzen wie das zitierte vermischen.

          • @Nicky Arnstein:

            Das nennt sich dann idR "tatsächliches Ausreisehindernis".

          • @Nicky Arnstein:

            Für einen positiven Asylantrag muss man nachweisen, dass einem persönlich Verfolgung droht, wenn man ins Herkunftsland zurückgeht. Das ist naturgemäß sehr schwierig.



            Um als Kriegsflüchtling anerkannt zu werden, muss man nachweisen, dass einem im Herkunftsland Gefahr für Leib und Leben droht, ohne dass diese Gefahr sich ganz persönlich gegen einen richtet. Syrische Kriegsflüchtlinge sind dafür ein Beispiel.



            Afghanistan wird von der Bundesregierung als sicheres Herkunftsland, in das abgeschoben werden kann, eingeordnet, deswegen werden viele Afghanen nicht als Flüchtlinge nach Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt. Das ist eine politische Entscheidung, die wenig mit der dortigen, sich weiter verschärfenden Sicherheitslage zu tun hat. Deswegen tragen einige Bundesländer diese Entscheidung nicht mit und schieben daher ihre abgelehnten Afghanen nicht ab. Das sind dann keine Einzelfallentscheidung für den Betreffenden, sondern eine Entscheidung des Bundeslandes, die für alle Afghanen, die dort leben gilt. Von der dortigen Ausländerbehörde gibt es dafür eine Duldung.

            Das, was Sie zur Vermischung von Gesetzen sagen, verstehe ich nicht. Das Asylverfahren und die gesetzlichen Grundlagen der Entscheidungen, die da möglich sind, beruhen auf dem Asylgesetz und auf der Genfer Flüchtlingskonvention - die dazugehörige Behörde ist das BaMF. Die aufenthaltsrechtlichen Fragen, die sich daraus ergeben, werden vom Aufenthaltsgesetz geregelt, hier ist dann als Exekutivorgan v.a. die Ausländerbehörde zuständig. Da wird nichts vermischt, die beiden Gesetze gehören zusammen.

      • @Nicky Arnstein:

        gewalt geschrien!

        • @christine rölke-sommer:

          I beg your pardon?

  • Was bedeutet das Papier von Herrn Seehofer wirtschaftlich?

    Ausländische Konzerne machen sehr viel Umsatz und Gewinn in Deutschland. Eine der Hauptfragen ist: Wie bringe ich das meiste Geld ins Ausland, ohne Verluste für Steuern und Sonstiges.

    Herr Seehofer erleichtert somit folgende Vorgehensweise.

    Lobbying. Wir stellen Kinder wichtiger Geschäftspartner weltweit bei uns ein zu sehr hohen Gehältern. Das hat zur Folge für Deutschland, dass weniger hochqualifizierte Deutsche in ausländischen Konzerngesellschaften eingestellt werden. Und es wird weniger Umsatz ausländischer Unternehmen als Steuereinnahmen dem Deutschaland zur Verfügung stehen. Denn zum Beispiel Lohne und Gehältern sind Kosten und unterliegen nicht der Unternehmensbesteuerung (Unternehmensspezifische Steuerarten).

  • Es gab einig Vorstellungsgespräch in einem EU ausländischen Unternehmen in Berlin vor einigen Jahren. ES fehlten nur die Sprachenkenntnisse des EU Landes, die in der Stellenausschreibung al „keine Voraussetzung“ aufgeführt wurden. Irgendwie durch persönliche Sympathie oder dem Mitleid hat der Deutsche Personalvermittler (nicht im Unternehmen tätig, sondern für die Stellenbesetzung beauftragt) dann erzählt, dass man keine Chance hat die Stelle zu bekommen, für die ist schon jemand aus dem EU Herkunftsland vorgesehen.

    Das ganze Theater diente lediglich dazu, dass gegenüber dem Ausländeramt der Nachweis erbracht werden musste, dass kein Deutscher diese Stelle fachlich besetzen kann und jemand aus dem EU Herkunftsland (aus der Muttergesellschaft des Unternehmens) nach Deutschland geholt werden muss. Im Ausländeramt wird dann zum Beispiel gezeigt: „Gute Deutsche Bewerber, aber ohne die zusätzlichen Sprachenkenntnisse. Die Besetzung aus Frankreich ist zwingend erforderlich und nicht anders handbar…“

    Nun wird dieser Nachweis entfallen und Herr Seehofer wird dazu beitragen, dass gerade Deutsche, die Studiert haben, noch weniger bei Ausländischen Großunternehmen in Deutschland eingestellt werden. Herr Seehofer macht somit eine Steilvorlage an die AfD!

    • @Stefan Mustermann:

      Das Beispiel ist entweder älter oder so nicht möglich.

      Nach Art. 45 ff. AEUV haben Bürger der Union die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit, für die gibt es keine Vorrangprüfung.

    • @Stefan Mustermann:

      „Nun wird dieser Nachweis entfallen. [...] Herr Seehofer macht somit eine Steilvorlage an die AfD!“

      Dieser Nachweis heißt Vorrangprüfung und würde schon im August 2016 für drei Jahre ausgesetzt. (www.bmas.de/DE/Pre...fluechtlinge.html)

      Und? Was ist dramatisches passiert?

      Erst informieren und dann Theorien aufstellen.

  • Zitat: die Eckpunkte von Innenminister Horst Seehofer (CSU) für ein Einwanderungsgesetz öffentlich. Dem Papier zufolge soll die Fachkräftezuwanderung am Bedarf der Wirtschaft ausgerichtet werden. Dabei sollen Qualifikation, das Alter, Sprachkenntnisse, der Nachweis eines Arbeitsplatzangebots und die Sicherung des Lebensunterhalts „in angemessener Weise berücksichtigt“ werden.

    Also alles wie bis jetzt so in etwa, aber noch leichter. Nicht die Fähigkeiten, Qualifikation usw. sind entscheidend, sondern das Geld. So werden eigene Freunde, Verwandte, Kinder der Geschäftspartner zum Beispiel aus Frankreich (aber nicht nur) nach Deutschland geholt, die nicht wirklich arbeiten können. Wenn man in so einem Unternehmen arbeitet, dann tun die kaum etwas und du musst für sie schuften und auch deren Arbeit machen. Dieses System ist schon längst etabliert. Dann haben diese Menschen eine Wohnung in Berlin, eine in Ausland; das Geld des Unternehmens (Umsatz wird gemindert) „richtig“ ausgegeben; und die machen Geschäftsreisen, - lso Arbeit wie Urlaub.

  • Ein Bleiberecht fuer abgelehnte aber gut integrierte Asylbewerber ist gut fuer die Asylbewerber und gut fuer die Arbeitgeber. Aber es wird unweigerlich eine Sogwirkung entfalten und damit das Asyl weiter diskreditieren. Siehe Italien. Siehe Ungarn, Polen. Siehe Werte der AfD. Den wirklich Schutzbeduerftigen, die noch nicht in Deutschland sind, erweist man damit keinen guten Dienst.

    Allerdings ist die Diskussion eh rein theoretischer Natur, da Deutschland und die EU nicht mal ansatzweise in der Lage sind, ausreisepflichtige Auslaender abzuschieben.

    • @Peer:

      Der angebliche Pulleffekt ist eine reine Hypothese. Die Leute kommen v.a. wegen "push-Effekten", die mit den Lebensumständen in ihren Herkunftsländern zu tun haben. Über die ausländerrechtliche Gesetzgebung in den Ländern, in die sie einwandern, wissen sie in der Regel bei ihrer Ankunft nichts.

      • @Kolyma:

        Komisch, dass der "Push" dann "zufaellig" in Richtung bestimmter Laender geht, oder? Wenn doch die Bedingungen im Zielland keine Rolle spielen...

    • @Peer:

      Gibt es bzgl. der Sogwirkung irgendwelche Zahlen oder nur das Gefühl, dass das so sein könnte, so "unweigerlich"?

  • Frau Merkel ist zynisch. Sie macht einen Fehler nach dem anderen. Warum will sie jetzt Menschen, die lernen, plötzlich abschieben? Hat der unfähige Herr Seehoher aus Bayern die Frau noch schwächer gemacht als sie es ohnehin schon ist? Ich denke dass die Bundesregierung an ihrer Legimität verliert, auch deswegen was in Chemnitz ´passiert ist.



    Ich empfehle Frau Merkel zurück zu treten. Diese Frau als Verantworliche entgleist jeden Tag.

    • @Alfredo Vargas:

      Frau Merkel will keine Menschen, die lernen, abschieben, sondern verhindern, dass Asyl und Einwanderung vermischt werden. Menschen, die bei uns einwandern wollen, haben bestimmte Kriterien zu erfüllen. Menschen, die bei uns Asyl haben wollen, haben ebenfalls Kriterien zu erfüllen, die sich allerdings von denen von Einwanderern unterscheiden. Diese Vermischung ist kontraproduktiv - sowohl für Asylantragsteller als auch für potentielle Einwanderer.

  • @KOLYMA



    kann man nur zustimmen

  • @KOLYMA



    so ist es

  • Frau Merkel hat gesagt "wir schaffen das" und viele haben angepackt und packen bis heute an, damit "wir das schaffen". Wenn sie jetzt für richtig hält, diejenigen abzuschieben, die seit drei Jahren hier nichts anderes machen, als zur Schule zu gehen, deutsch zu lernen, Abschlüsse und Ausbildung zu machen, dann tritt sie alle diejenigen mitten ins Gesicht, die ihre Entscheidung 2015 unterstützt und mitgetragen haben und bis heute tatkräftig und mit viel Einsatz unterstützen. Und sie tritt diejenigen Geflüchteten ins Gesicht, die mit viel Einsatz versuchen, alles richtig zu machen.



    Mich kotzt das einfach nur noch an.

    • @Kolyma:

      Dieses "wir schaffen das" war nicht so gemeint, dass wenn einem Asylantragsteller der Asylantrag negativ beschieden wird, dass "wir es dann schaffen", dass der abgelehnte Asylantragsteller irgendwie doch noch bleiben darf. Wir schaffen das war so gemeint, dass alle - außer den Politikern - die Ärmel hochkrempeln müssen, um die Flut von Asylanträgen zu bearbeiten und für die Menschen (Asylantragsteller) Unterkünfte bereitzustellen. Allerdings stellt sich wirklich die Frage, warum man AsylantragstellerInnen zu irgendwelchen kostspieligen Integrations- und Sprachkursen schickt, wenn die Integration und Sprache doch erst nach bewilligtem Asyl wichtig wird.

      • @Nicky Arnstein:

        Warum Sprachkurse von Anfang an sinnvoll sind, hat verschiedene Gründe.



        1. Das Asylrecht ist komplex. Es gibt nicht nur "anerkannt" und "abgelehnt", es gibt dazwischen z.B. noch "Flüchtlingsstatus" und "Abschiebeverbot", das sind Entscheidungen, die zu befristeten, meist mehrjährigen Aufenthaltstiteln führen, die dann verlängert werden oder nicht. Und Ablehnungen, die nicht sofort zu einer Abschiebung führen, aus verschiedenen Gründen. All diese Leute sind nicht anerkannt asylberechtigt, aber viele Jahre hier. Natürlich sollen die Deutsch lernen.



        2. Asylverfahren dauern per se lange, sie gehen manchmal vor Gericht, dann kann es auch noch Asylfolgeanträge geben, weil sich in der Sache etwas geändert hat. Wenn sie erst mit dem Sprachkurs anfangen, wenn die ganze Prozedur zu Ende ist, ist viel Zeit verloren gegangen.



        3. Die meisten Geflüchteten wollen deutsch lernen.



        4.So kostspielig ist das nicht - fragen Sie mal eine* DAZ-Lehrer*in, was sie verdient.

  • Irrsinn nach Merkelart. Wir schieben Leute ab, von denen wir wissen, dass sie gut in unserer Gesellschaft zurecht kommen und holen uns dafür andere, bei denen wir das erst noch ausprobieren müssen...

  • Warum nicht unter der grundsätzlichen Bedingung der Identitätsklärung. Diese Hand kann man nun wirklich ausstrecken.