Klage der Deutschen Umwelthilfe: VW-Diesel bleiben erlaubt
Die DUH scheitert in Düsseldorf mit dem Versuch, die Fahrzeuge wegen ihres hohen Schadstoffausstoßes zwangsweise stilllegen zu lassen.
Berlin taz | Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist mit ihrer Klage gegen die Stadt Düsseldorf in erster Instanz gescheitert. Der Umweltverband wollte die Stilllegung aller in Düsseldorf vom VW-Abgasskandal betroffenen Diesel erzwingen. Doch das Düsseldorfer Verwaltungsgericht stufte die Klage am Mittwoch als unzulässig und unbegründet ein (Az.: 6 K 12341/17).
Die DUH wollte erreichen, dass die Zulassungsbehörde in Düsseldorf VW-Autos mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 die Betriebserlaubnis entzieht, weil durch den Einbau einer illegalen Abschalteinrichtung die Betriebserlaubnis erloschen sei. Zudem hielten die betroffenen Fahrzeuge auch nach einem amtlichen Rückruf und Software-Update nicht die gesetzlichen Grenzwerte ein. Die DUH hat noch gegen neun weitere Städte geklagt, um sie zu Stilllegungen betroffener Pkws zu zwingen.
Die Richter am Düsseldorfer Verwaltungsgericht teilten diese Einschätzung nicht. Zum einen sei die DUH nicht klageberechtigt, sagte eine Gerichtssprecherin. Das Gericht schloss sich damit der Argumentation von VW an. Die Anwälte des Konzerns hatten argumentiert, dass das Klagerecht von Umweltverbänden nur ortsfeste Anlagen betreffe und keine bereits genehmigten Produkte.
Zum anderen sei die Klage aber auch unbegründet, weil die betroffenen Fahrzeuge seit einem Software-Update auf dem Rollstand die gesetzlichen Stickoxid-Grenzwerte einhielten. Wie die Emissionen im Straßenverkehr aussehen, sei nach EU-Recht unerheblich, sagte die Sprecherin.
Revision angekündigt
DUH-Anwalt Remo Klinger wies diese Argumentation zurück. „Die Aussagen zum Klagerecht stehen im Widerspruch zu aktuellen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs“, sagte er der taz. Auch die Einschätzung, dass die EU-Vorgaben nur auf dem Prüfstand einzuhalten seien, sei falsch.
Die DUH werde darum „schnellstmöglich Rechtsmittel einlegen“, sagte Klinger. „Wir hoffen, dass die Stadt Düsseldorf der Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zustimmt, damit wir bald eine höchstrichterliche Klärung bekommen.“ (mit afp, dpa)
Leser*innenkommentare
Energiefuchs
Wer dürfte denn klagen?
33293 (Profil gelöscht)
Gast
...wer hatte den Grundstein in Wolfsburg gelegt? Wer weiß es? Karma!
emanuel goldstein
VW mal wieder. Wann wird dieses Wolfsburg endlich dichtgemacht? Der reinste Anachronismus, dass nach 45 dort munter weiterproduziert wird. Aber offenbar sind deren Karren Staatsräson und ein bisschen Betrug hier und da interessiert nicht so sehr.
80576 (Profil gelöscht)
Gast
"Auch die Einschätzung, dass die EU-Vorgaben nur auf dem Prüfstand einzuhalten seien, sei falsch."
Da irrt die DUH. Geltendes Recht bei Zulassung des EA189 regelt ausschließlich Emissionen unter definierten Prüfstandsbedibgungen.
decaflo
Bitte belege das. Meines Wissens nach ist das nicht richtig. Es steht nirgends, dass es ausreicht, Grenzwerte nur auf dem Prüfstand einzuhalten.
Es heisst im "geltenden Recht" nach meinem Wissen sehr wohl, dass Grenzwerte im Verker eingehalten werden müssen. Es ist lediglich festgelegt, dass der Nachweis dafür auf dem Prüfstand erbracht werden kann.
Daraus kann man nicht ableiten, dass es egal ist, wieviel auf der Strasse emmittiert wird.
Sonntagssegler
Aus der Elektronik kenne ich das so, das die gesetzlichen Grenzwerte mit Verweis auf eine bestimmte Messnorm festgelegt werden.
Die Elektroniken müssen dann die Grenzwerte auch nur nach diesen Normen und im Labor einhalten.
Wenn die Messnormen realistisch formuliert sind, ist das ein sinnvolles Vorgehen , um Klarheit zu schaffen und die Methodik der Freigabe festzulegen. Bei Elektronik klappt das im allgemeinen ziemlich gut.
Ich denke, bei den Abgasnormen wird das genauso gehandhabt, nur das die Normen bereits schlecht formuliert wurden.