CDU und CSU einigen sich bei Obergrenze: So-tun-als-sei-nie-etwas-gewesen
200.000 Menschen – diese ominöse Zahl soll CDU und CSU versöhnen. Der liebe Frieden geht dabei über das Wohl der Geflüchteten.
Insofern ist die Frage, die der Reporter Montagmittag im Konrad-Adenauer-Haus stellt, mehr als berechtigt: Wieso haben CSU-Chef Horst Seehofer und die Kanzlerin eigentlich zwei Jahre gebraucht, um sich beim Thema Flüchtlingspolitik zu einigen? Haben beide versagt? „Alles hat seine Zeit“, sagt Merkel lakonisch. „Gestern war diese Zeit.“
Pffft, war da was? Merkel ist schon wieder im routinierten Vorwärts-Modus. Die Vereinbarung sei eine „sehr, sehr gute Basis“ für die Verhandlungen mit FDP und Grünen, sagt sie und: Am Mittwoch kommender Woche werde die Union getrennte Gespräche mit FDP und Grünen führen, am Freitag sei dann die erste gemeinsame Sondierungsrunde geplant.
Eine halbe Stunde nehmen sich Merkel und ihr ehemals erbitterter Gegenspieler Zeit, um den Kompromiss vorzustellen. Stundenlang hatten Verhandler beider Parteien im Kanzleramt um eine gemeinsame Linie in der Flüchtlingspolitik gerungen, am späten Sonntagabend war der Deal dann auf einem zweiseitigen Papier fixiert. Beide mühen sich nun, größtmögliche Einigkeit zu demonstrieren. Seehofer lobt den Kompromiss überschwänglich als „schlüssiges Regelwerk“, das auf alle Eventualitäten in der Zukunft reagieren könne.
Einen Namen hat diese „Gesamtzahl“ nicht
Davon allerdings kann keine Rede sein. Das Papier versammelt dürre Formulierungen, die einen Rechtsschwenk der Union in der Flüchtlingspolitik bedeuten, aber auch vieles offen lassen. „Wir wollen erreichen, dass die Gesamtzahl der Aufnahmen aus humanitären Gründen […] die Zahl von 200.000 Menschen im Jahr nicht übersteigt.“ Das ist der Satz, auf den Seehofer zwei Jahre hingearbeitet hat. Einen Namen hat diese „Gesamtzahl“ nicht. Sie heißt weder „Obergrenze“ noch „Richtwert“. Seehofer ist das aber egal: „Es kommt auf den Gehalt der Regelung an, nicht auf Begriffe.“
Die Gesamtzahl wird gebildet, wenn man drei Gruppen zusammenzählt. Erstens: Migranten, die in Deutschland einen Antrag auf Asyl (für politisch Verfolgte) oder subsidiären Schutz (für Bürgerkriegsflüchtlinge) stellen. Zweitens: Flüchtlinge, die im Rahmen von Kontingenten aus Krisengebieten ins Land geholt werden. Drittens: Familien, die zu bereits hier lebenden Flüchtlingen nachziehen. Von der Gesamtzahl abgezogen werden Migranten, die zwangsweise „rückgeführt“ werden oder freiwillig ausreisen.
Keine Rolle bei der Berechnung spielen EU-Bürger, die nach Deutschland ziehen, und sonstige Ausländer, die als Arbeitskräfte einwandern dürfen.
Eine Änderung der Gesamtzahl von 200.000 soll möglich sein, wenn internationale Entwicklungen wie Kriege dazu führen, dass das Ziel nicht eingehalten werden kann. Dann müsse die Bundesregierung einen Vorschlag machen, über den der Bundestag abstimmt. Seehofer nennt die Einbindung des Parlaments den „größten Fortschritt“. Auch eine Absenkung der Gesamtzahl soll durch den Bundestag möglich sein, etwa bei stark steigender Arbeitslosigkeit in Deutschland.
Seehofer hat mit diesem Papier seine Vorstellung aufgegeben, man könne die Zuwanderung von Flüchtlingen an den deutschen Grenzen regulieren und nach Erreichen einer bestimmten Zahl einfach niemand mehr einlassen. „Das würde eine Reform des Dublin-Verfahrens voraussetzen“, hat der CSU-Chef jetzt eingesehen. Anfang 2016 sprach er noch von einer „Herrschaft des Unrechts“, weil die Bundesregierung seine Vorschläge ablehnte.
Bloß keine roten Linien ziehen
Nun betont Merkel, dass es eine „aus dem Recht der EU resultierende Verpflichtung gibt“, jeden Asylantrag zu bearbeiten. Das kann sich aber auch darauf beschränken, dass Deutschland feststellt, welcher EU-Staat nach den Dublin-Regeln zuständig ist, und den Flüchtling dann dorthin überstellt. Bisher hat Deutschland oft freiwillig auf solche Überstellungen verzichtet, um die Staaten an den EU-Außengrenzen zu entlasten. Hier hat Deutschland ein zulässiges Regulativ, um die „Gesamtzahl“ zu steuern. Das Grundrecht auf Asyl steht dem nicht entgegen, da es von Union, SPD und FDP 1993 weitgehend abgeschafft wurde.
Problematisch ist vor allem, dass auch der Familiennachzug in die Gesamtzahl einbezogen ist. Politisch verfolgte Flüchtlinge haben Anspruch auf Familiennachzug. Machen sie davon intensiv Gebrauch, könnten kaum noch neue Flüchtlinge nach Deutschland kommen. Bei Bürgerkriegsflüchtlingen soll deshalb der Familiennachzug weiterhin „ausgesetzt“ bleiben. Eigentlich sollte diese Aussetzung im März 2018 enden. Das langfristige Verbot von Familiennachzug dürfte verfassungswidrig sein, denn das Grundgesetz schützt auch das Familienleben von Bürgerkriegsflüchtlingen.
Die Zahl der Abschiebungen will die Union vor allem dadurch steigern, dass die Asylverfahren künftig nur noch in „Entscheidungs- und Rückführungszentren“ durchgeführt werden. Dort sollen spezialisierte Dolmetscher, Richter und Ärzte für schnelle Entscheidungen „binnen sechs Wochen“ sorgen, sagt Seehofer. Beispielhaft seien die Einrichtungen in Bamberg, Machning und Heidelberg. Wenn Migranten erst einmal auf die Kommunen verteilt wurden, sei nach Ablehnung eines Asylantrags eine „Rückführung kaum noch möglich“, behauptet Merkel.
Etwas ist auffällig: Beide bemühen sich, vor den Sondierungen für ein Jamaika-Bündnis keine roten Linien zu ziehen. Der Kompromiss sei die „gemeinsame Haltung“ von CDU und CSU, sagt Merkel. Seehofer hatte lange behauptet, er werde keinen Koalitionsvertrag ohne Obergrenze unterschreiben. Er sei gerne jemand, der in der Öffentlichkeit rote Linien definiere, sagt er nun. „Jetzt ist die Zeit, ergebnisorientiert zu reden.“
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