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Pfefferspray-Einsatz gegen SitzblockadeWeg frei für Thügida

Um eine linke Sitzblockade zu beenden, besprühte die Thüringer Polizei sie aus nächster Nähe mit Pfefferspray. Jetzt laufen Ermittlungen.

Das bricht den Widerstand: Ein Polizeibeamter besprüht Sitzblockierer mit Pfefferspray Foto: Lionel C. Bendtner

Berlin taz | Am Freitag hat die Thüringer Polizei im südthüringischen Sonneberg eine Sitzblockade gegen Rechtsextreme mit Pfefferspray aufgelöst. Der Nachrichtenseite Thüringer24 zufolge setzten sich einige der insgesamt 150 Demonstranten einem Thügida-Aufmarsch in den Weg. Als Polizeibeamte die Demonstranten wegzuzerren versuchten, sprühte einer der Polizisten den Sitzenden sein Pfefferspray ins Gesicht. Ein Fotograf hielt das Vorgehen fest. Auf den Fotos ist zu erkennen, dass der Beamte den Pfeffersprayangriff wiederholte, als die 15 Blockierer sitzen blieben.

Die etwa 60 Thügidisten, bekannt für ihre Flüchtlings- und Demokratiefeindlichkeit, mussten zehn Minuten warten, bevor sie weiterziehen konnte. Ob die Gegendemonstranten ärztlich behandelt werden mussten, ist nicht bekannt. Mehrere von ihnen erstatteten Strafanzeige. Die Betroffenen sagten Thüringen24, die Polizisten hätten sie weder zum Verlassen der Straße aufgefordert noch vor dem Einsatz des Pfeffersprays gewarnt. Sie gaben zudem an, geschlagen worden zu sein.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke), kündigte auf Twitter eine Überprüfung der Ereignisse an: “Wenn diese Bilder stimmen, der Einsatz so war, wird dem nachzugehen sein.“ Laut der Polizei Thüringen wurden die Ermittlungen bereits aufgenommen.

Polizeisprecher Marcel Ehrenreich sagte der taz, das Vorgehen des Polizeibeamten sei ungewöhnlich: “Ich habe bislang keine Erfahrungen gemacht, eine Sitzblockade mit Pfefferspray aufzulösen.“ Es müsse aber berücksichtigt werden, ob es zuvor zu Ausschreitungen gekommen sei. Dies war jedoch, wie die örtliche Polizeidienststelle bei Thüringen24 angab, nicht der Fall. Sollte die Unverhältnismäßigkeit des Einsatzes festgestellt werden, drohen dem Beamten sowohl strafrechtliche als auch interne Disziplinarmaßnahmen.

Nach Aussage Ehrenreichs verliefen die Thügida-Aufmärsche und ihre Gegendemos der letzten zwei Jahre in der Regel gewaltfrei. Die Thüringer Polizei testete am Freitag in Sonneberg erstmals Bodycams, die vor Gewalt gegen Einsatzkräfte abschrecken und ihre Ahndung verbessern sollen. Die Kameras werden nur eingeschaltet, wenn sich der Polizeibeamte bedroht sieht – nicht umgekehrt. Ob die Pfefferspray-Attacke von Bodycams aufgenommen wurde, war der Landeseinsatzzentrale noch nicht bekannt.

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29 Kommentare

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  • 4G
    4845 (Profil gelöscht)

    "Es müsse aber berücksichtigt werden, ob es zuvor zu Ausschreitungen gekommen sei."

     

    Das ist eine billige Ausrede...

  • Eine Polizistin/ein Polizist muss alles dafür tun, dass er/sie als Helfer, Freund oder quasi als eigener Anwalt in der Bevölkerung wahrgenommen wird. Denn wir leben in Deutschland und nicht in der Türkei, Syrien, Russland oder Afghanistan!

  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Einsatz vom Pfefferspray zur Erblindung führen oder gar tödlich sein. Nach Angaben von Spiegel-Online ereigneten sich zudem im Jahre 2009 in Deutschland mindestens drei Todesfälle nach einem Polizeieinsatz mit Pfefferspray. Alle Todesopfer standen während der Exposition mit Pfefferspray unter dem Einfluss von Drogen oder Psychopharmaka.

    https://www.bundestag.de/blob/191580/825a5997105f8aede09106fe71b92bce/pfefferspray-data.pdf

  • Zugelassen sind solche Sprays eigentlich, um sich gegen Tiere zu verteidigen. In manchen Gegenden Nordamerikas schützen sich die Menschen damit gegen Bären. Tierverteidigungssprays darf man in Deutschland kaufen und einsetzen. Gegen Menschen darf man sie nicht verwenden. Notwehr bildet eine Ausnahme. Nur wenn man sich gegen einen Angreifer wehren muss, wird man für den Einsatz nicht bestraft.

  • § 223 Strafgesetzbuch „Körperverletzung“

     

    (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

     

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    https://dejure.org/gesetze/StGB/223.html

     

    § 224 Strafgesetzbuch „Gefährliche Körperverletzung“

     

    (1) Wer die Körperverletzung

    1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,

    2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,

    3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,

    4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder

    5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

    begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

     

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    https://dejure.org/gesetze/StGB/224.html

    • 4G
      4845 (Profil gelöscht)
      @Stefan Mustermann:

      Eben. Die Polizisten im Besonderen und die Polizei im Allgemeinen direkt anzeigen und das ganze vor GEricht bringen.

  • Die hätten wohl ohne Not wegtragen können. Hoffentlich kriegen die Bullen einen auf den Deckel. Wie weiter unten geschrieben, nicht unüblich, das ganze.

    Und bald ham die alle Elektroschocker, da kriegen die das Giftgas (und da bin ich mit Sizilianer einer Meinung) wenigstens ned noch selber in die Fresse...

  • Die allgemein übliche Bezeichnung "Pfefferspray" ist in meinen Augen eine inakzeptable Beschönigung für eine Chemiewaffe, die regelmäßig auch zu Todesfällen bei Betroffenen führt -

    https://de.wikipedia.org/wiki/Pfefferspray#Todesf.C3.A4lle

     

    - und die unter anderem deshalb z. B. in den Niederlanden oder Belgien komplett verboten ist.

     

    Medien sollten m. E. daher solche euphemisierenden Bezeichnungen unterlassen bzw. entsprechend kontextualisieren. Viele Normalmenschen ohne Demonstrationserfahrung werden sonst kaum einen verstehenden Zugang dazu bekommen, wie problematisch Polizeiaktionen wie diese hier tatsächlich sind: "Pfeffer - das brennt wahrscheinlich ein bisschen. Sollen sich halt nicht so anstellen."

     

    Dasselbe gilt auch für die Bezeichnung "Tränengas".

    • @Der Sizilianer:

      "Normalmenschen" - wie sie sie nennen - kommen nicht in Situationen in denen die Polizei Tränengas einsetzen muss.

       

      Und nein - es ist (Gott sei Dank) nicht normal anderen die demokratische Rechte zu blockieren!

      • @Thomas_Ba_Wü:

        Wessen "demokratischen Rechte" habe ich denn damals, als ich gegen das AKW Brokdorf demonstrierte, verletzt, dass ich eine Ladung Tränengas abbekam?

      • @Thomas_Ba_Wü:

        normal- der Norm entsprechend; Moralisch wertneutral.

      • @Thomas_Ba_Wü:

        Sind Sie sich da wirklich so sicher?

         

        Schauen Sie mal beispielsweise hier:

        http://www.stern.de/panorama/stern-crime/stuttgart-21--so-brutal-gingen-polizisten-gegen-demonstranten-vor-6464880.html

         

        Meine Gegenthese als Normalmensch mit Demonstrationserfahrung: Wer sein Grundrecht auf demonstrative Meinungsfreiheit auch bei gesellschaftlich heiklen Themen in Anspruch nimmt, muss damit rechnen, (nicht immer aber) auch mal Opfer von unzulässiger Polizeigewalt zu werden. Auch in Deutschland.

         

        Ich glaube darüber hinaus: Auch viele Normalmenschen ohne Demonstrationserfahrung spüren das - oder lernen aus Medienberichten wie dem obigen. Was dann dazu führt, dass sie sich nicht trauen, ihr Grundrecht auf demonstrative Meinungsfreiheit tatsächlich in Anspruch zu nehmen.

        • @Der Sizilianer:

          Oh je - S21 ist wahrscheinlich für einen vorurteilsbeladenen Populisten (ach Entschuldigung - das sind ja Kritiker) so ziemlich genau das was für Flüchtlingskritiker (oh halt das sind jetzt Populisten) Anis Amri ist.

           

          Der Einzelfall der zum systematischen Problem hochgejazzt wird ohne irgendwelche anderen Fakten zu betrachten.

          • @Thomas_Ba_Wü:

            Unzulässige Polizeigewalt kann - auch in Deutschland - so ziemlich jede und jeden treffen. Sie ist wohl nicht alltäglich - aber beschränkt sich mit Sicherheit auch nicht auf „Einzelfälle“ hier und da.

             

            Ich verstehe, dass es schwierig ist, das anzuerkennen - denn diese Erkenntnis verunsichert, macht Angst.

             

            Falls Sie sich trotzdem mit dem Thema weiter auseinandersetzen wollen – dann finden Sie hier einige Beispiele für weitere, bemerkenswerte „Einzelfälle“ von unzulässiger Polizeigewalt gegen Normalmenschen:

            https://www.youtube.com/watch?v=6NnIfT6L_jA

            https://www.youtube.com/watch?v=BIkmAEnNp8c

             

            In diesem Zeitungsbericht findet sich zudem ein bemerkenswertes Zitat zum Thema „unzulässige Polizeigewalt“ von einem Professor von der Hochschule für Polizei in Münster:

             

            „Es gibt Beamte, die das andauernd machen. Man nennt sie Widerstandsbeamte. Diese Beamten müssten stärker diszipliniert werden.“

             

            Quelle: https://www.tz.de/muenchen/stadt/teresas-emotionaler-auftritt-stern-tv-bewegt-millionen-publikum-2763789.html

             

            Last not least: Ein jetzt schon etwas älterer Bericht von Amnesty international zum Thema „Polizeigewalt in Deutschland“ - der nicht nur weitere haarsträubende „Einzelfälle“ dokumentiert, sondern auch (wie ich finde) gute Vorschläge macht, was man gegen dieses Problem sinnvoll politisch tun kann:

            http://www.amnestypolizei.de/kampagne/mission.html

  • Tja das Recht auf freie Meinungsäußerung gilt auch für den politischen Gegner (und auch wenn es Linken nicht gefällt).

     

    Ob allerdings mit Pfefferspray die demokratischen Grundechte geschützt werden müssen wage ich zu bezweifeln - zumindest in diesem Fall scheint es dazu keine wirkliche Notwendigkeit zu geben.

     

    Dass man die "Aktivisten" aber entfernte ist absolut richtig.

    Die dürfen ja auch - geschützt durch die ach so pöse pöse Polizei - frei laufen und ihren Blödsinn öffentlich verkünden.

    • @Thomas_Ba_Wü:

      Das Recht auf freie Meinungsäußerung gilt aber auch nicht uneingeschränkt. Für NS-Verherrlichung beispielsweise gilt es derzeit nicht:

      http://www.zeit.de/politik/deutschland/2009-11/nazi-rechtsprechung

       

      Sitzblockaden gegen Naziaufmärsche sind daher m. E. völlig legitim.

       

      Und ja: In diesem Fall hat sich ein Teil der Polizistinnen und Polizisten vor Ort tatsächlich "pöse pöse" verhalten.

       

      Bin gespannt, ob und wenn ja welche Konsequenzen das für diese Beamt_innen haben wird.

  • Schöne Fotos. Da wird es die Justiz schwer haben, einige Beamte nicht zu belangen.

    • @Spitzbube:

      Oh - ich bin mir fast sicher:

       

      Die schaffen das.

  • wenn schon bodycams, dann müssen die auch grundsätzlich laufen, nicht nur wenn der polizist das für angebracht hält. damit wären fälle wie der hier genannte leicht aufzuklären.

    Gab es Aggression oder tätliche Angriffe von den Demonstranten mag man den Pfefferspray Einsatz für legitim halten. Gab es diese nicht, muss der Polizist dafür zur rechenschaft gezogen werden.

  • Im Artikel ist lediglich von einem Beamten die Rede, der (wiederholt) Pfefferspray eingesetzt habe. Wenn man sich die bei verlinkten Bilder (Flickr) genauer anschaut, ist es allerdings nicht bloß ein Beamter, der Pfefferspray einsetzt, sondern es sind mindestens drei. Auf Bild 08 (-11) beginnt der Erste (A), der danach mit einem Kollegen (B) versucht, den Demonstranten auf der rechten äußeren Seite wegzutragen. Während sie dies tun, kommt ein dritter Polizist dazu (C, Bilder 14-16), der dann auch zum Pfefferspray greift (Bilder 17-20). Nun lassen die A und B den Demonstranten wieder los, dafür setzt nun auch B sein Spray ein.

  • Ich mochte Sitzblockaden noch nie. Und ich habe meine Zweifel, ob sich jede/r selbst überlegen darf, den Anweisungen der Polizei zu folgen oder nicht. Ich stelle mir grad Rechtsextreme vor, die vor einer Flüchtlingsunterkunft auflaufen, und der Aufforderung der Polizei nicht folgen, wieder zu verschwinden. Hoffentlich wird mein taz-Abo jetzt nicht einseitig gekündigt ...

    • @Elmar:

      Wie war das bei der letzten bekannten Blockade eines Flüchtlingsheims? Ich glaube, da wurden die Flüchtlinge zwangsweise aus dem Bus geholt. Pfefferspray gegen Rechte - das gabs wohl noch nie.

    • @Elmar:

      Cool - bleiben.

      Auch die tazis wissen - daß Geld nicht stinkt! Also nehmenses auch von nem

      Vollpfosten! Ich mochte die auch noch nie!

  • 7G
    7964 (Profil gelöscht)

    Problematisch für mich ist die Tatsache, dass wir gemeinschaftlich den Polizisten finanzieren, der das ausführt, den der das befiehlt und letztendlich das Pfefferspray auch noch.

  • Alle Beamten die an diesen Einsatz beteiligt waren müssen dafür belangt werden. Schließlich ist auf den Bilder eindeutig zu sehen das keiner Anstalten macht ihren Kollegen aufzuhalten.

    Ganz klar gemeinschaftliche Körperverletzung im Amt.

  • So widerlich das auch ist, es ist leider nichts Besonderes. Cops helfen auch bei friedlichen Protesten gerne mal mit Gewalt nach um diese aufzulösen, das "durfte" ich schon häufiger an eigenem Leib erfahren. Kein Wunder, dass sich die Massen nicht mehr mobilisieren lassen, wenn Mensch immer davon ausgehen muss, dass die Situation eskalieren kann. In den Pressemitteilungen der Bullen heißt es dann immer die Gewalt sei von den Linken ausgegangen. Klar, in Einzelfällen vielleicht... aber längst nicht so häufig wie behauptet wird. Meistens provozieren die Cops diese Situationen, Deeskalationsstrategien haben anscheinend ausgesorgt...

     

    Und schön ist auch, dass eine Strafanzeige meist ohnehin nichts bewirkt. Wie war noch gleich die Verurteilungsrate bei Polizeigewalt? Ich mags gar nicht nachschlagen, da bekomme ich Kopfschmerzen... interne Maßnahmen, das ich nicht lache... zwei mal Klo schrubben für Pfeffereinsatz?

     

    Und jetzt wirds ja noch wilder. Ab diesem Monat darf man, härterer Gesetzgebung sei Dank, nicht mal mehr zurückschubsen wenn die wieder mal meinen Durchdrehen zu müssen. Dafür gibts jetzt die Aussicht auf Knast... Bullenstaat allez!

    • @Neinjetztnicht:

      Ob man zurückschubst oder nicht, spielt eigentlich keine Rolle. Wenn Polizisten behaupten, man wäre "gewalttätig" geworden, wird das vor Gericht so oder so geglaubt, außer die Beweislage ist wirklich erdrückend.

      "Polizeisprecher Marcel Ehrenreich sagte der taz, das Vorgehen des Polizeibeamten sei ungewöhnlich: “Ich habe bislang keine Erfahrungen gemacht, eine Sitzblockade mit Pfefferspray aufzulösen.“"

      Jeder, den ich kenne, der schon öfter auf Demos war, hat solches oder deutlich Schlimmeres ( z.B. Pfefferspray aus Kurzdistanz direkt ins Auge und gleichzeitige Prügel, weil jemand zur falschen Zeit am falschen Ort war) bereits erlebt. Das Auflösen einer Sitzblockade mittels Pfefferspray erscheint mir da geradezu moderat und keineswegs "ungewöhnlich".

  • http://www.policestateusa.com/wp-content/uploads/2013/10/JohnPikeUCDavis2.jpg

    Eindeutiges Vorbild. Könnte fast schon Satire sein

  • 8G
    87233 (Profil gelöscht)

    Oh man, was denken die sich dabei? Polizei, dein Freund und Helfer.