piwik no script img

Streit um FernsehgebührenVielleicht ein bisschen sozialer

Die AfD würde den Protest gegen die ehemaligen GEZ-Gebühren gerne vereinnahmen. Neben Wutbürgern gibt es aber auch differenziertere Kritiker.

Zahlen sollen alle Haushalte, auch wenn sie gar keinen Fernseher besitzen Foto: ap

Siglinde Baumert ist bereits eine Berühmtheit: Die Thüringerin weigerte sich, die seit 2013 geltende „Haushaltsabgabe“ (früher GEZ-Gebühr) für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu bezahlen, und ist die erste Bundesbürgerin, die deshalb ins Gefängnis musste. Es ging um einen Betrag von 191 Euro. Seit Februar saß die Erzieherin dafür in „Erzwingungshaft“, bis der MDR jetzt von einem Haftbefehl absah.

Baumert begründete ihre Weigerung damit, dass sie kein Radio oder Fernsehgerät nutze. Allerdings verlangen die Länder im Sinne des neuen Rundfunkstaatsvertrags für jede Wohnung eine Abgabe. Auch als der Gerichtsvollzieher von der Frau eine Vermögensoffenlegung forderte und zuletzt mit zwei Polizisten an ihrem Arbeitsplatz erschien, um sie in die JVA Chemnitz zu bringen, blieb sie bei ihrer Weigerung. Mittlerweile ist die 46-Jährige ihren Job los.

Baumerts „Erzwingungshaft“ bringt auch andere Kritiker und Verweigerer des neuen Rundfunkrechts in die Öffentlichkeit. Die AfD will die Thematik politisch für sich vereinnahmen. Die stellvertretende Parteivorsitzende Beatrix von Storch twitterte jüngst, dass auch ihr die Pfändung drohe.

Bei den etablierten Parteien indes tut sich ein Vakuum auf. Offensichtlich haben sie das Thema unterschätzt.

In den neuen Bundesländern mag der Widerstand gegen die Zwangsabgabe für einige Kritiker mit Medienschelte, Merkel-Hass und „Systemablehnung“ zusammengehen. Aber das gilt nicht für die gesamte Bewegung.

Norbert Häring etwa, ein Finanzspezialist und Journalist, liegt mit dem Hessischen Rundfunk im Streit. Er will seine Gebühren bar bezahlen, statt vom Konto einziehen zu lassen, und sieht nun ebenfalls einer Pfändung entgegen. Er hat wiederholt auf die bedenklichen Ansätze des Gesetzes hingewiesen, zuletzt in einer Diskussion mit dem Verfassungs- und Steuerrechtler Paul Kirchhof an der Heidelberger Universität.

Kirchhof ist der Jurist, der für die öffentlich-rechtlichen Sender jenes Gutachten erstellte, auf dessen Basis dann die Länder 2011 die neue Rundfunkabgabe durchwinkten. Wie der Journalist Häring auf seiner Webseite schildert, ging es ihm in der Diskussion um den Nachweis, dass der Beitrag „sachfremd, ungerecht und aus gutem Grund in weiten Teilen der Bevölkerung verhasst“ ist.

Es sei unsozial, dass die Gebühr trotz verschiedener Einkommenssituationen für alle Bürger in gleicher Höhe gelte und an die Wohnung gekoppelt sei, kritisiert er. Zudem wies er auf die vielfache Verquickung von Aufsichtsratmandaten mit politischen und juristischen Funktionen hin.

20 Millionen Mahnungen verschickt

In Jena wiederum vertritt der Rechtsanwalt Sascha Giller Tausende Mandanten, die sich aus unterschiedlichsten Gründen gegen den Rundfunkbeitrag wehren. „Sie besitzen überhaupt kein Empfangsgerät, nutzen grundsätzlich keine öffentlich-rechtlichen Sender wegen ihrer Inhalte oder lehnen die Rundfunkgebühr in Zeiten neuer digitaler Möglichkeiten aus Prinzip ab“, sagt er.

Für die Jahre 2014 und 2015 wurden von der Gebühreneinzugszentrale 20 Millionen Mahnungen und 900.000 Vollstreckungsbescheide verschickt. Rechtsanwalt Giller ist sich sicher, dass mindestens 1,4 Millionen BürgerInnen kein Empfangsgerät nutzen, und moniert, dass es keine politische Diskussion der Neugestaltung desöffentlich-rechtlichen Rundfunks gegeben habe. Er will mit seinen Mandanten bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um gegen die Gebühr zu klagen.

Dort trifft er auf eine pikante Konstellation, die für Kritiker des Rundfunkbeitrags mehr als ein „Gschmäckle“ hat: Bereits seit 2010 amtierte bei den ersten Klagen gegen die Neuregelung in Karlsruhe der Tübinger Jurist Ferdinand Kirchhof als Vizepräsident des Gerichts und Vorsitzender des Ersten Senats. Kirchhof ist der jüngere Bruder des Gutachters Paul Kirchhof. Die ersten Klagen wurden durchweg abgelehnt.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

48 Kommentare

 / 
  • Sehr wichtig!

     

    Neuer Rundfunkbeitrag bringt 1,5 Milliarden Euro MEHRGEWINN, wahrscheinlich durch die Änderung, dass jeder den Beitrag zahlen muss.

     

    Was bedeutet das für alle Bürger Deutschlands?

     

    Das öffentlich rechtliche Rundfunk muss KOSTENDECKEND sein. Wenn man aber Gewinne oder gar zusätzliche Gewinne erwirtschaftet und dazu noch so überdimensional große, muss der Steuerzahler entlastet werden und der Beitrag – der Höhe nach – muss zwingend gesenkt werden.

  • Stimmt so nicht.

     

    Die AfD ist schon länger gegen die Zwangsgühren. So ziemlich von Anfang an, also ca. Febr. / März 2013.

     

    Das kommt auch daher weil ein Teil der AfDler das öffentlich rechtliche Fernsehen / System schon kritisierte

    als Lucke noch in der CDU war.

    Also (deutlich) vor 2010.

    Und nicht nur dieAfDler, sondern andere auch. Die AfD ist allerdings die einzige größere Partei die Kritik an diesem System vorbringt und deshalb in diesem Punkt zu unterstützen.

     

    Denn, so eines meiner Argumente, im Rundfunkstaatsvertrag ist von einer ---------GRUNDVERSORGUNG------------

    die Rede. Nicht von einer 3fachenLuxusversorgung.

    • @Albert Anders:

      Wo bitte steht im Rundfunkstaatsvertrag, der öffentlich-rechtliche Rundfunk habe nur den Auftrag zur 'Grundversorgung'. Das ist die klassische Argumentation der Kommerzfunker seit Jahzehnten und falsch! Im Rundfunkstaatvertrag steht vielmehr: Die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks "haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen." (§11, Abs.2) Aber was schert einige Poster die Realität, wenn man sich doch in einem Kreuzzug sieht....

  • Die Haushaltsabgabe ist zweifellos eine Steuer, für die die Länder nach dem GG gar keine Steuerhoheit haben. Außerdem ist sie ein massiver Eingriff in die Vertragsfreiheit aller Bürger. Ich bin kein grundsätzlicher Gegner eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der Information und Bildung für alle bereitstellt. Es kann aber nicht sein, dass man daraus einen Informationszwang oder einen Bildungszwang für alle herleitet, nur um Länder und Bund finanziell aus ihren ureigenen Aufgaben zu entlassen.

  • Es gibt übrigens auch Widerstand, der bisher ohne Haftgefahr einhergeht: http://diekolumnisten.de/2015/10/16/die-gez-austricksen-norbert-haering-im-interview/

    • @sh:

      Korrektur: das mit der Pfändung bei Häring habe ich überlesen, wohl weil es mich wundert bzw nicht ins Bild passte: als regelmäßiger Leser fand ich dazu nichts auf seinem Blog. auch jetzt nicht, nach zugegeben kurzer Recherche.

  • So wie der Rundfunkbeitrag aktuell gestaltet ist, ist er eine Steuer.

     

    Da Steuererhöhungen quasi "tabu" sind, werden eben Gebühren (Rundfunksteuer, Krankheitssteuer) oder Beiträge (Wassersteuer) oder Zuschläge (Solidaritätssteuer) eingeführt/erhöht.

     

    Es geht also letztlich mal wieder um Steuergerechtigkeit und das ist ein weites Feld...

     

    Ein Gemeinwesen muss finanziert werden. Egal wie man die Abgabe nennt, etwas hergeben vom sauer verdienten tut immer weh...

     

    Ich plädiere dafür Löhne steuerlich zu entlasten und Erbschaften und Vermögen zu belasten. Dann würde die Schere auch wieder zugehen und vielleicht auch die Wut etwas nachlassen...

    • @Grisch:

      Eine Steuer muss nicht für den erhobenen Zweck ausgegeben werden. Also Branntweinsteuer wird nicht für Entzugskliniken ausgegeben. Die Rundfunkabgabe steht nur dem Auftrag des Rundfunk zu Verfügung. Bitte: Erst denken, dann posten!

      • @Philippe Ressing:

        Ok, ich hab jetzt mal nachgdacht...

         

        Dann muss es eine Steuer sein, denn was hat eine Wohnung (die wird besteuert) mit einem Empfangsgerät zu tun?

  • Guter O-Ton im Artikel ! Es sollte dabei nicht um Hop oder Top gehen, sondern: Was brauchen wir denn für den Informationsauftrag eines ÖRR wirklich ? Auf keinen Fall einen offenbar immunen Apparat, der das Volumen samt überbordenden Lametta selbst bestimmt. Dabei scheinen Verwaltungsräte, Mitglieder des KEF und Landesrechnungshof wohl große Fans des schmückenden Beiwerks zu sein.

    • @lions:

      Ja, nicht hop oder top! Siehe auch den letzten Absatz meines Kommentars.

  • Die Kommentare zeigen, wie geschichtslos man hierzulande ist. Ein der Allgemenheit und nicht Aktionären (ProSiebenSat1RTL und Co) oder dem Staat verpflichteter Rundfunk war die Konsequenz aus dem Staatsfunk von Weimar und der NS-Zeit. Adenauer wollte einen astreinen Statssender schaffen - nur dei Verfassungsrichter hielten ihn auf. Deise mussten immer wieder in Urteilen die Wichtigkeit des Öff-R-Systems für eine funktionierende Demokratie klarstellen. Nur die Existenz eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks erlaubt demnach bei uns kommerziellen Rundfunk zu veranstalten. Das Argument, Gebühren sollten nur für eine 'Grundversorgung' verwendet werden, lächerlich. Die Verfechter dieser These wären die ersten, die die Abschaffung einer allgemeine Abgabe fordern würden, da diese Programme nur von einer Minderheit genutzt würden. Dann folgt die Kampagne gegen von der Allgemeinheit finanzierte Museen oder Subventionen für Kulturzentren oder Breitensport: "Da geh ich sowieso nicht hin, dafür bezahl ich nicht". Die Debatte um die Rundfunkabgabe ist symptomatisch für eine Gesellschaft, die nur noch Dem reinen Marktdenken folgt. Das Recht aller, auf eine umfassende Versorgung mit Information und Unterhaltung - auf den Müll damit. Von den Abgabegegnern wird nie ein Vorschlag gemacht, wie ein nichtkommerzieller Rundfunk sonst finanziert werden sollte. Dazu Polemik der untersten Sorte: 'Zigtausende wollen keinen Rundfunkempfang' - Belege? Die Ansichten eines Rechtsanwalts. Die Mahnschreiben richten sich gegen Haushalte und Betriebe, die jetzt bezahlen müssen. Fakt ist: In den 40 Millionen Haushalten der Bundesrepublik stehen beispielsweise 144 Millionen (kein Tippfehler) UKW-Empfangsgeräte (Digitalisiserungsbericht der Landesmedienanstalten). Aber was schert mich die Wirklichkeit, wenn ich eine Meinung habe.....

    • @Philippe Ressing:

      .....wie z.B, dass jede Art von Unterhaltung hochwertig ist und dass diese keinen vernünftigen Rahmen gesetzt bekommen braucht.

      Aber jede Meinung hat eben auch ihren gewissen Wert.

    • 2G
      27741 (Profil gelöscht)
      @Philippe Ressing:

      Mit Verlaub, ihre Analyse ist total falsch. Erst mit Einführung des werbefinanzierten Fernsehens, welches übrigens aus reinem Marktdenken enstanden ist, wurden aus Gebühren Zwangsgebühren. Vorher haben die meisten Bürger brav bezahlt. So sieht die Wirklichkeit aus! Wer wegguckt schreibt so Kommentare wie sie.

      • @27741 (Profil gelöscht):

        Vor der Rundfunkabgabe gab es bei uns massenhaft Leute, die glotzten und hörten, aber dafür andere bezahlen ließen! Das war bereits vor dem Komemrzfunk so und im Fernsehen lienen zu schwarz-weiß Zeiten der Spot: "Schwarz hören und sehen, kommt teuer zu stehen!"

      • @27741 (Profil gelöscht):

        Die Geräteunabhängige Gebühr gibt es seit 2013. Wie lange existiert das werbefinanzierte Fernsehen?

        • 2G
          27741 (Profil gelöscht)
          @Artur Möff:

          Ich glaube hier liegen sie falsch. Mir würde schon Ende der Neunziger beschieden, dass ich ja nicht für den Empfang bezahle sondern weil bei mir Zuhause ein Fernsehgerät steht. Es würde auch keinen großen Unterschied machen. Ab 1985 wurde aus einer kündbaren Gebühr eine Zwangsgebühr.

          • @27741 (Profil gelöscht):

            Keine Ahnung, aber eine Meinung. Die Rundfunkabgabe auf Basis der Wohnungen und nicht Gerätebesitz wurde am 1. 1. 2013 durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eingeführt. Ach und noch eine Wahrheit: Bei der alten Rundfunkgebühr mussten Kinder, die eigenes Einkommen hatten, bei einem eigenen Auto mit Radio Gebühren bezahlen - auch wenn sie noch bei ihren Eltern wohnten. Heute gilt, bezahlt wird pro Wohnung vom Mieter.

            Warum sich aber informieren - was ja mit ein paar klicks möglich wäre - wenn man eine Meinung und sich im Kreuzzug befindet - einfach arm.

          • @27741 (Profil gelöscht):

            Soweit ich mich erinnern kann (ich bin Jg. 58) bezahlen Sie, wenn Sie ein entsprechendes Gerät zu Hause haben, unabhängig davon, ob und wie oft Sie das anschalten. Das hat sich 2013 dahingehend geändert, dass jeder Haushalt zahlt, unabhängig davon, ob er ein Empfangsgerät besitzt, weil ja auch der Empfang übers Internet möglich ist. Vielleicht wurde ja in der Vergangenheit mehr auf Freiwilligkeit vertraut, und später (ab den 80ern) mehr Kontrollen eingesetzt. Was hat das aber mit den Privaten zu tun? Die profitieren bis jetzt nicht von den Rundfunkgebühren. Allerdings gibt es heute auch mehr Sender des ÖR als früher, z.B. arte, 3sat, ZDFneo, kika die alle komplett werbefrei laufen.

            • 2G
              27741 (Profil gelöscht)
              @Artur Möff:

              Wenn ich mich richtig erinnere, wurde der Gebührenzwang für alle damit begründet, dass ja heutzutage - bedingt durch das Internet jedermann dazu in der Lage sei überall Fernsehen zu empfangen. Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Erst wird auf Wunsch der Wirtschaft das werbefinanzierte Fernsehen eingeführt, was zu besagten Zwangsgebühren der ÖR führte. Dann wird das Internet entwickelt und jeder Programmmacher stellt seine Sachen flugs ins Netz und sogleich springt der Gesetzgeber und beschließt Zwangsgebühren für alle. Was haben wir als Nächstes zu erwarten, die Konsumpflicht.

              Wenn sie sich nur für die Menschen die nach 2013 Gebühren zahlen müssen stark machen, dann halte ich das für zu kurz gedacht.

              Und was hat das mit den Privaten zu tun. Mit den Privaten trat ein neuer Wettbewerber auf den Markt der die Preise für WM oder Olympia in die Höhe trieb. Korruption bei der Fifa, beim DFB und was weiß ich nicht wo. Das will ich nicht kommentarlos hinnehmen. Ich will nicht mehr und nicht weniger, als selbst entscheiden für welches Programm ich mein Geld ausgebe. Das sollte in einer Demokrat Standard sein. Für mich ist dieses duale System ein kriminelles System zur Umverteilung von unten nach oben.

  • Einige Kritikpunkte bezüglich des öffentlich-rechtlichen Fernsehens sind durchaus berechtigt: Einfluss von politischen Parteien (dabei soll der Rundfunk staatsfern sein), intransparent wofür die Gebühren verwendet werden, inhaltlicher Druck durch Einschaltquote (die als feste Größe gilt, aber "nur" eine Hochrechnung ist) und einiges mehr.

     

    Das greift auch Berthold Seliger in seinem Buch "I have a stream - Für die Abschaffung des gebührenfinanzierten Staatsfernsehens" auf. Aus meiner Sicht schießt er sich allerdings mehrfach selbst ins Abseits, wenn er pauschale Beleidigungen verteilt, sich selbst widerspricht und schließlich die heutigen ÖR-Medien 1 : 1 mit denen des Dritten Reiches gleichsetzt. Schade, denn er trifft mit seinen kritischen Fragen durchaus auch ins Schwarze. Eine ausführliche Rezension gibt es in meinem Blog: http://www.der-freigeber.de/schluss-mit-der-propaganda-oeffentlich-rechtliches-fernsehen-abschalten/

     

    Allerdings wäre es schon interessant, die berechtigten Kritikpunkte an den öffentlich-rechtlichen Medien anzugehen. Mir gefällt der Gedanke, dass es öffentliche Medien gibt, die den Bürgern gehören und die (zumindest in der Theorie) keine Gewinnabsichten verfolgen müssen und auch Randthemen aufgreifen. Ja, es ist ein schöner Traum...

    • 2G
      27741 (Profil gelöscht)
      @Jens Brehl:

      Wenn irgendwo im Zusammenhang mit den Fernsehgebühren das Wort Staatsfernsehen fällt, klingeln bei mir immer die Alarmglocken. Denn genauso wenig wie ich Zwangsgebühren zahlen will, genauso wenig möchte ich das Free-TV über meinen Konsum finanzieren.

      Da werde ich nämlich von der Wirtschaft konditioniert. Der Ausgewogenheit halber sollten sie auch darüber in ihrem Blog berichten.

      • @27741 (Profil gelöscht):

        Tatsächlich ist Free-TV nicht wirklich kostenfrei, denn ich bezahle mit meiner Lebenszeit, die ich mit Werbung schauen verbringe. Zudem kostet Fernsehwerbung viel Geld, daher müssen Produkte teurer verkauft werden - das ist ein wichtiger Punkt, den Sie da ansprechen!







        Tatsächlich stelle ich in meinem Blog auch Printmedien vor, die ganz bewusst auf Werbung verzichten - einerseits um von der Wirtschaft unabhängig zu berichten, andererseits weil Konsum kritisch gesehen wird.







        Natürlich ist Fernsehen ungleich teurer zu produzieren und daher ist immer die Frage, wie das finanziert (und andere Medienformen) werden soll: Zuschauer-Gebühren, Werbung, beides?

        • 2G
          27741 (Profil gelöscht)
          @Jens Brehl:

          Ich habe unten schon geschrieben, dass es heute technisch möglich ist, dass ich nur das bezahle was ich mir auch anschaue. Auf Basis eines reinen Bezahlsystems dürfte das eine sehr demokratische Lösung sein.

          • @27741 (Profil gelöscht):

            Es gibt aber auch Leute, die sich das nicht leisten können. Und der ÖR hält für diesen Fall die Gebührenbefreiung bereit. Bei dem von Ihnen vorgeschlagenen System wird sowas wohl kaum möglich sein.

            • 2G
              27741 (Profil gelöscht)
              @Artur Möff:

              Bei den Printmedien gibt es auch keine Zwangsgebühren, warum sollte das beim Fernsehen nicht gehen?

              Als auf Digital umgestellt wurde, bin ich auch nicht gefragt worden ob ich mir einen Receiver leisten kann. Ich musste mir einen kaufen oder konnte in die sprichwörtliche Röhre gucken.

              Für geringe Einkommen wird sich schon eine Lösung finden. Man muss nur wollen.

          • @27741 (Profil gelöscht):

            Das stimmt! Allerdings sehe ich hier eine Gefahr:

             

            Dann hätten die Inhalte den Vorzug, die sich auch gut verkaufen und dabei auch möglichst günstig produziert werden (und schon sind wir wieder im Konsum und Kapitalismus gelandet) - dabei soll gerade der ÖR-Rundfunk auch Randthemen abdecken und sich gerade nicht nur am Massengeschmack orientieren. Das macht er schon heute oft wegen der Einschaltquote nicht, die allerdings nicht aussagt, wie viele Menschen tatsächlich bestimmte Inhalte gesehen haben.

             

            Tatsächlich kostet Recherche neben viel Zeit auch Geld. Gäbe es genügend zahlungsbereite Zuschauer oder würden die sich dann lieber die Informationen "gratis" im Internet holen?

             

            Auch wenn Lösungen einfach klingen, sind sie doch in ihren Auswirkungen komplex. In meinen Augen lohnt es sich aber bei den ÖR-Medien am Ball zu bleiben und dabei das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten.

  • 5G
    571 (Profil gelöscht)

    Fragt sich auch, ob uns das alles so viel wert ist wie umgerechnet 3 Schachteln Kippen oder 1 Kiste Bier - pro Monat.

     

    Und - es gibt nicht nur TV.

    Radiosendungen mit hohem Anspruch bieten die Ö-R zur Genüge.

    • @571 (Profil gelöscht):

      Lieber KlausK, Sie suggerieren, dass der ÖRR- Beitragspflichtige raucht, Bier trinkt evtl noch andere Laster, die den Beitrag in den Schatten stellen sollen. Nun ist es aber so, dass die von Ihnen offensichtlich bewusst gewählten lasterhaften Posten auf einen nicht geringen Teil der Gebührenpflichtigen nicht zutrifft oder andere die Genussgewohnheiten jederzeit kündigen oder zumindest einschränken könnten; geht bei GEZ aber nicht.

      Eine Familie mit einem Einkommen, samt Kindergeld von wenigen € über H4- Grenze zahlt 210 € GEZ im Jahr. Befreiung abgelehnt. Die 210 € sind eine Welt für diese und lassen sie so manches mal unter H4-Niveau rutschen.

      Und wenn Sie ihre schönen Hörsendungen, die seien Ihnen vergönnt, ins Feld bringen, dann sollten wir uns mal über Kosten für diese Gedanken machen.

      Ihre Feststellung ist eine zu Unrecht verallgemeinernde und zudem vom hohen Roß.

      • @lions:

        Liebe Anomalie, eine Familie, die ein Einkommen von nur wenigen € über dem Hartz IV Satz bezieht, hat in der Regel einen Anspruch auf Aufstockung des Einkommens und dann kann sich dann auch befreien lassen.

        • @Artur Möff:

          Wie jetzt ? Man liegt über dem Satz und kann aufstocken ? Da verliert "Aufstockung" seinen Sinn.

          • @lions:

            Ja, sicher. Auch wer ein Einkommen hat, dass sich so um den Hartz IV Satz herum bewegt, kann aufstocken, ansonsten Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen, wer so viel verdient, dass eine Aufstockung nicht möglich ist, aber wiederum so wenig, dass das Einkommen nicht wesentlich über dem Hartz IV Satz liegt. Bei der Berechnung wird übrigens der Rundfunkbeitrag dann berücksichtigt.

          • 5G
            571 (Profil gelöscht)
            @lions:

            ... ihren Sinn...

      • 5G
        571 (Profil gelöscht)
        @lions:

        Was ich "suggeriere", ist die Verhältnismäßigkeit, die jede/r versteht, egal ob er/sie raucht bzw. trinkt oder nicht.

        Ihre Belehrungen kommen übrigens bei mir nicht an (zu hohes Ross;-))

        • @571 (Profil gelöscht):

          Eine Verhältnismäßigkeit könnte man auch mit weniger "genussvollen" Konsumgütern herstellen. Sie nahmen diese suggestiv nach dem Motto her: Betrachtet eure Sündhaftigkeit und schweigt ! Dem offenen Wort folgt oft ein verstecktes, manchmal völlig unbewußt.

          • 5G
            571 (Profil gelöscht)
            @lions:

            Stimmt.

            Ich hätte auch das Beispiel

            KAFFEEKAPSELN

            nehmen können, wollte aber Raucher und Trinker nicht diskriminieren...

            • @571 (Profil gelöscht):

              too late

        • 5G
          571 (Profil gelöscht)
          @571 (Profil gelöscht):

          @Anamolie

          Spaßeshalber setze ich noch eins drauf:

           

          Oben genannte Verzehrmengen schaffen manche pro Tag, was die Relation etwas verzerrt.

  • "Gschmäckle" gibt es bei Betrachtung der Rundfunkgebühr gar einige.

     

    Wie wäre es beispielsweise damit, dass es um eine Grundversorgung an Bildung, Aufklärung und Information geht, die man wohl schlimmstenfalls zähneknirschend noch bezahlen würde, die Realität aber so aussieht, dass mit deutlich über 8 Milliarden Euro 22 Fernsehsender und über 60 Radiosender betrieben werden. So viel Grundversorgung kann man sich kaum vorstellen. Grundversorgung an seichter Unterhaltung indess sollte auf überhaupt keinen Fall von der Allgemeinheit finanziert werden.

  • Es kommt in diesem Beitrag, das muß ergänzt werden, leider auch eine grandiose Hasenfüßigkeit der bundesrepublikanischen schreibenden Zunft zum Ausdruck, eine SKANDALÖSE HASENFÜßIGKEIT wie sie mittlerweile charakteristisch für praktisch die gesamte deutsche Medienlandschaft ist.

     

    Es wird, im Duktus der neutralen Beschreibung des Sachverhaltes daß Bürgerinnen (wie Siglinde Baumert) welche, wie zigtausende weiterer Bürger schlicht und einfach keinen Rundfunk in ihrem Haushalt haben wollen bzw. keine weitgehend miserablen Inhalte bezahlen wollen und deshalb mit grotesken Aufwand zum Zweck der geistigen Vergewaltigung verfolgt werden mit Gerichtsvollzug, Polizei und Erwingungshaft bzw. Gefängnis suggeriert - durch ebendiese neutrale Beschreibung - daß diese Gebühr und der Zwangsvollzug rechtmäßig sein /könnten/.

     

    Nein, das sind sie nicht, und das könnten ansonsten ach so kritische und engagierte Journalisten auch einmal ruhig deutlich zur Sprache bringen.

     

    Im übrigen richtig der Hinweis von Pluto auf die technische Möglichkeit der Verschlüsselung. All diejenigen die sich hier, oftmals rationalisierend als heiße Fans des ör-fernsehens zeigen werden sicherlich liebend die entsprechende Prozedur durchlaufen. Damit die rosenwangigen und sicherlich auch exorbitant versorgten ÖR-Justiziare nicht weiter behaupten wollen müssen es höre ja doch jeder mit - was pure bezahlte Fantasie ist..

     

    Gertrud Höhler deutet in einem Interview an die BRD sei auf dem Weg in den UNRECHTSSTAAT.

     

    Nein - wir sind dort schon angekommen, im Unrechtsstaat.

    • 2G
      27741 (Profil gelöscht)
      @Ulrich Frank:

      Die "SKANDALÖSE HASENFÜßIGKEIT" der Medien ist ganz einfach zu erklären, die haben Angst dass mit den ÖR auch die Werbefinanzierung fällt. Erinnern wir uns doch mal an die leeren Litfaßssäulen nach der Finanzkrise und wie die Medien jammerten, dass ihre Existenzgrundlage durch die wegfallenden Werbeeinnahmen gefährdet sei. Ich nehme nicht das Wort Lügenpresse in den Mund aber für korrumpiert halte ich sie mittlerweile allemal. Selbst die werbefreie taz bekommt keinen ordentlichen Beitrag gegen die Fernsehgebühren hin.

  • Betreffend Inhaftierung von FRau Siglinde Baumert.

     

    Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind.

     

    Artikel 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden!!!

    • @Stefan Mustermann:

      Daraus wird kein Schuh, denn was die meisten dabei ausblenden ist, dass Frau Baumert nicht wegen der Beitragsschulden, sondern wegen der Verweigerung der Vermögensauskunft in Haft kam. Soll heißen, sie konnte die Haft mit der Unterzeichnung der VA abwenden. Die Haft als Konsequenz aus der Verweigerung taugt juristisch also nicht dafür, die Rundfunkgebühr anzugreifen. Da müsste woanders gehebelt werden, sodass die Schuld erst gar nicht entstehen kann.

  • 2G
    27741 (Profil gelöscht)

    Mit Einführung des werbefinanzierten Fernsehens - ich sage gern Doof-TV - wurde aus einer kündbaren Gebühr eine verfassungswidrige Zwangsabgabe welche das Selbstbestimmungsrecht des Bürgers beschneidet. Hier machte das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil einen Kotau vor den Interessen der Wirtschaft. Es ist heutzutage technisch möglich, dass der Zuschauer nur das bezahlen muss was er auch konsumiert. Das duale System ÖR/Free-TV ist ein kriminelles System, welches nur zur Abschöpfung von Milliarden für die Filmindustrie, Rechtehändler und Schmarotzer ( Sportler, Werbefuzzis ect.) geschaffen worden ist.

  • "Er will mit seinen Mandanten bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um gegen die Gebühr zu klagen".

     

    Sollte die Verfassungsbeschwerde Erfolg haben, dann wird diese Abgabe bundesweit gekippt. Und zwar entweder gänzlich, - dem Grund nach (Wohnung und nicht Empfangsgeräte entscheidend), oder zum Teil, betreffend gleiche Höhe der Abgabe und unabhängig vom Einkommen.

  • "Wutbürger", schon wieder. Was soll dieser diffamierende, aus der Feder von autoritären Herrenklasse-Journalisten wie SPIEGEL-Mann Dirk Kurbuweit stammende Ausdruck hier, bei Gelegenheit der verfassungswidrigen Rundfunksteuer und des berechtigten Widerstaandes dagegen? Es geht um die Sache!

     

    Kein Staat der Welt welcher sich auf die Grundlage einer Verfassung beruft - und in der Verfassung geht es (um die Deklaration dieses Sachverhaltes drücken sich auch gerne die hiesigen Medien), um die Rechte des Individuums, nicht um die Rechte des Staates - kein Staat dieser Welt hat das Recht den Bürgern und Bürgerinnen positiv vorzuschreiben was sie in ihren privaten Räumen tun.

     

    Von den Büros abgesehen. Dort gibt es die skurrile Sachlage daß die gewalttätigen Verfechter und Eintreiber der Steuer davon ausgehen daß die Mitarbeiter ihre Aufmerksamkeit einem weitestgehend minderwertigen Programm und nicht ihrer Arbeit zuzuwenden haben.

     

    Ganz abgesehen auch davon daß die rotzfrechen in jeder Gebührenservice-Forderung stehende Behauptungen "qualitativ hochwertig" und "unabhängig*" nie bewiesen wurden (bzw. täglich widerlegt werden), bzw. darüber jeder Bürger selbst das Urteil zu fällen hat.

     

    Die Haushaltsgebühr ist sitten- und verfassungswidrig und Anzeichen eines Staates der, wie faschistische und totalitäre Staaten es tun, das Individuum nicht achtet.

     

    *Siehe hierzu: http://www.heise.de/tp/artikel/47/47821/1.html

    • @Ulrich Frank:

      Anzeichen eines Staates der, wie faschistische und totalitäre Staaten es tun

       

      zack und schon disqualifiziert.