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Wohnortpflicht für FlüchtlingeWohnen ist kein Wunschkonzert

Das Innenministerium will anerkannten Geflüchteten den Wohnort vorschreiben. Die Opposition kritisiert das als völkerrechtswidrig.

Zuwanderer gegen Zuwanderer: Russlanddeutsche für eine „Sichere Heimat“. Foto: dpa

BERLIN taz | In den 90er Jahren hatte es doch schon mal geklappt. Den neu zugewanderten Spätaussiedlern wurde damals amtlich vorgeschrieben, wo sie sich eine Bleibe suchen sollten. In den Berliner Plattenbauvierteln im Osten waren bald ganze von Leerstand bedrohte Straßenzüge wieder bewohnt – von Russlanddeutschen. Das Bundesinnenministeirum will die Wohnortzuweisung nach einem Bericht der Welt am Sonntag nun wieder einführen. Diesmal für anerkannte Flüchtlinge.

Das Bundesinnenministerium bestätigte den Bericht gegenüber der taz. Die Forderung nach einer gesetzlichen Grundlage für die Zuweisung eines Wohnsitzes an anerkannte Schutzsuchende, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst decken können, wurde vor allem aus den Reihen der Länder an den Bund herangetragen, teilte ein Sprecher mit. Das Interesse gehe dahin, vor allem die Ballungsräume von den Risiken der Gettobildung zu entlasten.

Da es sich dabei um ein drängendes Problem handele, werde sich der Bund diesem Wunsch nicht verschließen. „Eine Wohnortzuweisung für Flüchtlinge halte ich für dringend geboten, um Ballungsräume von den Risiken einer Gettobildung zu entlasten“, ließ sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zitieren.

Nach Informationen der Welt am Sonntag hat das Innenministerium bereits Eckpunkte für eine entsprechende Regelung im Aufenthaltsgesetz erarbeitet. Über die Verteilung von Flüchtlingen auf bestimmte Wohnorte sollen demnach die Bundesländer entscheiden.

Der Koalitionspartner SPD unterstützt das Vorhaben grundsätzlich. Bauministerin Barbara Hendricks (SPD) sagte: „Eine Wohnortzuweisung für einen gewissen Zeitraum kann ein sinnvolles ergänzendes Instrument sein, wenn es richtig ausgestaltet ist.“ Dabei sollte die Situation auf dem Wohnungsmarkt der jeweiligen Bundesländer eine wichtige Rolle spielen.

Die Opposition im Bundestag kritisierte den Vorschlag hingegen als rechtswidrig. Die innenpolitische Sprecherin der Linken, Ulla Jelpke, sagte gegenüber der taz: „Das ist ein perfider Vorschlag, den ich ganz klar ablehne. Er verstößt gegen Europa- und Völkerrecht. Danach haben anerkannte Flüchtlinge das Recht auf Freizügigkeit, und das heißt, sie können ihren Arbeits- und Wohnort frei wählen.“ Die in den 90er Jahren praktizierte Wohnortzuweisung an Spätaussiedler habe nicht funktioniert, sagte Jelpke. „Es sind Gettos entstanden, in denen die Menschen nur noch unter sich blieben.“

Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Bundestag, Volker Beck, kritisierte ebenfalls, eine Wohnortzuweisung für Flüchtlinge verstoße gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, nach der anerkannte Flüchtlinge, anders als Asylbewerber, Freizügigkeit in den jeweiligen Aufnahmeländern genießen. „Ich halte dieses Recht für richtig“, sagte Beck der taz. Probleme der Gettoisierung müsse man mit Angeboten und nicht mit Restriktionen lösen. (mit dpa)

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17 Kommentare

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  • Ulla Jelpke (Innenpolitische Sprecherin der Linke), sagte gegenüber der taz: "Das ist ein perfider Vorschlag, den ich ganz klar ablehne. Er verstößt gegen Europa- und Völkerrecht. Danach haben anerkannte Flüchtlinge das Recht auf Freizügigkeit, und das heißt, sie können ihren Arbeits- und Wohnort frei wählen."

     

    Wenn anerkannte Flüchtlinge das Recht auf Freizügigkeit haben, was bedeutet, sie können ihren Arbeits- und Wohnort frei wählen, dann fragt man sich, welche Rechte ALG II Empfänger in Deutschland haben? Freie Arbeitsplatzwahl wird seit Jahren durch § 10 SGB II ausgehebelt und Freizügigkeit, also wie ein freier Mensch durch Deutschland reisen zu können, ist durch die von der Bundesagentur für Arbeit auferlegte Ortsanwesenheitspflicht für Hartz IV Empfänger nicht möglich. Es wäre natürlich erfreulich, dass durch die Flüchtlinge und Asylanten auch endlich einmal zur Sprache kommt, wie man mit den deutschen Arbeitslosen, die in Hartz IV gerutscht sind, umgegangen wird. Für Hartz IV Empfänger sind die Grundrechte schon lange außer Kraft gesetzt, aber darüber scheinen sich die Bürger nicht besonders aufzuregen.

  • Wie wärs einfach mit einem Wohnsitzrecht in der Heimat...... und dieses ohne dass Deutsche Waffen und Deutsche Konzerne ein Leben dort unmöglich machen? Aber da müsste man eben an anderer Stelle anpacken. Das will niemand.

  • Guten Morgen. Da das Asylgesetz nur für 1-2% der "Flüchtlinge" greift sollte eine Residenzpflicht durchaus durchführbar sein. Der ganz große Rest bekommt eh nur Bleiberecht auf Zeit bis sie wieder zurüc in ihre Heimat gehen. Warum wir jetzt JEDEN Todintegrieren wollen erschließt sich mir nicht. Okay, Bildung vermitteln, meinetwegen eine Berufsausbildung die sinnig ist. So werden z.B. viele Häuser wieder aufgebaut werden müssen also Bauleute ausbilden neben bei lernen sie auch noch deutsch. Alles andere ist Kontraproduktiv.

    MfG

  • Für die Aufnahme einer Ausbildung oder eines Jobs andersorts wird ein bürokratisches Genehmigungsverfahren nötig - wenn der Job oder die Ausbildung nicht existenzsichern für die Familie ist, wird der Umzug zur Aufnahme des Jobs oder einer Qualifizierung stets verboten.

     

    Und wer andernorts eine Wohnung findet muss halt im Lager bleiben - denn eine Wohnung ist für die Ordnungspolitiker in den Ausländerbehörden schon garkein Grund für einen Umzug.

     

    Ähnlich wie bei Aussiedler verhindern so bei Flüchtlingen die Wohnsitzauflagen jede Integration.

     

    Aber in den Kommentarspalten hier können mal wieder manche ihre sinnfreien Diskriminieurngsbedürfnisse rauslassen.

    • @stadtlandmensch:

      Nun die Flüchtlinge werden ja irgendwann in ihre Heimat zurückkehren. Die Aussiedler bleiben dauerhaft hier. Darum ist es im Fall der Erstgenannten garnicht so schlimm, wenn sie sich nicht integrieren. Das macht den Abschied dann leichter.

  • Freizügigkeit für Flüchtlinge nach Völkerrecht und freie Wohnungswahl ist technisch nicht das gleiche. Mals davon abgesehen, dass die wenigsten unter die Konvention fallen.

  • 3G
    32795 (Profil gelöscht)

    Das ist das Problem, (eingeschränkte) Freizügigkeit gilt für Flüchtlinge gemäß der Flüchtlingskonvention. In 2015 wurden aber viele Flüchtende ohne Prüfung im Rahmen eines Regierungserlasses aufgenommen, was zwar unbürokratisch ist, was aber nicht zum Status eines GFK-Flüchtlings führt. Gleiches gilt für die geplante "europäische Lösung". Siehe hierzu §23/24 des Aufenthaltsgesetzes. Für alle anerkannten Flüchtlinge gilt die GFK, was ihnen in der Beziehung aber wenig bringt.

     

    Artikel 6 und 26 der Konvention regeln nur daß ein Flüchtling anderen Ausländern bei gleichem Sachverhalt (Asylberechtigten) nicht schlechter gestellt werden darf. So lange eine Residenzpflicht für Asylberechtigte besteht darf es also auch eine für Flüchtlinge geben...

     

    Der Residenzpflicht über die Regelungen der GFK beikommen zu wollen endet nur wieder in einer Niederlage. Gibt es eigentlich noch linke Politiker die das bestehende System anerkennen und versuchen es zu verändern, oder gibt es nur noch Solche die echauffiert das bestehende System verleugnen und am Ende nichts bewirken?

     

    Gefragt sind Alternativen zur Residenzpflicht!

    • @32795 (Profil gelöscht):

      dann warten wir doch mal ab, wie der EuGH entscheidet, demnächst in diesem theater.

      wohin die reise gehen könnte, nicht muß, ergibt sich aus http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=9ea7d2dc30d501bdb42d0eeb448d8fa9b6f5b9cbfd4d.e34KaxiLc3qMb40Rch0SaxuSbhn0?text=&docid=169142&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=236046

       

      residenzpflicht/wohnsitzauflage für asylberechtigte (nicht anerkannte konventionsflüchtlinge)?

      wäre mir neu....

      • 3G
        32795 (Profil gelöscht)
        @christine rölke-sommer:

        "residenzpflicht/wohnsitzauflage für asylberechtigte (nicht anerkannte konventionsflüchtlinge)?

        wäre mir neu...."

         

        Jo, die wäre neu. Erkennen Sie nicht daß es am Ende wieder die Falschen trifft wenn die Residenzpflicht dogmatisch bekämpft wird?

         

        Sie mißverstehen mich, ich bin sicher nicht für die Residenzpflicht, aber ich sehe sie derzeit als das geringere Ünel an. Wenn wir zulassen daß zu viel Druck auf das untere Drittel aufgebaut wird verlieren wir die Zustimmung (oder auch stillschweigende Duldung) dort, und das wäre fatal, genau das ist nämlich das direkte Umfeld der meisten Migranten die hier neu ankommen.

         

        Ich sehe derzeit keine einzige ernsthafte Bemühung die Wohnraumproblematik zu entschärfen (das bisschen Abschreibungsgeblödel was verabschiedet wurde wird es nicht bringen), und so lange die Sache nicht geregelt ist funktioniert ernüchternd ohne Residenzpflicht.

         

        In den Ballungszentren sehenden Auges eine kritische Situation herbeizuführen um die Politik zum Handeln zu zwingen verbietet sich. Das ist nicht richtig, das ist Politik auf dem Rücken der Schwächsten gemacht.

        • @32795 (Profil gelöscht):

          dogmatisch bekämpft?

          ok, von mir aus auch dogmatisch....

           

          hilft es dem unteren drittel, wenn asylberechtigte, konventionsflüchtlinge und subsidiär schutzberechtigte einer residenzpflicht unterworfen werden?

          sehe ich nicht.

          im gegenteil. ich fürchte, das geht am ende zu lasten des unteren drittels aus. schließlich ist die argumentation von der notwendigkeit der steuerung zwecks vermeidung von parallelgesellschaft tralala ohne weiteres auf den sozialen brennpunkt übertragbar.

          und dann hätten die zwei anderen drittel endlich ihre gated communities ganz ohne lästige "randerscheinungen".

          möchten Sie dafür politik machen?

          ich nicht!

    • @32795 (Profil gelöscht):

      Bedeutet die Formulierung "Ausländer im Allgemeinen" respektive im Art. 26 GFK "vorbehaltlich der Bestimmungen, die allgemein auf Ausländer unter den gleichen Umständen

      Anwendung finden." nicht das die Frage der Berechtigungsgleichheit gerade nicht nur an der Gruppe der Asylberechtigtgen, die ja potentiell zu Berechtigten der GFK werden und somit nur die gleiche Gruppe an sich selbst gemessen würde, sondern vielmehr, dass die Vertragsstaten die Berechtigten an den Standards messen müssen, die auch für "gewollte Ausländer" im Staatsgebiet gelten, mithin also produktive Arbeitsmigranten. Ansonsten hätte man sich diese Sätze nämlich auch sparen können.

       

      Zudem, wäre nicht auch noch Art. 20,21 und 23 GFK einschlägig?

       

      20 weil es sich beim öffentlichen Wohnungsbau um eine Mangelware handelt, für die Rationierungssystem besteht. Namentlich Wohnberechtigungsscheine (WBS) oder Immatrikulationsbescheinigungen. Es unterliegt somit der öffentlichen Überwachung, wie im Endeffekt das gesamte Wohnungswesen(Art.22) in Deutschland auch der Überwachung der Bauämter unterliegt sowie die Mietpreisbremse ein neues Überwachnungssystem darstellt das die Mietspiegel die seit anno dazumal alle zwei Jahre erhoben werden erst effektiv nutzbar macht.

       

      Wenn man jetzt noch soweit geht, zu sagen das die Beschaffung von bezahltem oder bezahlbarem Wohnraum - dadurch das die meisten Flüchtlinge zu Anfang keinen Job haben werden, sind es Hartz 4 Regelsatz Wohnungen und somit limitieren die Behörden schon die Marktteillnahme und das Wohnungsgewesen ist noch einmal mehr staatlich geregelt) eine Leistung der öffentlichen Fürsorge ist (Art. 23 GFK) kriegt man ein richtiges Problem.

      • 3G
        32795 (Profil gelöscht)
        @Pleb:

        Wenn man auf "produktive Arbeitsmigranten" abstellt kommt man sofort zur Frage ob der EU-Ausländer oder ein Drittstaatenangehöriger heranzuziehen ist. Der Drittstaatenangehörige hat gemäß Aufenthaltsgesetz erst einmal einen, auch vom Arbeitsamt gebilligten, Antrag durchzubekommen, vorher bekommt er keinen Aufenthaltstitel und somit auch kein Recht zur freien Wohnortwahl innert Deutschland. Wieso Flüchtlinge wie EU-Bürger und nicht wie Drittstaatenangehörige zu behandeln sind erschließt sich auch hier nicht.

         

        Btw, gefragt sind Alternativen zur Resodenzpflicht. Die Schaffung des nötigen Wohnraumes wird in vielen Ballungszentren wohl schon jetzt ein Jahrzehnt in Anspruch nehmen, und was tun wir bis dahin? Ohne Residenzpflicht baut sich ein großer Druck auf die Geringverdiener auf der mit Wohngeldtuschüsseen nicht beseitigt werden kann (sonst verschiebt man die Problematik nur in den mittelpreisigen Sektor).

         

        Wo ist die Alternative zur Residenzpflicht? Das Thema wird durch die Besetzung von ein paar Spekulationsobjekten nicht durch sein. Und der Zuzug in 2016 in Höhe von X Menschen steht noch aus...

         

        Die Residenzpflicht über die GFK zu bekämpfen ist Irrsinn. Erstens einmal muß davon ausgegangen werden daß die Prozesse hierzu ewig dauern. Zweitens sind die Gesetze dazu dann wohl einstweilen vollziehbar. Drittens sehe ich beim besten Willen nicht wie es ohne gehen soll, wie wird ein Verteilungskampf im unteren Drittel der Einkommen unterbunden (nicht nur Wohnraum, auch Arbeitsplätze)?

         

        Die Residenzpflicht zu bekämpfen ohne eine Alternative parat zu haben die am Ende auch funktioniert ist ein ideologischer Irrweg....

      • @Pleb:

        Den dort ist der Standard nicht Ausländergleichberechtigung sondern Staatsangehörigengleichberechtigung und das hieße man müsste für eine Freizügigkeitseinschränkung der Flüchtlinge auch Art.11 (1) GG entsprechend der Schranke in (2) erste Alternative desselben Artikels einschränken.

         

        Hierfür möchte ich dann aber einmal die Begründetheit der Verhältnismäßigkeit lesen, denn aktuell ist es nur eine Frage dessen WER die ausreichende Lebensgrundlage stellt und der Allgemeinheit die Kosten so oder so entstehen, ob sie nun die Gemeinde, Land oder Bund trägt.

        Ähnliches gilt doch wohl für die Einschränkung nach der zweiten Alternative.

        Bevor man begründen kann, das die Freizügigkeit aller in diesem Land eine Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung darstellt, muss man erst einmal dafür sorgen, das es nicht täglich mehr "Gefährder" werden.

        Noch kann besteht eine besondere Seuchengefahr oder ist die Flüchtlingswelle eine Naturkatastrophe oder ein besonders schwerer Unglücksfall- auch wenn A.M. mittlerweile anders darüber denken mag.

        Die letzten Schranken-Schranken Tatbestände wären Jugendschutz und Strattatenvorbeugung. Aber die sind so abwägig, da will ich gar nichts zu schreiben.

  • 3G
    32978 (Profil gelöscht)

    Ich begrüße die Regelung der Wohnortregelung. Oder hat man schon vergessen, dass es um Integration geht? Und um die Verhinderung von Parallelgesellschaften mit all ihren Gefährlichkeiten?

    Liebe Linke, auch in der ehemaligen DDR wurde so einiges vorgeschrieben, unter anderem auch der Wohnort im Zusammenhang mit einem Job. Auch schon vergessen?

    • @32978 (Profil gelöscht):

      1.Wir leben nicht in der DDR.Und , Überraschung, nicht ALLE Linken finden die DDR ganz toll.

      2.Wie im text schon erwähnt, hat die Wohnortzuweisung der sog. "Spätaussiedler" viel eher zur "Ghetto-Bildung" beigetragen.

  • 7G
    738 (Profil gelöscht)

    Die Grünen haben wieder mal jeden Sinn für die Realität verloren. Soll man doch auf die Wohnsitzpflicht verzichten. Es gibt ja Millionen von bezahlbaren Wohnungen in den Ballungszentren. Der Markt wird das schon regeln...