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Rechte von TranssexuellenHeilige Ehe nur für Mann und Frau

Gleichgeschlechtliche Ehe? So etwas gibt es hierzulande nicht, zumindest nicht rechtlich. Die Regierung rät einem Paar, sich scheiden zu lassen.

Küssen erlaubt, Heiraten verboten. Bild: Reuters

BERLIN taz | Ein Fall wie der von Pamela und Sabine Halling ist in der deutschen Verwaltung nicht so richtig vorgesehen. Als Pamela Halling im Januar 2011 zum zweiten Mal heiratete, war sie noch Guido. Damals sagte er Ja zu Sabine. Doch zehn Monate später wurde aus Guido Pamela, aus dem Mann also eine Frau. Aus dem heterosexuellen Paar wurde damit ein gleichgeschlechtliches, das jetzt miteinander verheiratet ist.

Und darin liegt die Crux. Gleichgeschlechtliche Paare können hierzulande nicht heiraten, sondern nur eine eingetragene Partnerschaft eingehen, eine Art Ehe light. Die Ehe selbst ist nach traditionellem Verständnis eine Verbindung von Mann und Frau. Pamela und Sabine Halling sind etwas dazwischen: eine gleichgeschlechtliche Ehe. Und die kommt in amtlichen Urkunden, Dokumenten und Formularen in der Regel nicht vor.

Deshalb haben Pamela und Sabine Halling Bundeskanzlerin Angela Merkel einen Brief geschrieben und auf das Problem aufmerksam gemacht. Das Paar bekam Antwort, sagt Pamela Halling zur taz: „Uns wurde empfohlen, uns scheiden zu lassen.“ Danach könnte das Paar dann eine Eingetragene Partnerschaft eingehen. Doch genau das wollten Pamela und Sabine Halling nicht.

Pamela und Sabine Halling, die vor drei Monaten von Essen nach Ibbenbüren bei Osnabrück gezogen sind, dürften nicht die einzige gleichgeschlechtliche Ehe in Deutschland sein. 2008 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass sich verheiratete Transsexuelle nicht mehr scheiden lassen müssen, bevor sie rechtlich ihr Geschlecht ändern können. Ein Jahr später, 2009, hat der Bundestag dieses Urteil im Transsexuellengesetz umgesetzt. Seitdem sind gleichgeschlechtliche Ehen in Deutschland zwar legal möglich – allerdings nur im Zusammenhang mit einer Änderung des Geschlechts bei einem Ehepartner.

„Frechheit“, sagt Pamela Halling

Demnach können die Angaben im Personalausweis jetzt problemlos umgeschrieben werden. Bei Dokumenten wie beispielsweise einer Eheurkunde ist das schwieriger.

Das zumindest geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag hervor. Probleme bei der Ausstellung solcher Dokumente seien zwar bekannt, räumt die Bundesregierung ein. Aber sie verweist unter anderem auf eine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz, wonach Bezeichnungen wie „Ehemann“ und „Ehefrau“ entfallen, sobald sich das Geschlecht geändert hat. Das genügt, findet die Bundesregierung: „Weitere Änderungen sind nicht geplant.“

Pamela Halling, 41, empfindet dies als „Frechheit“. Volker Beck, innenpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, nennt es „Scheinheiligkeit pur“. Er sagt: „Anstatt sicherzustellen, dass nach einer Geschlechtsanpassung eines Ehegatten aktualisierte Eheurkunden ausgestellt werden, verschließt die Bundesregierung lieber die Augen.“

Pamela Halling wundert sich, wie schwierig mitunter etwas ist, was „mittlerweile ganz normal sein sollte“. So verfügte beispielsweise das Standesamt in Essen nicht über die Software, die mit der Personenstandsänderung aus dem „Ehemann Guido“ eine „Ehefrau Pamela“ machen sollte. Doch die Beamten dort seien rührig gewesen, sagt Pamela Halling, „die haben das dann irgendwie hingekriegt“.

Grüner Beck: Regierung ist unentschieden

Zwei Männer und zwei Frauen als Ehegatten sind in amtlichen Dokumenten gemeinhin nicht vorgesehen. Nun kann man die Bundesregierung nicht für Softwareprobleme von Behörden verantwortlich machen. Der Grüne Beck findet trotzdem, dass die schwarz-rote Regierung es sich zu einfach mache: „Der besondere Schutz von Ehen gilt für die Bundesregierung offensichtlich nicht für alle Verheirateten.“

Er findet, dass die Bundesregierung sich nicht entscheiden könne, „ob sie Lesben und Schwule oder Transsexuelle mehr diskriminieren will“: „Zwar dürfen die letzten in einer gleichgeschlechtlichen Ehe leben, werden aber in Urkunden und Statistiken schlicht ignoriert. Den Lesben und Schwulen wird hingegen das Heiraten verboten, dafür haben sie keine Probleme mit Lebenspartnerschaftsurkunden.“

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11 Kommentare

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  • liegen soll, das erschließt sich mir nicht so recht. Zugegeben, die Antwort ist etwas zweifelhaft, aber abgesehen davon... (muss man man eigentlich mit allem gleich die BKin behelligen?)

  • Lebensrealität in all ihren Einzelheiten in einem materiellen Gesetz abzubilden ist schlicht nicht möglich, wie die Rechtsgeschichte gezeigt hat. Deshalb gibt es Generalklauseln und deshalb sind Gesetze auszulegen (das Ziel früherer Versuche alles bis ins letzte Detail zu regeln war es gerade auch, die Auslegung von Gesetzen zu unterbinden). In diesen Fragen gibt es also Verwaltungsvorschriften, die die Handhabung der Normen des Personenstandsgesetzes durch die Verwaltung regeln und es scheint doch auch zu klappen. Wo hier die Frechheit"

  • Mal ehrlich: Wozu überhaupt heiraten? Liebe braucht weder einen Segen vom Staat noch von der Kirche. Manche Leute machen sich schlichtweg selbst das Leben schwer.

  • Skandal! Pfui!

     

    So, jetzt mal im Ernst: Wo ist denn nun das große Problem? Bezeichnungen wie Ehemann und Ehefrau entfallen nach einer Geschlechtsumwandlung, auch die Bürokratie kann trotz verlteter Software auftretende Probleme lösen, ich sehs nicht

  • Falls die Beiden gemeinsame Kinder hätten dürften für die Kinder keine Geburtsurkunden mit den neuen Namen ausgestellt werden. Das ist dann super, wenn die Kids 15 oder 16 sind und ihr eigenes Bankkonto kriegen. Da müssen beide Eltern unterschreiben und der Pass passt nicht zur Geburtsurkunde des Kindes. Da werden dann der Trans-Elternteil gefragt: "Und wer sind denn etzt sie??"

     

    Ist übrigens bei allen Trans-Eltern so: kleines Zwangsouting bei der Kontoeröffnung.

    • @Susanne Oberhauser-Hirschoff:

      Sind dies wirklich ihre Argumente Kontoeröffnung, Kindsname ?

       

      Wir als Heterofamilie haben auch unsere eigenen Namen behalten und bei allen zu tätigenden Unterschriften unterschreiben wir (sofern die größeren Kinder uns nicht gegenseitig ausspielen ) immer zusammen, denn uns ist es wichtig zu zeigen, dass wir beide für unsere Kinder verantwortlich sind.

      Dies als Zwangsouting zu bezeichnen ist seltsam. Entweder steht man zu seiner Art zu leben oder nicht.

      Dass es Menschen gibt, die über einem tuscheln und tratschen, wenn man nicht der Norm entspricht ist doch "normal" und nie aus der Welt zu schaffen. Persönlicher Kontakt und Offenheit sind die Mittel Vorurteile zu zerstören. Gleichstellung ohne eigene Emanzipation funktioniert nicht, ist nur Anpassung oder Unterwerfung und bestimmt kein Vorbild für Kids.

       

      Das Schwierige bei der ganzen Thematik ist, dass wir so gepolt sind in Zweigeschlechtlichkeit zu denken.

      Ehe ist nunmal als gegengeschlechtliches Konstrukt entstanden, alle gesetzlichen Regelungen zielten darauf, dass es ein Mann und eine Frau und in den meisten Fällen Kinder gibt. Je mehr es Ehen ohne Kinder gibt, desto weniger wird der staatlich garantierte Schutz der Ehe zu rechtfertigen sein. Diese Aufweichung der Ehe wird von neoliberaler Politik durchaus genutzt um staatlich garantierte familäre Leistungen zu streichen. Was hier langsam dekonstruiert und abgeschafft wird, ist dummerweise die Wurzel unserer Gesellschaft.

      Eine kleine sexuelle Minderheit, mit einer noch kleineren Minderheit an Menschen, die tatsächlich Familienarbeit tätigen und Familie ernähren, bestimmt heute die mediale Berichterstattung über Familienpolitik und das ist in Zeiten von Kinder/Familienarmut, Nöten von Alleinerziehenden, Nichtintegation von Jugendlichen migrantischer Herkunft.... .

      Hier wird bewußt gespaltet mit dem Ziel Menschen zu vereinzeln.

  • Das ist interessant.

     

    Eine Regierung, in der sich christlich schimpfende Parteien mit eingebunden sind, empfehlen, den heiligen Bund der Ehe aufzulösen.

    Diese Ehe, die doch ewig gelten soll, in guten wie in schlechten Zeiten, völlig unabhängig, ob einer davon mal das Geschlecht ändert.

     

    Was sagt denn die katholische Kirche dazu, dass jetzt schon Regierungen dazu auffordern, die Scheidung zu nutzen und sich somit schadensersatzpflichtig auch machen würden, wenn einer der beiden Ehepartner in einer katholischen Einrichtung beschäftigt wäre, was schon eine erheblich Belastung des Arbeitsverhältnisses wäre.

  • "Doch zehn Monate später wurde aus Guido Pamela, aus dem Mann also eine Frau. Aus dem heterosexuellen Paar wurde damit ein gleichgeschlechtliches, das jetzt miteinander verheiratet ist."

     

    Das ist doch völliger Unsinn. Eine transsexuelle Frau ist vor dem Coming Out ebensowenig ein Mann gewesen, wie ein Schwuler vor dem Coming Out hetero gewesen ist. Aber Hauptsache man kann wieder mal die ollen Kamellen und Klischees über transsexuelle Menschen verbreiten.

    • @Kim Schicklang:

      Rechtliche Realität, Biologische Realität und Soziale Realität unterscheiden sich oft.

  • Ha, geiler Hack! :D