Antiterrorgesetzte im Bundeskabinett: Versuch der Ausreise unter Strafe

Wer verdächtig wird in ein Terrorcamp in Syrien oder dem Irak reisen zu wollen, soll künftig hart bestraft werden. Bis zu zehn Jahren Haft drohen.

Ob Ursula von der Leyen wegen dieses Besuchs im Irak im Visier der Ermittler ist, konnte bislang nicht verifiziert werden Bild: dpa

BERLIN dpa | Die Bundesregierung will das Strafrecht verschärfen, um besser gegen Islamisten vorgehen zu können und ihre Ausreisen in Kampfgebiete zu verhindern. In Zukunft soll bereits die Reise oder der bloße Versuch einer Reise etwa nach Syrien oder in den Irak unter Strafe gestellt werden – vorausgesetzt sie dient dem Ziel, terroristische Taten zu begehen oder vorzubereiten.

Das Bundeskabinett brachte dazu am Mittwoch eine Gesetzesänderung auf den Weg. Darin ist auch ein eigener Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung vorgesehen, um die Geldquellen von Terrorgruppen trockenzulegen.

Schon bisher macht sich strafbar, wer sich in einem Terrorlager im Ausland ausbilden lässt, um eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorzubereiten. Dieser Paragraf 89a im Strafgesetzbuch soll erweitert werden. Demnach ist es künftig schon eine Straftat, Deutschland zu verlassen, um sich an Terroraktivitäten im Ausland zu beteiligen oder sich dafür ausbilden zu lassen.

Auch schon der Versuch einer Ausreise mit terroristischer Absicht wird unter Strafe gestellt. Vorgesehen sind in diesen Fällen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren – und in minder schweren Fällen drei Monate bis fünf Jahre.

Terrorfinanzierung unter Strafe

Auch bei der Terrorismusfinanzierung will die Regierung nachlegen. Bisher macht sich strafbar, wer zur Unterstützung von Terrorgruppen „nicht unerhebliche Vermögenswerte“ sammelt oder bereitstellt. Künftig soll es dazu einen eigenen Straftatbestand geben. Damit sollen mehr Fälle erfasst werden, auch solche mit geringeren Summen.

Außerdem soll die Strafbarkeit auf das Vorbereitungsstadium ausgedehnt werden: Künftig macht sich auch strafbar, wer Geld für einen Anschlag sammelt – selbst wenn dieser nicht ausgeführt wird.

Die Änderungen gehen zurück auf eine UN-Resolution vom September. Darin machten die Vereinten Nationen den Mitgliedsstaaten strenge Vorgaben für den Anti-Terror-Kampf – unter anderem, um Ausreisen in Kampfgebiete zu verhindern. Auch aus Deutschland sollen bereits mehr als 600 Islamisten nach Syrien und in den Irak aufgebrochen sein.

Rechtlich fragwürdig

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte, man müsse alles tun, um zu verhindern, dass Islamisten in Kampfgebieten und Ausbildungscamps noch stärker radikalisiert würden. Die Bundesrepublik bekomme eines der schärfsten Terrorismus-Strafgesetze in ganz Europa. „Das wird Deutschland sicherer machen.“

Die Opposition kritisierte die Pläne als unverhältnismäßig, untauglich und rechtlich fragwürdig. Aus der Union kamen dagegen Rufe nach weiteren Schritten – etwa nach einem Verbot der Sympathiewerbung für Terrorgruppen, wie es vor Jahren schon existierte.

Maas mahnte, Deutschland dürfe bei der Terrorismusbekämpfung nie das Augenmaß verlieren. „Das Ziel von Terroristen ist doch gerade, unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie zu erschüttern. Das werden wir nicht zulassen.“

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