Antiterrorgesetze der Großen Koalition: Der „Terroristen-Perso“ kommt
Der Bundestag wird die Antiterrorgesetze erweitern. Für die Grünen ist das lediglich Symbolpolitik. Die Linke halten das Vorhaben für verfassungswidrig.
BERLIN taz | Am Donnerstag wird der Bundestag zwei neue Antiterrorgesetze beschließen. Schon der Versuch, in Terrorabsicht auszureisen, ist künftig strafbar. Potenziellen Terroristen soll mit einem Ersatzpersonalausweis die Ausreise erschwert werden. Grüne und Linke lehnen beide Gesetze ab. Schon bisher war der Besuch eines terroristischen Ausbildungslagers strafbar.
Künftig soll aber bereits die Reise in ein Land, in dem es terroristische Ausbildungslager gibt, strafbar sein. Sogar der Versuch der Ausreise soll bestraft werden. Der 2009 eingeführte Paragraf 89a des Strafgesetzbuches wird nun entsprechend verschärft. Es drohen sechs Monate bis zehn Jahre Gefängnis. Erforderlich ist aber jeweils die Absicht, eine „schwere staatsgefährdende Gewalttat“ zu begehen.
Außerdem soll es künftig einen eigenen Paragrafen 89c zur Terrorismusfinanzierung geben. Inhaltlich neu ist daran nur, dass künftig auch die Sammlung unerheblicher Geldbeträge strafbar wird. Die Koalition hat den Entwurf an einem Punkt leicht abgemildert: Wer nach der Tat „tätige Reue“ zeigt, bleibt straffrei.
Die Linkspartei kritisiert das Gesetz. Es sei verfassungswidrig, weil es „auch Handlungsweisen erfasst, die objektiv völlig neutral und alltäglich sind wie eine Reise ins Ausland oder das Überweisen von Geld“.
Ein zweites Gesetz ermöglich, dass Personen, bei denen „Anhaltspunkte“ für terroristische Verstrickungen bestehen, der Personalausweis entzogen wird. Bisher konnte nur der Reisepass entzogen werden, weshalb viele Dschihadisten mit dem Personalausweis bis in die Türkei (und von dort nach Syrien) reisen konnten. Künftig sollen sie einen leicht erkennbaren Ersatzpersonalausweis bekommen.
Die Grünen halten den „Terroristen-Perso“ für Symbolpolitik, so ein Antrag. Wer in Kampfgebiete reisen will, werde seinen normalen Ausweis für verloren erklären, bevor er entzogen wird, und diesen dann an der Grenze vorzeigen.
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