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Na -mal wieder Lost in translation
egal - 2.0
Sorry – hab ich da was falsch in der aktuellen Tagesschau verstanden -???
Hier lese ich:
“.. Die zusätzlich geplante Bestrafung von Reisen in Kampfgebiete fällt da kaum noch ins Gewicht.. . .” &
“. .Dass schon die bloße Ausreise strafbar sein soll, treibt die Vorverlagerung des Strafrechts zwar auf eine neue absurde Spitze. . .”
Mehr als schlimm genug –
Aber in der Tagesschau meine ich gehört/verstanden zu haben –
AUCH DIE GEPLANTE AUSREISE SOLLE UNTER STRAFE GESTELLT WERDEN –
Dann hätte ´schland endgültig
DDR öh RechtsNiveau zur Republikflucht beispielsweise erreicht;
Mit Verlaub – aber soo war der ohnehin unsägliche Beitritt nicht gemeint.
Überrascht?
"Wir sind das Volk" geht eben garnicht!
Dingsbums, ..Souverän..
Am Ende "wirken politische Parteien" lediglich in der Willensbildung MIT?
Soweit kommts noch!
Dann lieber wieder die alten Verhältnisse mit Republiksfluchttatbestand!
Kann seit der "Wende" doch kein Westparteibertreter mehr ruhig schlafen1
ARD/Tagesschau gestern 20:00 ;
also klare Ansage - " …auch die Absicht in den Krieg zu ziehen, will der Minister unter Strafe stellen…"
Das wär's dann - wie befürchtet -
Standard DDR-Justiz zur Republikflucht;
Der damalige Gerichtspräsident des Stadtgerichts Berlin Mitte (Heute LG/AG Berlin Mitte) verurteilte vor der Wende
einen Jugendlichen aufgrund folgenden Sachverhalts -
Zwei Jugendliche treffen sich - komm wir hauen ab - über Ungarn/Plattensee -
Wo issen nu ditte - Weeß ik ooch nich - ich bring mein Atlas mit - Zum nächsten Treffen - plus einen weiteren/das faule Ei! - Zwei zerknirscht ~> kollektive Resozialisierung -
Einer nich ~>
Verurteilung wg Republikflucht!!
Als diese Akte bei dem sauberen Herrn auftaucht -
Helles Entsetzen unter den
Wessi-Richtern -
" et fehlt ja an allem - dit iss ja nu noch nichemal ne Vorbereitungshandlung - nuschtnischtnüscht - wa!
SO ISSES HERR MINISTER -
Wenn sich diese Republik 'schland nach dem Grundgesetz noch ein Rechtsstaat nennen will -
Dann beenden Sie schleunigst diesen grauenhaften verfassungswidrigen Spuk.
Der saubere Herr von oben - wurde -Genau deswegen nicht als Richter
post DDR übernommen - zu recht -
Weil er keine Gewähr dafür biete, den Anforderungen an eine rechtsstaatliche Rechtsprechung nach dem Grundgesetz zu entsprechen.
Dem ist - mit Verlaub - nichts hinzuzufügen;
ES LIEGT/LÄGE EIN KLARER FALL VON RECHTSBEUGUNG VOR!
Jeder Richter ist aufgerufen - dem entgegenzutreten!
Bei solchen Gesetzen frage ich mich wofür wir das Grundgesetz noch haben. Es ist mittlerweile das Papier nicht mehr Wert, auf dem es geschrieben steht. Das mit den Beweisen ist in Deutschland nicht mehr in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht. Oft ist die einfache Aussage eines oder mehrerer Polizeibeamter ausreichend um eine völlig unschuldige Person bei einer Staatsanwaltschaft oder einem Gericht zu verunglimpfen. Für unsere heutige Zeit mit der derzeitigen Stimmung mache gegen den Islam sind bei solchen Anti-Terror Gesetzen Verleumdungen gegen unliebsame Bürger "Tür und Tor" geöffnet. Ich kann auch nicht erkennen, wie damit Terror vermieden werden soll. Wer Menschen terrorisieren will wird das auch weiter tun. Dann reist es eben über die Türkei oder Indien nach Syrien.
Wenn man Menschen zuverlässig daran hintern will Straftaten zu begehen muss man alle ab Geburt einsperren und ihren Taten im Gefängnis einen anderen Namen geben ...
Ob der Minister "scharf ist", kann ich nicht beurteilen.
Aber für die Gefahrenabwehr ist seine Liste teilweise grotesk bis schon nicht mehr fragwürdig.
Falsch ! Maas ist eher ein Weichei, welches sich vom Innenminister die zu erlassenden Gesetze vorschreiben lässt - vermutlich sogar im doppelten Wortsinne.
Die Diskussion um die Klimakrise habe sich darauf reduziert, wie man demonstrieren solle, sagt Protestforscher Simon Teune. Das sei bequem.
Kommentar Anti-Terrorismus-Gesetze: Maas ist einer der Schärfsten
Deutschland hat schon jetzt sehr strenge Anti-Terror-Paragrafen. Das geplante Ausreiseverbot für Islamisten wird da kaum ins Gewicht fallen.
Will sich in Europa profilieren: Justizminister Heiko Maas. Bild: dpa
Was für eine bauernschlaue Prahlerei: „Wir werden eines der schärfsten Anti-Terrorismus-Gesetze in Europa haben“, sagte jetzt SPD-Justizminister Heiko Maas. Die Aussage ist korrekt, allerdings kommt es dabei auf die geplanten Verschärfungen gar nicht an. Denn Deutschland hat jetzt schon äußerst scharfe Anti-Terror-Paragrafen. Die zusätzlich geplante Bestrafung von Reisen in Kampfgebiete fällt da kaum noch ins Gewicht.
In der Praxis wird sich nicht viel ändern. Schon heute wird jeder Islamist, von dessen geplanter Ausreise die Polizei erfährt, auf dem Flughafen verhaftet. Das gilt als polizeirechtliche Maßnahme der Gefahrenabwehr. Es fehlte bisher also nicht an einer Handhabe, die Ausreise zu verhindern. Das Problem war und ist eher, dass Polizei und Verfassungsschutz die oft sehr kurzfristige Radikalisierung der Islamisten gar nicht mitbekommen. Erst wenn die Ausgereisten auf Facebook Grüße aus dem Dschihad posten, merken die Behörden, was los ist.
Strafverfahren wird es dann erst nach der Rückkehr geben. Dass schon die bloße Ausreise strafbar sein soll, treibt die Vorverlagerung des Strafrechts zwar auf eine neue absurde Spitze. In der Praxis wird aber auch das keine große Rolle spielen. Wer mit seiner Teilnahme an Terrorcamps oder Kämpfen geprahlt hat, für den kommt es auf die neue Strafbarkeit der Ausreise nicht an.
Und wo nur die Reise belegt werden kann, muss immer noch bewiesen werden, dass bereits bei der Vorbereitungshandlung die feste Absicht bestand, einen Terrorakt zu begehen. Das hat der Bundesgerichtshof 2014 in einem ähnlichen Fall entschieden.
Diese wichtige Einschränkung kennt natürlich auch Heiko Maas, der so ohne schlechtes Gewissen als einer der schärfsten Justizminister Europas posen kann.
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Kommentar von
Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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