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Anspruch auf FamilienzusammenführungBundesregierung hält Syrer hin

Ein Brief des griechischen an den deutschen Innenminister offenbart: Deutschland trickst und stiftet Griechenland zum Lügen an.

Essensausgabe im Flüchtlingscamp in Ritsona, Griechenland Foto: ap

Berlin taz | Die Bundesregierung hat Griechenland dazu gebracht, den Familiennachzug von syrischen Flüchtlingen mit Absicht teils jahrelang zu verzögern, obwohl diese einen Rechtsanspruch auf Zusammenführung mit ihren Angehörigen in Deutschland haben. Das geht aus einem am Dienstag geleakten Brief des griechischen Migrationsministers Ioannis Mouzalas an Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hervor. Eine Sprecherin de Maizières hatte vor Kurzem bestritten, dass es eine solche Regelung mit Griechenland gibt.

In dem handschriftlich an den „lieben Thomas“ adressierten Brief vom 4. Mai vermeldet Mouzalas, dass die Familienzusammenführung nach Deutschland „wie vereinbart verlangsamt wird“. Betroffen seien über 2.000 Antragsteller. Diese müssten „teils Jahre darauf warten, nach Deutschland zu kommen“.

Mouzalas schreibt, dass Griechenland nicht die Verantwortung für die Verzögerung trage, sondern diese auf eine Vereinbarung mit Deutschland zurückgehe. Dieses wolle man so nicht öffentlich sagen, allerdings gebe es „wachsende öffentliche Kritik“ der „verzweifelten Syrer“ an der langsamen Bearbeitung der Anträge.

Mouzalas schlägt de Maizière daher eine gemeinsame Sprachregelung vor, die man der Öffentlichkeit auftischen könnte: Darin ist wolkig von „einer Reihe von Faktoren“ die Rede und davon, dass Deutschland und Griechenland „gemeinsam daran arbeiten, die Familienzusammenführung mit stabiler Geschwindigkeit durchzuführen“.

Mouzalas schlägt de Maizière daher eine gemeinsame ­Sprachregelung vor

Kürzlich hatte die Linksfraktion schon über eine Deckelung des Familiennachzugs von Syrern aus Griechenland auf 70 pro Monat ab dem 1. April 2017 berichtet. Das Bundesinnenministerium widersprach dem am 19. Mai: Eine zahlenmäßige Beschränkung „könne nicht bestätigt werden“, es gebe „keine starre Obergrenze“.

In einer schriftlichen Antwort auf eine Anfrage der Linken verwies das Ministerium auf „teilweise begrenzte Betreuungs- und Unterbringungskapazitäten“. Daher sei die griechische Regierung vor zukünftigen Charterflügen um eine „engere Abstimmung“ und „mögliche Verfristungen“ gebeten worden. Anfragen der taz beantwortete das Innenministerium am Mittwoch nicht.

Rechtsanspruch auf Nachzug enger Familienangehöriger

Die Dublin-Verordnung der EU sieht vor, dass enge Familienangehörige einen Rechtsanspruch haben, innerhalb der EU zusammengeführt zu werden. Dazu muss beispielsweise Griechenland einen Übernahmeantrag an Deutschland stellen, wenn hier Flüchtlinge ihr Asylverfahren durchführen oder durchgeführt haben, ihre Angehörigen sich aber noch in Griechenland aufhalten.

Deutschland ist in einem solchen Fall verpflichtet, der Übernahme zuzustimmen. Die Zusammenführung erfolgt laut EU-Recht dann, „sobald dies praktisch möglich ist und spätestens innerhalb einer Frist von sechs Monaten“. Eine Deckelung auf 70 pro Monat wäre also wohl ebenso EU-rechtswidrig wie jahrelange Wartezeiten.

Schon länger versucht die Bundesregierung den Familiennachzug von syrischen Flüchtlingen einzugrenzen. Im März 2016 trat dazu eine Gesetzesreform in Kraft. Sie schließt Familiennachzug für Flüchtlinge aus, denen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nur sogenannter subsidiärer Schutz gewährt wird. Sie können ihre Familien nicht nachholen. Die Regelung ist bis März 2018 befristet. Die Union will die Beschränkung über das Frühjahr 2018 hinaus verlängern, die SPD lehnt dies ab.

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9 Kommentare

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  • Auch gem. Art. 6 Grundgesetz steht eine jede Familie unter besonderem Schutz.

     

    Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

     

    Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.

     

    Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

  • ganz perfide neue regelung per Runderlass des Auswärtigen Amtes vom 20.03.2017: auch bei anerkannten minderjährigen geflüchteten bekommen Eltern ein Visum für die Familienzusammenführung, Geschwister nicht

  • Kommentar entfernt. Bitte achten Sie auf Ihre Wortwahl.

  • 6G
    60440 (Profil gelöscht)

    Burka sind wir nicht. Rechtsstaat auch nicht. Christlich schon gar nicht. Dafür heuchlerisch. Und wir machen dreckige Politik auf dem Rücken der Schwächsten.

    Widerlich.

    Man kann nur hoffen, dass bald 2.000 Amtshaftungsklagen auf das Innenministerium zurollen und der zuständige Minister, er nennt sich Christ und ist Abkömmling von Flüchtlingen, aus dem Amt gefegt wird. Ganz ohne Verschleierung.

  • Ja wie. Es ist doch nun wirklich hinlänglich & ausführlichst belegt -

    Wo die wahren staatlichen Gefährder sitzen. &

     

    Unser Öberschter Verfassungsminister

    IM FrozenThomas "das Glasauge schaute menschlicher"

    DeHugo'not - Fett vorweg. &

     

    Ne Bitte!Bleibt mal dran.

    Es gibt auch einen internen Ukas -

    TürkeiAsyl bis auf weiteres auf Eis zu legen!

    (Auch kackfrech geleugnet - aber dennoch wahr!)

     

    (Wahrscheinlich - damit die mal die

    80. bis 100.Tsd. Asylbescheide+ der letzten zwei Jahre -

    Öh. Überprüfen!

    Die gönnen sich ja auch sonst nichts.

     

    kurz - FrozenThomas auf der Pirsch -

    Eifelelse kriegt die Betriebsrente nur faz-gerecht

    = Nich - auffe Reihe! &

    La Tuffa Panzeruschi v.d. Lie-ing -

    Zählt die Militaria! Na Servus!

     

    Was ein infames Trauerspiel eines sozialen Rechtsstaats!

    (Der ewige Obersekundaner Hugo M. lohnt erst gar nicht!) &

    Der Eiserne Gröfimaz an der Registrierkasse -

    Bis zur letzten Patrone!

    Zéro Noir. Da mähtste nix. &

    Mutti - liftet - Mundwinkel.

    Normal.

    • 5G
      571 (Profil gelöscht)
      @Lowandorder:

      "(Der ewige Obersekundaner Hugo M. lohnt erst gar nicht!)"

       

      Hugo? Darauf kann nur ein ausgefuxter Spaßvogel kommen...

      • @571 (Profil gelöscht):

        ;)) - Ja. Mit etwas Glück -

        Spielt dich die Musik.

        Manchmal.

        Normal.

    • @Lowandorder:

      Haben Sie etwas anderes erwartet? Von dieser - ach so ehrlichen, ach so christlichen - Partei!

      • @noevil:

        Nein. Aber es bleibt -

         

        Den Machtmißbräuchlichen -

        wie -

        Den ohnmächtig Ausgelieferten -

        Den dagegen Opponierenden -

        Den das öffentlich Benennenden - Zeigen - Daß sie bemerkt werden -

         

        Das Mindeste zu tun -

        Für die Menschen - &

        Für unseren sozialen Rechtsstaat.