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Angriff auf grüne Wahl­hel­fe­r:in­nenSchläge fürs „Vaterland“

Wegen lebensgefährlicher Körperverletzung steht ein polizeibekannter Hooligan vor dem Amtsgericht Delmenhorst. Er gibt sich unpolitisch.

Politik interessiere ihn nicht, sagt Felix S. und vielleicht stimmt das sogar. Aber er benutzt sie offenbar, um seine Aggressionen auszuleben. Deshalb muss er sich seit Dienstag vor dem Amtsgericht Delmenhorst verantworten.

Angeklagt ist der 35-Jährige wegen lebensgefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Der Anlass: Drei ihm unbekannte Personen, zwei Frauen und ein Mann, wollten vor der Bundestagswahl 2025 ein Plakat der Grünen in der Nachbargemeinde Ganderkesee aufhängen.

Am 19. Januar 2025 um die Mittagszeit, so trägt es die Staatsanwältin vor, soll er erst das Plakat zerstört haben, das die Wahl­hel­fe­r:in­nen an einem Laternenpfahl anbringen wollten. Anschließend soll er unter Rufen von „Ihr Scheiß Grünen, verpisst euch von hier“ und „Deutschland, den Deutschen“ den Hitlergruß gezeigt, den Zeugen K. erst an der Lippe verletzt und ihm kurz darauf auf den Kopf geschlagen haben, als dieser sich in ein Auto geflüchtet hatte. Seine zwei Mitstreiterinnen soll er als „alte Fotzen“ bezeichnet haben.

Der 41-Jährige K., der als Nebenkläger im Prozess auftritt, schildert, wie er einen knappen Monat später am Schädel notoperiert werden musste. Unbemerkt hatte sich ein Bluterguss gebildet, der Druck auf das Gehirn ausübte – eine lebensgefährliche Situation, wie die Staatsanwältin aus dem ärztlichen Gutachten zitiert. „Ich hatte so starke Kopfschmerzen, dass ich mich immer wieder übergeben habe und gar nichts mehr machen konnte.“ Der Hausarzt wies ihn direkt in die Klinik ein.

Das Opfer leidet unter Kopfschmerzen und Ängsten

Ein halbes Jahr war der Verwaltungsangestellte nach dem Angriff krankgeschrieben. Kopfschmerzen habe er seitdem immer mal wieder, zudem Symptome einer Angststörung. Plakate werde er so schnell keine mehr aufhängen, sagt er.

Der mutmaßliche Täter, Felix S., ein Elektriker, sagt, er erinnere sich kaum an die Tat. „Es ist zu Beleidigungen und Handgreiflichkeiten gekommen“, und dass er wohl mit dem Plakat „nicht einverstanden“ gewesen sei, aber Details fielen ihm wenige ein. Er wisse, dass er K. mit der Faust geschlagen habe, als der im Auto saß, in Schutzhaltung, wie dieser berichtet hatte. Felix S., durchtrainiert, Glatze, sagt noch, er könne sich die Tat nicht erklären: „Ich bin eigentlich ein freundlicher Mensch.“

An­woh­ne­r:in­nen bescheinigen Felix S. eine latente Gewaltbereitschaft.

Dagegen spricht ein Bericht der Nordwest-Zeitung, die mit An­woh­ne­r:in­nen in Ganderkesee gesprochen hat. Die bescheinigen Felix S. eine latente Gewaltbereitschaft. Eine der beiden als Zeugen geladenen Po­li­zis­t:in­nen sagt aus, der Angeklagte sei ihr aus vorherigen Einsätzen bekannt gewesen und erwähnt einen Vorfall auf dem Schützenfest in Bookholzberg.

Dort soll er laut Polizei gemeinsam mit weiteren Männern drei Jugendliche verfolgt und angegriffen haben, nachdem diese dem Sicherheitsdienst berichtet hatten, Felix S. habe den Hitlergruß gezeigt und nationalsozialistische Parolen gebrüllt. Das Ermittlungsverfahren stellte die Staatsanwaltschaft im März 2025 nach Paragraf 154 der Strafprozessordnung ein, weil die Verurteilung wegen des Angriffs auf die Wahlhelfer zwei Monate zuvor absehbar ein höheres Strafmaß nach sich ziehen würde.

Der Rechtsanwalt von Felix K., Bernd Idselis, bestätigt vor Gericht indirekt, dass dieser zur gewaltbereiten und rechtsextremistischen Hooligan-Szene gehört. Aus dieser wolle er aussteigen, teilt der Anwalt mit und legt eine Bescheinigung des niedersächsischen Innenministeriums vor. Demzufolge nimmt Felix S. seit Juli vergangenen Jahres am Aussteigerprogramm des Landes Niedersachsens für Rechtsextreme teil.

Mitglied der Hooligan-Gruppe „Block H“

Allerdings beantwortet er keine Fragen des Nebenklage-Anwalts Jan Sürig zur Teilnahme an dem Programm, etwa danach, ob er sich einschlägige Tätowierungen habe entfernen lassen, die ihn als Mitglied einer bestimmten Hooligan-Gruppe, dem „Block H“, ausweisen. Diese soll sich laut Sürig auf dem Arm befinden.

Vor Gericht behält Felix S. trotz der Wärme seinen langärmligen Pullover an. Während der Befragung hat er seine Hände vor sich auf dem Tisch gefaltet, sein Oberkörper wippt immer wieder ruckhaft beim Einatmen nach hinten, auch sein Blick wirkt unruhig. Er ist schwer zu verstehen, redet schnell und undeutlich.

Bei der Frage des Strafmaßes wird auch eine Rolle spielen, inwiefern seine Schuldfähigkeit aufgrund von Alkoholisierung herabgesetzt war. Er sei nach einem Frühschoppen auf dem Weg zu seiner damaligen Freundin gewesen, habe dort Korn und Bier getrunken, sagt er. Gemessen wurden 2,4 Promille im Atem – bei vielen Menschen ohne regelmäßigen Alkoholkonsum setzen in diesem Stadium Lähmungserscheinungen und Bewusstseinstrübungen ein.

Felix S. hingegen wirkte auf die Zeugen lediglich angetrunken. Und er war in der Lage, einen gezielten Schlag auf den Kopf zu platzieren. Das zeigt eine Videoaufnahme, die eine Anwohnerin von ihrem Balkon aus aufgenommen hatte. Sie war durch Hilfeschreie auf das Geschehen vor ihrem Haus – einem Parkplatz vor einer Bäckerei – aufmerksam geworden. Felix S. habe gerufen: „Ihr zerstört mein Vaterland.“

Abgelassen hatte er von K., nachdem ihn eine der beiden anderen Wahlhelferinnen mit einem Schrubber auf den Rücken geschlagen hatte. Den hätten sie für das Anbringen der Plakate benutzt, erzählt die zierliche 68-Jährige im Zeugenstand. Als die Polizei eintraf, bedrohte er den Zeugen zufolge K.: „Wenn du das anzeigst, passiert dir was!“

Der Prozess soll am 18. Juni fortgesetzt werden.

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1 Kommentar

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  • Immer wieder fast drollig, wie sich solche Typen angeblich bemühen, sich entnazifizieren zu lassen. Muss wohl so ähnlich wie ein Entzug verlaufen.