Ampel-Pläne gegen die Pandemie: Vier Maßnahmen gegen vierte Welle

3G am Arbeitsplatz, 3G in der Bahn: Der Bundestag will am Donnerstag den Infektionsschutz verschärfen. Unklar ist, wie sich der Bundesrat verhält.

Voller U-Bahn Waggon

Ganz schön nah: Studierende auf dem Weg zur Universität in Berlin Foto: Jörg Carstensen/dpa

BERLIN taz | Der Bundestag reagiert auf die massiv steigenden Corona-Infektionen und verschärft am Donnerstag das In­fek­tions­schutzgesetz. Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldete am Mittwoch einen Rekordstand von 52.826 Corona­neuinfektionen. Damit stieg der Inzidenzwert auf 319.

Die Ampelkoalition in spe reagiert auf die dramatische Entwicklung, indem sie vier Maßnahmen direkt per Gesetz bundesweit anordnet: Zutritt zum Arbeitsplatz nur für Getestete, Geimpfte und Genesene (3G), Homeofficepflicht, 3G im öffentlichen Verkehr und verschärfte Testpflichten in Gemeinschaftseinrichtungen.

Diese Neuerungen sollen ab dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes gelten, vermutlich ab kommenden Montag. Eine Umsetzung durch die Bundesländer ist nicht erforderlich. Allerdings könnte der Bundesrat am Freitag die Reform blockieren, weil die Befugnisse der Länder zu Shutdown-Maßnahmen beschnitten werden.

Den Plänen zufolge muss der Arbeitgeber die Einhaltung der 3G-Pflicht überwachen. Entgegen ersten Ankündigungen ist im Gesetzentwurf kein Recht des Arbeitgebers zur Abfrage des Impfstatus mehr enthalten. Dies soll wohl in einer Verordnung von Noch-Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geregelt werden.

Bei Büroarbeit Homeoffice

Wenn die Beschäftigten Büro­arbeiten verrichten, muss ihnen das Unternehmen Homeoffice anbieten. Ausnahmen gibt es nur, wenn „zwingende betriebsbedingte“ oder persönliche Gründe entgegenstehen. Wer zu Hause zum Beispiel keinen Schreibtisch hat, muss auch nicht dort arbeiten.

3G im öffentlichen Verkehr soll für Busse, Bahnen, Fähren und für in Deutschland startende Flugzeuge gelten. Die Einhaltung müssen die jeweiligen Betreiber kontrollieren, also etwa die DB oder Verkehrsverbünde. „Stichproben­artige“ Kontrollen sollen laut Gesetzentwurf genügen. Verdi kritisierte bereits: „Es ist schlicht nicht möglich, ­einen Bus zu steuern und zugleich die Nachweise zu sichten und deren Echtheit zu kontrollieren.“

Eine Impfpflicht in der Pflege wurde in Ampel-Kreisen diskutiert, aber nicht in den Entwurf aufgenommen

Für die Beschäftigten und Be­su­che­r:in­nen in folgenden Einrichtungen soll eine verschärfte Testpflicht gelten: Krankenhäuser, Arztpraxen, Rettungsdienste, Pflegeheime, Schulen, Kitas, Gefängnisse, Asyl- und Obdachlosenheime. Ungeimpfte Beschäftigte müssen sich täglich testen lassen, Geimpfte nur zweimal pro Woche. Hier ist ein Auskunftsrecht der Arbeitgeber vorgesehen. Die Daten dürfen nur für Hygienekonzepte benutzt werden und sind nach sechs Monaten zu löschen.

Eine Impfpflicht, zum Beispiel für die Beschäftigten von Pflegeheimen und Kliniken, wurde in Ampel-Kreisen zwar diskutiert, aber nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen. SPD und Grüne sind dafür, die FDP zögert noch und plant zunächst eine frak­tionsinterne Expertenanhörung. Die meisten Coronamaßnahmen sollen aber wie auch bisher von den Bundesländern angeordnet werden.

Hier stellt der Bund im Infektionsschutzgesetz nur den „Instrumentenkasten“ zur Verfügung, den die Länder in Coronaverordnungen der Landesregierungen nutzen können. Für Ärger sorgte, dass die Ampel den Status der „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ nicht verlängern will. Dies würde die Handlungsmöglichkeiten der Länder verschlechtern, hieß es.

Die Ampel will den Ländern noch sieben Maßnahmen zubilligen, zum Beispiel die Anordnung von Maskenpflicht, Abstandsgeboten und Hygiene­konzepten. Außerdem sollen die Länder den Zugang zu öffentlichen Angeboten mit 3G- und 2G-Regeln beschränken können. Auch zu Kontaktbeschränkungen, also zu der Frage, wer wie viele Menschen treffen darf, sollen die Länder Entscheidungen treffen können.

Auf Druck der Länder wurde am Montag eine Öffnungsklausel reaktiviert. Danach können Landtage eine Art epidemische Lage auf Landesebene feststellen, was den Ländern Zugriff auf weitere Instrumente ermöglicht. Die Länder könnten dann Diskotheken und andere Freizeiteinrichtungen schließen, sie könnten auch Kultur- und Sportveranstaltungen untersagen.

Auch nach diesem Kompromissangebot sollen die Länder aber keine Ausgangssperren mehr beschließen können, auch die Schließung von Schulen, Gaststätten, Einzelhandel und Hotels wäre tabu. Reisen und sportliche Betätigung dürften nicht verboten werden.

Union für Optionen für Länder

Die CDU/CSU hält das für falsch: Die Länder bräuchten angesichts der dramatischen Lage möglichst viele Optionen. Die Union will im Bundestag deshalb eine Verlängerung der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beantragen.

Gleichzeitig schrieb NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst einen Brief an Bundeskanzler in spe Olaf Scholz (SPD), über den das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtete. Wüst droht darin mit einer Blockade im Bundesrat, wenn den Länder nicht mehr Flexibilität zugebilligt wird.

Wenn sich die zehn Länder enthalten, in denen CDU oder CSU (mit)regieren, wäre die Reform tatsächlich gescheitert. Eventuell wird es daher noch weitere Zugeständnisse der Ampelfrak­tionen geben.

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