Amber Heard und Johnny Depp: Beide Seiten schuldig gesprochen
Im Verleumdungsprozess zwischen den SchauspielerInnen befindet ein Gericht beide für schuldig. Depp wird jedoch deutlich mehr Entschädigung zugesprochen.
afp | Im Verleumdungsprozess zwischen Hollywood-Star Johnny Depp und dessen Ex-Frau Amber Heard haben die Geschworenen beide Seiten wegen Verleumdung schuldig gesprochen, Depp jedoch deutlich mehr Entschädigung zugesprochen als seiner Ex-Frau. Heard müsse ihrem Ex-Mann 15 Millionen Dollar (14 Millionen Euro) Schadenersatz zahlen, während der 58-Jährige seiner früheren Frau zwei Millionen Dollar zahlen müsse, entschieden die Geschworenen in ihrer am Mittwoch in dem Prozess in Fairfax (Virginia) verkündeten Entscheidung. Heard hatte ihrem Ex-Mann häusliche Gewalt vorgeworfen, Depp wiederum beschuldigte sie, immer wieder gewalttätig geworden zu sein.
Die Geschworenen bewerteten einen 2018 von Heard verfassten Zeitungsbeitrag, in dem sie sich als Opfer häuslicher Gewalt bezeichnet hatte, als verleumderisch und in bösartiger Absicht geschrieben. Depps Anwalt Adam Waldman wiederum habe sich diffamierend über Heard geäußert, indem er ihre Vorwürfe öffentlich als „Trick“ bezeichnet hatte. Daher müsse Depp ihr ebenfalls Schadenersatz zahlen.
Heard äußerte sich in einer direkt nach der Urteilsverkündung veröffentlichten Erklärung „unsagbar enttäuscht“ über die Entscheidung der Geschworenen. Es handele sich um einen „Rückschlag für die Überzeugung, dass Gewalt gegen Frauen ernstgenommen werden muss“. Depp erklärte dagegen, die Geschworenen hätten ihm mit ihrem Urteil „nach sechs Jahren mein Leben zurückgegeben“. Für ihn beginne nun „endlich ein neues Kapitel“.
Depp hatte seine Ex-Frau nach dem Zeitungsartikel auf 50 Millionen Dollar (rund 47 Millionen Euro) Schadenersatz verklagt. Er warf der 36-Jährigen vor, seiner Karriere mit falschen Anschuldigungen schwer geschadet zu haben. Heard nannte Depp in dem Artikel zwar nicht namentlich, seine Anwälte argumentieren aber, dass dieser eindeutig auf den Hollywoodstar abgezielt habe. Heard reichte Gegenklage ein und verlangte doppelt so viel Schadenersatz.
Verfahren vor Millionenpublikum
Der sechswöchige Gerichtsprozess war live im Fernsehen übertragen und von einem Millionenpublikum verfolgt worden. In dem Verfahren hatte Heard ihrem Ex-Mann vorgeworfen, sie misshandelt und auch sexuell missbraucht zu haben. Depp wies die Vorwürfe vehement zurück und beschuldigte stattdessen Heard, mehrfach gewalttätig geworden zu sein.
In dem Prozess waren zahlreiche Zeugen angehört und Video- sowie Tonaufnahmen abgespielt worden, die eine turbulente Beziehung zwischen dem Paar illustrierten, das von 2015 bis 2017 verheiratet war. Täglich warteten zahlreiche Fans vor dem Gerichtssaal, um Depp oder Heard ihre Unterstützung zu demonstrieren.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert