Alkoholverbot an Bahnhöfen: Bier und Wein im Bordbistro
Die Deutsche Bahn will Alkoholtrinken an allen Bahnhöfen verbieten – für weniger Gewalt. Doch im Zug und in der Bahnhofskneipe wird noch ausgeschenkt.
Foto: Joerg Boethling/imago
Die Deutsche Bahn will bis zum 15. Oktober ein Alkoholverbot an allen 5.400 Bahnhöfen in Deutschland durchsetzen. Bahnchefin Evelyn Palla kündigt an: „Wir greifen durch: Wir verbannen das Alkoholtrinken aus unseren Bahnhöfen.“ Zu oft sei der Alkoholkonsum mit einer wachsenden Gewalt verbunden. „Es geht um den Schutz unserer Mitarbeiter und Fahrgäste“, sagt Palla.
Anlass für das Verbot ist der Angriff eines Fahrgastes auf einen Kontrolleur der Bahn am vergangenen Freitag. Der Bahnbeschäftigte stürzte dabei aus dem fahrenden Zug und wurde schwer verletzt. Der betrunkene Täter konnte zwar festgenommen werden, landete aber zunächst nicht in Untersuchungshaft.
Nun soll ein Alkoholverbot für mehr Sicherheit sorgen. Die Deutsche Bahn beruft sich dabei auf ihr Hausrecht. Die Hausordnungen der jeweiligen Bahnhöfe werden nun in Abstimmung mit den Behörden und Kommunen lokal angepasst.
Ganz neu sind die Verbote nicht. An 30 Stationen ist Trinken von Bier oder Schnaps bereits tabu, etwa an den großen Bahnhöfen in Köln, Frankfurt oder München. Am 1. September wird das Verbot auf den Berliner Hauptbahnhof, Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig ausgedehnt. Die bisherigen Erfahrungen sind Palla zufolge eindeutig: „Weniger Gewalt, weniger Müll.“
„Wie machen Sie das bei Fußballfans?“
Allerdings dürfen sich Fahrgäste oder Besucher der Stationen in den Gaststätten am Bahnhof oder auch im Zug weiter berauschen. Die Gastronomie bleibt vom Verbot ausgenommen. Auch der Einkauf und Transport von verschlossenen alkoholischen Getränken in der Tasche oder im Rucksack bleibt erlaubt. Wer beim Trinken erwischt wird, erhält einen Platzverweis oder bei einer Wiederholung ein Hausverbot.
In den Fernverkehrszügen würden weiterhin Bier und Wein ausgeschenkt, erläutert eine Bahnsprecherin. Auch selbst mitgebrachter Alkohol dürfe konsumiert werden. Anders sieht es im Nahverkehr aus. Einzelne Verkehrsverbünde untersagen den Konsum und nehmen keine alkoholisierten Fahrgäste mit. Eine bundeseinheitliche Regelung dafür gibt es jedoch nicht.
Der Fahrgastverband Pro Bahn bestätigt zwar die positiven Erfahrungen mit Verbotszonen. Doch eine konsequente Durchsetzung des Hausrechts hält Sprecher Detlef Neuß für unrealistisch. Einzelne oder kleine Gruppen ließen sich dadurch disziplinieren, sagt er, „aber wie machen Sie das bei einer Gruppe von 150 Fußballfans?“ Auch sei die Abgrenzung des zur Bahn gehörenden Areals von anliegenden Flächen schwierig. „Wenn man etwas vollmundig ankündigt“, kritisiert Neuß, „muss man es erst zu Ende denken“.
Die Allianz pro Schiene hingegen unterstützt das Verbot. Es sei „ein wichtiger Schritt, damit sich Reisende und Fahrgäste sicherer fühlen können“, sagt Dirk Flege, Geschäftsführer des Verbands. Wichtig sei aber eine ausreichende Personalstärke, vor allem bei Kontrollen in den Zügen. Flege fordert zudem, Bahnbeschäftigte in den Kreis der dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten aufzunehmen, wozu etwa die Angehörigen der Rettungsdienste zählen. „Das bedeutet, dass ein Angriff auf sie härter bestraft werden kann“, erklärt Flege und nennt als Vorbild die Schweiz.
Härtere Strafen verlangt auch die stellvertretende EVG-Vorsitzende Cosima Ingenschay. Die nach dem Tod eines Zugbegleiters durch die Attacke eines Fahrgastes angekündigte Strafverschärfung verstaube im Justizministerium, kritisiert die Gewerkschafterin.
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