Algerier in Niedersachsen getötet: Hinweise auf Ausländerhass als Motiv
In Lüneburg muss sich ein Mann wegen eines Mordvorwurfs verantworten. Er hatte wohl schon mehrfach mit rassistischen Verbalattacken Streit gesucht.
Kein Blick ins Publikum am Verhandlungstag, kein Gespräch mit den Verteidigern in den Verhandlungspausen. Im Saal 21 des Landgerichts Lüneburg scheint Daniel F. beschämt zu sein. Sein Kopf mit dunklen Haaren und großer Brille ist fast immer von links nach unten rechts geneigt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem untersetzen 27-Jährigen Mord vor und als Motiv „fremdenfeindliche“ Einstellungen. Seit dem 15. Juli muss sich Daniel F. deshalb vor der vierten großen Strafkammer des Landgerichts verantworten.
Am 11. Januar sei Daniel F. in Uelzen um 19 Uhr auf Ayoub F. getroffen, heißt es in der Anklage. Am Herzogenplatz gerieten sie verbal in Streit. Eine körperliche Auseinandersetzung folgte, bei der auch eine Schneeschaufel benutzt wurde. Der damals 26-Jährige hatte im linken Ärmel ein Küchenmesser bei sich. Mit dem Messer stach er in den Rücken von Ayoub F. und verletzte den 30-Jährigen tödlich.
Ayoub F., der aus Algerien stammt, starb in der Uelzener Helios-Klinik. Die Obduktion im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf ergab, dass der Messerstich Lunge und Aorta getroffen hatte. Ayoub F. starb durch einen Lungenkollaps und Verbluten. Der Täter blieb vor Ort. Er flüchtete nicht, informierte mit Passanten Polizei und Rettungsdienst. Widerstandslos ließ er sich festnehmen. Die Polizei stellte die Tatwaffe sicher.
Im Saal 21 gestand Daniel F. die Tat aber nicht. Zum Prozessbeginn durfte einer seiner Anwälte eine Erklärung verlesen, in der Daniel F. versichert, kein rechtsextremes Weltbild zu haben. Er habe sich allerdings bedroht gefühlt. Schon vor der Tat habe er selbst Mobbing erlebt und psychische Probleme gehabt. Ein psychiatrischer Gutachter soll in der Verhandlung ein Gutachten zur Schuldfähigkeit später im Verfahren vortragen.
Hass auf Migranten
Bei ihren Ermittlungen fand die Staatsanwaltschaft Hinweise, dass der Täter von einer Hass-Haltung gegen migrantisch gelesene Personen getrieben sein könnte. Am 8. September vergangen Jahres hatte Daniel F. in der Meyerholzstraße in Uelzen-Oldenstadt mehrere Minderjährige mit Migrationshintergrund bedroht. Ein Beil und eine Axt soll er gezeigt haben und gesagt haben: „Ihr seid nicht die ersten Ausländer, die ich kaputt schlage.“
Am Dienstagvormittag schilderte die Zeugin Nina P.-V. eine weitere Auseinandersetzung in und vor einem Restaurant in Uelzen. Im „Atila Grill“ suchte Daniel F. am 4. Mai 2024 wohl ebenfalls Streit. Er habe sehr aggressiv gewirkt, geschimpft und „Ausländer raus“ gepöbelt, erzählte die gelernte Bäckerin.
Erst drinnen, dann draußen habe er mit jemandem gerangelt und ihn geschubst. Der Angeklagte habe rassistische Beleidigungen ausgestoßen und gesagt: „Dann schlag mich doch.“ P.-V. berichtete weiter, dass Daniel F. auch „Scheiß Ausländer“ und „Wegen euch wähl’ ich die AfD“ gesagt habe. Von einem Grill-Mitarbeiter und der Polizei habe sie gehört, dass Daniel F. sich häufiger derart äußere und Streit suche.
Rechtsanwalt Björn Elberling, der für Ayoub F.s Eltern als Nebenklagevertreter auftritt, erkennt bei dem Täter ein Muster. Es bestehe darin, mit provokantem Auftreten und verbalen Anfeindungen Reaktionen herbeizuführen, um dann in „Notwehr“ handeln zu können. Elberling verweist auf eine Auseinandersetzung von 7. Mai 2024, bei der der Angeklagte Raul G. mit „Halt die Fresse, du halb schwarzer Nigger“ so lange provozierte, bis es zu einer körperlichen Auseinandersetzung kam.
Die Auswertung des Computers von Daniel F. habe nicht nur ein „normales“ Profil eines jungen Mannes mit Computerspielen und Pornos ergeben, sagte ein Polizeibeamter als Zeuge. Es sei öfters gegoogelt worden, ob „Nigger“ gesagt werden dürfe und ob alle Schwarzen Menschen aus Deutschland abgeschoben werden könnten. Gesucht wurden mit dem Computer zudem AfD-Umfragewerte und der Begriff „Notwehr“.
Diese Darstellung wollte die Verteidigung nicht stehen lassen. Die Beweisführung, so einer der Verteidiger, werde einseitig in Richtung Ausländerfeindlichkeit forciert. Das sei mehr als „befremdlich“. Der Nebenkläger-Anwalt fand dagegen befremdlich, dass das Verhalten des Angeklagten sich bis zum Mord steigerte. Das Verfahren ist bis zum 27. August terminiert.
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