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AfD gewinnt in KarlsruheKein „Recht auf Gegenschlag“

Im Fall Johanna Wanka gegen die AfD mahnt Karlsruhe Neutralität an. Auf polemische Angriffe dürfe die Regierung nicht mit Polemik antworten.

Zeigt der AfD die Rote Karte: Johanna Wanka Foto: dpa

Karlsruhe taz | Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) hätte der AfD nicht symbolisch die „rote Karte“ zeigen dürfen, stellte das Bundesverfassungsgericht fest (Az. 2 BvE 1/16). Die Ministerin habe damit ihre Pflicht zur staatlichen Neutralität verletzt.

Im November 2015 hatte die AfD zu einer Demonstration gegen die Flüchtlingspolitik der Regierung aufgerufen. Motto der Demo: „Rote Karte für Merkel“. Darauf konterte Wanka auf der Homepage ihres Ministeriums „Rote Karte für die AfD“. Die Demo unterstütze „Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betreiben“, hieß es in der Pressemitteilung des Ministeriums. Die AfD ging damals sofort zum Bundesverfassungsgericht und erwirkte eine einstweilige Anordnung. Wanka musste die Mitteilung von ihrer Homepage entfernen.

In der mündlichen Verhandlung argumentierte die Bundesregierung voriges Jahr, sie sei nur im Wahlkampf zur Neutralität verpflichtet. Auf polemische Angriffe müsse eine Ministerin auch polemisch antworten können. Die Regierung habe ein „Recht auf Gegenschlag“. Diese Argumentation hat das Bundesverfassungsgericht nun in vollem Umfang zurückgewiesen.

Die staatliche Neutralitätspflicht gelte auch außerhalb des Wahlkampfs. „Nach der Wahl ist vor der Wahl“, sagte Andreas Voßkuhle, der Präsident des Gerichts. Zwar dürfe die Regierung politischer Kritik entgegentreten, aber dabei müsse sie das Regierungshandeln sachlich darstellen und sich mit der Kritik sachlich auseinandersetzen.

Recht auf Chancengleichheit

Auch auf polemische Angriffe dürfe die Regierung nicht mit einem polemischen Gegenschlag antworten. Schon in der Verhandlung hatte Voßkuhle spöttisch gefragt: „Wenn die Regierung mit Fake News angegriffen wird, darf sie dann auch mit Lügen antworten?“

Die Verfassungsrichter stellten nun fest, Wanka habe das Recht der AfD auf Chancengleichheit verletzt. Ihre Pressemitteilung habe die AfD abgewertet. Mit der „roten Karte“ habe Wanka faktisch dazu aufgerufen, nicht an der AfD-Kundgebung teilzunehmen. Das hätte sie auf der Homepage des Ministeriums nicht tun dürfen.

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35 Kommentare

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  • Uppsala! Starker Tobak - wa!

     

    "Bei aller Achtung vor der höchsten deutschen Gerichtsinstanz: Es darf Karlsruhe nicht überlassen bleiben, faktisch die Richtlinien der Politik zu bestimmen.' //http://www.deutschla...ticle_id=411825

     

    Sorry - aber mal zu dem Herrn

    Deutschlandfunkkommentator!

     

    Dess ~> "Rainer Burchardt absolvierte nach dem Abitur 1965 seinen Dienst bei der Bundesmarine, verließ sie als Oberleutnant zur See der Reserve. Anschließend studierte er an der Universität Kiel Germanistik, Politologie und Soziologie. Nach einem Volontariat bei der Segeberger Zeitung war Burchardt als freier Mitarbeiter im Jugend- und Zeitfunk des Norddeutschen Rundfunks tätig.…" https://de.m.wikipedia.org/wiki/Rainer_Burchardt & passim s.u.

     

    kurz - Hat nix auf die Reihe gekriegt!

    &

    Wurde dann Journalist!

     

    Ja - & So einfältig unbedarft - doch!

    Ja. Zusammengestoppelt - liest sich dieser Erguß des Herrn Rainer Burchardt - & wohl SPD-Mitglied -

    &

    Ex-Chefredakteur des DLF -

    Denn leider auch! Ja. ~>

     

    "Was lernen wir heute von der höchstrichterlichen Instanz in Karlsruhe: Was die AfD darf, das ist einem Regierungsmitglied noch längst nicht erlaubt, weil das Ministergesetz Neutralität gebiete. Das mag zwar formal hingehen, gehört aber schleunigst revidiert.…"

     

    Aber - "Dieses Urteil ist nicht nur kritikwürdig, sondern ein Skandal.…"

     

    Ahja. Daß Karlsruhe - wie jedes Gericht via Grundgesetz - unserer Verfassung an - bestehendes! - Recht und Gesetz gebunden ist! Nothing else.

    &

    Nicht ein fiktives Wunschkonzert dieses Herrn aus Wolkenkuckucksheim

    Zu beurteilen - zugrunde zu legen hat!

    Scheint diesem Herrn & Schwadroneur de Journaille - entgangen - unbekannt zu sein!

    &

    Der übrige Rest ist von gleicher unterirdischer - Nichtqualität!

     

    Was angesichts dessen erstaunt - daß dieser feine Herr - einst "…Sprecher des SPD-Bundesvorstands unter dem Parteivorsitzenden Hans-Jochen Vogel -

    Einem exzellenten Juristen - gewesen sein soll!

     

    kurz - Dies wie das Übrige -

    Nich to glöben!

    • @Lowandorder:

      Das ist eine falsch einsortierte Anmerkung zu CHRISTOPH von 20:55 Uhr.

       

      Andernfalls ist die Einlassung unverständlich.

      • @Sonntagssegler:

        Jau - korrekt - schau dort@ a.E.!

        &

        Kann auch nix für - wenn der 1.link nicht funzt - ;)

         

        Mit den Algos per du - nu!

        Is der tazis net so ern Schuh!

  • Ein Kommentar im Deutschlandfunk:

    'Das Neutralitätsgebot ist absolut weltfremd und scheint aus der idyllischen Zeit einer Gartenlaubenpolitik zu entstammen. Schon längst wird auch in der deutschen Politik mehr geklotzt als geklettert, die Regierung muss sich mit allen Mitteln des Rechtsstaats gegen unflätige Attacken von wem auch immer wehren können.

     

    Artikel fünf des Grundgesetzes als Garant der Meinungsfreiheit gilt doch wohl auch für Regierungsmitglieder. Bei aller Achtung vor der höchsten deutschen Gerichtsinstanz: Es darf Karlsruhe nicht überlassen bleiben, faktisch die Richtlinien der Politik zu bestimmen.' http://www.deutschlandfunk.de/urteil-zum-neutralitaetsgebot-politisch-eine-katastrophe.720.de.html?dram:article_id=411825

  • Frau Wanka hat in der Sache "Aufruf zum Demo-Boykott" den Formfehler begangen, dies als Meinung des Ministeriums zu verkaufen und nicht als Parteimitglied oder Privatperson. Das Urteil verbietet der Ministerin nicht, ihren Aufruf auf der Bundes-CDU-Seite oder auf ihren privaten Seiten zu veröffentlichen.

  • Ist das hier der Ort, wo ein Velofisch Geschichtsrevisionismus betreiben darf?

     

    Als Angehöriger einer Familie, die von den Nazis verfolgt wurde, wehre ich mich gegen solche Form der Geschichtsklitterung. Auf diese Art und Weise wird in bewährter BRD-Tradition der Ehemaligen der Naziterror relativiert um eine eigene Position als rechtstaatlich schützenswert zu verkaufen, bis man dann selbst an der Macht den Rechtstaat abschafft. Letzteres wird immer dann geäußert, wenn die Argumente ausgehen und das Temperament am kochen ist. Dann fällt die Maske.

     

    Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist nichts zu sagen. Es hat festgestellt, dass der Staat ein Neutralitätsgebot habe.

     

    Merkwürdig ist nur, dass ein ehemaliger SPD-Minister, Wolfgang Clement, Empfänger von Leistungen nach SGB II (Hartz IV) als Parasiten in einer ministeriellen Broschüre beschimpfen darf, ohne dass dies jemals Folgen gehabt hätte. Das lässt Zweifel an dem Engagement des BVerfG für den demokratischen Rechtstaat aufkommen.

     

    Also, wenn ein Neutralitätsgebot besteht, was nachvollziehbar ist, dann hat es gefälligst für Alle zu gelten und eingehalten zu werden.

    • @achterhoeker:

      Geschichtsrevisionismus ?

       

      Wollen Sie abstreiten, dass die KPD ...

      * die Weimarer Republik abgeschafft haben wollte?

      * Eine stalinistische Partei war?

      * Mit ihrer Sozialfaschismusthese und Kampf gegen die SPD

      (als die Sperrspitze des Faschismus) das Aufkommen der

      Nazis förderte?

      * Mit der NSDAP zusammen einen Volksentscheid gegen

      den SPD geführten preussischen Landtag durchführte?

      • @Rudolf Fissner:

        Jaja - die Steigbügelhalter - sterben -

        &

        Sterben einfach nicht aus! Nö.

        Aber dess Ringelschwänzchen - gell!

        Ha noi. Dess. Bleibt. Wollnichwoll.

         

        kurz - Schön - es gibt noch diese feine

        Verläßlichkeit - bis heute! Yes. ~>

        "Haltet den Dieb!"

    • @achterhoeker:

      Korrekt - aber "wo kein Kläger - …" hm.

      &

      Will nicht verhehlen - daß ich jenseits der Kaffeesatzleserei - zu erkennen glaube & auch festmachen könnte -

      KA - baut seine bekannte - seit G. Dürig!

      GG - 1. Teil bis ~ Art 20 Rechtsprechung

      Weiter aus! & Zwar rundum!

      Was bei manchen - & nicht nur einzelner Richter der Fachgericht - sondern vor allem den bekannten Politikastern bis Gefährdern querbeet!

      Zähneknirschen hörbar macht!;)

      Nu - "Weil wir das können!" Stimmt.

      &

      Das ist gut so!

  • War ja klar, beim Kampf gegen das BRAUNVOLK können wir weder auf die Polizei noch die Justiz hoffen. Die werden eher den Weg ins IV.Reich für die Vollpfosten ebnen...zu sehr sehnen sich Teile der Deutschen nach einem neuen Messias - vlt. einen Trumpel?

    • @amigo:

      Mit Demokratie und rechtsstaatlichen Grundsätzen haben Sie es nicht so, oder?

  • Ich freue mich jetzt schon auf die Entscheidung des BVerG zum Thema NetzDG - das dürfte ähnlich vernichtend ausfallen!

  • Der einzige Trost nach dieser Entscheidung ist, dass auch die AfD das nicht dürfen wird, wenn sie an der Macht ist.

     

    Aber ob sie sich dran hält?

  • Auch ohne das Gerichtsurteil sollte klar sein, dass Politiker*innen, die „mit gleicher Münze zurückzahlen“, damit nur beweisen, dass sie auch nicht besser sind, als die Gegenseite.

     

    Wer das Werkzeug „Sprache“ beherrscht (und das sollte im Politikbetrieb zur Grundausbildung gehören), wird Anwürfe viel wirksamer zurückweisen können.

    Bei dem, was bislang aus Richtung AfD zu vernehmen war, dürfte das nicht besonders schwierig sein!

  • Ja, die AfD darf alles.

    Zahlt man es denen in ihrer Sprache zurück, Klage einreichen, die Juristn helfen dann den AfDlern.

    Genau das ist der richtige Weg, diesem G....l den Rücken zu stärken!

    • @Jakob Cohen:

      "Zahlt man es denen in ihrer Sprache zurück"

      Ein Bundesministerium ist aber eben nicht "man", genau das hat das Gericht festgestellt. Was "Neutralität" bedeutet, haben Sie aber schon verstanden?

    • @Jakob Cohen:

      Man sollte halt schon selber über die moralischen Hürden springen können, die man selber aufstellt.

       

      Das gilt halt auch für die "Guten und Gerechten".

  • Unabhängig davon, wie man zu einer GroKo, zu einer Bundeskanzlerin Merkel und zu einer Bildungsministerin Wanka oder zu einer Bundesregierung, egal in welcher Zusammensetzung, steht, ich möchte nicht, dass die AfD alles darf und andere sich noch nicht mal dagegen wehren dürfen.

     

    Die Entscheidung des BVerfG ist richtig, wenn man in normalen Zeiten lebt, also ohne rechtsextreme Gruppierung im Parlament (AfD) und auf den Strassen (PEGIDA und Ähnliches). Beim BVerfG müsste jedoch inzwischen angekommen sein, dass die Zeiten, spätestens seit 2015, nicht mehr normal sind.

     

    Wo bleibt das Engagement und der Einsatz der Richter*innen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung?

    Oder warten wir wieder mal ab "bis alles in Scherben fällt"?

    Die deutsche Geschichte zeigt, dass der Nationalsozialismus auch "schleichend" gekommen ist ("Erst holten sie die Kommunisten und Gewerkschafter, dann holten sie ... und als sie mich holten, war niemand mehr da der protestieren hätte können") und sich, siehe Olympische Spiele 1936, auch fast ganz zurücknehmen konnte, wenn es sein mußte.

    • 8G
      81331 (Profil gelöscht)
      @Der Allgäuer:

      ...seit Anbeginn der BRD waren "rechtsextreme Gruppierungen" im Parlament vertreten, in Parteien, wie z.B. der CDU, oder der CSU.

    • @Der Allgäuer:

      Die Richter_innen zeigen ein sehr begrüßenswertes Engagement für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Sie kämpfen dafür, dass die Regierung keine Propaganda betreibt und sachlich bleiben muss. Was Sie dagegen einfordern, wäre die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung um die AfD zu bekämpfen.

      Gerade der Spruch "erst holten sie die ..." gilt heute auch für andere Gruppen. Wer also heute die Rechte der AfD beschneidet, weil sie eine schlechte Partei ist, der wird morgen auch die Rechte der Linken oder anderer nicht regierungskonformer Strömungen beschneiden. Dazu muss man sich vor Augen halten, dass in der Weimarer Republik der Kommunismus eine mächtige Strömung war, die in einigen Ländern die Macht übernommen hatte, dort teilweise mit brutaler Härte vor sich ging und nicht nur von den Nazis als reale Gefahr wahrgenommen wurde. In Deutschland gab es davor ja auch schon die Ausrufung der kommunistischen Revolution. Heute würden die Politiker dies als Terrorismus einstufen und alle, die mit kommunistischen Ideen sympatisieren als Terrorismus-Unterstützer verfolgen.

      Damals wurde genauso wie heute gegenüber der AfD argumentiert, dass der Kampf gegen den Kommunismus die Abschaffung der bürgerlichen Rechte rechtfertigen würde. Von daher bin ich sehr froh, dass sich unser Bundesverfassungsgericht für die freiheitlich-demokratische Grundordnung so klar einsetzt - auch wenn es dafür einen populistischen Gegenwind von Leuten wie Ihnen erntet.

      • @Velofisch:

        Da habe ich mich offenbar sehr missverständlich ausgedrückt.

         

        Mir geht es nicht darum, die Rechte der AfD oder Anderer zu beschneiden, schon gar nicht darum, die bürgerlichen Rechte einzuschränken oder gar abzuschaffen. Im Gegenteil, ich bin sehr dafür, die AfD und ihre Gesinnungsgenossen nicht mit dem Recht und der Justiz zu bekämpfen, sondern mit guter Politik in allen Bereichen des Politischen (auch, um ihnen nicht den Opferstatus zu geben).

         

        Mir ging es bei meinem Leserkommentar nur darum, dass das BVerfG meiner Meinung nach die nötige Balance missachtet hat. Es kann doch nicht sein, dass ein Angegriffener sich nicht wehren darf, nur weil der Angreifer im rechten Spektrum steht und hier in diesem Fall AfD heisst.

        • @Der Allgäuer:

          Es geht auch nicht um den Angegriffenen hier - es geht darum, dass die Bundesregierung zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet ist. Es ist eben nicht irgendeine Partei, sondern die Exekutive mit der entsprechenden Machtbefugnis. Damit muss sie verantwortungsvoll umgehen.

        • @Der Allgäuer:

          Selbstverständlich darf sich - auch nach dem BVerfG - ein Angegriffener wehren. Aber er darf es nur als CDU-Politiker, nicht als Ministier, wo er zur Neutralität verpflichtet ist und die gesamte Bevölkerung vertritt, auch die AfD und die Linke, Atheisten und Muslime.

        • @Der Allgäuer:

          Ergänzung: Ich bin auch sehr dafür, dass die Regierung sachlich bleiben muss, Propaganda darf und soll sie nicht machen - allerdings muss sie sich gegen Anfeindungen wehren dürfen.

          • @Der Allgäuer:

            Der Angegriffene DARF sich wehren! Frau Wanka befand sich aber in einer (politischen) Position, in welcher nochmal anderer Maßstäbe angelegt werden, DAS hat Karlsruhe deutlich gemacht. SIE könnten sich morgen in die Fußgängerzone stellen und verkünden: Die AfD besteht aus Wixern und Nazis! Ich bezweifle stark, daß bei einer Anzeige der AfD irgendein Staatsanwalt auch nur tätig wird. Sie haben als Bürger eine Meinungsäußerung getan und nicht eizelne Personen benannt...Art.5 GG...Als Minister würde ich Ihnen davon allerdings abraten.

            • @Mephisto:

              Ich glaube nicht, dass es bei einer Anzeige bleiben würde, wenn ich mich in die Fußgängerzone mit einem gegen die AfD gerichteten Plakat stellen würde.

               

              Das größere Problem wären wahrscheinlich die "schlag-kräftigen" Sympathisanten der AfD ... .

  • 8G
    80336 (Profil gelöscht)

    Es ist Aufgabe der "mündigen" Bürger und Aufgabe des "Bildungsauftrags" der öffentlichen Medien, diesem Bodensatz unisono die rote Karte zu zeigen. Wobei unter dem Wort "mündig" nicht "vollmundig", sondern "gereift" verstanden wird, und unter "Bildungsauftrag" keineswegs die Einladung dieses Bodensatzes zu so genannten "Talk-Shows" fällt, worauf bereits das Wort "Show" unmissverständlich hinweist. Es gibt bekanntlich auch kein Menschenrecht auf Sitzplatz in einem dieser Schwatzrunden, das eingeklagt werden könne :-)

  • Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat dazu aufgerufen sich nicht an den Demos zu G20 zu beteiligen.

    Ist das jetzt auch ein Problem?

    • @Oskar:

      Natürlich ist das ein Problem. Ebenso ist es ein Problem, wenn die Polizei twittert und dabei politische Position bezieht - d.h. ob sie eine Demonstration gut findet oder nicht.

      Noch ein größeres Problem ist, dass der Verfassungsschutz V-Leute hat, die dafür bezahlt werden, auf Demonstrationen Straftaten zu begehen.

      • @Velofisch:

        Seit wann sind Polizei oder Geheimdienst in politischer Führung? Nebenbei: Wenn Polizei oder Geheimdienst von der Teilnahme an einer Demo abraten, fällt das unter Prävention. Problematisch wird es, wenn Wahlempfehlungen abgegeben werden oder explizit Parteien befürwortet. (Ebenso: Vor längerer Zeit wollte mal ein Honk per Facebook eine Masse organisieren, um in Berlin den Reichstag zu stürmen - "Protest gegen Merkels Politik" - die Berliner Polizei hinterließ eine Nachricht auf desssen Facebookprofil: "Wir empfehelen dringend, von dieser Idee Abstand zu nehmen! Ihre Polizei." Das war eine angemessene - und auch lustige - Reaktion.)

  • 8G
    82278 (Profil gelöscht)

    Traurig, dass man einem deutschen Regierungsmitglied noch die demokratischen Grundlagen beibringen muss.

     

    Na ja, die deutsche Demokratie ist noch jung und musste ja mit vorgehaltener amerikanischen Knarre eingeführt werden. Da zeigt sich nun eine gewisse Unreife.

  • Deutschland ist eben doch strukturell rechtskonservativ, von der Justiz darf man nichts anderes erwarten. Wie kann der Typ der AFD Munition liefern. Facepalm.

    • @kditd:

      ... weil demokratische Grundrechte auch für die AfD gelten. Das gleiche Urteil schütz ja auch Opposition von links. facepalm

    • 0G
      0981 (Profil gelöscht)
      @kditd:

      Die Munition hat Frau Wanka geliefert. Nicht das BVG. Gut gemeint ist die kleine Schwester von schlecht gemacht.

      • @0981 (Profil gelöscht):

        Nur ne Kleinigkeit: Das Bundesverfassungsgericht wird "BVerfG" abgekürzt, nicht "BVG" ("Berliner Verkehrsbetriebe")...hilft unnötige Verwirrung zu vermeiden.