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AfD-Stadtrat kündigt Berliner ArztZerstörtes Arbeitsverhältnis

Der ehemalige Amtsarzt von Treptow-Köpenick Denis Hedeler klagt gegen seine Kündigung. Die Entscheidung wurde vertagt.

Denis Hedeler, gekündigter Arzt im Bezirksamt Treptow-Köpenick, hat eine neue Stelle in Brandenburg Foto: Wolfgang Borrs

Berlin taz | Ohne Ergebnis wurde der Prozess vor dem Berliner Arbeitsgericht um die Kündigung des Mediziners Denis Hedeler durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick am Mittwoch um zehn Tage vertagt. Beide Prozessbeteiligten, der Arzt und das Bezirksamt, hatten neue Anträge eingereicht, die die Gegenseite noch nicht prüfen konnte.

Wie die taz berichtete, war der aus Kuba stammende Arzt und Hygienereferent Denis Hedeler im Dezember vom Bezirksamt Treptow-Köpenick gekündigt worden. AfD-Gesundheitsstadtrat Bernd Geschanowski hatte die Kündigung in einer Presseerklärung als „notwendigen Akt“ wegen des zerstörten Vertrauensverhältnisses zu Hedeler bezeichnet.

Hedeler, der Vizeamtsarzt war und sich um die frei gewordene Stelle des Amtsarztes in Treptow-Köpenick beworben hatte, war unter mysteriösen Umständen bei der Stellenvergabe nicht berücksichtigt worden. Offiziell wurde das dem Arzt gegenüber damit begründet, dass seine Facharztausbildung für das öffentliche Gesundheitswesen noch nicht abgeschlossen sei.

Allerdings sah die Stellenausschreibung auch nicht zwingend die Facharztausbildung vor. Es gilt als ausreichend, wenn sich ein Bewerber im fortgeschrittenen Stadium der Ausbildung befindet. Das ist bei Hedeler der Fall. Ihm fehlen zur Facharztausbildung noch zwei Ausbildungsabschnitte in der Psychiatrie. Nach der taz vorliegenden Informationen soll der Bezirk ihm sogar untersagt haben, diese Ausbildungen zu beginnen.

Hedeler sah in seiner Nichtberücksichtigung für die Amtsarztstelle, die bis heute mangels anderer Bewerber nicht besetzt ist, einen Fall von Diskriminierung. Er ist schwarz und schwul. Hedeler hatte sich deshalb an die Öffentlichkeit gewandt. Stadtrat Geschanowski nannte diese Behauptungen „nachweisbar unwahr“ und eine „­Rufmordkampagne“ gegen ihn. Damit begründete er die Kündigung.

Hedeler arbeitet nun in Brandenburg

Bei der Klage vor dem Arbeitsgericht geht es wohl eher um eine Entschädigung für die in den Augen des Arztes unrechtmäßige Kündigung. Denn als Spezialist für Seuchenschutz blieb Hedeler mitten in der Pandemie nicht lange ohne Arbeit.

Der Brandenburger Landkreis Dahme-Spreewald, durch die Presseberichterstattung auf die Personalie aufmerksam geworden, stellte Hedeler umgehend ein. Auch in Berlin sind in mehreren Bezirken Stellen im öffentlichen Gesundheitswesen nicht besetzt, darunter die Amtsarztstellen in Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf.

Hedeler hat beim Arbeitsgericht eine zweite Klage gegen seine Nichtberücksichtigung für die Stelle des Amtsarztes in Treptow-Köpenick eingereicht. Der grüne Abgeordnete Sebastian Walter nennt den Konflikt „alltäglich: Einer Person, die im Arbeitskontext Diskriminierungen angezeigt hat, wird nicht geglaubt. Am Ende ist sie es, die die Arbeitsstelle verlassen muss.“

Für Walter ist es „mehr als verwunderlich“, dass der AfD-Stadtrat in einer Presseerklärung davon spricht, die Rassismus- und Diskriminierungsvorwürfe Hedelers an ihn seien „konstruiert“. Denn die Vorfälle seien Hedeler zufolge in Vieraugengesprächen erhoben worden.

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3 Kommentare

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  • Wenn kein vernünftiger Grund zur Kündigung vorliegt, wird gern ein zerrüttetes Vertrauensverhältnis herangezogen.

  • Ihr seid ziemlich spät, im Tagesspiegel wurde die Sache schon lange durchgekaut.



    Übrigens wurde der Arzt nicht vom AfD-Stadtrat entlassen, sondern vom Bezirk.



    Zuständig für Personalangelegenheiten ist dort übrigens der SPD-Bezirksbürgermeister.



    Es ist also nicht immer so einfach, wie man sich das in seiner eigenen Blase (AfD=Rassist=entlassener Arzt ist im Recht) so vormacht.

  • Das einzige was zählt.



    Das ist gut so!



    ....Der Brandenburger Landkreis Dahme-Spreewald, durch die Presseberichterstattung auf die Personalie aufmerksam geworden, stellte Hedeler umgehend ein. ...