AfD-Politiker geht zurück in die Justiz: Jens Maier darf wieder Richter sein
Der rechtsextreme Ex-Bundestagsabgeordnete Jens Maier darf wieder als Richter arbeiten. Von 2017 bis 2021 saß er im Bundestag.
Demnach hat Maier am 23. Dezember einen Antrag auf Wiedereinstellung gestellt. Den Rückkehranspruch erkennt das Justizministerium an. Maier fiel während seiner Zeit im Bundestag von 2017 bis 2021 als einer der extremsten AfD-Abgeordneten auf und äußerte bei einer Compact-Veranstaltung etwa Verständnis für den Rechtsterroristen Anders Breivik, der 77 Menschen ermordet hat. Der sächsische Verfassungsschutz stuft Maier als Rechtsextremisten ein.
Tatsächlich hat er nach seiner Zeit im Bundestag einen Anspruch auf die Rückkehr ins Richteramt, weil seine Personalakte offenbar sauber ist. Zwar gab es im Zuge politischer Äußerungen Maiers ein Disziplinarverfahren und mindestens einen dienstlichen Verweis gegen den AfD-Mann wegen Verstößen gegen das für Beamte geltende Mäßigungsgebot. Aber diese sind mittlerweile verjährt, weil sie länger als zwei Jahre zurückliegen.
Besonders problematisch ist die Rückkehr Maiers, weil er auch vor dem Einzug in den Bundestag 2017 seinen Beruf mit seiner politischen Einstellung vermischte und als Richter in die Wissenschaftsfreiheit eingriff: So tätigte Maier 2016 einen Beschluss zugunsten der NPD und untersagte dem Forscher Steffen Kailitz vom Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung, über die rechtsextreme Partei zu schreiben, dass diese „rassistische Staatsverbrechen“ plane, obwohl es selbstredend genügend Belege dafür gibt und die Äußerung unter die Meinungsfreiheit fällt. Der Beschluss wurde später nach einem Widerspruch aufgehoben und die NPD-Klage im April 2017 endgültig abgewiesen.
NPD-Beschluss mit Folgen
Folgenreich war der Beschluss dennoch: Der Forscher Kailitz war gleichzeitig Sachverständiger im NPD-Verbotsverfahren am Bundesverfassungsgericht und durfte sich dem Beschluss entsprechend nur eingeschränkt äußern. Nicht weniger problematisch wurde es dadurch, dass Maier auf Facebook mit führenden NPD-Politikern befreundet gewesen sein soll.
Im Januar 2017 schließlich wurde Maier nach einer demagogischen Vorrede zu Björn Höcke im Dresdner Brauhaus Watzke von Ehrschutz- und Medienverfahren abgezogen. Das Landgericht Dresden sah das öffentliche Vertrauen in die richterliche Unabhängigkeit verletzt, nachdem Maier sich in dem Brauhaus rassistisch und geschichtsrevisionistisch geäußert hatte: Er hielt dort Tiraden über die „nationale Identität“ auslöschenden „Mischvölker“ und einen „Schuldkult“ und nahm positiven Bezug zur NPD.
Ebenfalls wurde der AfD-Richter 2019 zu einer Geldstrafe verurteilt, weil von seinem Twitter-Account Noah Becker rassistisch beleidigt wurde. Maier behauptete, dass ein Mitarbeiter den Tweet geschrieben hatte, musste an Becker aber dennoch ein Schmerzensgeld von 7.500 Euro zahlen.
Maier ist der erste AfD-Abgeordnete und ehemalige Justizangestellte, der nach einem Bundestagsmandat in den Justizdienst zurückkehrt. Der Fall offenbart einen blinden Fleck in der Justiz: Wie geht man künftig mit Rechtsextremen und AfD-nahen Staatsanwält*innen und Richter*innen in den eigenen Reihen um? Eine entsprechende Nachfrage der taz, inwiefern die sächsische Staatsministerin für Justiz, Katja Meier (Grüne), im Zuge des Falles generellen Handlungs- oder Reformbedarf sieht, blieb bislang unbeantwortet. Ebenso, in welchem Rechtsfeld Maier eingesetzt werden soll.
Maier hatte seinen Wahlkreis bei der Bundestagswahl 2021 verloren und damit seinen Wiedereinzug ins Parlament verpasst. Danach hieß es zunächst, dass Maier als rechtlicher Berater der sächsischen AfD-Landtagsfraktion fungieren wollte. Demgegenüber bestätigte am Mittwoch eine Sprecherin des sächsischen Justizministeriums der Sächsischen Zeitung, dass Maier mittlerweile einen Antrag auf Rückkehr in das frühere Dienstverhältnis gestellt hat.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Exklusiv: RAF-Verdächtiger Garweg
Meldung aus dem Untergrund
Anschlag in Magdeburg
Auto rast in eine Menschenmenge auf dem Weihnachtsmarkt
Wahlprogramm von CDU und CSU
Der Zeitgeist als Wählerklient
Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt
Bestürzung und erste Details über den Tatverdächtigen
Kretschmer als MP von Linkes Gnaden
Neuwahlen hätten der Demokratie weniger geschadet
Streit um Russland in der AfD
Chrupalla hat Ärger wegen Anti-Nato-Aussagen