AfD-Eilanträge abgelehnt: Rechtsaußen schießt ein Eigentor
Die AfD stößt bei Verwaltungsgerichten in Hannover und Wiesbaden auf Ablehnung. Rechtsstreits sind zu begrüßen, aber sie reichen nicht aus.
E rst Niedersachsen, dann Hessen. Die Verwaltungsgerichte Hannover und Wiesbaden haben Eilanträge der AfD Niedersachsen und Hessen gegen eine Hochstufung durch den Landesverfassungsschutz zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung abgelehnt. Damit halten die Gerichte daran fest, dass diese AfD-Landesverbände gegen die Menschenwürde sowie gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip wirken.
Mit ihren Klagen offenbart die AfD, dass ihr die Markierung Sorgen bereitet. Die letzten Wahlerfolge im Westen und vor allem die aktuellen Prognosen für die Wahlen im Osten zeigen jedoch, dass die juristische Einordnung kein Grund ist, die AfD nicht zu wählen. Der Schatten von Auschwitz markierte in der BRD eine Grenze. Bei allen Sorgen wegen sozioökonomischer Krisen und bei aller Kritik an den gewählten Regierungen galt für die Mitte stets: extrem rechte Parteien werden nicht gewählt. Dieses Tabu ist Vergangenheit. Umso wichtiger sind die juristischen Auseinandersetzungen und auch die Einstufung der Bundespartei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.
Das Hinterfragen der radikalen Programmatik sollte allerdings nicht auf Gerichtsverfahren, Fachtagungen, Podiums- und Abendveranstaltungen beschränkt bleiben, sondern auch beim Gaming, bei Vereinsarbeit oder Schulkonferenzen stattfinden. Dass die AfD in den Bundesländern, wo sie als gesichert rechtsextrem gilt, trotzdem so großen Erfolg hat, ist kein Gegenargument. Die Partei wird für ihre Positionen gewählt – und gerade deshalb gilt es, sich viel stärker ideologisch zu streiten.
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Hier fehlt oft der Mut, die Kraft – und das Wissen. Viele fühlen sich zudem alleingelassen. Eine Bundespolitik der sozialen Kälte schwächt auch die Solidarität in der Bevölkerung. Rechtsprechungen entfalten erst durch die gesellschaftlichen Debatten ihre Relevanz. Eine juristische Markierung scheint auch dringend für das konservative Milieu geboten, das nur noch „rote Linien“ markieren will. 1933 versagten sie schon einmal.
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