Abtreibungsverbot im Nachbarland: Polen ist nah
Das deutsche Abtreibungsrecht erschwert Teilen der Bundesregierung die Kritik an dem polnischen Verbot. Anderen kommt es entgegen.
P olen verletzt Grundrechte – und zwar gleich auf mehreren Ebenen. Polnischen Frauen wird ihr Recht genommen, über den eigenen Körper zu entscheiden: Das macht ein rechter und klerikal orientierter Staat für sie. Seit dem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts am 22. Oktober soll eine Schwangere einen Fötus auch dann austragen, wenn er nicht lebensfähig ist. Wissentlich. Monatelang. Das ist nichts anderes als Folter.
Auch der Umgang der nationalpopulistischen Regierung mit den Protesten, die Nacht für Nacht landesweit stattfinden, steht im Widerspruch zu den Standards, die das Recht auf friedliche Versammlung garantieren und etwa in der Charta der Europäischen Union festgeschrieben sind, so die Beratungsorganisation Pro Familia. Videos der polnischen Demos zeigen, wie Beamt:innen Tränengas und Pfefferspray gegen Protestierende einsetzen und sie körperlich attackieren.
Die Kirchen müssten verteidigt werden, hetzte Premier Jarosław Kaczyński seine Anhänger:innen auf. Die Oppositionellen, so schimpfte er auch mit Blick auf die protestierenden Frauen, seien „Verbrecher“. All das sollte ausreichen, damit die Bundesregierung als Nachbarin und derzeitige Präsidentin im Rat der Europäischen Union reagiert. Doch die bleibt mucksmäuschenstill. Das ist schmerzhaft, frustrierend – und überhaupt nicht verwunderlich.
Denn was sollen Vertreter:innen der Bundesregierung schon sagen? Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland illegal, wenngleich in den ersten drei Monaten unter bestimmten Umständen straffrei. Die Rechte des Embryos gegenüber denen der Schwangeren gehen vor: Der „Schutz des Ungeborenen gegenüber seiner Mutter ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber ihr die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen.“ Das entschied das Bundesverfassungsgericht 1993.
Die deutsche Gesetzgebung ist ein Maulkorb
Und das gilt mit den festgelegten Ausnahmen bis zum heutigen Tag. Über einen sicheren, legalen Schwangerschaftsabbruch dürfen Ärzt:innen in Deutschland auch nach der Reform des Paragrafen 219a nicht einmal öffentlich informieren. So gern sich die Bundesregierung als Verteidigerin von Frauenrechten geriert, so schwierig wären unter diesen Voraussetzungen argumentative Einwände gegen die polnische Politik. Die deutsche Gesetzgebung ist ein Maulkorb. Mehr noch:
Weite Teile der Union sehen sich dem „Lebensschutz“ verpflichtet. Nein, nicht dem von Frauen – dem von Föten. Das polnische Urteil, das die aktuelle Verschärfung damit begründet, das bis dahin geltende Recht habe die „Menschenwürde“ des Fötus nicht ausreichend geschützt, erinnert erschreckend an die deutschen Paragrafen 218 ff. im Strafgesetzbuch. Die sortieren Schwangerschaftsabbrüche gleich hinter Mord und Totschlag ein.
Der „Schutz des ungeborenen Lebens“ ist zentral für die deutsche Gesetzgebung und die fundamentalistisch-christlichen Teile der Unionsbasis. Die wiederum sind eng mit der organisierten sogenannten Lebensschutzbewegung verknüpft. „Mahnwachen“ vor Beratungsstellen, bei denen Bilder zerstückelter Föten hochgehalten werden. Kapellen, in denen Schwangerschaftsabbrüche mit dem Holocaust gleichgesetzt werden. Anzeigen gegen Ärzt:innen, die Abbrüche vornehmen: All das passiert in Deutschland.
Gleichzeitig schicken Abgeordnete wie der ehemalige Unionsfraktionschef Volker Kauder oder die Nachwuchshoffnung Philipp Amthor Grußworte an Schweigemärsche, bei denen Tausende gegen Abbrüche durch die Straßen ziehen.
Erst vorvergangene Woche, als die Proteste in Polen längst hochgekocht waren und die polnischen Frauen den Krieg gegen ihre Körper lautstark anprangerten, scheiterte ein von langer Hand geplanter gemeinsamer Antrag der Regierungsfraktionen zu feministischer Außenpolitik – weil die Union den „Schutz des ungeborenen Lebens“ hineinverhandeln wollte. Das zeigt zweierlei, wie Cornelia Möhring sagte, die frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag.
Erstens: Der Versuch der Union war ein Zeichen der Solidarität an die PiS. Und zweitens: Er war ein ideologisches Bekenntnis zur global agierenden, finanzkräftigen und bis in höchste Regierungsebenen vernetzten Lebensschutzbewegung. Der scheidende US-Präsident Donald Trump schlägt in dieselbe Kerbe, streicht Mittel für Abbrüche und strich das Recht auf Abbrüche nach Vergewaltigungen aus internationalen Vereinbarungen heraus.
Amthor schickt Grußworte an Abbruchsgegner
Die Herrschaft des Staats und der Kirche über Frauenkörper wird über Grenzen hinweg verteidigt. Umso wichtiger, dass für das Recht auf sichere und legale Schwangerschaftsabbrüche auch über Grenzen hinweg gekämpft wird. Der Bundesregierung jedoch kommt es nicht einmal in den Sinn, Schwangerschaftsabbrüche als Gesundheitsleistung zu behandeln, wie etwa die Weltgesundheitsorganisation WHO es fordert, und wie es in Kanada seit rund 30 Jahren praktiziert wird.
Zwar kämpft zumindest die SPD nicht offensiv gegen das Recht von Frauen auf den eigenen Körper – dafür aber noch lange nicht. Nicht einmal die Streichung der Regelungen zu Abbrüchen aus dem Strafgesetzbuch ist ein Ziel der Partei. Und beim Streit um die Abschaffung des Paragrafen 219a war ihr der Machterhalt wichtiger. Schwangerschaftsabbrüche aber müssen dort verhandelt werden, wo sie hingehören: in den Bereich der Medizin.
Sie sind eine Gesundheitsleistung, die jährlich etwa 47.000 Frauen vor dem Tod nach unsauber durchgeführten Abbrüchen schützen würde. Sie müssen von den Krankenkassen übernommen werden. Es braucht genügend Ärzt:innen und Kliniken, die zur Verfügung stehen, um – wie es in manchen Regionen hierzulande der Fall ist – für einen Abbruch nicht Hunderte Kilometer weit fahren zu müssen. Sie müssen sicher, legal und enttabuisiert sein.
Ganz gleich, wo sie wohnen: Erst wenn all das verwirklicht ist, sind Frauen davor geschützt, in einem Alptraum aufzuwachen, wie er sich in Polen lange angekündigt hat und jetzt wahr wird.
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