Abschiebung aus Sachsen nach 12 Jahren: Hauptsache, weg
Nach zwölf Jahren droht einem pakistanischen Christen die Abschiebung aus Sachsen. Die Empörung ist groß, doch die Behörden bleiben stur.
„Skandalös“ nennt der frühere Theologe, Direktor der Sächsischen Landeszentrale für Politische Bildung und SPD-Landtagsabgeordnete Frank Richter die Absicht, den Pakistaner abzuschieben. Denn Faisal Jahangir lebt seit mehr als 12 Jahren in Deutschland, ist gut integriert.
Dem Pakistaner wird nun eine Identitätstäuschung bei seiner Ankunft vorgeworfen. Er soll vor zwölf Jahren einen falschen Namen angegeben haben. Der Pass, den die pakistanischen Behörden 2018 wegen der Eheschließung ausstellten, ging verloren.
„Da ist gar nichts dran“, kommentiert Anwalt Adrian Furtwängler die Vorwürfe gegen seinen Mandanten. Es gebe in Pakistan kein Personenstandsregister und kein festes Namensrecht, hinsichtlich des Familiennamens verschiedene Traditionen. Jahangir habe 2008 Geburtsdatum, Geburtsort und den Namen seines Vaters korrekt angegeben. SPD-Politiker Frank Richter weist außerdem darauf hin, dass Jahangir als Analphabet und Legastheniker nach Deutschland gekommen sei.
Es bleibt wenig Hoffnung – und wenig Zeit
Jahangir musste 2008 als katholischer Christ aus Pakistan fliehen. „Er hatte wegen seiner Religion Probleme, es gab einen Zwischenfall mit einem Muslim“, berichtet Frau Carmen Jahangir. Von Christenverfolgung in Pakistan aber wollten das Bundesamt für Migration BAMF und die sächsischen Ausländerbehörden nichts wissen. Amnesty International und christliche Organisationen berichten dagegen schon seit Jahren über Angriffe auf Christen in Pakistan. Auch die taz berichtete über die Verfolgung von Christen in dem Land.
Dem abgelehnten Asylantrag folgte eine jahrelange Kettenduldung, bis das Ausländeramt an seinem Wohnort Meißen auch diese verweigerte. In den Händen hielt Jahangir ab dann lediglich eine Bescheinigung über einen unerlaubten Aufenthalt ohne Titel, wie es sie nur in Sachsen gibt. Erst mit der kirchlichen und standesamtlichen Hochzeit mit seiner Frau, die deutsche Staatsbürgerin ist, kehrten Duldung und Arbeitserlaubnis 2019 zurück, „schwer erkämpft“, wie Anwalt Furtwängler sagt.
Carmen Jahangir kennt die in solchen Fällen üblichen Verdächtigungen, es handele sich um eine Scheinheirat, nur um einen Aufenthaltstitel zu erlangen – und weist sie von sich. „Der 31. August wird für immer unser Hochzeitstag bleiben,“ sagt sie. Anwalt Furtwängler ergänzt, „Sie haben so viele Hindernisse überwunden und Schwierigkeiten durchgestanden, dass mir nie ein Verdacht gekommen wäre.“
Die Ausländerbehörde bestreite nun auch garnicht nicht, dass der Pakistaner durch die Heirat mit einer Deutschen einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis habe, so Anwalt Furtwängler. Das erforderliche Visumsverfahren soll Jahangir aber in seinem Herkunftsland Pakistan beantragen. Das dauert erfahrungsgemäß mindestens eineinhalb Jahre. Ob der Christ diese Zeit in Pakistan überhaupt übersteht, interessiert niemanden. Das Verwaltungsgericht Meißen hält dieses Verfahren für zumutbar.
Prominente unterstützen
„Der Gedanke, dass mein Mann vielleicht nie mehr zurückkommen wird, verursacht einen tiefen Schmerz“, sagt Ehefrau Carmen Jahangir. Die „wachsende Welle der Hilfsbereitschaft“ spende zumindest etwas Trost.
Prominente wie der SPD-Politiker Frank Richter sind unter den Unterstützern, der katholische Bischof Heinrich Timmerevers hat immerhin einen Vertreter zu einem Besuch in der Abschiebehaft entsandt. Entscheidend aber bleiben die Behörden.
Der sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth kann den Unterstützern jedoch nicht mehr als Hinweise geben und sich mit Innenminister Roland Wöller austauschen, wie er auf Anfrage mitteilt. Für die Einschaltung der Härtefallkommission sei es zu spät. Denn die abgelehnte Asylbewerbung von 2010 bleibt trotz Heirat und der fortgeschrittenen Integration Faisal Jahangirs auch elf Jahre später vollziehbar, wie auch Anwalt Adrian Furtwängler einräumen muss.
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