Abgelehntes Auskunftsbegehren: Referendarin verklagt Geheimdienst

Eine Rechtsreferendarin möchte wissen, was der Verfassungsschutz über sie gespeichert hat. Der fühlt sich ausgespäht und mauert. Jetzt klagt die Frau.

Ein Saurier steht auf einem Stadtplan in einem Kreis roter Stecknadeln, darin ein Schild "Do not enter"

Unangenehm aufgefallen: Verdächtiger in der Sperrzone im Schanzenviertel Foto: Axel Heimken/dpa

HAMBURG taz | Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) weigert sich, einer Frau Auskunft darüber zu geben, ob es Daten zu ihrer Person gespeichert hat. Begründung: Durch eine solche Auskunft drohe „die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise“ des Landesamtes. Dabei sieht das Hamburgische Verfassungsschutzgesetz einen solchen Auskunftsanspruch in Paragraph 23 ausdrücklich vor. Deshalb hat die Rechtsreferendarin jetzt Klage eingereicht.

Marleen Neuling gehört zu der Hochschulgruppe „Kritische Jurastudierende“ (KJS) an der Uni Hamburg. Im Vorfeld des Kongresses des Bundesarbeitskreises kritischer Jurastudierender (BAKJ) 2019 in Hamburg befasste sich die Hochschulgruppe mit der skandalträchtigen Arbeit des Verfassungsschutzes.

Bei der Veranstaltung in der Roten Flora wurden die Teilnehmer auf den Auskunftsgenerator der Roten Hilfe hingewiesen, mit dem sich auf standardisierte Weise abfragen lässt, ob und welche Daten von sich selbst bei den Sicherheitsbehörden gespeichert sind. Der Generator ist Teil der Überwachungs- und Datenschutz-Plattform datenschmutz.de. Das Wiki soll Leuten helfen, die sich nicht strafbar gemacht haben und bloß in den Datenbanken landen, weil sie zur falschen Zeit auf der falschen Demo waren.

Insgesamt gab es in Hamburg 2019 vier Veranstaltungen der Datenschmutzkampagne. Bei der Auftaktveranstaltung am 11. April in der Roten Flora füllte auch Neuling Online-Formulare mit Anfragen an diverse Behörden aus. Von allen habe sie Antwort bekommen, sagt sie, außer vom Verfassungsschutz.

Marleen Neuling, Klägerin

„Wir wollten zeigen, dass es dieses Recht gibt und dass die demokratische Kontrolle funktioniert“

Bei der Veranstaltung „Was darf eigentlich der Verfassungsschutz“ hätten 35 Leute gleiche Auskunftsersuchen gestellt, rechtfertigt sich das Landesamt. Das lasse „den Schluss zu, dass es sich hierbei um eine konzertierte Aktion zum Zwecke der Ausspähung des Verfassungsschutzes handele“, steht in dem Widerspruchsbescheid der Behörde an Neuling, der der taz vorliegt.

Warum eine Ausspähung drohe, plausibilisieren die Hamburger ausgerechnet mit dem Versagen einer Schwesterbehörde. In einem Verfahren 2018 vor einem niedersächsischen Verwaltungsgericht habe der dortige Verfassungsschutz Dokumente nicht ausreichend geschwärzt, sodass es der linken Szene gelang, die Identität eines V-Mannes aufzudecken. In der Folge trat die Präsidentin des Landesamtes, Maren Brandenburger, zurück.

„Das Auskunftsersuchen gewann damit in der linksextremistischen Szene als Mittel der Enttarnung von Vertrauensleuten an Bedeutung“, heißt es in dem Bescheid. Konkret wäre es durch eine „koordinierte zeitlich eng beieinanderliegende gemeinsame Abfrage“ zu einem Phänomenbereich möglich, „durch eine Zusammentragung der Auskünfte einen detaillierten Einblick in den Erkenntnisstand des LfV Hamburg zu erhalten“.

Neuling verwahrt sich gegen diesen Vorwurf. „Das ist eine massive Unterstellung“, sagt sie. Den Antrag habe sie, wie die anderen Teilnehmer der Veranstaltung, gestellt, um als Kontrollorgan für den Verfassungsschutz zu wirken. Auch ihre Mutter habe einen Antrag gestellt. Wenn nur Leute anfragten, die befürchteten, dass über sie etwas gespeichert sei, stigmatisierten sich diese automatisch selbst.

„Wir wollten darauf hinweisen, dass es dieses Recht gibt, es zur Anwendung bringen und zeigen, dass die demokratische Kontrolle funktioniert“, sagt Neuling. In diesem Zusammenhang sei es natürlich misslich, wenn der Verfassungsschutz sich verweigere. Der Geheimdienst könne ja auch einzelne Informationen schwärzen. „Aber gar nicht zu antworten“, sagt sie, „das geht nicht.“ Der Verfassungsschutz konnte sich auf Anfrage der taz nicht bis Redaktionsschluss äußern.

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