Abgabe von medizinischem Cannabis: Warken plant schärfere Regeln fürs Kiffen
Die Bundesgesundheitsministerin will Onlinerezepte für medizinischen Cannabis und dessen Onlineversand verbieten. Kritik kommt von Linken und Grünen.

Für Folgeverschreibungen muss es innerhalb der letzten vier Quartale ebenfalls einen solchen direkten Kontakt geben haben. „Damit wird eine Behandlung im Rahmen der Videosprechstunde ausgeschlossen“, heißt es im Gesetzentwurf. Bislang konnte Cannabis relativ einfach auf entsprechenden Plattform per Online-Rezept bezogen werden. Dies will Warken mit den geplanten Änderungen unterbinden.
Medizinisches Cannabis soll zudem künftig nicht mehr versendet werden dürfen, sondern nur noch vor Ort in Apotheken erhältlich sein. Wegen der mit medizinischem Cannabis verbundenen Besonderheiten bestünden „umfassende Aufklärungs- und Beratungspflichten“, heißt es dazu im Entwurf. Diesen müsse bei einer Beratung in der Apotheke nachgekommen werden.
Warken hatte bereits bei Amtsübernahme im Mai erklärt, die leicht zugängliche Online-Verschreibung von Cannabis einschränken zu wollen. Sie begründete dies mit einem stark angestiegenen Verbrauch.
Cannabis-Importe gestiegen
Darauf wird auch im Gesetzentwurf verwiesen: Seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes im April 2024 seien die Importe von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken „über das zu erwartende Maß hinaus“ angestiegen. Nach den Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte stieg demnach der Import vom ersten Halbjahr zum zweiten Halbjahr 2024 um 170 Prozent.
Verordnungen von medizinischem Cannabis zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung seien im gleichen Zeitraum aber nun um neun Prozent gestiegen. Das Gesundheitsministerium führt dies auf eine zunehmenden Anzahl an Privatrezepten von Selbstzahlern und den Bezug über Online-Plattformen zurück.
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) begrüßte den Gesetzentwurf bereits „ausdrücklich“. „Arzneimittel sind keine handelsüblichen Konsumgüter und gehören nicht auf rein kommerziell ausgerichtete Handelsplattformen“, erklärte ABDA-Präsident Thomas Preis. Eine pharmazeutisch fundierte Beratung zu Cannabis sollte „mit Blick auf das hohe Suchtrisiko und Auswirkungen auf die Gehirnentwicklung bei jungen Menschen durch die Apotheke vor Ort stattfinden“.
Unzureichende Umsetzung des Konsum-Cannabis-Gesetzes
Bei der Bundestagsopposition stoßen Warkens Pläne hingegen auf Kritik. „Das geplante Versandhandelsverbot für medizinisches Cannabis belegt einmal mehr, dass die Bundesregierung Doppelstandards pflegt“, sagte Ates Gürpinar, Sprecher für Public Health und Drogenpolitik der Linksfraktion.
Die wachsende Zahl an Verschreibungen von Medizinal-Cannabis sei eine direkte Folge der unzureichenden Umsetzung des Konsum-Cannabis-Gesetzes. „Es gibt immer noch nicht ausreichend Möglichkeiten, Cannabis legal zu beziehen“, konstatierte Gürpinar. Das Medizinal-Cannabis-Gesetz einzuschränken, ohne gleichzeitig echte und legale Bezugswege für Genusscannabis zu schaffen, „ignoriert die Realität, kriminalisiert weiterhin Konsument:innen und setzt sie allen Risiken des Schwarzmarkts aus“, monierte er.
Auch die grüne Gesundheitspolitikerin Linda Heitmann kritisierte den Entwurf. Sie stelle sich gegen den „Generalverdacht gegenüber Cannabis-Konsument:innen, die Möglichkeit der Fernverschreibung für Genusszwecke nutzen“, sagte Heitmann dem Online-Magazin Legal Tribune Online. Eine Reform der Fernverschreibung sollte auf alle Medikamente bezogen werden, nicht nur auf Cannabis. „Gerade vor dem Hintergrund, dass Medikamentenabhängigkeit ein riesiges Problem in unserer Gesellschaft ist, brauchen wir hier für sämtliche Medikamente klarere Regeln“, so Heitmann.
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