475 Euro Strafe für Straßenblockade: Es wurde teurer für Greta Thunberg
Ein Gericht verurteilt die Klimaaktivistin für eine Blockadeaktion – schon zum zweiten Mal. Laut Thunberg ist der Straftäter aber jemand anderes.
Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin eine erneute Anklage mit der Begründung: „Die Demonstration war ungenehmigt und führte zu Verkehrsbehinderungen“. Thunberg habe sich trotz polizeilicher Aufforderung geweigert, den Ort zu verlassen. In der Verhandlung gestand sie den Verlauf der Aktion ein: „Ja, wir haben der Fossilindustrie geschadet, aber es ist sie, die der eigentliche Straftäter ist.“
Ihr Einwand: Sie habe sich nicht strafbar gemacht, sondern aus einer Notsituation gehandelt, „denn die Klimakrise ist eine Krise, die Gesundheit und Leben bedroht“. Das ließ Richter Johan Kvart wie schon bei der vorangegangenen Verurteilung mit Hinweis auf höchstgerichtliche Urteile nicht gelten. Die härtere Strafe begründete er damit, dass die Klimaaktivistin rückfällig geworden sei.
Thunberg konnte sich kurz vor ihrem Abitur im Sommer schon mit einem zweiten Ehrendoktortitel schmücken – von der theologischen Fakultät der Universität Helsinki. Mittlerweile studiert sie im Studiengang „Globale Entwicklung“ an der Universität Stockholm, ihre freitäglichen Streiks setzt sie fort. Das „Skolstrejk for klimatet“-Schild hat sie durch wöchentlich wechselnde aktuelle Botschaften ersetzt. Vor zwei Wochen war es ein Protest gegen den Beschluss der britischen Regierung: Diese hatte dem Ölkonzern Equinor grünes Licht für „Rosebank“, die Erschließung eines neuen Öl- und Gasvorkommens vor Shetland gegeben. In der vergangenen Woche waren es die umstrittenen Pläne für Tiefseebergbau.
Thunberg droht dritte Klage
Und zwischendurch beteiligt sie sich auch an weiteren Blockadeaktionen. Am 21. September blockierte sie mit anderen AktivistInnen von „Ta tillbaka framtiden“ (Die Zukunft zurückerobern) die Zufahrt für Tanklastwagen zum Hafen in Södertälje. Was eine dritte Anklage mit dem Tatvorwurf „Ungehorsam gegen die Ordnungsmacht“ nach sich ziehen könnte. Für den wird in der Regel Bußgeld verhängt, laut Gesetz ist aber auch eine Haftstrafe von maximal 6 Monaten möglich.
Wenn eine Person mehrfach für die Verletzung des gleichen Straftatbestands verurteilt wird, beeinflusse dies natürlich die Strafskala, sagte Staatsanwalt Mathias Larsson der Nachrichtenagentur TT: „Bei Wiederholung derselben Straftat ist die Verhängung einer Freiheitsstrafe nicht ausgeschlossen.“
Wegen des Gerichtstermins musste Thunberg – im Gericht in Malmö mit dem T-shirt „Stand up for science“ – den Beginn ihrer Teilnahme an einer mehrtägigen Protestaktion in Oslo um einen Tag verschieben. Seit Mittwoch demonstrieren dort Samen gegen die norwegische Regierung, die sich seit nunmehr zwei Jahren weigert, einem höchstrichterlichen Urteil Folge zu leisten: Mit dem Urteil hatte der Oberste Gerichtshof des Landes den Bau von 151 Windkraftanlagen für illegal erklärt.
An einem ähnlichen Protest, bei dem zeitweise auch die Zugänge zu mehreren Ministerien blockiert worden waren, hatte Thunberg bereits im März teilgenommen. Juristische Folgen gab es für Thunberg und ihre MitdemonstrantInnen seinerzeit nicht. Die norwegische Justiz scheint großzügiger mit solchen Protesten umzugehen.
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