30-Jähriger nach Polizeigewalt im Koma: Polizeiforscher kritisiert Staatsanwaltschaft
Seine Freunde in Köln riefen den Notarzt – und der die Polizei. Jetzt liegt der 30-Jährige Pedro C. im Koma. Wie ist das passiert?
Pedro C. brauchte Hilfe. Er war in einem psychischen Ausnahmezustand, hatte Wahnvorstellungen. Seine Freund*innen, die an jenem 8. April mit in seiner Kölner Einzimmerwohnung waren, riefen den Notarzt. Der ordnete an, den 30-Jährigen in ein psychiatrisches Krankenhaus einzuliefern. Doch C. schloss sich in seiner Wohnung ein, war nicht einsichtig. Der Notarzt rief die Polizei. Rund 90 Minuten nach deren Ankunft musste C. reanimiert werden.
C. liegt aktuell in einem Krankenhaus im Kölner Umland. Laut seinem Anwalt, Simón Barrera González, liegt C. im Koma und wird wohl irreversible Hirnschäden davontragen. Ob er je wieder zu Bewusstsein kommt, ist unklar.
Was in der Kölner Wohnung passiert ist, lässt sich anhand von Berichten von Barrera González sowie einer Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Köln, die der taz vorliegt, rekonstruieren.
Demnach habe C. sich nach Eintreten zweier Polizist*innen in die Einzimmerwohnung mit „Händen und Füßen“ gewehrt, sodass sechs weitere Beamt*innen „herbeigerufen werden mussten“, wie die Staatsanwaltschaft schreibt. Die insgesamt acht Polizist*innen fixierten C. schließlich und legten ihm eine Spuckmaske an. Die dünne Haube soll die Beamt*innen vor ansteckenden Krankheiten schützen.
Paradebeispiel
Wenig später wurde C. auf einem Rettungstuch aus dem Haus getragen, mit blauem Gesicht. Vor dem Haus, so schreibt es die Staatsanwaltschaft, sei er dann „unversehens reanimationspflichtig“ geworden. Wie genau, ist unklar.
Der Polizeiwissenschaftler Thomas Feltes sagte der taz, dass dieser Fall ein „Paradebeispiel“ dafür sei, wie man mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen besser nicht umgeht. Allein wieso eskalieren Einsätze der Polizei mit psychisch Kranken immer wieder?
Die meisten solcher Einsätze laufen ohne Probleme ab, so Feltes. „Aber wenn es Probleme gibt, dann sind sich die Muster sehr ähnlich.“ Als Beispiele führt der Forscher den Tod des 16-jährigen Mouhamed Dramé an, der 2022 in Dortmund durch Polizeischüsse starb, sowie den Fall des 21-jährigen Lorenz A., der im April 2025 in Oldenburg durch Polizeischüsse ums Leben kam. Das Schema ist immer gleich: Einsätze schaukeln sich durch vermeidbare Fehler hoch und führen zu extremer Gewalt.
In der Folge hatte es jeweils Debatten um die Ausbildung der Polizist*innen gegeben, wie sie sich auf Begegnungen mit psychisch Kranken vorbereiten können, ob dafür nicht lieber andere Expert*innen hinzugerufen werden sollten und wen die eskalierenden Einsätze besonders häufig treffen.
Eine Ewigkeit
Im aktuellen Fall wollten die Polizist*innen ihren Einsatz wohl schnellstmöglich hinter sich bringen, vermutet Feltes. Der Einsatz dauerte mit 90 Minuten zwar „eine Ewigkeit“, genau das spreche aber für eine heftige Auseinandersetzung, bei der C. letztlich in Bauchlage fixiert wurde, vermutet Feltes. In dieser Position ist das Atmen schwer. Das sieht der Polizeiwissenschaftler ohnehin kritisch. Die Kombination aus Bauchlage und Maske hält Feltes für „unzulässig“, weil Erstickungsgefahr drohe.
Ohnehin sei es laut Feltes ein Fehler, „Druck auf die Person auszuüben, sie zum Beispiel in die Enge zu treiben“. Stattdessen hätten die Einsatzkräfte die Lage stabilisieren und auf Experten warten sollen, zum Beispiel das SEK, das darauf spezialisiert ist, fremdgefährliche Menschen zu fixieren. Außerdem hätten die Freund*innen von C. zur Beruhigung mit einbezogen werden können, ebenso der Notarzt. Doch sie warteten auf Bitte der Beamt*innen vor dem Haus. „Ich dachte, wie wären weiter“, so Feltes.
Der Einsatz liegt sechs Wochen zurück, die Suche nach Gründen für die Eskalation dauert an. Anwalt Barrera González vermutet einen Zusammenhang mit C.s venezolanischer Herkunft und seiner Hautfarbe. Sein Vorwurf: struktureller Rassismus. Unter anderem deswegen, so der Anwalt, habe die Polizei ungerechtfertigte und exzessive Polizeigewalt angewendet. Die Staatsanwaltschaft weist diesen Vorwurf zurück.
Ob die angewendete Gewalt im vorliegenden Fall übermäßig war, ermittelt aktuell die Polizei Bonn. Eine Entscheidung darüber, ob ein Anfangsverdacht vorliegt, hat sie noch nicht getroffen. Die Polizei Bonn äußert sich nicht zum Stand der Ermittlungen, weil die Pressehoheit bei der Staatsanwaltschaft Köln liegt. Diese schreibt auf Nachfrage: „Nach Auswertung aller bislang vorliegenden Beweise liegen konkrete Anhaltspunkte für eine übermäßige, rechtswidrige Polizeigewalt nicht vor“.
Bodycam
So habe man bisher die eingesetzten Polizist*innen sowie die Rettungskräfte angehört und die Bodycam-Aufzeichnungen ausgewertet. Der „geistige Zustand des Mannes und die von ihm ausgehende Fremdgefährdung“ hätten die Fixierung unvermeidlich gemacht. Immerhin seien sechs Polizeibeamte verletzt worden. Dazu komme, dass C. nicht nur unter Wahnvorstellungen gelitten, sondern auch unter Drogeneinfluss gestanden habe.
Für den Polizeiwissenschaftler Feltes ist die Auskunft der Staatsanwaltschaft „skandalös“ und „rechtsstaatlich bedenklich“. Statt in ein paar Zeilen müsste ein Fall wie dieser grundlegend aufgearbeitet werden. Die Staatsanwaltschaft lege sich dagegen voreilig fest. „Nach so kurzer Prüfung sind die Erkenntnisse aber wertlos.“
Sie wolle sich den Vorwürfen von strukturellem Rassismus nicht öffnen und schiebe den Drogeneinfluss vor; dabei stand, das belegt die Krankenakte, C. zum Einsatzzeitpunkt lediglich unter dem Einfluss von Cannabis, Kokain und Amphetamin wurden „schwach positiv“ nachgewiesen.
Die Staatsanwaltschaft hat Barrera González in der Kölnischen Rundschau angegriffen: Er sei zu seinen Anschuldigungen gelangt, ohne die Akten eingesehen zu haben. „Natürlich haben wir Akteneinsicht beantragt“, sagt González, allerdings ohne Erfolg: Ohne Anfangsverdacht gibt es nämlich kein Aktenzeichen. Und damit keine Aufarbeitung.
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