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28.10.2024 , 16:07 Uhr
Alle bisherigen Kommentare beziehen sich auf eine "Hier-und-Jetzt"- Horizont, in dessen Kontext die derzeitige Praxis der Waffenlieferungen mehr oder minder als problematisch betrachtet werden. Ein Einwurf der Kommentare (Vigoleis, heute 11:17) ist bemerkenswert, hier wird das dort als (Zitat: "isoliert betrachtet") völkerrechtswidrige Bombardement deutscher Städte im zweiten Weltkrieg in Bezug zur Ablöse des Naziregimes als Kriegsziel als relativierend betrachtet. Ich finde, dass dieser Aspekt in die Betrachtung mit einbezogen gehört. Das derzeitige israelische Kriegsziel ist aus meiner Sicht nicht mehr sicher auszumachen. Die Verteidigung des Landes, die Zerschlagung der Hamas und Hisbolla sind sicherlich bezüglich der Waffenlieferung hinreichend legitim. Wie steht es mit einem Kriegsziel wie die Schaffung eines "Großisrael", wie einige Vertreter der Regierungsparteien offen formulieren? Dass Israel zum aktuellen Zeitpunkt "auf dem Schlachtfeld" substantiell bedroht ist, sehe ich nicht. Ich halte es daher unsererseits für legitim, Waffenlieferungen an Israel von der klaren Kommunikation der mittel- bis langfristigen Kriegszielen abhängig zu machen.
zum Beitrag16.10.2024 , 11:17 Uhr
Todesdefinition nach Organmarktlage.
zum Beitrag15.10.2024 , 19:49 Uhr
Zentrale Aussage des gesamten Verfahrens ist, dass die Verweigerung des Rechtswegs zum Asylverfahren entsprechend den Dublin-Regelungen nicht rechtens ist. Die Frage, ob das Asylrecht bei gleichem Regelwerk und bestehender Sachlage zu gewähren gewesen wäre, wird nicht beantwortet.
zum Beitrag15.07.2024 , 10:22 Uhr
Der Mann ist 31 Jahre alt, wurde in den Niederlanden geboren, ist in Chemnitz aufgewachsen und hat eine abgeschlossene Berufsausbildung als Bademeister und Masseur. Die Eltern sind Kriegsflüchtlinge vor dem Jugoslawienkrieg 1993 aus Serbien. Es gilt die Genfer Flüchlingskonvention. Spätestens seit dem 18. Lebensjahr steht hier die staatliche Identität des Robert A. zur Diskussion und hätte eigenverantwortlich geregelt werden können. Offensichtlich wurde aber die serbische Staatsangehörigkeit (unterstellt, geht aus dem Artikel nicht klar hervor) beibehalten, ein Streben nach einer deutschen Staatangehörigkeit wird nicht beschrieben. Serbien ist kein Kriegsgebiet mehr. Der Mann ist Kind serbischer Eltern, die Familiensprache war sicherlich nicht deutsch. Natürlich könnten wir einen gut ausgebildeten jungen Mann in unserer Gesellschaft gebrauchen, aber Serbien nun mal auch.
zum Beitrag12.06.2024 , 12:11 Uhr
In diesen Themen, allerdings nicht ganz deckungsgleich, engagiert war vorher nur Erhard Eppler (SPD). Die seinerseits formulierten Forderungen und Konsequenzen entsprechen denen, die Klaus Töpfer aus eigener Anschauung ebenfalls ableitete. Beide erleideten das gleiche politische Schicksal, das Abgeschoben werden an den politischen Rand.
zum Beitrag09.06.2024 , 21:49 Uhr
Der Artikel geht nicht auf einen weiteren Komplex der Problematik ein. So fragwürdig Entschädigungszahlungen an Nachfahren der dem Genozid zum Opfer gefallenen Herero und Nama sind, ist der völkerrechtliche Ansprechpartner für den gesamten Themenaspekt aktuell der Staat Namibia und nicht Vertreter einzelner Volksgruppen. Die ist u.a. ein Grund für das erfolglose juristische Engagement der Volksgruppen. Solange das Interesse der Vertreter der beiden Volkdgruppen darin besteht, über ein eigenständiges, selbstverwaltetes Budget verfügen zu können, wird auf internationaler Ebene keine Hilfe zu erwarten sein.
zum Beitrag13.05.2024 , 11:05 Uhr
Es wäre schön, wenn z.B. in einem Folgeartikel konkretere Angaben zu finden wären, was das III. Reich neben der Schließung des Institutes konkret am Schaffens- bzw. Lebenswerk von Magnus Hirschberg der wissenschaftlichen Entwicklung in Deutschland verloren ging (meines Wissens wurde die Bibliothek verbrannt?). Weiterhin wäre es interessant zu wissen, wer sich im weiteren Verlauf als die Nutznießer und Profiteure herausstellte. Als Beispiel dafür, Magnus Hirschfeld war der Spezialist in diesem Fachgebiet und damit auch führend in der Meinungsbildung. Wer wurde denn danach der "Opinion-Leader" und welche Positionen hat diese(r) im Unterschied zu Hirschfeld vertreten?
zum Beitrag26.04.2024 , 11:47 Uhr
Durch die jetzige Gesetzeslage bleibt die Frage, wann denn menschliches Leben beginnt ("die Würde des MENSCHEN..."), in der Schwebe, der "Schutz des menschlichen Lebens" bildet sich in der grundsätzlichen Illegalität des Eingriffs ab. Bei Freigabe des Eingriffs bis zur 12 Woche nach Empfängnis kann von einer Schutzfunktion nicht mehr die Rede sein. Diese müsste dann anders definiert werden, z.B. durch Festlegung des Zeitpunktes, wann menschliches Leben beginnt. Erste sichere Lebenszeichen sind mit dem Herzschlag ab der 6. Schwangerschaftswoche festzustellen. Für diese Festlegung reicht eine einfache Parlamentsmehrheit.
zum Beitrag26.04.2024 , 11:38 Uhr
Der Schwangerschaftsabbruch ist gem. §218 StGB grundsätzlich rechtswidrig. Der Tatbestand ist nicht verwirklicht, d.h. wird "nur" nicht verfolgt, wenn die in §218a genannten Kriterien erfüllt sind. Nicht rechtswidrig sind Schwangerschaftsabbrüche nach sexueller Straftat und bei Gefährdung des mütterlichen Lebens und Gesundheit.
zum Beitrag08.01.2024 , 15:38 Uhr
Die Verantwortung für die Gewährung von Fördermitteln liegt beim Berliner Senat. Die Einforderung einer entsprechenden Erklärung OHNE die Prüfung derselben ist ein Klassiker, genannt "Persilschein", in diesen Fall für den Berliner Senat.
zum Beitrag12.11.2023 , 19:48 Uhr
Es gibt Menschen, die den Grünen (und anderen,...) gewogen waren, aber im Gegensatz zu diesen frühzeitig die Problemfelder benannten, die sich aus den Lieblingsthemen der "Moralisten (nicht meine Wortwahl)" ergaben. Die Erfahrung, dass die Problembenennung (z.B. unterschiedliches Verständnis von Integration zwischen den Kommenden und den Einheimischen, Diffenrenzen im Frauenbild, ...) im Rahmen der politischen Auseinandersetzung konsequent mit einer sozialen Abstrafung der Personen in Form der Diffamierung in den unterschiedlichsten Ausprägungen (Benennung von Migrationsprobelemen outet verkappte Nazis, "Scharia ist kein deutsches Recht" entlarvt die offensichtliche Islamfeindlichkeit, ...), um so die inhaltliche Auseinandersetzung zu vermeiden, führt dazu, dass diese aus Frust oder Kränkung nun einen Dialog mit den Grünen verweigern. Ohne eine öffentliche Neubewertung und Würdigung dieser frühen Problemeinschätzung durch thematisch eigentlich Gleichgesinnte werden diese die Grünen weiterhin meiden. Diese Wählerstimmen werden ihnen fehlen.
zum Beitrag13.10.2023 , 12:53 Uhr
Wenn es umgekehrt oder gleichgeschlechtlich passiert, kräht da kein Hahn nach.
zum Beitrag25.09.2023 , 11:04 Uhr
Dass sich die Rahmenbedingungen der Staaten Afrikas sich im Zuge der Globalisierung geändert haben, ist unbestritten. Dass sich nach der Kolonialherrschaft lokale Eliten gebildet haben, die die Regierungsgewalt ausüben, ist ebenso unbestritten. Das sich die vorrangig jungen Bevölkerungen der afrikanischen Staaten durch die fehlende Kenntnis des Kalten Krieges oder der ideologischen Kriege keine Vorstellungen von einer funktionierenden Regierung haben, ist zweifelhaft.
zum Beitrag25.08.2023 , 20:35 Uhr
Wäre die Komsequenz des Autors, dass, wenn die Begleitmaßnahmen nicht erfolgt sind, eine Zensur des Textes gerechtfertigt wäre. So berechtigt einzelne Aspekte der obigen Kritik auch sein mögen, kann die maximale Maßnahme nur die Ablehnunge des Textes sein.
zum Beitrag15.08.2023 , 14:07 Uhr
Gewisse Parallelen zum Umgang mit unserem juristischen Personal nach dem III. Reich sind unverkennbar.
zum Beitrag08.01.2023 , 15:00 Uhr
Tasaächlich besteht hier ein Teufelskreis!
Die von Frau Kaakour angestrebten Veränderungen treffen auf die Angst der bisherigen Eliten, dass eine der Gruppierungen im Vergleich zu den anderen "verliert". Also werden die bestehenden Verhältnisse eher zementiert, bevor man sich dem Risiko oder der Einschätzung aussetzt, die Interessen der eigenen Klintel nicht "geschützt" zu haben. Dieser politische Boykott, der Begriff ist hier gerechtfertigt, führt zum Systemversagen mit zusätzlicher Einschrängung der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Im sich nun ergebenen Verteilungskampf darf es auf keinen Fall sein, dass die eigenen Klientel davon betroffen sein wird. Die notwendigen Veränderungen werden dann noch drastischer in den Auswirkungen auf den politischen Alltag sein als in der Vergangenheit. Also werden die bestehenden Verhältnisse eher zementiert, .....!
zum Beitrag15.10.2022 , 16:47 Uhr
Unsere Demokratie ist schützenswert. Ich denke, darin besteht Konsens.
Der Verfassungsschutz als Organisation ist sicherlich über weite Strecken fragwürdig.
Welche alternativen Strukturen stellen sich denn die Kritikern des VS anstelle des bestehenden Systems vor?
zum Beitrag04.08.2022 , 15:22 Uhr
Könnte es sein, dass der Umstand, dass Ihnen nur 4 1/2 Namen von Personen einfallen, denen sie das Etikett "konservativ" zuschreiben könnten, eher ein Merkmal dafür ist, in welcher kommunikativen Blase Sie sich selbst bewegen?
zum Beitrag21.06.2022 , 20:53 Uhr
Ein Künstlergruppe kommt vom anderen Ende der Welt mit Ihrer Geschichte und Ihren Hoffnungen, Erinnerungen, Frustrationen und Bildern und teilt mit uns eines dieser Bilder, das für Ihre Verhältnisse schon recht alt ist, auf einer Ausstellung, die für die Bilder der ganzen Welt eine Bühne darstellen soll.
Einige Elemente des Bildes haben auch in unserer Bilderwelt eine Bedeutung, die der der Künstlergruppe in dieser Form oder Prägnanz fremd ist.
Gewünscht hätte ich mir einen Dialog mit unserem Interesse, warum diese Elemente so in diesem Bild verwendet werden und ein Interesse der Künstlergruppe dafür, warum diese Elemente in unserer Bildsprache so negativ besetzt sind.
Ein anderer möglicher Kompromiss wäre gewesen, die unterschiedliche Konnotierung in der Bildsprache kenntlich und offensichtlich zu machen und das Bild damit durch eine Ergänzung stehen zu lassen.
Es gibt viel drastischere Bilder antijüdischen Inhaltes hier in Deutschland, bei denen mit dem Segen des Bundesgerichtshofes so verfahren wird (aktuelles Urteil zu Steimrelieff an der Stadtkirche in Wittenberg).
Für einen Menschen vom anderen Ende der Welt muss das ganze so wirken, als ob der Europäische Kulturimperialismus mal wieder freudig zugeschlagen hat.
zum Beitrag03.06.2022 , 08:05 Uhr
Retrospektiv der Seriosität ihres Wirkens als Umweltministerin bezüglich Stuttgart 21 betrachtet, kann keiner sagen, dass der BDI es nicht hätte wissen können.
zum Beitrag10.04.2022 , 13:00 Uhr
Aus meiner Sicht gibt es keine Rationale, die für diesen failed state irgende weitere externe Unterstützung rechtfertigt. Allen Beteiligten ist klar, dass das bestehende Proporz-System keine Zukunft hat. Ohne eine erfolgreich formulierende verfassungsgebende Versammlung kann von einer sinnvollen Gstaltung der Zukunft nicht gesprochen werden.
zum Beitrag15.02.2022 , 07:30 Uhr
Positive Formulierung: Geduld ist eine Tugend! Negative Formulierung: Da kannste lange warten!
zum Beitrag07.02.2022 , 09:00 Uhr
Ich kenne die o.g. Veröffentlichung nicht, doch deckt sich diese inhaltlich mit meiner Wahrnehmung der Konflikte in dieser Weltreligion. Holzschnittartig, d.h. auch deutlichverkürzt, zusammengefasst: Die staatlichen Strukturen, demokratisch legitimiert oder nicht, sind regelhaft nicht in der Lage oder Willens, etwaige Ansprüche an den Staat, welche sich aus den jeweiligen Landesverfassungen ableiten lassen, zu realisieren. Verfassungsanspruch und Verfassungsrealität sind derart diskrepant, dass dieser auch nach demokratischer Legitimation nicht glaubwürdig ist. Das soziale Netzwerk, in der sich auch die althergebrachten tribalistischen Grundstrukturen wiederfinden, sich das tragende Element der jeweiligen Bürgerschaft zur Existenzsicherung. Nur so ist erklärbar, warum bei offensichtlicher "failed state"-Situationen die Zivilgesellschaften weiterhin funktionieren, vorrangig auf lokaler oder regionaler Ebene.
zum Beitrag28.01.2022 , 09:59 Uhr
Aus der Darstellung des Sachverhaltes aus Sicht der Protagonist lässt sich ableiten, dass die Vorgänge wohl geplant und vor Ausführung genehmigt wurden. Hier ist die erste Frage, von wem? Wenn diese Person oder der Personenkreis zur Entscheidungsfindung benannt werden können, wer war für diese Entscheider das Kontrollgremium, das die Legitimierung der Maßnahmen in einem Rechtsstaat sicherstellt. Auch diese könnten und sollten namentlich genannt werden. Das kann dann trotzdem folgenlos bleiben, wie z.B. die Causa Kurnaz/Steinmeier zeigt, würde aber vielleicht bei der persönlichen Aufarbeitung helfen.
zum Beitrag20.01.2022 , 09:25 Uhr
"Früher" kannten die Beamten eines Revieres "Ihren" Bezirk, auch die Besonderheiten in der Wohnbevölkerung, womit in diesem Kontext nicht nur die Hautfarbe der Personen gemeint ist. Dies war zum einen den stabilen Wohnverhältnissen, zum anderen der stabilen Personalsituation geschuldet. Inzwischen findet sich eine erhöhte Mobilität in der Bevölkerung als auch in der Personalsituation der Polizei, d.h. dieses "Spezialwissen", über dass der einfache Beamte vor Ort verfügte, besteht nicht mehr.
zum Beitrag21.12.2021 , 13:47 Uhr
Totgeglaubte leben bekanntlich länger....
zum Beitrag11.11.2021 , 14:27 Uhr
Es wäre ein einfaches, eine entsprechende Gesetzesvorlage ins Parlament zu bringen, eine Mehrheit abzuholen und das Gesetz außer Kraft zu setzen. Aus dem Umstand, dass dies bis jetzt nicht erfolgt ist, kann man ableiten, dass deine Position offensichtlich nicht mehrheitsfähig ist. Es ist vielleicht nicht die ganze Gesellschaft, aber immerhin die Mehrheit.....
zum Beitrag25.09.2021 , 21:09 Uhr
Das Wahlrecht ist an die Staatsbürgerschaft gebunden, die mit Rechten und Pflichten verbunden ist. Die Wehrpflicht ist ausgesetzt, aber weiterhin gültig. Das Wahlrecht und die Volljährigkeit wurde seinerzeit von 21 Lebensjahren auf 18 Jahre herabgesetzt, weil festgestellt wurde, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht umfassende Pflichten, d.h. hier die Wehrpflicht, einfordern kann, wenn sie nicht gleichermaßen umfassene Rechte gewährt. Die jetzige Regelung stellt gewissermaßen den Umkehrschluss dar.
zum Beitrag10.09.2021 , 11:42 Uhr
Schönes Landschaftsgemälde ohne in den Tiefgang zu gehen.
zum Beitrag21.06.2021 , 15:33 Uhr
Wenn nicht wahr sein kann, was nicht wahr sein darf...!
Als ein weiteres Beispiel, dass bei Vorwürfen gegen Big Players in der Finanzwelt andere Regeln gelten, sei hier das Schicksal von Gustl Ferdinand Mollath genannt.
zum Beitrag20.05.2021 , 12:17 Uhr
Wenn dieser eine 6er-Imbus-Schraubentyp die einzige ist, die den Sprengkopf an der Rakete hält, dann wäre auch über diese Schraube zu diskutieren. Ihre Perspektive ist die des Herstellers, das ist legitim, da der Phantasie der Anwender keine Grenzen gesetzt sind. Bei nachgewiesener kritischer Anwendung als Dual-Use ist eine steuernde Klassifizierung durch den Staat ebenfalls legitim.
zum Beitrag14.05.2021 , 12:30 Uhr
Nichtsdestotrotz braucht "mensch" eine spirituelle Heimat.
Betrachtet man die o.g. Forderungen, bietet sich die alt-katholische Kirche, (in der Schweiz auch christ-katholisch genannt), in der nahezu alle Forderungen bereits umgesetzt sind als neue religiöse Bezugsgröße an.
Dies ist der Teil der katholischen Kirche, der nach dem 1.Vatikanischen Konsil dem Dogma der Unfehlbarkeit des Papstes nicht folgen wollte.
zum Beitrag21.04.2021 , 14:06 Uhr
Stimmt!
zum Beitrag12.04.2021 , 09:34 Uhr
Ich denke, dass sich hier ein Bewusstseinswandel in Bezug auf die der Bevölkerung der EU vollzogen hat. "Süditaliener/-spanier" sehen zwar aus wie PoC, "gehören" aber "schon dazu". Die kulturellen Wechselwirkungen der beiden Länder zu Mitteleuropa sind deutlich intensiver als die der Länder des Maghreb. Mich wundert immer wieder, warum die Wahrnehmung der Unterschiede nur an der Hautfarbe festgemacht wird. Die Art, wie z.B. mit den Händen geredet wird oder das Gangbild sind m.E. mindestens gleich starke Unterscheidungsmerkmale für die Wahrnehmung der Zugehörigkeit.
zum Beitrag09.04.2021 , 10:32 Uhr
Das Problem ließe sich auch anders angehen. Wir könnten als Gesellschaft definieren wann menschliches Leben beginnt, z.B. analog zur Hirntoddefinition als Ende des menschlichen Lebens. Die Frauenärzt*innen suchen als Hinweis für eine intakte Schwangerschaft als erstes den Herzschlag des Embryos. dies ist so ca. in der 6.SSW der Fall.
zum Beitrag08.04.2021 , 12:01 Uhr
Wenn Herr Maaßen "nicht mehr kompatibel zur CDU" ist, steht das Instrument des Parteiausschlussverfahrens zur Verfügung. Antragsformulare gibt`s in der nächsten Partei-Geschäftsstelle. Alles andere ist lediglich PR in eigener Sache. Die CDU ist eine Partei mit einer innerparteilichen demokratischen Struktur entsprechend dem Parteiengesetz. Es steht jedem Parteimitglied frei, als Gegenkandidat anzutreten, um dieses "MdB" zu verhindern. Entscheidungsträger sind die Kreisverbände entsprechend der Satzung. Eine Diskussion, warum diese "Leute" in dieser Gegend Herrn Maaßen als Repräsentanten Ihrer Interessen für tauglich halten, findet nicht statt.
zum Beitrag26.03.2021 , 08:19 Uhr
Zitat: "Sicher, die organisierten Kommunist:innen sind vielen, auch fatalen Irrtümern aufgesessen – ihr Widerstand gegen den Faschismus gehört jedoch nicht dazu."
Die Bewertung einer Organisation bezüglich der Gemeinnützigkeit umfasst ALLE Aktivitäten.
Eine Organisation, die in einem Verfassungsschutzbericht eines Landes oder des Bundes als „extremistisch“ genannt wird, kann nicht gemeinnützig sein.
Die AfD und Ihre Unterorganisationen werden dieses Urteil sehr genau lesen und sich dementsprechend aufstellen.
Von den Linken lernen heißt siegen lernen.
zum Beitrag03.02.2021 , 08:54 Uhr
Das Projekt ist eigentlich zum Scheitern verurteilt. Die jetzige ex-post-Betrachtung moralisiert auf Grundlage heutiger Perspektiven. Eine vollständige ex-ante-Bewertung wird bei gegebener Quellenlage in den seltensten Fällen erhältlich sein. Damit wird das häufigste Untersuchungsergebnis ein unklarer Befund sein. Gepaart mit etwaigen Besitzansprüchen, welche mit Rassismus- und Kolonialismus-Vorwürfen untermauert werden, sind Konflikte zu erwarten, die je nach Austragungsort zur eigentlichen Unzufriedenheit aller Beteiligten führen wird.
zum Beitrag01.02.2021 , 12:56 Uhr
einfach mitzählen: z.B. Anzahl der Tage ohne Alkoholkonsum (d.h. nix und nicht nur ein bißchen)
zum Beitrag