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13.12.2024 , 09:34 Uhr
Da haben sie absolut recht. Es macht doch keinen Sinn, den größten Ausgabenposten auf der einen Seite abzuziehen, aber sich immer noch auf das volle Durchschnittsgehalt zu beziehen. Das ist ein so großer Mangel in der Studie und auch im Grundargument, dass dies auch der Taz hätte auffallen müssen. Und wenn man die Miete auch bei dem Basiswert abzieht wäre das Ergebnis der Studie, dass derjenige der viel Miete zahlt weniger Geld hat. Eine große Erkenntnis
zum Beitrag26.11.2024 , 12:52 Uhr
Also die Kritik an kassenärztlichen Vereinigung als Ärtzelobby kommt hier von einem Berufsverband (Verein Demokratischer Ärzt*innen), welcher selber eine Lobbyorganisation ist. Sehr überzeugend das deren Kritik hier direkt übernommen wird. Insbesondere wenn man bedenkt das die kassenärztliche Vereinigung öffentlich rechtlich ist und ihre Mitglieder in dieser zwangsweise drin sind. Ein solcher Platzhirsch muss natürlich von kleinen Verbänden kritisiert werden. Leider ordnet die Redaktion die Kommentare der demokratischen Ärzte nicht so ein.
zum Beitrag18.11.2024 , 10:46 Uhr
Da scheinen Soe etwas falsch zu verstehen. Zu dem zuständigen Standesamt muss ein Antragsteller nicht anreisen. Vielmehr wird der Antrag an dieses Übermittelt und durch dieses alles weitere Veranlasst. Ich selber habe noch nie dort gewohnt, wo mein Standesamt ist und ich habe noch nie für einen Antrag dorthin gemusst. Auf der anderen Seite spricht vieles für diese Zuständigkeit. So muss nicht bei jedem Umzug die gesamte Akte an die neue Gemeinde geschickt werden (mit den entsprechenden Kosten und der Gefahr des Verlustes). Ebenso ist es sehr viel einfacher, nachzuvollziehen wo jemand geboren wurde, als wo er zuletzt wohnte. Falls so etwa Unterlagen zu Ihren Urgroßeltern benötigt werden, ist dies einfacher. Man darf nicht vergessen das diese Daten für sehr lange Zeiträume vorgehalten werden
zum Beitrag19.09.2024 , 12:10 Uhr
Rechtlich gesehen sind es 50.000 Einzelklagen. Diese werden nur prozessual Zusammengelegt. Eine Sammelklage vor dem BVerfG gibt es nicht.
zum Beitrag19.09.2024 , 12:09 Uhr
Das ist kein Quatsch sondern eine Sorge die bereits mehrfach geäußert wurde. So zum Beispiel vom Gründer der GFF in dessen Podcast „Lage der Nation“ zu genau diesem Thema. Und natürlich müssen alle Kläger etwa korrekt auf ein Rubrum des Urteils genannt werden. Die Angabe eines Anwaltes reicht nicht. Des Weiteren gehen sie davon aus, dass alle Kläger den selben Anwalt haben, was auch nicht der Fall sein muss.
zum Beitrag19.09.2024 , 12:05 Uhr
Sie liegen hier an mehreren Stellen falsch.
Zunächst verlang § 96 Aufenthaltsgesetz keine Vermögensvorteil. Bei der unerlaubten Einreise reicht es etwa, aus diese schon zum Vorteil mehrere Ausländer auszuführen. Dies dürfte bei Bootsführern oder Autofahrern erfüllt sein. Des Weiteren ist § 29 StGB auch auf Straftaten nach anderen Gesetzen anwendbar. Natürlich auch auf das Aufenthaltsgesetz. Sonst müsste ja jedesmal der gesamte AT Teil des StGB geregelt werden. Auch an Vorsatz wird es wohl meist nicht scheitern. Denn Ziel ist ja gerade die Einreise ohne Visum. Das Wissen um die Strafbarkeit ist beim Vorsatz irrelevant (Stichwort: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht).
Und nur Nebenbei: die EU hat keine Kompetenzen im Strafrecht. Ein „Schwurbelparagraf“ ist hier also nicht zu befürchten.
zum Beitrag16.09.2024 , 15:05 Uhr
Ich finde es schade, dass nicht auf die Kritik eingegangen wurde, dass eine Klage mit 50.000 Klägern nicht hilfreich ist. Wie in dem Artikel schon gesagt, macht die Anzahl juristisch keinen Unterschied macht. Dafür muss aber die Gerichtsverwaltung all diese Beteiligten stets alle Schriftsätze zukommen lassen und allen Beteiligten müssen die Schriftstücke fristwahrend zugesandt werden. Die ist mit viel Arbeit und Kosten verbunden. Die Ressourcen des Bundesverfassungsgerichtes werden damit für einen PR Stunt verbraucht. Und das obwohl Gerichte schon jetzt unter extrem Hohen Druck stehen.
zum Beitrag12.09.2024 , 14:45 Uhr
Soweit ich den Artikel verstanden habe werden die Insassen hier nicht in Gaskammern gesteckt und danach eingeäschert. Ein für sie vielleicht unwichtiges Detail, finde ich den Unterschied doch erheblich.
zum Beitrag10.09.2024 , 22:27 Uhr
Ja wirklich. Da soll der Arzt mal keinen dringenden Fall vorziehen oder sich bei schwierigen Fällen mehr Zeit nehmen. Denn immerhin wurde ja ein Termin vergeben.
Einfach eine lebensfremde Meinung
zum Beitrag23.07.2024 , 16:08 Uhr
„Zu den Voraussetzungen einer Hausdurchsuchung gehört, dass sie verhältnismäßig ist und dass Beweismittel gefunden werden, die zur Aufklärung der Tat beitragen können.“
Das ist schlicht falsch. Wie soll es die Voraussetzung sein, dass Beweismittel gefunden werden? Man weiß vor der Durchsuchung ja nicht was man findet. Voraussetzung ist die Vermutung, dass Beweismittel gefunden werden (vgl. § 102 StPO). Dies ist eine vollkommen andere Schwelle. Wenn die Polizei glaubte, die Jugendlichen könnten sich etwa per Telegram organisiert haben, wäre der Chatverlauf auf dem Handy ein entsprechendes Beweismittel. In der heutigen Zeit wohl eine schlüssige Vermutung. Ob dies im Nachhinein der Fall war, ist hierbei unerheblich. Für die Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchung reicht auch gem BVerfG der Anfangsverdacht einer Straftat aus. Mit einer Zeugenaussage sollte ein solcher Verdacht gegeben sein und eine Sachbeschädigung stellt eine Straftat dar. Nur weil der Verteidiger meint, die Sache sei nicht so schlimm, muss der Staat nicht mal ein Auge zudrücken. Dies ist kein rechtlicher Maßstab
zum Beitrag29.05.2024 , 15:04 Uhr
Klassischer whataboutism. Nur weil saufen und rauchen schlimm ist und nicht genug getan wird heißt es nicht, dass man die anderen Drogentoten beiseite schieben kann. Und hier wird auch nicht so getan, als ob die Drogentoten das größte Problem wären. Ich habe im Text nicht gelesen das der Alkoholkonsum nicht schlimm wäre oder dass die Alkoholsuchtberatung gekürzt werden soll. Auch wurde nicht der Kampf gegen den Klimawandel für unwichtiger erklärt. Es wird vielmehr auf ein Problem von vielen hingewiesen. Insbesondere der Negativtrend ist bemerkenswert, bedenkt man die gegenläufige Entwicklung beim Alkohol
zum Beitrag28.03.2024 , 08:18 Uhr
Etwas ähnliches wollte ich auch schreiben. Vor allem da die Knechtschaft sich durch die Rechtlosigkeit des Knechts auszeichnet. Aber der Tarifabschluss zeigt ja gerade, das die Lokführer Rechte haben und diese durchsetzen können. Eine selten dämliche Überschrift.
zum Beitrag21.03.2024 , 10:24 Uhr
Mich verwundert es, dass sie eine sanktionieren von kinderlosen Frauen über die Lohnsteuer als abwegig empfinden oder gar als rein hypothetisch. Nicht nur Frauen, sondern alle kinderlose Steuerzahler werden über die Steuerklassen sanktioniert, wenn sie keine Kinder haben oder unverheiratet sind (in der Erwartung das Verheiratete Kinder bekommen). Ebenso gibt es Freibeträge für Kinder. Insofern zahlt jeder Steuerzahler an Menschen mit Kindern durch Steuererleichterungen. Die Logik hierbei ist natürlich, das zukünftige Steuerzahler herangezogen werden und die finanzielle Last eines Kindes (teilweise) ausgeglichen werden soll. Dies muss nicht überzeugen sind jedoch keine abwegigen Überlegungen.
zum Beitrag19.03.2024 , 08:31 Uhr
„Gessen stammt aus einer jüdischen Familie von Holocaust-Überlebenden und wollte nicht deutsche Nazi-Verbrechen verharmlosen, sondern israelische Kriegsverbrechen skandalisieren.“ Ist das nicht die Idee eines jeden solchen Vergleiches? Das man ein anderes „Verbrechen“ auf die selbe Stufe stellen will und damit skandalisiert? Nur das dadurch nunmal automatisch auch der Holocaust auf die Stufe des anderen Verbrechens gestellt wird. Die Verharmlosung ist daher dem Vergleich inne. Und die danach genannten NS Vergleiche ( er ist wie Hitler) beziehen sich neunmal nicht direkt auf den Holocaust und können so andere Schwerpunkte setzen. Eine Verharmlosung des Holocaust geht mit ihnen nicht automatisch einher. Und das der Spruch „From the River to the Sea“ kritisch ist, liegt auf der Hand. Wo sollen denn die Juden hin? Wieder nach Madagaskar?
Des weitere finde ich die Argumentation schwierig, das nun internationale Künstler Deutschland meiden weil sie hier nicht alles sagen dürfen was sie wollen. Das erinnert mich an die Documenta in Kassel. Ich halte es für eine gute Sache, dass nicht einfach Künstler in Deutschland Antisemitismus äußern dürfen (im Falle der Documenta auch noch auf Bildsprache zurückgreifen die im Stürmer nicht fehl am Platz gewesen wäre). Wer gegen Juden hetzen will, soll dies nicht in Deutschland dürfen. Und nur weil sehr viele Künstler gegen Juden hetzen möchten, muss man ihnen das nicht ermöglichen (oder sie mit Steuergeld hierfür bezahlen). Auch halte ich dies für eine vernünftige Einstellung wenn man unsere Vergangenheit betrachtet. Wenn die Palästinenser ihren Wunsch erfüllt bekommen und alle Juden ins Meer getrieben haben oder aus deren Heimat vertrieben, möchte ich wenigstens wissen, dass sie hierbei keine Unterstützung aus Deutschland bekommen haben.
zum Beitrag24.01.2024 , 08:06 Uhr
Gewagte Behauptung das beim verfassen des Grundgesetztes Flüchtlinge wegen Hunger noch keine Bedeutung hatten. Ich denke sie waren den Verfassern wenigstens denkbar. War ja nur kurze Zeit nach dem Hungerwinter in Deutschland und die ersten Hungersnöte in der UdSSR hatten auch schon eingesetzt. Ich fände es daher spannend auf welcher Grundlage Sie ihre Aussage treffen.
zum Beitrag27.10.2023 , 11:30 Uhr
Ich wüsste gerne wie dieses System mit Mord umgeht. Natürlich ein Extrembeispiel aber nicht selten. Wie soll hier dem Opfer geglaubt werden? Diese sind aus der Natur der Sache heraus nicht aussagefähig. Genau so kann die Sicherheit für das Opfer nicht wiederhergestellt werden.
zum Beitrag27.10.2023 , 11:30 Uhr
Ich wüsste gerne wie dieses System mit Mord umgeht. Natürlich ein Extrembeispiel aber nicht selten. Wie soll hier dem Opfer geglaubt werden? Diese sind aus der Natur der Sache heraus nicht aussagefähig. Genau so kann die Sicherheit für das Opfer nicht wiederhergestellt werden.
zum Beitrag21.09.2023 , 16:45 Uhr
Da die TAZ ja auf juristische Präzision wert legt (so erst gerade in einem Artikel im welchen andere gescholten wurden falsche juristische Begriffe zu nutzen), ist die Bezeichnung der Kredite als Wucher mit Sicherheit im Sinne des § 138 II BGB gemeint. Daher steht den Betroffenen der Klageweg offen und sie können sich von den nichtigen Verträgen lösen. Gefahr erkannt, Gefahr gebannt.
zum Beitrag19.09.2023 , 15:47 Uhr
„Zugrunde gelegt ist der Passus des Strafgesetzbuches, der sich auf eine von mehreren Personen gemeinschaftlich begangene Vergewaltigung bezieht, den Begriff Gruppenvergewaltigung gibt es im Gesetz nicht.“ Solche Genauigkeit bei Strafsachen wünsche ich mir schon lange bei der TAZ. Wie oft wird hier von Schwarzfahren geschrieben, wenn doch eigentlich das erschleichen von Leistungen. Wenn ich mich richtig erinnere wollte ein Artikel auch einen Mord bestraft wissen, obwohl ein Totschlag gemeint war.
zum Beitrag19.09.2023 , 15:42 Uhr
Singapur zum Beispiel
zum Beitrag19.09.2023 , 14:41 Uhr
Nur doppelt so viel? Wer regelmäßig Bahn fährt hat das Gefühl es wurde noch sehr viel weniger investiert
zum Beitrag13.09.2023 , 14:09 Uhr
Ich verstehe nicht wieso Frankreich Kruzifixe in Bayern verbieten sollte. Und tatsächlich gab es eine ähnliche Diskussion in Frankreich über Krippen zu Weihnachten in Rathäusern. Diese wurden teils abgebaut. Den genauen Stand kenne ich da allerdings nicht.
zum Beitrag13.09.2023 , 14:03 Uhr
„Graebsch findet das falsch: „In allen mir bekannten anderen Rechtsgebieten hat man ganz selbstverständlich ein Recht auf Akteneinsicht.“ Im Steuerrecht, genauer nach der AO, hat man auch kein Recht auf Akteneinsicht. Und auch im Strafverfahren kann die Akteneinsicht untersagt werden. So selbstverständlich ist dieses Recht also nicht.
zum Beitrag26.08.2023 , 10:10 Uhr
Auch die Dinosaurier haben sich schon von einer Waldbewirtschaftung abgewandt und mit Tourismus Geld verdient. Muss man wissen.
zum Beitrag18.08.2023 , 09:29 Uhr
Eine gute Übersicht mit weiteren Nennungen bei Zöller/Thörnich in: Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen der Ausweitung von DNA-Analysen im Strafverfahren, ZIS 2017, 331 Dem sollten sie die geltenden Einschränkungen entnehmen können.
zum Beitrag15.01.2023 , 17:40 Uhr
„Richter Andreas Gegenwart hatte ihm auch in zweiter Instanz Schutz in Deutschland abgesprochen. Derselbe Richter hatte ihm in der ersten Instanz vorgeschlagen,…“ Na da dürfte ja die Revision leicht fallen. In der zweiten Instanz derselbe Richter und dann auch noch in Einzelbesetzung. Dabei muss das OVG als Berufungsgericht mit mindestens 3 Berufsrichtern besetzt sein. Da dürfte selbst die Verfassungsbeschwerden recht schnell durchkommen. Auch sehr viel Pech das der VG Richter mit mitte Sechzig nicht nur an das OVG berufen wurde, sondern auch noch in den Senat, der für die Berufung zuständig war.
zum Beitrag10.11.2022 , 12:08 Uhr
„ Gewöhnlich beantragt die Staatsanwaltschaft ein schriftliches Urteil in Form eines Strafbefehls“ Ein Strafbefehl ist kein schriftliches Urteil (wobei auch dies eine Doppelung ist, da jedes Urteil schriftlich abgefasst werden muss). Der Strafbefehl steht nach Rechtskraft nur einem Urteil gleich, vgl. §410 Abs. 3 StPO.
zum Beitrag04.10.2022 , 11:09 Uhr
Also Frau Neumann hat mir in dem Artikel „ Das bisschen Wind im Haar“ in dieser Zeitung gesagt, dass das Ablegen des Kopftuches reiner Symbolismus ist und es eine Koloniale Tradition ist, den Frauen zu sagen was sie tragen sollen. Und jetzt ist es kolonial die Proteste nicht in ihrer ganzen Tragweite zu erkenne. Ich dachte es wäre reine westliche Symbolik das Kopftuch abzunehmen?
zum Beitrag04.10.2022 , 10:51 Uhr
Und weshalb verkenne ich den Aufgabenbereich des Zolls? Ich bezweifle gar nicht das er für die Schwarzarbeit zuständig ist. Dies ändert nichts daran das er bewaffnet Einheiten hat und bei äusländischen Schwarzarbeitern diese an die Ausländerbehörde meldet. Der Aufgabenbereich spielt hierbei gar keine Rolle.
zum Beitrag01.10.2022 , 13:42 Uhr
Ich finde es komisch das die Taz hier folgendes für den Zoll fordert: Zentralisieren (es gibt ja einen Grund weshalb das in Deutschland nicht gemacht wurde) Mehr Leute Mehr Ressourcen
Wenn man bedenkt das es sich hierbei um ein bewaffnetes Vollzugsorgan handelt findet sich sicher viel Übereinstimmung auch bei der afd
Abgesehen davon das mehr Kontrollen von Minderheiten am Arbeitsplatz sicher auch von den Betroffenen nicht immer gut gefunden wird. Stichwort Abschiebung und Fehlverhalten der Beamten bei Kontrollen.
zum Beitrag26.09.2022 , 16:14 Uhr
„Wir fordern, dass die Gesellschaft und nicht Konzerne entscheiden, was wir essen und wie wir produzieren“ Ich würde gerne selber entscheiden was ich esse. Weder Konzern noch Gesellschaft.
zum Beitrag26.08.2022 , 07:54 Uhr
Die Einleitung in den Text finde ich sehr geschmacklos. Hier wird suggeriert da die Frauen in Deutschland die wahren Opfer des Krieges seien. Erklären sie das mal dem Frontsoldaten. Selbst die Frauen in der Ukraine dürften wohl kein Verständnis für doe friedenden Deutschen haben. Das kein Tempolimit Frauen stärker betrifft ist einfach falsch. Hier ein Zitat aus der Statistik: „Obwohl 51 Prozent der Bevölkerung in Deutschland Frauen sind, dominieren bei den im Straßenverkehr Verunglückten die Männer: Sie stellten 2014 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 54 Prozent bei den Leichtverletzten, 61 Prozent bei den Schwerverletzten und 74 Prozent der Getöteten.“ Das fehlen eines Limits führt also allenfalls zu überwiegend mehr toten Männern. Wenn man dann noch die These, das Männer die Raser sind, als richtig annimmt, ist das Tempolimit eine Sache unter Männer. Auch wenn ich das so nicht sehen würde, wäre das für den Autor wohl so.
zum Beitrag26.04.2022 , 07:53 Uhr
Auf die Frage wie man die Mieten reguliert wenn es das (Bundes-)Land nicht kann gibt es eine recht offensichtliche Antwort. Der Bund, also der Bundestag. Kein sehr überraschendes Ergebnis da es nur diese beiden Möglichkeiten gibt. Und das Mieten vom Bund geregelt werden kann man auch gut beobachten. So sind die Anforderungen an einen Mietvertrag in der gesamten Republik gleich. (Und im BGB, im welchen das Mietrecht geregelt ist, gab es ja sogar schon versuche auf den Mietpreis einzuwirken) Ich hoffe ich konnte Ihnen mit ihrer Frage helfen.
zum Beitrag17.11.2021 , 01:37 Uhr
Die Pflicht eines Staates ist zuerst der Schutz der eigenen Bevölkerung. Ich glaube nicht das es vermittelbar wäre wenn wir nur eine Impfquote von 40% hätten und noch ein voller Lockdown herrschen würde. Dafür aber die Impfquote in Afrika mit 1,2 Mrd Menschen marginal höher. Man kann das Egoismus nenne oder halt als Sinn und Zweck eines Staates. Immerhin wird auch der Großteil der Steuereinnahmen sonst in Deutschland eingesetzt.
zum Beitrag06.10.2021 , 11:27 Uhr
"Der Unterschied zur antiken Sklaverei liegt allein darin, dass die moderne Sklaverei offiziell nicht existiert."
Also gibt es tatsächlich straffreie Kastrationen der Flüchtlinge? Staatlich angeordnete Folter? Ihnen ist es nicht möglich rechtliche Verbindungen einzugehen? Und das in der EU. Unglaublich und sehr erhellend. Das nicht einmal die Kastration erwähnt wird ist schon erschreckend.
zum Beitrag03.10.2021 , 14:08 Uhr
Ja die Mottenkiste. Das ist ja schon über ein Jahr her mit der Bemerkung über das erschießen. Seit dem hat sich sicher in der Partei die Kultur und das Personal einmal erneuert.
zum Beitrag30.07.2021 , 23:52 Uhr
Seit 1860. Bitte teile sie das Geheimnis für ihre Unsterblichkeit mit. Danke
zum Beitrag28.04.2021 , 13:42 Uhr
Eine konstitutionelle Monarchie. Zur Diktatur bestehen Unterschiede. Ich Verweise sie auf die Fachliteratur.
zum Beitrag27.04.2021 , 08:00 Uhr
Oft wird man sich den Vorstrafenregister angucken können. Begeht derjenige Straftaten öfters oder immer unter Drogeneinfluss. Oder ist er noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten und jetzt das erste mal unter massivem Einfluss von Rauschmittel. Alles Dinge die heute schon getan werden um etwaige Suchtbehandlungen anzuordnen.
zum Beitrag16.04.2021 , 08:34 Uhr
Vielleicht möchte ja aber auch der ein oder andere Mieter in einem Rechtstaat leben in dem eine Regierung nicht alles machen kann was sie will. Also ich als Mieter will das.
zum Beitrag27.03.2021 , 07:34 Uhr
Es wem Jahr 1,2 Millionen Rehe geschossen in Deutschland. Ein Wolf schafft im Jahr 60 Stück. Um die Jagd zu ersetzen bräuchte es also 20.000 Wölfe. Das sind 5.000 mehr als in ganz Europa leben und 10% des jetzigen Weltbestandes. Äußerst realistisch. Und wenn man bedenkt das es schon bei den heutigen Bestand von 1000 Tieren rufe nach Reduzierung gibt, ist ein solche Erhöhung wohl auch politische Utopie. Und dann müsste man ja auch noch Rothirsche und Wildschweine erwischen. Luchse helfen leider kaum, durch ihre großen Jagdreviere haben sie kaum Einfluss auf den Bestand. Auch wären wohl gefährdete Tiere einem solchen Jagddruck nicht gewachsen und ein wieder ansiedeln von gefährdeten Tieren wäre wohl kaum möglich. Ihre Idee ist also weder Praktikabel noch politisch durchsetzbar. Auch an der Sinnhaftigkeit kann gezweifelt werden.
zum Beitrag31.08.2020 , 12:37 Uhr
Thüringen sollte auch in der Aufzählung nicht vergessen werden. Zunächst Landesmittel nutzen zu wollen ist ja wohl kaum ein guter Grund das Geld nicht zu verwenden. Da scheint es dann ein Problem bei der Nutzung von Landesmitteln zu geben
zum Beitrag31.08.2020 , 12:27 Uhr
Sowohl Bremen als auch Berlin sind wohl Schlusslichter bei der Bewilligung der Mittel. In beiden Ländern regiert Die Linke mit. Möchte Die Linke Sprecherin etwa sagen das ihre Partei auf Landesebene bremst? Hätte man mal nachfragen können, wenn man sie schon zitiert.
zum Beitrag16.08.2020 , 12:53 Uhr
Also im Gefängnis bereiten sich Gefangene auch mal selber essen zu. Im Gefängnis bei uns in der Region haben sie extra einen Kühlschrank mit abschließbaren Fächern für ihre Vorräte. Fasten ist dort also nicht die einzige Alternative
zum Beitrag27.11.2019 , 17:45 Uhr
Vollkommen richtig. Aber auch diese Differenzierung wird in dem Artikel, wie in fast allen Artikeln, nicht dargestellt. Es gibt nun mal Sanktionen über 30%. Hier dem Ministerium vorzuwerfen, es würde weiterhin über 30% gehen, ohne darzustellen, dass es gerade keiner der Fälle ist in denen das BVerfG dies zulässt, ist unnötig.
zum Beitrag27.11.2019 , 12:40 Uhr
Ich habe die ganze Berichterstattung noch nie verstanden. Das BVerfG hat eindeutig höhere Sanktionen nicht verboten, sondern nur Maßstäbe gesetzt. Eine 100% Sanktion bleibt weiterhin möglich. (Rn. 209 des Urteils) Wie kommt die taz also auf die Idee mit höheren Sanktionen als 30% müsste automatisch das Urteil verletz sein?
zum Beitrag26.11.2019 , 12:11 Uhr
Wenn jede Grünfläche innerhalb der Stadt planiert ist und mit Wohnungen bebaut wird es sicher ein schönes Leben in Berlin ( Hier die Friedhofsgärten und Krankenhausparks). Gerade die Krankenhäuser dürften sich freuen, wenn sie keinerlei Grünanlage mehr haben in denen sich Patienten erholen können. Wäre es nicht viel Sinnvoller am Randbereich Wohnungen zu bauen die dann gut angebunden werden? Nicht umsonst hat New York mit dem Centralpark eine der besten Lagen nicht zum Wohnen genutzt. Eine Stadt braucht nun mal auch Erholungsflächen die jeder schnell erreichen kann.
zum Beitrag16.08.2019 , 13:49 Uhr
Diese Gefahr besteht nicht, da es nur einen Leiter geben kann. Auch bei einer angemeldeten Demo gibt es nur einen Leiter. Falls sie trotzdem weiter Bedenken haben, eine Demo müsste nur angemeldet werden(Dies ist für meist schnell und unbürokratische möglich, gerade bei kleinen Demos wie hier). Bei Anmeldung darf nicht auf einen faktischen Leiter zurückgegriffen werden sondern nur auf den genannten Leiter, egal ob diese faktisch Leiter ist. Eine Aushöhlung droht somit nicht.
zum Beitrag12.06.2019 , 17:19 Uhr
Also das oberlehrerhafte der Deutschen anhand der Reiche zu erklären ist sehr schräg. Das heilige römische Reich beinhaltete zeitweise Italien und Frankreich, daher müssten diese Länder die selbe Einstellung haben. Auch von einem Volk, welches über die anderen Völker wacht im heiligen römischen Reich zu sprechen ist doch schwierig. Gerade das Gebiet der heutigen BRD war doch stark zerteilt und die Bewohner sahen sich wohl selten als "deutsches Volk", sondern eher als Sachsen, Hannoveraner oder Böhmer. Diese Idee entstand in weiten Kreisen doch erst zur Zeit der napoleonischen Kriege. Das heilige römische Reich war doch eher ein System des Adels eine weitere Machtebene aufzubauen, von einem Wachen eines Volkes kann nun wirklich keine Rede sein. Die Suche nach dem Grund für ein Bedürfnis der "Deutschen" nach einem organisierten und autoritären Staat wird in der heutigen Wissenschaft doch eher im dreißigjährigen Krieg geführt. Eine historisch nicht haltbare Textpassage die selbst mit grundlegenden Schulwissen entkräftet werden kann.
zum Beitrag18.03.2019 , 14:19 Uhr
Nach §137 StPO darf ein Angeklagter nur drei Verteidiger haben. Die Aussage im Text er hätte vier Verteidiger ist daher falsch oder das Gericht hat grobe Fehler bei der Zulassung des 4. Verteidiger gemacht. Ob er sich vier Anwälte zur Beratung geholt hat wäre natürlich möglich. Diese wären dann aber nicht seine Verteidiger.
zum Beitrag28.05.2018 , 11:50 Uhr
Schade das nur die profitgierigen Unternehmer mitmachen und die anderen nicht. Und damit sind dann auch alle freien Fahrer profitgierig, da diese ja auch Unternehmer sind.
Da bin ich mir nicht sicher ob die Aussage so stehen bleiben kann, wenn freie Fahrer um ihre Lebensgrundlage bangen müssen diese als gierig dazustellen.
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