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03.11.2019 , 13:46 Uhr
Die Urteile in Norwegen beruhen nicht auf einem falsch ermittelten Sachverhalt oder einer Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter oder auf einer Rechtsbeugung.
Sie beruhen darauf, dass das Recht falsch angewandt wurde.
Das passiert in Deutschland ständig.
Man stelle sich einfach vor, dass das Bundesverfassungsgericht am Dienstag die Sanktionsregelungen im SGB II (teilweise) für verfassungswidrig erklärt.
Es gibt es in Deutschland in der Sozialgerichtsbarkeit tausende Urteile, die auf die uneingeschränkte Anwendung dieser Sanktionsregelungen basieren.
Aber in Deutschland gibt es keine Möglichkeit, ein solches Urteil, das aufgrund falscher - verfassungswidriger - Rechtsanwendung zustande kam, anzugreifen, wenn es einmal rechtskräftig geworden ist.
Und auch im Strafrecht, wenn jemand aufgrund falscher Rechtsanwendung zu Unrecht verurteilt wurde, gibt es keine Wiederaufnahme des Verfahrens, keine Möglichkeit, feststellen zu lassen, dass die Verurteilung rechtswidrig war und keine Möglichkeit, Haftentschädigung zu erhalten.
Allein die Vorstellung ist den meisten deutschen Juristen fremd, weil sie der Ansicht sind, dass Rechtsfrieden auch bedeutet, dass der Staat, obwohl dieser kein Grundrechtsträger ist, ein Recht auf Vertrauensschutz hat, sich auf ein Urteil, wenn es einmal rechtskräftig geworden ist, auch dann verlassen können muss, wenn es Unrecht ist.
Natürlich kann niemand wirklich erklären, wo das Problem darin läge, wenn sich der Staat nicht auf die Rechtskraft eines Urteils berufen könne - außer dass der Staat sich dann eben nicht mehr auf unrechte Urteile berufen und die Verantwortung für solche übernehmen müsste.
So tragisch die norwegischen Fehlurteile sind, zeigt sich doch, dass Norwegen der bessere Rechtsstaat ist.
zum Beitrag28.04.2019 , 16:48 Uhr
Das Nennen von Namen ist nicht notwendig - insbesondere wenn es bisher nur eine Anklage - aber keine Verurteilung - gibt, um jüngere Kirchengänger*innen vor Tätern zu schützen.
Denn, wenn ein Mensch, der in einer kirchlichen Position - etwa als Priester - erwiesener Maßen sexuellen Missbrauchs von Positionen, in denen er einen solchen wieder begehen kann, ausgeschlossen wird, kann er Kirchengänger*innen nicht mehr missbrauchen.
Wichtig ist also nicht, dass die Namen von mutmaßlichen Tätern veröffentlicht werden, sondern dass, solange ein Vorwurf untersucht wird, der beschuldigte Mensch suspendiert wird und, wenn sich die Vorwürfe bestätigen, sowohl strafrechtlich als auch disziplinarisch bestraft und von Positionen, die ihm einen sexuellen Missbrauch von Kirchengänger*innen ermöglichen, entfernt wird.
Die Nennung von Namen - insbesondere wenn es bisher nur eine Anklage - aber keine Verurteilung - gibt, heißt, denjenigen an einen öffentlichen Pranger zu stellen.
Das ist - meiner Ansicht nach - barbarisch und nicht mehr zeitgemäß.
Denn einmal veröffentlichte Informationen kann man - insbesondere in der modernen Informationsgesellschaft - nicht wieder zurücknehmen, so dass ein Täter dadurch quasi für den Rest seines Lebens gebrandmarkt ist. Genauso gut könnte man ihn mit einem Brandmal auf der Stirn zeichnen. Eine Resozialisierung, die Wiedereingliederung in die Gesellschaft nach Verbüßen der Strafe, wird so erschwert oder gar vereitelt. Es ist gut, zu fordern, dass die Kirche aufhört, die Täter zu schützen.
Es ist gut, zu fordern, dass Fehlverhalten - sexueller Missbrauch oder was auch immer - angemessene disziplinarische und personelle Konsequenzen hat.
Es ist gut zu fordern, dass Straftäter angemessen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden und die Kirche Täter davor nicht schützen darf.
Es ist NICHT gut, darüber hinaus zu fordern oder gutzuheißen, dass vermeintliche Täter von der Kirche an den Pranger gestellt werden.
zum Beitrag25.04.2019 , 11:46 Uhr
Das Problem ist, dass Palmer dem Wortlaut nach nichts fremdenfeindliches gesagt hat.
Seine Intention für diesen Kommentar mag fremdenfeindlich gewesen sein.
Wenn er aber dem Wortlaut nach nichts fremdenfeindliches gesagt hat, dann kann ihm nur jemand intuitiv solche Gedanken unterstellen, der sich das Bild der Bahn ansieht und selber als erstes bemerkt, dass da nicht nur weiße Männer, sondern "People of Color" abgebildet sind.
Nur wer das bemerkt, kann den Kommentar von Palmer so verstehen, dass es das kritisieren wollte.
Jemand, der - wie ich - auf dem Bild der Bahn nicht in erster Linie "People of Color" sieht, sondern Menschen, deren Einkommen und Vermögen überdurchschnittlich ist, würde den Kommentar von Palmer erst einmal ganz anders verstehen.
Insoweit ist es die eigene Wahrnehmung des Bilds der Bahn, die verantwortlich dafür ist, wie der Kommentar von Palmer interpretiert wird.
Deshalb - weil ich auf dem Bild der Bahn nicht "People of Color", sondern Menschen mit überdurchschnittlichen Einkommen und Vermögen gesehen habe, habe ich sein Kommentar intuitiv ganz anders verstanden.
Natürlich will ich damit nicht ausschließen, dass Palmer's Intention rassistisch war, dass er als erstes "People of Color" gesehen hat und meinte, dass solche Menschen nicht für die deutsche Gesellschaft stehen (sollten).
Aber auf eine solche Interpretation des Kommentars von Palmer kann man eben nur dann intuitiv kommen, wenn man selber auf dem Bild der Bahn primär "People of Color" sieht.
Und damit richtet sich meine Kritik nicht gegen Palmer, dessen Intention ich nicht kenne und dessen Kommentar - jedenfalls dem Wortlaut nach - keine Fremdenfeindlichkeit entnommen werden kann, sondern gegen diejenigen, die das Bild der Bahn sehen, den Kommentar von Palmer lesen und als erstes denken, dass dem Kommentar nur eine fremdenfeindliche Intention zugrunde liegen kann.
zum Beitrag24.04.2019 , 22:35 Uhr
Ich kenne den Kontext nicht, in den Boris Palmer geschrieben haben soll:
»Welche Gesellschaft soll das abbilden?«
Wenn er damit das Bild der Bahn, welches im Artikel erscheint, kommentiert, dann muss sich jeder, der meint, dass sein Kommentar rassischtisch war, fragen, ob er nicht auch ein klein wenig rassistisch ist.
Denn was ich selber denk und tu, trau ich auch den anderen zu.
Die Frage, welche Gesellschaft abgebildet sein soll, kann sich nämlich - und das war mein erster Impuls - auf die Einkommens- und Vermögensschicht, der die abgebildeten Menschen angehören, beziehen.
Starkoch Nelson Müller, Moderatorin Nazan Eckes oder Formel-1-Weltmeister Nico Rosberg gehören nun nicht gerade zu der Schicht in Deutschland, die nur ein durchschnittliches Einkommen und Vermögen oder weniger haben.
Und gerade bei der Bahn stellt sich dann doch - sehr naheliegend - die Frage, für wen die Bahn eigentlich da ist.
Es stellt sich die Frage, wer sich die Bahn leisten kann und ob sie auch für die Menschen mit weit unterdurchschnittlichen Einkommen und Vermögen da ist oder nur für Menschen mit Einkommen und Vermögen, wie es die abgebildeten Menschen haben.
Als es in der Unterschrift der Überschrift hieß, dass es um Verteilungsfragen geht, hatte ich doch tatsächlich gedacht, dass genau dieses Problem angesprochen wird.
Dass es um Rassismus geht, daran hatte ich gar nicht gedacht.
Dass die dort abgebildeten Menschen nicht alle weiß und männlich sind, das ist mir gar nicht aufgefallen, weil ich die Menschen nicht ständig im Kopf nach Geschlecht, Gender, Ethnie, Herkunft oder Hautfarbe sortiere.
Das muss aber wohl Voraussetzung dafür sein, dass einem auffällt, dass auf dem Bild der Bahn nicht nur weiße Männer abgebildet sind.
zum Beitrag08.02.2019 , 22:31 Uhr
You don't get credit for cleaning up you own mess. Im Augenblick ist die SPD dabei, den Mist, den sie angerichtet hat, zu reparieren.
Dafür hat sie keine Pluspunkte verdient.
Und auch das Vertrauen, dass sie zerstörte, kann nicht allein dadurch wieder kommen, dass sie lediglich den Mist, den sie angerichtet hat, beseitigt. Dabei ist die SPD noch immer nicht bereit, wirklich den gesamten Mist, den sie angerichtet hat, zu reparieren.
Die Steuerreform unter Schröder war die größte Steuersenkung in der Geschichte der Bundesrepublik ( www.zeit.de/2005/37/Steuern ) - zugunsten der Wohlhabenden und Unternehmen.
Die SPD unter Schröder hat also nicht nur mit der Agenda 2010 Reform, sondern auch mit der Steuerreform massiv gegen sozialdemokratische Werte verstoßen. Und auch die sogenannte inhaltliche Erneuerung, an der Nahles arbeitet, enthält keine Zukunftsvision.
Noch immer ist Dreh- und Angelpunkt des gesamten Denkens die Erwerbstätigkeit.
Noch immer geht es primär darum, Menschen in die Erwerbsarbeit zu bringen.
Ein Wert hat nur der Mensch, der einer Erwerbsarbeit nachgeht.
Ihm dies zu ermöglichen, soll Ziel aller staatlichen Gewalt werden.
Aber was passiert, wenn es aufgrund des technischen Fortschritts in Zukunft womöglich einfach nicht genügend Arbeit für alle Menschen gibt?
Was passiert, wenn durch den technischen Fortschritt zwar neue Arbeitsplätze entstehen, diese aber nur mit Spezialisten besetzt werden können?
Viele Menschen, deren Arbeitsplätze aufgrund des technischen Fortschritts wegfallen, werden nicht in der Lage sein, sich noch zu solchen Spezialisten ausbilden zu lassen.
Was ist die Zukunftsvision der SPD für diese Menschen?
Wie kann sichergestellt werden, dass Menschen, die keine Arbeit haben und auch keine Arbeit mehr bekommen werden, am gesellschaftlichen Leben teilhaben können?
Wie sieht es mit der Wertschätzung für gesellschaftliches Engagement jenseits einer Erwerbsarbeit aus?
zum Beitrag07.02.2019 , 23:13 Uhr
Ich finde die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 06. Februar 2019 - 1 BvQ 4/19 - www.bundesverfassu...06_1bvq000419.html - etwas abenteuerlich.
Es argumentiert, dass allein die Bevorratung mit den Daten hinzunehmen ist, dass erst das Abrufen und Verwenden der Daten durch andere Behörden bedenklich wäre, dass das Gesetz dies aber nicht zulasse.
Eine solche Argumentation könnte vielleicht überzeugen, wenn das Bundesverfassungsgericht noch nie feststellen hat müssen, dass der Staat, als er Gesetze geändert hat, verfassungswidrig handelte.
Aber immer wieder musste das Bundesverfassungsgericht feststellen, dass der Staat in seiner Datensammlungs und -auswertung zu weit gegangen ist.
Erst kürzlich stellte es fest, dass der automatische Abgleich von Nummernschildern in Teilen verfassungswidrig war.
Es mag ja richtig sein, dass § 9a ZensVorbG 2021 in seiner gegenwärtigen Fassung einen Zugriff auf die beim Statistischen Bundesamt bevorrateten Daten durch andere Behörden verbietet.
Aber was ist, wenn das Gesetz geändert wird?
Die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zeigt, dass das ganz schnell - und unbemerkt von der Öffentlichkeit - gehen kann und dass es dann Jahre dauern kann, bis das Bundesverfassungsgericht endlich reagiert.
Wenn man weiß, dass das Bundesverfassungsgericht NICHT Hüter der Verfassung ist, dass es die Anforderungen an Verfassungsbeschwerden und Richtervorlagen so hoch gesetzt hat, dass selbst Juristen, Richter und Rechtsprofessoren an ihnen regelmäßig scheitern, dann weiß man auch, dass vom Bundesverfassungsgericht, sollten Behörden durch eine Gesetzesänderung durch plötzlich Zugriff auf den angelegten Datenvorrat erhalten, keine Hilfe zu erwarten ist.
Insofern sehe ich schon in der Datenbevorratung einen Einschüchterungseffekt.
zum Beitrag05.02.2019 , 18:28 Uhr
Sicher: Ihr erster Kommentar hat ja so viel Gelegenheit zum Reflektieren geboten. Und in Ihrem zweiten Kommentar haben es noch nicht einmal geschafft, meine Fragen zu beantworten. Wer beschreibt wo welches Menschenbild?
Warum gibt es dieses Menschenbild Ihrer Meinung nach nicht?
Warum sprechen Sie Professor Straubhaar - einem Ökonom - von der Uni HH jeden ökonomischen Sachverstand ab?
Warum unterstellen Sie ihm Menschenfeindlichkeit? Ihr erster Kommentar enthält nur Behauptungen - ohne jede Begründung.
Wie soll man darüber reflektieren?
zum Beitrag04.02.2019 , 16:20 Uhr
Ihr Kommentar wirkt auf mich wie die reflexartige Ablehnung eines Konzepts, das ihnen zuwider ist, weil es ihrem eingeschränkten Erfahrungshorizont widerspricht.
Vielleicht trügt der Schein aber auch und Sie können tatsächlich erklären, was Sie meinen. So meinen Sie in Ihrem Kommentar, dass ein Menschentyp beschrieben wird, den es Ihrer Ansicht nach nicht gibt.
Hier stellt sich zum einem schon die Frage, wo denn überhaupt ein Menschentyp beschrieben wird.
Ich bin mir jedenfalls nicht bewusst, in meinem Kommentar einen Menschentyp beschrieben zu haben.
Wichtiger aber noch wäre, was für ein Menschentyp beschrieben wird und warum Sie der Meinung sind, dass es diesen gar nicht gibt. Dann sprechen Sie das BGE Modell der Uni HH an und unterstellen fehlenden ökonomischen und politischen Sachverstand.
Ich gehe davon aus, dass Sie hier auf Professor Straubhaar abstellen (www.abendblatt.de/...kt-vom-Staat.html).
Warum aber sprechen Sie diesem Ökonom ökonomischen und politischen Sachverstand ab?
Wie begründen Sie Ihre Einschätzung?
Und wieso unterstellen Sie ihm Menschenfeindlichkeit? Ich kann Ihrem Kommentar nicht nachvollziehen und ihm nichts entnehmen, worüber nachzudenken sich lohnen würde.
zum Beitrag03.02.2019 , 20:10 Uhr
Ich finde es immer wieder faszinierend, wie ein »false dilemma« aufgebaut wird, wenn es um das bedingungslose Grundeinkommen geht.
Dann wird von Gegnern eingewandt, dass, wenn es ein bedingungsloses Grundeinkommen gäbe, »sich der Staat nicht mehr um Abgehängte kümmern braucht«.
Aber wo steht denn, dass es entweder nur das bedingungslose Grundeinkommen - und keinerlei weitere Sozialleistungen - oder kein bedingungsloses Grundeinkommen - mit all den heutigen Sozialleistungen - geben kann?
Eins ist doch klar: Ein bedingungsloses Grundeinkommen kann nicht alle Sozialleistungen ersetzen - selbst wenn es bei mehr als 1.000€ pro Monat pro Person liegen sollte.
Wenn etwa jemand Pflegebedürftig ist und in einem Pflegeheim untergebracht werden muss - und die Unterbringung und Pflege 4.000 € im Monat kostet - dann können 1.000 € bedingungsloses Grundeinkommen nicht reichen. Und will man eine solche Person nicht verrecken lassen, wenn sie die weiteren 3.000 € pro Monat nicht aufbringen kann, muss es auch neben einem bedingungsloses Grundeinkommen weitere Sozialhilfeleistungen geben.
Dazu kann auch gehören, dass der Staat sich um jeden kümmert, der Hilfe braucht, eine sinnstiftende Tätigkeit zu finden und nachgehen zu können. Ändern würde sich dann bei einem bedingungslosen Grundeinkommen, dass das auf Freiwilligkeit und nicht auf Zwang basiert. Dadurch könnten sich die Menschen dann auch frei entfalten. Sie müssten nicht als sinnlos empfundene Tätigkeiten nachgehen, um das Geld, das sie zum Überleben brauchen, zu verdienen. Sie könnten einer Tätigkeit nachgehen, die sie als sinnstiftend betrachten und die ihnen Spaß macht. Sie könnten sich bilden und kreativ sein - oder sich um andere Menschen kümmern und ihnen dabei helfen, ihr volles Potenzial zu entwickeln.
Das ganze Klima in der Gesellschaft könnte sich ändern, wenn nicht schon unseren Kindern beigebracht werden würde, dass sie um jeden Preis die an sie gestellten Anforderungen erfüllen müssen.
zum Beitrag02.02.2019 , 16:12 Uhr
Für mich zeigt diese Entscheidung mal wieder auf, dass das Bundesverfassungsgericht nicht Hüter der Verfassung ist.
Das fängt bereits mit der Besetzung der Richterstellen an.
An diesem Beschluss waren drei Richter beteiligt:
• Monika Hermanns
• Peter Müller und
• Christine Langenfeld. Christine Langenfeld ...
... ist auf Vorschlag der CDU/CSU - Fraktion vom Bundesrat als Richter für das Bundesverfassungsgericht gewählt worden. Sicherlich war sie fachlich auch nicht völlig ungeeignet. Immerhin hat sie seit Oktober 2000 einen Lehrstuhl für öffentliches Recht an der Universität Göttingen inne und ist seit April 2006 dort zudem Geschäftsführende Direktorin des Instituts für öffentliches Recht. Die Tatsache, dass sie die Tochter des des CDU-Politikers und späteren rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Carl-Ludwig Wagner ist, könnte aber ausschlaggebend sowohl für den Erfolg ihrer akademischen Karriere als auch für ihre Wahl zum Richter für das Bundesverfassungsgericht gewesen sein. Peter Müller ...
... ist auf Vorschlag der CDU/CSU - Fraktion vom Bundesrat als Richter für das Bundesverfassungsgericht gewählt worden. Seine fachliche Eignung steht allerdings infrage. Er ist zwar Jurist und war sogar Richter - dies aber für nicht einmal vier Jahre an einem Amtsgericht und einem Landgericht. Seit er 1990 in den saarländischen Landtag gewählt wurde, war er nur noch als Vollblut-CDU-Politiker tätig und wurde als solcher CDU-Ministerpräsident im Saarland. Dies war wohl ausschlaggebend für seine Wahl zum Richter für das Bundesverfassungsgericht. Und schon wird die Kammer von zwei CDU-nahen Richtern dominiert.
Natürlich sind diese unabhängig und werden sich von der CDU nicht diktieren lassen, wie sie entscheiden sollen.
Das ist aber gar nicht nötig, weil sie gewählt wurden, weil ihre Ansichten konform gehen mit denen der CDU.
Deshalb wurden sie ja gewählt.
zum Beitrag23.01.2019 , 21:15 Uhr
Mal ehrlich: Seit 2009 stellt die CSU ununterbrochen den Bundesverkehrsminister:
2009 - 2013: Peter Ramsauer
2013 - 2017: Alexander Dobrindt
2017 - 2018: Christian Schmidt (nur kommissarisch)
2018 - 2019: Andreas Scheuer
Keiner von denen hat irgendetwas anständiges zustande gebracht.
Dabei lag das nicht um Unwillen.
Ausländermaut, PKW-Maut, Breitbandausbau - selbst bei den eigenen Prestigeprojekten haben diese CSU-Politiker versagt.
Versagt haben Sie auch bei solchen Milliardenprojekten wie Stuttgart 21 oder dem Flughafen Berlin Brandenburg.
Und wenn man sich den Abgasskandal anschaut, dann bleibt unterm Strich nur eins: Die CSU-Verkehrsminister haben ihre ganze Kraft dem Wohle der deutschen Automobil-Industrie gewidmet, ihren Nutzen gemehrt, Schaden von ihr abgewendet, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes missachtet und verletzt, und ihre Pflichten nicht erfüllt und Gerechtigkeit gegen niemanden geübt.
Wen wundert es da noch, wenn Scheuer sich genau so verhält?
zum Beitrag21.01.2019 , 17:42 Uhr
»Erinnern wir uns: „Hartz IV“ wurde eingeführt, weil Gerhard Schröder erkannt hatte, dass Unternehmen in Massen aus Deutschland auswanderten oder pleitegingen, weil die Kosten für Arbeit im internationalen Vergleich zu hoch waren.« Dass die Kosten für Arbeit in dem Bereich der Wirtschaft, der im internationalen Wettbewerb stand, im internationalen Vergleich zu hoch waren, bestreite ich.
Jedenfalls hat die Agenda 2010 Reform gerade in dem Bereich die wenigstens Auswirkungen gehabt.
Deutschland produziert für den Export nicht billig. Was Deutschland für den Export produziert, ist hochwertig. Das wird nicht mit "billigen Arbeitskräften" produziert.
Die Agenda 2010 Reform hat einen riesigen Niedriglohnbereich in Deutschland geschaffen - aber eben gerade nicht bei der Exportwirtschaft.
Das wird immer gerne übersehen, wenn über die Agenda 2010 Reform gesprochen wird.
zum Beitrag16.01.2019 , 12:55 Uhr
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will.
Jean-Jacques Rousseau. (1712 - 1778) Was ist das für eine Freiheit, in der man arbeiten muss, um zu überleben?
Natürlich: Man muss ein Arbeitsangebot nicht annehmen.
Aber dann bekommt man das sozio-kulturelle Existenzminimum gekürzt oder ganz gestrichen - was den sozialen oder sogar den physischen Tod zur Folge haben kann.
Wie frewilig kann die Entscheidung, ein Arbeitsangebot anzunehmen denn dann sein?
zum Beitrag15.01.2019 , 23:27 Uhr
Ich denke, dass das Ergebnis vorhersehbar ist.
Dass Bundesverfassungsgericht wird entscheiden, dass die Sanktionsmöglichkeiten grundsätzlich bleiben können.
Aber den Leistungsträgern muss ein Ermessen eingeräumt werden, ob sie sanktionieren und wie lang sie sanktionieren.
Und es muss möglich sein, eine Sanktion - etwa bei Nachholung dessen, was der Leistungsträger von dem Leistungsempfänger verlangt hat - aufzuheben.
Darüber hinaus dürfen die Sanktionen nicht mehr die KdU und Krankenversicherung betreffen und es muss sichergestellt sein, dass das "unerlässliche Existenzminimum" gesichert ist.
Außerdem dürfen Dritte nicht von Sanktionen betroffen sein - insbesondere nicht Kinder, die in der Bedarfsgemeinschaft leben.
Das werden die Rahmenbedingungen sein, die das Bundesverfassungsgericht vorgibt.
Wie das dann praktisch aussehen soll, wird das Bundesverfassungsgericht natürlich nicht sagen und auf den Spielraum des Gesetzgebers verweisen.
Zu mehr, etwa zur Feststellung, dass die durch Sanktionen verursachte Unterschreitung des sozio-kulturellen Existenzminimums verfassungswidrig ist, wird dem Bundesverfassungsgericht die Integrität fehlen.
Dabei gäbe es eine Lösung, um Sanktionen beizubehalten, wenn man sie unbedingt will.
Man nehme als Regelbedarf das doppelte vom sozio-kulturellen Existenzminimum und schafft sich so einen Spielraum, um den Regelbedarf bei einer Sanktion bis zum sozio-kulturellen Existenzminimum kürzen zu können.
Dann wären alle glücklich. Die Regelbedarfe steigen und es gibt weiterhin Sanktionsmöglichkeiten.
zum Beitrag14.01.2019 , 10:44 Uhr
Und hier zeigt sich der Wert der informationellen Selbstbestimmung und des Datenschutzes.
Leider aber beobachte ich, dass der Staat immer mehr Überwachungsinfrastrukturen schafft und immer mehr Daten sammelt.
Sicher: In den Händen eines demokratisch, republikanischen Rechtsstaats mag das relativ ungefährlich sein - obwohl auch in einem solchen es immer wieder zum Missbrauch kommen kann, wie der vorliegende Fall demonstriert.
Aber wer kann denn garantieren, dass die Bundesrepublik Deutschland auch noch in zehn Jahren ein demokratisch, republikanischer Rechtsstaat ist?
Wer kann garantieren, dass die AfD oder eine andere extremistische Partei nicht in zehn Jahren die Regierung stellt?
Türkei, Ungarn, Polen, USA - nur einige Beispiele dafür, wie schnell so etwas gehen kann.
Und wer kann garantieren, dass dann die Überwachungsinfrastruktur und gesammelten Daten nicht genutzt werden, um Oppositionelle und Unerwünschte zu verfolgen oder zu diskriminieren?
Noch haben die Polizeibeamte gegen geltendes Recht verstoßen und werden dafür auch verfolgt.
Aber was ist, wenn das geltende Recht geändert wird?
Was ist, wenn das Netzwerk, dem die Polizeibeamten aber auch Angehörige der Bundeswehr und andere Beamte angehören, tatsächlich einen Staatsstreich durchführen?
Ist das wirklich undenkbar?
Dann haben Sie wunderbar alle Daten parat, die sie brauchen, um Unerwünschte verfolgen zu können.
Was wir brauchen, ist endlich ein Umdenken in Sachen Datenschutz.
Wir dürfen einer künftigen Diktatur nicht den Weg bereiten, indem wir heute schon eine Überwachungsinfrastruktur schaffen und Daten von alles und allem sammeln.
zum Beitrag05.01.2019 , 21:35 Uhr
Es gibt Schätzungen, denen zufolge es in New York 600.000 Hunde gibt (vgl.: newyorkaktuell.nyc...gibt-es-new-york/), während es in Berlin knapp über 100.000 Hunde gibt (vgl.: www.morgenpost.de/...5527739/Welt.html).
Ihre Behauptung, dass es in New York nicht so viele Köter gibt wie in Berlin, ist also FALSCH.
Sie stimmt noch nicht einmal relativ auf die Einwohnerzahl bezogen. In Berlin gibt es etwa 3,6 Millionen Einwohner, auf die etwa 100.000 Hunde kommen, in New York - ohne Umland - gibt es etwa 8,5 Millionen Einwohner, auf die etwa 600.000 Hunde kommen.
Wenn die Menschen in New York die Haufen ihrer Hunde aufsammeln und nicht einfach liegen lassen, dann spricht vieles dafür, dass das daran liegt, dass es in New York mehr Kontrollen gibt.
Schließlich ist New York auch für seine polizeiliche Nulltoleranzstrategie (das New Yorker Modell - de.wikipedia.org/w...toleranzstrategie) bekannt.
Das Problem in Deutschland ist, dass es gute Gesetze gibt, die Einhaltung dieser aber nicht wirklich kontrolliert und Verstöße nicht effektiv geahndet werden.
Das führt dazu, dass sich immer mehr Menschen immer weniger an Gesetze halten und der Staat an Ansehen verliert.
Die Folgen davon sehen wir jeden Tag in den Nachrichten.
zum Beitrag21.12.2018 , 13:18 Uhr
Irgendwie überzeugt mich die Argumentation noch nicht.
Der BGH beruft sich auf die Pressefreiheit und argumentiert, dass eine vom Staat gelenkte Presse keine freie Presse sei.
Das allein ist jedenfalls nicht überzeugend, wenn es darum geht, es für unzulässig zu halten, dass eine Kommune eine Zeitung herausgibt.
Man kann sicherlich argumentieren, dass eine von einer Kommune herausgegebene Zeitung gar nicht unter den Schutz der Pressefreiheit fällt. Dies zum einem, weil sie nicht wirklich frei ist und zum anderen, weil eine Kommune kein Grundrechtsträger ist und sich daher nicht auf das Grundrecht der Pressefreiheit berufen kann.
Daraus folgt aber noch nicht, dass es unzulässig wäre, dass eine Kommune eine eigene Zeitung herausgibt oder durch eine solche Zeitung die Pressefreiheit gefährdet sei.
Allenfalls könnte man argumentieren, dass eine von einer Kommune herausgegebene Zeitung in Konkurrenz zur Presse tritt und dadurch die Pressefreiheit gefährdet.
Aber mit Blick auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der ja auch in Konkurrenz zum privaten Rundfunk tritt, überzeugt das nicht.
In dem Zusammenhang ist zu beachten, dass Art. 5 GG die Presse- und die Rundfunkfreiheit gleichermaßen schützt.
Wenn aber aus Art. 5 GG nicht folgt, dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk unzulässig ist, weil er dem privaten Rundfunk Konkurrenz macht, dann kann aus Art. 5 GG auch nicht folgen, dass öffentlich-rechtliche Presse unzulässig ist, weil sie der privaten Presse Konkurrenz machen könnte.
Nun könnte man argumentieren, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk staatsfern organisiert sein muss.
Aber das ist dann keine Frage der grundsätzlichen Zulässigkeit, sondern der Ausgestaltung, die auf eine kommunale Zeitung übertragen werden könnte.
Wenn die kommunale Zeitung staatsfern organisiert ist, müsste sie genauso zulässig sein, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk.
Irgendwie erscheint mir die Argumentation des BGH nicht schlüssig.
zum Beitrag20.12.2018 , 16:38 Uhr
Das Traurige an dem Ganzen ist, dass das sogar geltendes Recht ist.
Art. 33 Abs. 2 GG bestimmt, dass jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte hat.
Mit öffentlichen Amt im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG ist jede Beamtenstelle und jede Angestelltenstelle im öffentlichen Dienst gemeint.
Nach der Rechtsprechung heißt dies, dass Bewerber auf eine solche Stelle beurteilt werden müssen und die Stelle dann nur dem Bewerber übertragen werden darf, der nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der beste Bewerber ist.
Die Eignung stellt dabei auf die persönliche Veranlagung, d.h. auf körperliche Leistungsfähigkeit und Gesundheit, aber auch auf Intelligenz, Willensstärke und vor allem charakterliche Merkmale wie Zuverlässigkeit, Arbeitsfreude, Kooperationsbereitschaft und andere Eigenschaften von Personen ab.
Wer aber von seinem Charakter sich nicht mit den grundlegenden Werten des Grundgesetzes identifiziert, insbesondere damit, dass die Würde aller Menschen - nicht nur die der Deutschen - zu achten und zu schützen ist, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und alle Menschen einen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, rechtliches Gehör und ein faires Verfahren haben, der ist für den öffentlichen Dienst schlicht nicht geeignet.
Das aber muss eigentlich bereits im Auswahlverfahren festgestellt werden.
Nur sind Auswahlverfahren im öffentlichen Dienst oftmals ein Trauerspiel.
Sie sind methodisch meistens nicht geeignet, die Bewerber möglichst objektiv, zuverlässig und valide zu beurteilen und nicht selten läuft es dann, wenn nicht schon von vornherein feststand, wer die Stelle bekommen soll, einfach nur darauf hinaus, dass, der Bewerber ausgewählt wird, der der Auswahlkommission am sympathischsten ist.
zum Beitrag20.12.2018 , 16:06 Uhr
Das Problem ist, wenn man meint, jemanden in der Ausbildung gegen Extremismus immunisieren zu können und es dann nur eine Frage sei, wie man gewährleisten kann, dass das Gelernte umgesetzt wird.
Wer mit der Polizeiausbildung beginnt, ist üblicherweise bereits erwachsen.
Der Charakter und die grundlegenden Wertvorstellungen sind in diesem Alter zum größten Teil bereits ausgebildet.
Durch die Ausbildung kann man Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln.
Man kann aber den Menschen nicht mehr grundlegend verändern.
Jemand, der aus den falschen Motiven Polizist werden will, den kann man nicht in der Ausbildung so ändern, dass er aus dann aus den richtigen Motiven Polizist ist.
Jemand, der bereits eine Intoleranz gegenüber Fremden aufweist, kann man in der Ausbildung keine Toleranz mehr vermitteln.
Man kann so jemanden nur beibringen, wie er sich als Polizist zu verhalten hat, was er auf die Frage, warum er Polizist geworden ist, sagen und wie er sich gegenüber Fremden verhalten soll.
Sein Denken und die Grundstruktur des Charakters kann man aber nicht mehr grundlegend verändern.
Will man also vermeiden, dass der öffentliche Dienst unterwandert wird, muss man bereits bei den Auswahlverfahren sich mehr darauf konzentrieren, ob ein Kandidat von seiner charakterlichen Grundstruktur überhaupt für den öffentlichen Dienst geeignet ist.
Jemand, der im öffentlichen Dienst des BRD arbeiten will, muss sich bedingungslos zur Menschenwürde bekennen und es für selbstverständlich halten, dass er die Würde eines jeden Menschen - und nicht nur die eines jeden Deutschen - zu achten und zu schützen hat.
Wer Polizist werden will, muss vor allem Integrität haben: Patriotismus, Korpsgeist, Staatsräson, Opportunismus - das sind Charakterzüge, die ein Polizist nicht haben darf. Einem Polizisten muss klar sein, dass er keinen Eid auf seinen (politischen) Vorgesetzten ablegt, sondern auf das Grundgesetz. Er ist dem Recht, dem Gesetz und der Wahrheit verpflichtet.
zum Beitrag17.12.2018 , 16:04 Uhr
Schon wieder so ein ideologiegetriebener Politiker, der Grundsätze der Logik zugunsten seiner ideologischen Gesinnung ignoriert.
Herr Theurer hat zwar Volkswirtschaftslehre studiert - aber seine wirtschaftliche Kompetenz niemals unter Beweis stellen müssen.
Von 1988 bis 1990 arbeitete Theurer als Volontär bei einer regionalen Tageszeitung und studierte erst von 1990 bis 1995 Volkswirtschaft.
Gleich nach Abschluss seines Studiums wurde er Oberbürgermeister der Stadt Horb am Neckar und ist seit dem nur noch Berufspolitiker.
Seinen wirtschaftlichen Sachverstand musste Herr Theurer also niemals wirklich unter Beweis stellen.
Das erklärt auch, wieso er einen cum hoc ergo propter hoc Fehlschluss begeht, wenn er gleich am Anfang seines Artikels argumentiert, dass die Agenda 2010-Reformen ursächlich dafür sind, dass die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um mehr als 5 Millionen Menschen gestiegen ist und die (Langzeit-)Arbeitslosigkeit sich mehr als halbiert hat.
Diesen Kausalzusammenhang möge er doch bitte einmal belegen.
Er möge doch einmal bitte aufzeigen, dass das auch geschehen wäre, wenn nicht der Welthandel ab 2003 stark angestiegen wäre und es noch die DM geben würde.
Er möge dann doch bitte auch gleich darlegen, wie viele der Arbeitslosen - insbesondere in Ostdeutschland - einfach nur in (erzwungene) Rente gegangen sind und damit aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deshalb nicht mehr als arbeitslos gewertet werden.
Und er möge dann auch bitte einmal erklären, wie sehr die Zahl der Arbeitsstunden in Deutschland - wenn überhaupt - angestiegen ist.
Das sind Fragen, mit denen sich echte Wirtschaftswissenschaftler beschäftigen, die nicht von ihrer Ideologie geblendet sind, sondern sich wirklich dafür interessieren, welche Auswirkungen die Agenda 2010 tatsächlich hatte und inwiefern etwa das Absinken der Arbeitslosenzahlen auf andere Umstände zurückzuführen ist.
cum hoc ergo propter hoc
zum Beitrag08.12.2018 , 09:55 Uhr
Die wirtschaftliche Inkompetenz vieler Wirtschaftspolitiker zeigt sich beispielsweise, wenn immer wieder behauptet wird, dass die Agenda 2010 ursächlich dafür ist, dass die deutsche Wirtschaft heute so hohe Gewinne hat.
Dabei entbehrt diese Behauptung jeglicher Logik.
Das fängt damit an, dass es sich um einen cum hoc ergo propter hoc Fehlschluss handelt. Nur weil zwei Ereignisse in einem engen zeitlichen Zusammenhang geschehen, heißt das nicht, dass das eine ursächlich für das andere ist.
Ein Ursachenzusammenhang zwischen der Agenda 2010 und den hohen Gewinnen in der Wirtschaft wurde jedoch nie nachgewiesen.
Ein solcher liegt auch nicht nahe.
Ganz im Gegenteil. Die guten wirtschaftlichen Daten kommen in Deutschland primär aus der Exportwirtschaft.
Das ist aber gerade der Teil der deutschen Wirtschaft, der von der Agenda 2010 am wenigsten betroffen war.
Dass es der deutschen Exportwirtschaft so gut geht, liegt viel mehr daran, dass ab 2003der Welthandel sehr stark zugelegt hat, was sich positiv auf die deutsche Exportwirtschaft auswirkte.
Die Agenda 2010 hat aber nicht im Ausland die Nachfrage nach deutschen Produkten erhöht.
Zeitgleich begannen immer stärker die Effekte des EURO zu wirken, der für die deutsche Wirtschaft unterbewertet war, was dazu führte, dass deutsche Exportprodukte günstiger waren, als sie es wären, wenn es noch die DM gegeben hätte.
Das führte vor allem zu einem Aufschwung in der deutschen Exportwirtschaft.
Daran aber hatte die Agenda 2010 überhaupt gar keinen Anteil, während sie sich als Gift für die Binnenwirtschaft erwiesen hat.
Sie führte real zu Einkommensrückgang und Unsicherheit bei vielen Menschen und damit zu einer niedrigeren Binnennachfrage.
Wer behauptet, die Agenda 2010 sei ursächlich für die gute wirtschaftliche Lage in Deutschland, offenbart damit nur ein grundlegendes Unverständnis über grundlegende Kausalzusammenhänge und Volkswirtschaft.
zum Beitrag07.12.2018 , 20:21 Uhr
Ich glaube, dass Wirtschaftskompetenz in der Politik mit Unternehmensfreundlichkeit verwechselt wird.
Unternehmen tragen an einen Politiker heran, was sie gerne für eine Wirtschaftspolitik hätten.
Steuern runter, Löhne runter, Kündigungsschutz abbauen mehr Flexibilität durch Teilzeit, Befristungen und alternative Beschäftigungsmöglichkeiten, Monopole ermöglichen u.s.w. - all das wäre für die Unternehmen - auf den ersten Blick - gut, weil sie dadurch ihre Ausgaben und Verbindlichkeiten reduzieren.
Und dem Politiker, der diese Forderungen aus der Wirtschaft übernimmt, wird dann Wirtschaftskompetenz zugesprochen - ungeachtet der Frage, über welche betriebs- und volkswirtschaftlichen Kompetenzen er tatsächlich verfügt - ungeachtet der Frage, ob er die betriebs- und volkswirtschaftlichen Konsequenzen tatsächlich versteht oder einfach nur die Forderungen der Unternehmen propagiert.
Hier zeigt sich auch das Spannungsfeld zwischen der Betriebswirtschaft und der Volkswirtschaft.
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht mag es sinnvoll sein, wenn die Löhne gesenkt und der Kündigungsschutz abgebaut wird. Das bedeutet erst einmal mehr Gewinn für das Unternehmen.
Aus volkswirtschaftlicher Sicht kann das aber verheerend sein, weil Menschen, die wenig verdienen und nicht wissen, was in zwei Jahren sein wird, zurückhaltend im Konsum sind. Sie werden keinen Kredit aufnehmen, um sich ein Auto zu kaufen oder ein Haus zu bauen.
Und dieser geringe Konsum wirkt sich schlecht auf die gesamte Volkswirtschaft und letztendlich dann auch wieder schlecht auf die einzelnen Unternehmen aus - es sei denn, es handelt sich um ein Exportunternehmen, das nicht auf den Konsum in Deutschland angewiesen ist.
Deshalb muss ein Praktiker auch nicht der bessere Wirtschaftspolitiker sein. Denn er kennt nur die betriebswirtschaftliche Seite und hat nie gelernt, auch die volkswirtschaftliche Seite zu berücksichtigen.
Das aber wird von einem Wirtschaftspolitiker erwartet.
zum Beitrag07.12.2018 , 11:20 Uhr
Ich verstehe nicht, wieso dem Friedrich Merz immer Wirtschaftskompetenz unterstellt wird.
Eine solche ergibt sich jedenfalls nicht aus seinem Lebenslauf.
Er hat Rechtswissenschaften studiert.
Durch das Studium der Rechtswissenschaften erhält man aber keine Wirtschaftskompetenz.
Nach seinem Studium war er erst Richter auf Probe am Amtsgericht Saarbrücken (1985 - 1986) und dann Syndikus beim Verband der Chemischen Industrie (1986 - 1989).
Auch hier hat er nur als Jurist gearbeitet.
Dann begann seine politische Karriere. Er wurde 1994 Mitglied des Deutschen Bundestages und wurde dort 2000 Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Erst jetzt, als er politisch erfolgreich war, wurde die Wirtschaft auf ihn aufmerksam.
Da wurde er plötzlich Anwalt und Partner in renommierten Anwaltskanzleien. Dies jedoch nicht wegen seiner bisher demonstrierten wirtschaftlichen oder juristischen Kompetenzen, sondern wegen seiner politischen Bedeutung und Beziehungen.
Und auch als er Mitglied verschiedener Aufsichtsräte oder Beiräte wurde, wurde er dies vor allem wegen seiner politischen Bedeutung und Beziehungen.
In all der Zeit war Friedrich Merz aber nie Geschäftsführer bzw. Vorstand eines Unternehmens; er hat nie selber wirtschaftlich gehandelt und ein unternehmerisches Risiko getragen, sondern immer nur - als Mitglied oder Vorsitzender eines Aufsichtsrats oder eines Beirats - die Geschäftsführer oder Vorstände dieser Unternehmen mit überwacht.
Man kann ihm also keine Wirtschaftskompetenz unterstellen.
Er hat nie ein Unternehmen geleitet oder ein Unternehmen aus dem nichts aufgebaut.
Dass er die Jobs in der Wirtschaft bekommen hat, verdankt er seiner politischen Karriere und der Tatsache, dass er unternehmensfreundlich ist, also das befürwortet, was die Unternehmen gut finden.
Er war ein Aushängeschild mit guten politischen Verbindungen; eine Galionsfigur.
Mit betriebs- oder volkswirtschaftlicher Kompetenz hat das aber nichts zu tun.
zum Beitrag27.11.2018 , 12:54 Uhr
Zur Frage, ob die Sezession der Krim von der Ukraine und anschließende Anschluss an Russland völkerrechtswidrig war oder gar eine Annektion darstellt, habe ich meine eigene Meinung.
Was mich aber umtreibt, ist die Frage, ob der Westen, selbst wenn man unterstellt, dass die Krim von Russland annektiert wurde, wirklich weiß, was er da tut.
Tatsache ist doch, dass es auf der Krim am 16. März 2014 ein Referendum gab, bei dem die Bewohner zwischen den folgenden Optionen entscheiden konnten:
1. Sind Sie für eine Wiedervereinigung der Krim mit Russland mit den Rechten eines Subjekts der Russischen Föderation?
2. Sind Sie für eine Wiederherstellung der Gültigkeit der Verfassung der Republik Krim von 1992 und für einen Status der Krim als Teil der Ukraine?
Tatsache ist auch, dass die Wahlbeteiligung bei weit über 50 Prozent lag und letztendlich weit über 90 Prozent der abgegebenen Stimmen sich für für eine Wiedervereinigung der Krim mit Russland mit den Rechten eines Subjekts der Russischen Föderation aussprachen.
Natürlich mag dieses Referendum nicht westlichen Standards entsprochen haben.
Aber daran, dass die absolute Mehrheit der Bevölkerung der Krim tatsächlich für für eine Wiedervereinigung der Krim mit Russland waren und noch immer sind, gibt es überhaupt keine Zweifel.
Und dann stellt sich die Frage, ob der Westen die Bevölkerung der Krim - mit Waffengewalt, wenn notwendig - zwingen will, die Herrschaft der Ukraine anzuerkennen?
Im Augenblick ist es auf der Krim friedlich.
Nimmt der Westen billigend in Kauf, dass die Krim ein Unruheherd wird - ähnlich wie es in Nordirland (IRA) oder dem Baskenland (ETA) war - wenn ein Teil der dann gegen ihren Willen von der Ukraine regierten Bevölkerung der Krim sich mit Gewalt gegen die vermeintliche Oppression durch die Ukraine wehrt?
Ist das abstrakte Rechtsgut "territoriale Integrität" mehr wert, als der Frieden, Menschenleben und das völkerrechtliche Selbstbestimmungsrecht?
zum Beitrag26.11.2018 , 14:10 Uhr
Kriegsrecht ist in diesem Kontext kein Begriff, der internationale Beziehungen beschreibt.
Es geht hier nicht um das Recht im Krieg (ius in bello) oder das Recht zum Krieg (ius ad bellum).
Ruft die Ukraine das Kriegsrecht auf, erklärt sie damit nicht Russland den Krieg.
Vielmehr wirkt das Kriegsrecht nach innen.
Es ist ein Ausnahmezustand, der im Krieg oder kriegsähnlichen Zeiten (innere Aufstände oder Unruhen, Bürgerkrieg o.ä.) ausgerufen wird.
Mit ihm werden die Rechte der Bevölkerung eingeschränkt und die Rechte der Exekutive ausgeweitet.
Nicht selten ist die Ausrufung des Kriegsrechts ein Präludium zur Errichtung einer Diktatur.
Unter dem Deckmantel des Kriegsrechts lassen sich ganz leicht Oppositionelle aus den Ämtern entfernen, verhaften und ggf. auch beseitigen und die Medien steuern.
Und oftmals werden solche Maßnahmen von der breiten Bevölkerung befürwortet, weil sie ja angeblich der Sicherheit dienen.
Insofern frage ich mich, was Petro Poroschenko damit erreichen will, in der Ukraine das Kriegsrecht auszurufen.
Welchen Nutzen soll das innerhalb der Ukraine geltende Kriegsrecht in Bezug auf die Spannungen mit Russland haben?
Russland wird sich davon nicht beeindrucken lassen, da es keine Auswirkung auf Russland hat.
Ein Zwischenfall wie der in der Meerenge von Kertsch ließe sich damit auch nicht vermeiden.
zum Beitrag22.11.2018 , 17:00 Uhr
Friedrich Merz meint, er gehört zur Mittelschicht, weil er "von seinen Eltern Werte mitbekommen [hat], die die Mittelschicht prägen: darunter Fleiß, Disziplin, Anstand, Respekt und das Wissen, dass man der Gesellschaft etwas zurückgibt, wenn man es sich leisten kann".
Ich finde interessant, dass dazu nicht Nächstenliebe, Mitleid, Barmherzigkeit, Karitas, Mäßigung oder Wohlwollen zählen.
Hierbei handelt es sich, soweit ich weiß, auch um christliche Werte bzw. Tugenden.
Und wie steht es mit den Werten des Grundgesetzes?
Art. 1 Abs. 1 GG:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Art 1 Abs. 3 GG:
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Art 2 Abs. 2 Satz 1 GG:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Art 2 Abs. 2 Satz 2 GG:
Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
Auf Asyl hat sowieso nur Anspruch, wer politisch verfolgt wird - wobei Staaten, die jemanden politisch verfolgen, regelmäßig dazu neigen, diejenigen, die sie politisch verfolgen, wenn sie derer habhaft werden, der Freiheit zu berauben, die körperliche Unversehrtheit zu verletzen oder ihnen das Leben zu nehmen.
Wie ließe es sich mit den grundlegendsten Werten unseres Grundgesetzes vereinbaren, Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, diesen zu verwehren, wenn das unter Umständen bedeutet, dass sie aufgrund politischer Verfolgung der Freiheit beraubt werden, ihre körperliche Unversehrtheit verletzen oder ihnen das Leben zu genommen wird?
zum Beitrag10.11.2018 , 19:32 Uhr
John Locke und Montesquieu würden sich wahrscheinlich im Grab drehen.
Mit rechtsstaatlicher Gewaltenteilung hat das nichts mehr zu tun.
In einem echten Rechtsstaat geschieht die Auswahl der Richter unabhängig von der Exekutive und Legislative. Dass die Legislative die Richter bestimmt, die Gesetze für nichtig erklären können, stellt nicht nur die Unabhängigkeit der Justiz infrage, sondern auch, inwiefern ein Bürger vor dem Bundesverfassungsgericht ein faires Verfahren erwarten kann.
Denn zum fairen Verfahren gehört auch, dass sich nicht eine Partei den Richter aussuchen kann, der ihr lieb ist, von dem sie weiß, dass er in ihrem Interesse entscheiden wird.
Aber genau das macht der Bundestag, wenn er sich die Richter aussucht, die in einem Verfahren zu entscheiden haben, bei dem es um die Nichtigkeit eines Gesetzes geht, das der Bundestag beschlossen hat. Es stellt sich aber auch die Frage, ob so die Person Richter wird, die nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung für dieses Richteramt die beste ist.
Gehört Herr Harbarth wirklich zu den besten Juristen in Deutschland?
Über welche verfassungsrechtliche Expertise verfügt er? Es tut mir Leid.
Aber hier werden Grundsätze eines Rechtsstaats dermaßen mit Füßen getreten, dass es mich wundert, dass die Presse darüber nicht mit gleicher Vehemenz berichtet, wie über Einflussnahmen auf die Besetzung von Gerichten in der Türkei, Polen, Ungarn oder den USA.
Mir wird dabei ganz schlecht.
Vor allem - glaube ich - treibt es die CDU nach Peter Müller (ehemaliger Ministerpräsident im Saarland) und Peter M. Huber (ehemaliger Innenminister in Thüringen) zu weit. Mit Stephan Harbarth wäre nun das Bundesverfassungsgericht mit 3 CDU-Politikern besetzt.
Der CDU muss doch klar sein, dass das thematisiert werden könnte und dann zu einem immensen Vertrauensverlust führen kann.
Bananenrepublik Deutschland
zum Beitrag09.11.2018 , 14:51 Uhr
Ich bin entsetzt, dass hier offen ein Rechtsbruch für gut befunden wird.
Steht Politik nun über dem Recht?
Was der Berliner Innensenator getan hat, war falsch.
Hätte er ein wichtiges politisches Zeichen setzen wollen, dann hätte er zu der geplanten Demonstration eine Stellungnahme abgeben können, in der er ausführt, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsstaat ist und dass, auch wenn er persönlich die Motive für die geplante Demonstration verachtet, er als Innensenator - als Teil der Exekutive - die Rechte aller Bürger achtet und deshalb die Demonstration nicht verbietet. Er hätte etwa auf Voltaire verweisen können, dem das Zitat "Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst" zugeschrieben wird.
Damit hätte er ein politisches Zeichen zur Stärkung des Rechtsstaats gesetzt und sich zugleich für Toleranz engagiert.
So aber hat er nur zum Ausdruck gebracht, dass das "Establishment" nicht davor zurück schreckt, das Recht zu brechen, wenn es gegen Teile der Bevölkerung geht, die bestimmte Ansichten vertreten.
Dabei darf man nicht vergessen, dass man nur allzu schnell dazu neigt, jemanden, der eine andere Ansicht vertritt, als Böse zu betrachten.
Auch ich ertappe mich immer wieder, dass ich Menschen mit bestimmten Ansichten, die ich nicht teile, als egoistisch, rücksichtslos, intolerant oder menschenverachtend - schlicht als böse - betrachte.
Dann hole ich mich aber immer wieder mit dem Gedanken auf den Boden zurück, dass diese Menschen sich selbst nicht als böse betrachten und meine Einstellungen womöglich genauso verachten, wie ich die ihre.
Das hilft mir, auch für deren Ansichten Toleranz aufzubringen - auch wenn ich sie nicht teile.
Ich denke, dass solche Menschen genauso ein Recht haben, ihre Meinung zu sagen, wie ich.
Und sie haben auch das Recht, für ihre Ansichten zu demonstrieren.
Jeder, der versucht, dies zu verhindern, stellt sich ins Unrecht.
zum Beitrag03.09.2018 , 09:59 Uhr
Ich finde es erschreckend, dass eine Partei, wie die AfD so viel Zuspruch bekommt.
Ich finde es erschreckend, was gerade in Chemnitz passiert ist.
Aber noch erschreckender finde ich, dass ich den Eindruck habe, dass sehr unsachlich über die AfD und die Demonstranten gesprochen wird und diese damit noch legitimiert werden.
So wird immer wieder behauptet, dass die Demonstranten gegen die Demokratie und den Rechtsstaat wären.
Auch in dem obigen Artikel klingt das an.
Aber ist das tatsächlich so? Wenn die Demonstranten gegen die Demokratie sind, wollen sie die Errichtung einer Diktatur?
Wurde das von dem Demonstranten gefordert?
Oder ist es nicht vielleicht eher so, dass die Demonstranten eine andere Form der Demokratie wollen?
Ist die deutsche Demokratie, in der nicht ein einziger Mensch vom gesamten deutschen Volk gewählt wird, tatsächlich über jede Systemkritik erhaben? Wenn die Demonstranten gegen den Rechtsstaat sind, wollen sie dann die Einführung eines Unrechtsstaats?
Wurde das von dem Demonstranten gefordert?
Oder ist es nicht vielleicht eher so, dass die Demonstranten eine andere Form des Rechtsstaats wollen?
Ist der deutsche Rechtsstaat, in dem Richter von Politikern bestimmt werden und die Staatsanwaltschaft weisungsabhängig ist, tatsächlich über jede Systemkritik erhaben? Kann man sagen, dass, weil die Demonstranten demonstrieren, sie gegen die Demokratie sind, wo doch das Demonstrieren eine Ausdrucksform der Demokratie ist? Ja - auf den Demonstrationen wurden Straftaten begangen.
Und die gehören auch bestraft.
Wenn das nicht geschieht, bestätigt dies vielleicht nur die Auffassung der Demonstranten vom sich nicht durchsetzenden Rechtsstaat.
Aber wegen dieser Straftaten kann man doch nicht gleich jedem, der an einer solchen Demonstration teilgenommen hat, unterstellen, gegen die Demokratie und den Rechtsstaat zu sein.
Damit entzieht man die Grundlage für eine friedliche Kommunikation.
zum Beitrag23.08.2018 , 10:56 Uhr
Dresdens Polizeisprecher Thomas Geither sagte dem NDR-Medienmagazin "Zapp" am Mittwoch zu dem Vorfall:
"Am Ende ist die Polizei ein Querschnitt der Gesellschaft. Bei uns gibt's alle politischen Strömungen."
www.ndr.de/fernseh...sefreiheit262.html
Wenn ich das lese, frage ich mich, was diesen Mann für den öffentlichen Dienst qualifiziert hat.
Denn dem sollte jedenfalls nicht so sein.
Der öffentliche Dienst soll nur mit den nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung besten Bewerbern besetzt werden (Art. 33 Abs. 2 GG).
Das heißt, dass es von Verfassungswegen bei der Personalauswahl eine ganz extreme Aussiebung geben muss.
Dazu gehört auch, dass nur, wer sich zu den elementaren Werten dieses Rechtsstaats bekennt, für den öffentlichen Dienst überhaupt geeignet ist.
Und zu den elementaren Werten dieses Rechtsstaats zählt zu aller erst, dass die Menschenwürde unantastbar ist und die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, sie zu achten und zu schützen. (Art. 1 Abs. 1 GG)
Daraus leitet sich dann auch ab, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind (Art. 3 Abs. 1 GG) und dass jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hat und die Freiheit der Person unverletzlich ist (Art. 2 Abs. 2 GG).
Jemand, der Menschen wegen ihrer geografischen, kulturellen, ethnischen oder sozial Herkunft, nach ihrem Geschlecht, ihrer Abstammung, Sprache oder Glauben diskriminieren will, gehört einfach nicht in den öffentlichen Dienst.
Wer etwa Menschen den effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) verwehren will, gehört nicht in den öffentlichen Dienst.
Jemand, der eine Abschottungspoltik, durch die Tausende Flüchtlinge sterben werden, gut findet, gehört nicht in den öffentlichen Dienst.
Jemand, dem es egal ist, ob abgeschobene Menschen in dem Land, in das sie abgeschoben wurden, leben können oder gefoltert werden, gehört nicht in den öffentlichen Dienst.
zum Beitrag13.08.2018 , 20:48 Uhr
"Denn was ist das oberste Ziel von Strafvollzug: Geht es darum, TäterInnen zu bestrafen? Oder geht es darum, die Sicherheit der BürgerInnen außerhalb der Gefängnismauern dauerhaft zu gewährleisten?"
Die Antwort darauf gibt das Gesetz - in diesem Fall das Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung - in § 2 vor.
Dort heißt es:
Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Seit der Föderalismusreform liegt die Gesetzgebungszuständigkeit für den Strafvollzug bei den Ländern.
Insofern kann in NRW natürlich nur das Gesetz zur Regelung des Vollzuges der Freiheitsstrafe und zur Änderung des Jugendstrafvollzugsgesetzes in Nordrhein-Westfalen zur Anwendung kommen.
Dort heißt es in § 1:
Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient dem Ziel, Gefangene zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
zum Beitrag13.08.2018 , 20:38 Uhr
"Sollte [das OVG] sich der Einschätzung der Vorinstanz anschließen, bliebe der Stadt Bochum nur noch der Gang zum Bundesverfassungsgericht." Mich würde einmal interessieren, in was für einem Verfahren sich die Stadt Bochum zulässiger Weise an das Bundesverfassungsgericht wenden kann.
Das Bundesverfassungsgericht ist keine Superrevisionsinstanz.
Das heißt, dass grundsätzlich nur der Verstoß gegen das Grundgesetz - aber keine Verstöße gegen einfache Gesetze - durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden kann.
Da die Stadt Bochum als Hoheitsträger kein Grundrechtsträger ist, kann sie jedenfalls nicht die Verletzung ihrer Grundrechte in einer Verfassungsbeschwerde geltend machen.
Ich sehe auch nicht, dass sich die Stadt Bochum auf eine Verletzung des Rechts auf Selbstverwaltung nach Artikel 28 GG durch ein Gesetz berufen kann.
Ein Organstreit ist nicht möglich, da die Stadt Bochum kein Verfassungsorgan ist.
Deshalb kann sie auch keine abstrakte Normenkontrolle beantragen.
Eine konkrete Normenkontrolle kann nur durch eine Richtervorlage eingeleitet werden.
Da die Stadt Bochum weder Bund noch Land ist, kann es auch kein Bund-Länder-Streit geben. Vielleicht sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Aber ich sehe keine Möglichkeit, für die Stadt Bochum sich zulässiger Weise an das Bundesverfassungsgericht zu wenden.
zum Beitrag08.08.2018 , 06:16 Uhr
Nicht dass ich Seehofer, dessen "Masterplan Migration" oder seine Idee von Ankerzentren verteidigen will.
Aber ich verstehe nicht ganz, wieso Frank Schwabe Seehofers „Masterplan Migration“, als „Mimikri“ bezeichnet.
Mimikry bezeichnet in der Biologie die Ähnlichkeit von Tieren einer bestimmten Art mit denen einer zweiten Art bezeichnet, so dass Tiere einer dritten Art die beiden anderen Arten nicht sicher voneinander unterscheiden können und miteinander verwechseln.
In der Psychologie, die den Begriff aus der Biologie übernommen hat, beschreibt es das Phänomen, dass Menschen andere Menschen unbewusst und automatisch nachahmen.
Was genau meint Frank Schwabe, wenn er Seehofers „Masterplan Migration“, als Mimikry bezeichnet?
zum Beitrag24.07.2018 , 20:15 Uhr
. . . Ich stimme Ihnen dem Grunde nach zu.
An einem Punkt bin ich aber anderer Meinung.
In einer besseren Gesellschaft brauchen die Menschen keine Tätigkeit, von der sie auskömmlich leben können.
In einer besseren Gesellschaft sind die elementaren Bedürfnisse eines jeden Menschen - Obdach, Kleidung, Nahrung, medizinische Versorgung, Bildung, soziale Teilhabe - bedingungslos gesichert.
Der Mensch muss nicht arbeiten, um Leben zu können; einer Tätigkeit nachgehen, die ihm vielleicht kein Spaß macht, die er vielleicht als völlig sinnlos empfindet, nur um das Geld zu verdienen, das er benötigt, um sich womöglich gerade so seine elementarsten Bedürfnisse erfüllen zu können.
Eine Gesellschaft, in der das notwendig ist, ist in meinen Augen keine freiheitliche Gesellschaft.
Denn der Zwang zu arbeiten, verhindert, dass die Menschen frei entscheiden und sich frei entfalten können.
In einer freiheitlichen Gesellschaft können die Menschen das aber.
Sie können frei entscheiden, ob sie arbeiten gehen wollen und welche Arbeit sie machen wollen.
Und es entspricht meiner Überzeugung, dass so ziemlich alle Menschen auch unter diesen Bedingungen sich eine Tätigkeit suchen werden, durch die sie sich nützlich machen können.
Dies entspricht einfach der menschlichen Natur.
Nur muss das dann eben keine Erwerbstätigkeit sein.
Es gibt auch andere Möglichkeiten, sich in die Gesellschaft einzubringen.
Wie hieß das früher so schön: Um ein Kind aufzuziehen, braucht es ein ganzes Dorf (www.taz.de/!5363677/).
Tja, heute sind viele Eltern völlig allein gelassen, weil niemand Zeit hat, ihnen zu helfen.
Und nicht selten haben die Eltern selber, weil sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen, auch keine Zeit mehr, um sich um ihre Kinder zu kümmern.
Dann braucht man sich aber nicht wundern, wenn eine Gesellschaft, die sich um ihre Kinder nicht kümmert, Monster hervorbringt, die mit ihren Taten der Gesellschaft schaden. . . .
zum Beitrag24.07.2018 , 19:57 Uhr
. . . Sie bringen meiner Meinung nach etwas durcheinander.
Wenn ich lese, dass Menschen so etwas unfassbar unmenschliches getan habe, dann frage ich mich automatisch, was in dem Leben dieser Menschen geschehen ist, dass sie zu einer dermaßen unmenschlichen Tat fähig waren.
Mir geht es dabei weder darum, die Täter in dem Sinne zu entschuldigen, dass sie nicht bestraft werden sollen - wobei für die Frage, wie schwer die Strafe sein soll, schon die Frage eine Rolle spielt, was alles dazu geführt hat, dass die Tat begangen wurde.
Mir geht es eher darum, zu die Täter zu verstehen und die Probleme zu erkennen.
Meine Motivation ist dabei eher präventiver Natur in dem Sinne, dass ich mich frage, wo die Probleme sind, was sich ändern muss, damit die Gesellschaft nicht mehr solche Monster hervorbringt.
Denn wenn die Gesellschaft solche Monster hervorbringt, dann wird es keine Lösung des Problems sein, die Täter zu bestrafen. Dann hat man diese Monster betraft, während anderswo andere Monster ihr Unwesen treiben.
Und an die Abschreckung der Strafe glaube ich nun einmal nicht. Monster lassen sich nur durch Strafandrohungen nicht von ihrem Tun abschrecken.
Deshalb ist es besser, zu verhindern, dass die Gesellschaft solche Monster hervorbringt.
Und, wenn man das Entstehen solcher Monster als Symptom einer kranken Gesellschaft begreift, ist es auch sinnvoll, nicht nur das Symptom, sondern die Ursache zu bekämpfen.
Dann braucht man nicht an anderer Stelle andere Symptome der selben Ursache bekämpfen, sondern kann, indem man die Ursache bekämpft, allen Symptome gleichzeitig die Ursache entziehen. . . .
zum Beitrag24.07.2018 , 19:36 Uhr
. . . Es freut mich, dass dieser Artikel die Ansichten beider Seiten darstellt, ohne dabei eine Seite anzugreifen. . . . Allerdings wäre es mir lieber gewesen, wenn die Argumente für die verschiedenen Ansichten dargestellt werden würden. . . . So heißt heißt es, dass Reinhard Merkel meinen würde, dass der Staat verpflichtet sei, sicherzustellen, da es ein ausreichendes und flächendeckendes Angebot an Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen gibt und Ärzte somit einen Staatsauftrag erfüllen.
Das ist erst einmal eine Ansicht.
Wie aber begründet Reinhard Merkel diese Ansicht?
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist auch das ungeborene menschliche Leben vom Schutzbereich des Art. 2 Abs. 2 GG erfasst, weshalb der Staat grundsätzlich die Tötung ungeborenen menschlichen Lebens nicht zulassen darf. Deshalb ist der Schwangerschaftsabbruch auch strafbar, wird aber unter bestimmten Umständen nicht bestraft.
In Anbetracht dieser Rechtsprechung scheint mir die Ansicht des Reinhard Merkel, dass der Staat verpflichtet sei, dafür zu sorgen, dass Straftaten begangen werden können, schon ziemlich verwegen. . . . Anderes Beispiel: Johannes Fechner von der SPD meint, dass der Handlungsdruck, endlich Rechtssicherheit zu schaffen, mehr als deutlich geworden sei.
Ich frage mich, wo er meint, dass es an Rechtssicherheit fehlt.
Man kann sich sicher eine andere Rechtslage wünschen.
Die Bedeutung der gesetzlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch ist doch aber geklärt.
Es besteht doch keine Rechtsunsicherheit.
Und auch Kristina Hänel wusste ganz genau, dass, was sie tat, strafbar war. Sie hat es doch geradezu darauf angelegt, weil sie mit der eindeutigen Rechtslage nicht einverstanden war und, wie sie selber zugibt, das Schweigen brechen wollte (www.emma.de/artike...-gebrochen-335159).
Da kann man doch nicht ernsthaft meinen, dass es an Rechtssicherheit fehlen würde. . . .
zum Beitrag24.07.2018 , 16:42 Uhr
» Ganz offensichtlich entmenschlichen die Täter sich selbst, die Diskussion über Motive, psychische Konditionierung und Resozialisierungsaussichten kann man getrost den Justizbehörden überlassen.Eine demokratische und sozial verantwortliche Gesellschaft kommt jedoch nicht daran vorbei, sich mit dem Skandal auseinanderzusetzen, dass es überhaupt Wohnungslosigkeit gibt und wie schutzlos Menschen, die auf der Straße leben, Verbrechen ausgeliefert sind.«
Das sehe ich nicht so.
Mir scheint die Frage, wieso die Täter so handelten, enorm wichtig zu sein, etwas womit sich eine demokratische und sozial verantwortliche Gesellschaft unbedingt auseinandersetzen muss.
Ich glaube, dass unsere Gesellschaft enorme Probleme hat, die u.a. durch solche Taten zum Ausdruck kommen.
Der Fremdenhass, die steigende Zahl von Reichsbürgern, die zum Islam konvertierenden und sich dem IS anschließenden Deutschen, die zunehmende Gewalt gegen Polizei und Rettungsdiensten ...
... das scheinen mir alles Symptome eines Problems zu sein, an dem die Gesellschaft auf Dauer auseinander zu brechen droht.
Ich denke, dass das auch etwas mit der Zersplitterung der Gesellschaft zu tun hat, damit, dass verschiedene Teile der Gesellschaft (teilweise gezielt von der Politik) gegeneinander ausgespielt werden und Werte wie Empathie in einer zunehmend leistungsorientierten Wettbewerbsgesellschaft keine Bedeutung mehr haben.
Die Politik macht es doch vor: Die Gewinne von Konzernen sind wichtiger, als die körperliche und geistige Gesundheit der Bevölkerung, wie etwa der Abgasskandal so schön belegt.
Ist es da ein Wunder, wenn eine solche Gesellschaft solche Monster hervorbringt?
Und könnte es dann nicht vielleicht sein, dass die Täter von der Gesellschaft zu solchen Monstern gemacht wurden; die Täter also selber auch nur Opfer sind?
zum Beitrag06.06.2018 , 07:18 Uhr
Ich finde es falsch, von der "großen sozialen Frage der nächsten Jahre" zu sprechen, als gäbe es ein gerade erst aufgekommenes Problem.
Richtig ist, dass aufgrund des billigen Geldes aufgrund der Nullzinspolitik der EZB wird gerade viel in Immobilien investiert, was natürlich die Preise nach oben treibt. Das kann aber genauso schnell dazu führen dass die "Immobilienblase" platzt und die Preise - und damit eben auch die Mieten - wieder sinken.
Insofern sehe ich hier kein gerade erst aufgekommenes Problem, sondern ein Problem, das es bereits die ganze Zeit gab: Soll in einem sozialen Staat der Mietwohnraum, auf den der Großteil der Bevölkerung angewiesen ist, tatsächlich dem freien Spiel der Märkte überlassen werden?
Denn das führt nun einmal dazu, dass Mieten so hoch steigen können, dass Teile der Bevölkerung Schwierigkeiten haben, sie zu bezahlen.
Und umgedreht kann es auch dazu führen, dass Mieten so weit sinken, dass Vermieter ihre Kosten nicht mehr decken können, was zur Folge hat, dass Mietwohnraum verfällt.
Beides ist für die Teile der Bevölkerung, die auf Mietwohnraum angewiesen sind, nicht gut.
Wer meint, dass Mietwohnraum dem freien Spiel der Märkte überlassen werden soll, muss auch mit solchen Extrementwicklungen konsequenter Weise leben.
Oder aber man kommt zum Ergebnis, dass das Wohnen ein Menschenrecht ist und es Aufgabe des Staats ist, die dazu notwendige Infrastruktur bereit zu stellen. So wie der Staat etwa für den Bau von Straßen sorgt, wäre er dann auch verpflichtet, für den Bau von Wohnraum zu sorgen.
Wenn der Staat aber wirklich verhindern soll, dass Mietwohnraum dem freien Spiel der Märkte überlassen ist, müsste man auch ganz grundsätzlich an die Frage, ob es überhaupt noch privates Immobilieneigentum geben darf.
Wenn nicht, wäre Nebeneffekt auch, dass die räumliche soziale Spaltung verhindert werden könnte, wenn es nicht dem Spiel der Märkte überlassen wird, wo Luxuswohnungen und wo Sozialwohnungen gebaut werden.
22.05.2018 , 08:19 Uhr
Wenn Sie meinen, ...... dass aus einer (ethischen, moralischen oder gestzlichen (?)) Pflicht, ein Organ zu spenden, um einem anderen Menschen das Leben zu retten, wenn das unproblematisch möglich ist, ...... schlussfolgern, ...... dass jemand gegen seinen Willen von der Polizei abgeholt, von Ärzten betäubt und dann zwangsoperiert werden kann, ...... karikieren Sie das, was ich gesagt habe.Aus einer Pflicht des einen folgt noch nicht das Recht des anderen, die Erfüllung dieser Pflicht zu erzwingen.
Kommentar gekürzt. Bitte vermeiden Sie Unterstellungen und Beleidigungen.
Die Moderation
zum Beitrag22.05.2018 , 08:07 Uhr
"Das bringt doch der Debatte nichts."Genau das habe ich auch bereits geschrieben.
Kommentar bearbeitet. Bitte bleiben Sie sachlich.
Die Moderation
zum Beitrag21.05.2018 , 14:52 Uhr
So argumentiere ich beispielsweise, dass in der Debatte um den Schwangerschaftsabbruch die ethischen und moralischen Implikationen nicht außer Acht bleiben dürfen, dass nicht einseitig nur auf die Interessen der Frau abgestellt werden darf und die Frage, ob bei einem Schwangerschaftsabbruch ein menschliches Leben vernichtet wird und welche Rechte dieses menschliche Leben haben könnte, einfach ignoriert bleiben darf.Sie - und andere hier - unterstellen mir nun, dass ich gegen den Schwangerschaftsabbruch bin und die Rechte der Frau ignoriere.Das trifft aber überhaupt nicht zu.Nur weil ich will, dass auch überlegt wird, welche Rechte der ungeborene Mensch haben könnte, will ich doch nicht, dass die Rechte der Frau ignoriert werden.Ich lehne die Extremposition, die sich überhaupt nicht mit der Frage, welche Rechte der ungeborene Mensch hat und wie diese in praktische Konkordanz mit den Rechten der Schwangeren zu bringen sind, ab.Die Auffassung, dass die Rechte der Frauen zu ignorieren sind und das Recht des ungeborenen Menschen in jedem Fall die Rechte der Frau verdrängen, wäre das genaue Gegenteil davon und wird von mir genauso abgelehnt.Und die Frage, ob Singer erst einmal in seinem Artikel - den er im Übrigen überhaupt nicht geschrieben hat - erst einmal bei dem Thema behinderter Kinder auf das Problem des Tötens menschlichen Lebens eingehen hätte müssen, hat für die vorliegende Argumentation keine Relevanz.Denn hier kritisiere ich Frau Riese für ihre Einseitigkeit.Mit Herrn Singer habe ich mich noch nicht tiefer auseinander gesetzt.
Kommentar bearbeitet. Bitte halten Sie sich an die Netiquette.
Die Moderation
zum Beitrag21.05.2018 , 12:18 Uhr
https://de.wikipedia.org/wiki/Schwangerschaftsabbruch#Geb%C3%A4rmutterentfernunghttps://en.wikipedia.org/wiki/Abortion#Surgicalhttps://en.wikipedia.org/wiki/Hysterotomy_abortion Darum geht es aber nicht.Und das wüssten Sie auch, wenn Sie sich mit dem Kern der Argumentation auseinander gesetzt hätten. Ich zitiere jetzt das, was ich bereits ATALYA um am 20.05.2018 - um 21:47 Uhr - geschrieben habe:"Davon abgesehen ging es bei meiner Argumentation nicht um die Frage, ob das funktionieren würde.Es ging um die Frage, wo Frau Riese Grenzen zieht.
Kommentar bearbeitet. Bitte halten Sie sich an unsere Netiquette.
Die Moderation
zum Beitrag21.05.2018 , 11:52 Uhr
Ich gebe zu, dass ich bisher von bzw. über Singer nur den Artikel gelesen habe, den atalaya verlinkt hat.
( https://www.nzz.ch/nzzas/nzz-am-sonntag/philosoph-peter-singer-ein-embryo-hat-kein-recht-auf-leben-1.18547574 )
Ich zweifle aber, dass Sie diesen Artikel gelesen haben.
Denn in dem Artikel wird ziemlich deutlich, dass Herr Singer nicht per se Behinderten das Recht auf Leben abspricht.
Er tritt nicht dafür ein, dass alle Behinderte getötet werden, dass, wenn jemand etwa durch einen Unfall oder eine Krankheit behindert wird, er einfach getötet wird.
Wofür er eintritt, wenn ich ihn richtig verstehe, ist, dass, wenn etwa während der Schwangerschaft eine Behinderung festgestellt wird, ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt wird - wobei, wenn ich ihn richtig verstehe, es ihm darum geht, Leiden des Menschen zu verhindern.
Sein Ansatz sind in erster Linie nicht die Interessen der Eltern oder der Gesellschaft, sondern das mutmaßliche Interesse des Individuums.
Und aus eben diesen Grund kann ich Eltern verstehen, die sagen, dass sie ihrem Kind Leid ersparen möchten, dass, weil es behindert ist, haben wird, wenn es sich weiter entwickelt und zur Welt kommt und deshalb die Schwangerschaft beenden.
Das ist eine Entscheidung der Eltern, die sie insoweit nicht in ihrem eigenen Interesse, sondern im mutmaßlichen Interesse des Kindes treffen.
Das macht - aus meiner Sicht - gute Eltern aus. Sie stellen ihre eigenen Interessen hinter die Interessen ihres Kindes.
Problematisch wird das bei Designerbabys, bei dem in der Tat der egoistische Wunsch der Eltern, sich das Kind zu gestalten, im Vordergrund steht.
Allerdings muss der Wunsch nicht immer egoistisch sein.
Ein Kind zu gestalten, kann auch im Interesse des Kindes geschehen, damit das Kind es in seinem Leben einfacher hat - weil es intelligenter, schöner, gesünder und stärker ist.
21.05.2018 , 11:33 Uhr
Dies sollte die Antwort auf einen Kommentar von Maike Lala vom 21.05.2018 - 00:45 Uhr - sein.
Ich habe diese Antwort dort noch einmal gegeben.
21.05.2018 , 11:31 Uhr
Ihr Kommentar zeigt mir, dass Sie sich leider überhaupt nicht mit meiner Argumentation auseinander gesetzt haben.
Ich vermute mal, dass Sie annehmen, ich wäre prinzipiell gegen den Schwangerschaftsabbruch und spreche jeder Frau das Selbstbestimmungsrecht, ja sogar das Recht auf ihr Leben ab.
Das zeigt auch Ihre Karikatur dessen, was ich über die Organspende gesagt habe.
Differenziert zu denken, das Für und Wieder miteinander abzuwägen und ein Problem von verschiedenen Seiten zu betrachten, ist anscheinend Ihre Stärke nicht.
Anstatt sich mit meiner Position auseinander zu setzen, verzerren Sie sie.
Das ist unehrlich.
21.05.2018 , 08:53 Uhr
Dass die Schwangerschaft eine Belastung ist, wurde im Übrigen von niemanden bestritten.Und doch ändert das nichts daran, dass die Schwangerschaft ein ganz normaler biologischer Prozess ist.Seit Millionen von Jahren - und nicht erst seit 2.800 Jahren (vgl. Archaik - https://de.wikipedia.org/wiki/Archaik)werden Frauen schwanger. Zu behaupten, die Schwangerschaft sei "etwas zutiefst archaisches" ist einfach nur Schwachsinn.Die Schwangerschaft ist doch kein menschliches oder kulturelles Konstrukt. Ich gebe Ihnen aber insofern Recht, als dass die Leistung der Frau - nicht nur während der Schwangerschaft - viel mehr gewürdigt werden sollte.Anstatt sich aber vehement für den Schwangerschaftsabbruch einzusetzen, sollten Sie diese Energie vielleicht dafür einsetzen, dass Mütter - oder besser: Eltern - die Anerkennung bekommen, die ihnen zusteht.
Kommentar bearbeitet. Bitte bleiben Sie sachlich.
Die Moderation
zum Beitrag21.05.2018 , 08:01 Uhr
Das ist eine ziemlich oberflächliche Betrachtung des Artikels, der damit beginnt, dass sich Frau Riese abfällig über "selbsternannte Lebensschützer*innen" äußert.Dabei gehört der Schutz des Lebens zum Selbstverständnis des Arztberufes.Denn letztendlich geht es bei dem von ihr angeschnittenen Problem doch auch um die Frage, warum entsprechende Techniken an den Universitäten nicht gelehrt werden.Ein ausgewogener Artikel hätte hier auch mal den einen oder anderen Professor zu Wort kommen lassen.
Kommentar gekürzt. Bitte bleiben Sie sachlich.
Die Moderation
zum Beitrag21.05.2018 , 07:50 Uhr
Ihr Kommentar ist unsachlich.
Wenn Sie sich mit meiner Position auseinander gesetzt hätten, wüssten Sie, dass ich dafür eintrete, dass die Rechte des ungeborenen Lebens nicht einfach ignoriert werden.
Das bedeutet aber nicht, dass ich dafür bin, dass die Rechte der austragenden Mutter ignoriert werden.
Ich bin für eine Abwägung der Rechte - etwas, das Feministen grundsätzlich nicht tun, weil sie nur die Rechte der Frauen beachten.
Dadurch gelangen Feministen zu Extrempositionen, denen nicht mehr zu entnehmen ist, wieso es ethisch und moralisch problematisch sein könnte, ein Baby zu töten.
Das ist es, was ich kritisiere.
21.05.2018 , 07:44 Uhr
1.)
Vergleichen kann man alles miteinander. Nur wenn man etwas miteinander vergleicht, kann man feststellen, ob und wie viel Gleiches es gibt, bzw. ob und wie viele Unterschiede es gibt.
Insofern wäre ein Vergleich von Frauen mit Nazis ethisch und moralisch völlig neutral.
2.)
Ich habe Frauen nicht mit Nazis verglichen.
3.)
Ich habe Frauen auch nicht mit Nazis gleichgesetzt.
4.)
Ich habe versucht, aufzuzeigen, wohin es führt, wenn man, weil man nicht unmittelbar selber betroffen ist, nichts tut, wenn Menschen getötet werden.
5.)
Das beschränkt sich nicht auf Frauen.
6.)
Und wenn, dann würden auch nicht alle Frauen von einem solchen "Vergleich" betroffen sein.
Die Argumentation mancher Feministen erinnert mich in letzter Zeit an die Argumentation der AfD. Letztere behautet auch immer für das deutsche Volk zu sprechen. Und Feministen tun auch so, als würden sie die Interessen aller Frauen vertreten. Es gibt aber viele Frauen, die gegen Schwangerschaftsabbrüche sind, weil sie die Ansicht vertreten, dass auch der ungeborene Mensch ein Recht auf Leben hat.
Also selbst wenn ich einen entsprechenden Vergleich anstellen hätte wollen, hätte ich nicht Frauen mit Nazis vergleichen, sondern nur solche Frauen, die für das gedankenlose Töten von ungeborenem Leben sind.
7.)
Es gibt in der Tat Menschen, die den industriellen Schwangerschaftsabbruch (über 100.000 getötete Menschen pro Jahr in Deutschland) tatsächlich mit den Verbrechen der Nazis gleichsetzen (vgl. http://www.spiegel.de/panorama/urteil-abtreibung-darf-als-neuer-holocaust-bezeichnet-werden-a-245858.html). Und das ist sogar erlaubt.
Anstatt sich pauschal darüber aufzuregen, sollten Sie erst einmal versuchen, deren Argumente zu verstehen und dann versuchen, sie zu widerlegen.
Sich einfach nur lauthals zu empören, bringt Sie argumentativ nicht besonders weit.
21.05.2018 , 07:25 Uhr
Ihre Argumentation erscheint mir völlig inkonsequent.
Sie leiten den Schutz eines Menschen davon ab, dass er um diesen Schutz bitten kann.
Weil die jüdische Bevölkerung um Schutz gebeten hat, dürfte ich einschreiten.
Weil ein ungeborenes Kind mich nicht um Schutz bitten kann, soll ich tatenlos zuschauen, wie es getötet wird.
Gleichzeitig wollen Sie aber auch solchen behinderten Menschen - etwa bei einem extrem Frühgeborenen mit einer so massiven Hirnblutung, dass das Kind seine Mutter nie erkennen und anlächeln wird (vgl. Artikel von Singer) - Schutz gewähren, die gar nicht in der Lage sind, um Schutz zu bitten.
Ein solcher Neugeborener kann auch nicht um Schutz bitten.
Warum soll er also Schutz genießen, ein Ungeborenes Baby aber nicht?
Was ist mit Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage sind, zu kommunizieren (Locked-in-Syndrom)?
Die können auch nicht darum bitten, dass sich jemand für sie einsetzt.
Was ist mit Menschen ohne Bewusstsein - etwa weil sie im Koma liegen
Die können auch nicht darum bitten, dass sie jemand für sie einsetzt?
Erst Recht verstehe ich nicht, warum Sie für den Schwangerschaftsabbruch bei gesunden Babys sind, aber gegen den Schwangerschaftsabbruch bei behinderten Babys - wenn die Mutter sich durch die Geburt nicht belastet fühlt.
Welche Interessen wägen Sie denn da miteinander ab?
Wenn ein gesundes Baby kein Recht auf Leben hat, wie kann dann ein behindertes Baby ein Recht auf Leben haben?
Ich kann Ihre Position nicht nachvollziehen.
Vielleicht können Sie sie etwas kohärenter darstellen.
20.05.2018 , 22:25 Uhr
Danke für den Hinweis auf den Artikel.Ich stelle fest, dass ich auf den ersten Blick mit dem, was Herr Singer sagt, größtenteils einverstanden bin - insbesondere was etwa die Maßgeblichkeit der Leidensfähigkeit, Euthanasie und das Recht auf einen selbstbestimmten Tod angeht.
Kommentar bearbeitet. Bitte verzichten Sie auf Polemik und Unterstellungen.
Die Moderation
zum Beitrag20.05.2018 , 21:56 Uhr
Nein, es wäre nicht besser, wenn Menschen einfach nur zuschauen, wenn Menschen Menschen töten.Die schlimmsten Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurden dadurch ermöglicht, dass Menschen nichts gesagt haben, weil es sie nichts anging.
Kommentar gekürzt. Bitte halten Sie sich an die Netiquette.
Die Moderation
zum Beitrag20.05.2018 , 21:47 Uhr
Was funktioniert so nicht?Ich spreche von einer vaginalen Hysterektomie (https://en.wikipedia.org/wiki/Hysterectomy#Vaginal_hysterectomy), bei der der Uterus und Baby in kleine Teile zerschnitten wird, damit diese dann leichter durch die Vagina entfernt werden können (vgl. https://www.uptodate.com/contents/vaginal-hysterectomy-beyond-the-basics). Handelt es sich um eine Spätabbruch kurz vor den Geburtstermin, muss der Körper des Babys zerschnitten werden, um ihn aus dem Mutterleib zu bekommen - egal ob nun durch die Vagina oder eine Einschnitt - es sei denn, man macht den Einschnitt so groß, dass man das Baby unzerschnitten entnehmen kann. Dann kann man aber auch gleich einen Kaiserschnitt machen.Dass es solche Spätabbrüche relativ selten gibt ( 654 / 101.209 ), heiß doch nicht, dass diese nicht funktionieren. Davon abgesehen ging es bei meiner Argumentation nicht um die Frage, ob das funktionieren würde.Es ging um die Frage, wo Frau Riese Grenzen zieht.In ihren Artikeln jedenfalls sehe ich keine Grenzen.
Kommentar bearbeitet. Bitte halten Sie sich an die Netiuquette.
Die Moderation
zum Beitrag20.05.2018 , 19:39 Uhr
Ich habe gerade den Artikel
Prozess gegen Mutter von toten Babys
http://www.taz.de/!5186625/
gelesen.
Ich wundere mich, dass Frau Riese sich nicht darüber aufregt, dass die Frau wegen Totschlags durch Unterlassen verurteilt wurde.
Denn letztendlich hat die Frau doch nichts getan.
Nur deshalb, nur weil die Frau nichts getan hat, sind die Kinder gestorben.
Die Frau hätte die Kinder nur retten können, wenn sie etwas getan hätte.
Aber von ihr zu verlangen, dass sie etwas tut, um ihre Kinder am Leben zu erhalten, das geht doch nun wirklich nicht.
Damit würde man doch in die Rechte der Frau eingreifen.
Und warum soll es einen Unterschied machen, ob ein Baby im Mutterleib oder erst nach der Geburt (postnataler Schwangerschaftsabbruch (?)) getötet wird.
Letztendlich ist das doch nur ein Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts der Frau, die man doch beim besten Willen nicht dazu zwingen kann, sich um ihr Baby zu kümmern und für dessen Wohl und Wehe einzutreten - jedenfalls nicht dann, wenn sie das Baby gar nicht (mehr) will - dann muss die Tötung des ungewollten Babys doch erlaubt sein.
20.05.2018 , 19:27 Uhr
Kommentar entfernt. Bitte halten Sie sich an unsere Netiquette und vermeiden Sie Unterstellungen.
Die Moderation
zum Beitrag20.05.2018 , 12:40 Uhr
Sie haben Recht, dass niemand ausdrücklich gesagt hat, dass Schwangerschaftsabbrüche "gut" sind oder dass eine Schwangerschaft eine Krankheit ist
Das Wort "gut" habe ich nur genutzt, weil der Platz nicht ausreichte, um die Einstellung mancher Feministen zum Schwangerschaftsabbruch genauer zu beschreiben.
Im Ergebnis aber trifft beides zu.
Im Ergebnis behandeln Sie Schwangerschaft nämlich wie eine Krankheit und den Schwangerschaftsabbruch wie eine Heilbehandlung - auch wenn Sie das so nicht bezeichnen.
Und Sie haben auch Recht, dass wir ständig in "natürliche" Vorgänge eingreifen.
Das ist aber kein Zeichen für Zivilisation.
Zivilisation bedeutet nämlich auch, dass man nicht alles macht und erlaubt, nur weil es möglich ist.
Zivilisation bedeutet auch Ethik und Moral.
Ja: Wir haben die technische Möglichkeit, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen und (ungeborenes) menschliches Leben zu vernichten.
Die ethischen und moralischen Implikationen ignorieren Sie aber wieder - ganz nach dem Motto: Weil wir eine Zivilisation sind und in "natürliche" Vorgänge eingreifen, können wir genauso gut auch (ungeborenes) menschlichen Leben vernichten.
Das ist nicht Zivilisation.
Das ist Barbarei.
20.05.2018 , 12:27 Uhr
Wenn Sie schreiben, dass hinter der Ablehnung des Schwangerschaftsabbruchs der Gedanke steckt, dass Frauen sich eben opfern müssen, tun Sie der Sache der Frau keinen Gefallen.
Zum einem nehmen Sie damit eine Opferrolle ein oder behaupten, dass ihnen eine solche aufgedrängt wird.
Zum anderen implizieren Sie damit, dass die Schwangerschaft so etwas wie eine Krankheit ist, ein abnormaler Zustand, der durch einen Schwangerschaftsabbruch geheilt werden kann.
Damit werden Sie nicht überzeugen können.
Vielleicht durchschaut nicht jeder intellektuell die Unehrlichkeit Ihrer Argumentation.
Die meisten werden aber schon (unbewusst) erkennen, dass Ihre Argumentation unehrlich ist.
Die Schwangerschaft ist ein ganz normaler Vorgang.
Schon seit Millionen von Jahren wurden Frauen schwanger.
Und das gilt nicht nur für die Spezies Mensch.
In allen zu den Säugetieren gehörenden Spezies werden die Weibchen schwanger.
Und selbst bei den meisten nicht zu den Säugetieren gehörenden Spezies sind es die Weibchen, die die Eier legen.
Das ist ein ganz normaler biologischer Vorgang.
Natürlich kann dieser, solange er anhält, eine Belastung sein.
Er ist aber keine Krankheit.
Und so zu tun, als ob, als ob der Schwangerschaftsabbruch ein heilender Eingriff ist, geht einfach an der Biologie vorbei.
So zu tun, als würde von der Frau, wenn sie schwanger ist, ein Opfer abverlangt werden, ist einfach Unsinn.
Viele Frauen, die krampfhaft versuchen, schwanger zu werden, würden Ihnen etwas erzählen.
Viele Frauen, die schwanger sind, würden Ihnen etwas erzählen, wenn Sie argumentieren, dass die Frau mit Ihrer Schwangerschaft ein Opfer erbringt; sie irgendwie krank ist und ein Schwangerschaftsabbruch doch eine Heilung von dieser Krankheit wäre.
20.05.2018 , 12:14 Uhr
Es könnte als inkonsequent betrachtet werden, wenn eine Frau zu Gunsten eines Lebens gezwungen wird, dieses auszutragen - ein Mensch aber nicht gezwungen wird, zugunsten eines Lebens etwa Blut oder ein Organ zu spenden.
Die Frage nur ist, welche Schlussfolgerung nun die richtige ist.
Ich denke, dass man vielleicht eher darüber nachdenken muss, ob nicht in einer Situation, in der es darum geht, einen Menschen zu retten, es zulässig sein muss, einen anderen Menschen verpflichten zu können, Blut oder ein Organ zu spenden.
Natürlich, wie auch beim Schwangerschaftsabbruch, muss es eine Abwägung der Interessen beider Seiten geben.
Eine Blutspende wird im Regelfall problemlos und ohne weitere Komplikationen möglich sein.
Bei Organspenden ist regelmäßig nur die Spende von Leber und Niere möglich. Alles andere kann nur post mortal gespendet werden. Das sollte aber auch - aus meiner Sicht - gesetzlich so vorgesehen sein.
Trotzdem sehe ich einen Unterschied: Die Schwangerschaft ist ein normaler biologischer Zustand - auch wenn Feministen versuchen, die Schwangerschaft zu einer besonderen Belastung um zu definieren. Damit will ich nicht sagen, dass eine Schwangerschaft nicht belastend sein kann. Aber sie ist dem Grunde nach etwas normales; eine Frau, die schwanger ist, ist nicht krank.
Und ich weigere mich, die Schwangerschaft als eine Art Krankheit zu betrachten.
Blut- oder Organspende stellen aber einen unnatürlichen Eingriff in den Körper da.
Dieser Unterschied erfordert dem Grunde nach schon eine unterschiedliche Betrachtung.
Ich komme zu dem Ergebnis, dass, wenn damit Leben gerettet werden kann, Blut- und Organspende durchaus verpflichtend sein sollte.
Anstatt aufzuzeigen, warum Schwangerschaftsabbrüche gut sind, greifen sie mit Ihrer Argumentation nur diejenigen an, die Inkonsequent sind.
Mit Ihrer Kritik an diesen Menschen haben Sie sogar Recht.
Daraus folgt aber nicht, dass Schwangerschaftsabbrüche gut sind.
20.05.2018 , 11:50 Uhr
Das nennt man Zensur.
In dem, was ich geschrieben habe, gab es - im Gegensatz zu dem Artikel - keine pauschale Unterstellung.
Es mag Ihnen nicht gefallen, wenn ich darauf hinweise, dass in dem Artikel nun einmal um die Tötung von (ungeborenen) Menschen geht.
Und es mag Ihnen nicht gefallen, wenn ich darauf hinweise, dass Frau Riese in ihren Artikeln ständig dafür eintritt, dass (ungeborene) Menschen getötet werden dürfen - ohne sich auch nur ein einziges Mal in den Artikeln mit den ethischen und moralischen Implikationen auseinander gesetzt zu haben.
Das ändert doch aber nichts daran, dass das wahr und keine pauschale Unterstützung ist.
Und wenn es nicht wahr ist, steht es Frau Riese frei, zu zeigen, dass es nicht wahr ist. Es steht ihr frei, auf einen Artikel von ihr hinzuweisen, in dem sie sich mit den ethischen und moralischen Implikationen auseinander gesetzt hat.
Statt dessen aber löschen Sie einfach meinen Kommentar.
Das ist erbärmlich.
20.05.2018 , 08:39 Uhr
Kommentar entfernt. Bitte verzichten Sie auf pauschale Unterstellungen. Danke, die Moderation
zum Beitrag16.05.2018 , 11:22 Uhr
Also erhalten all die Personen, die einer "öffentlichen Beschäftigung" nicht nachgehen können oder wollen weiterhin entweder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II.oder dem SGB XII, wobei arbeitsfähige Leistungsempfänger weiterhin dem Sanktionsregime der Jobcenter unterliegen.
Das heißt, dass sich nur für die Menschen etwas ändert, die einer "öffentlichen Beschäftigung" nachgehen - wobei das so erzielte Einkommen (ca. 1.500 Euro monatlich brutto) womöglich noch nicht einmal ausreicht, um nicht auf aufstockende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts angewiesen zu sein. Aufstocker, die durch die "öffentliche Beschäftigung" nicht genug verdienen, müssen also weiterhin zum Jobcenter gehen.
Dann aber stellt sich die Frage, wo bei diesem "solidarischen Grundeinkommen" wirklich das Neue sein soll, mit dem mit Hartz IV abgeschlossen wird.
Was Herr Müller vorschlägt, ist doch letztendlich nichts anderes, als dass er Arbeitslosen eine Arbeit anbieten will, bei der die Arbeitslosen Mindestlohn verdienen.
An der sozialen Absicherung all derjenigen, die nicht arbeiten können oder wollen, ändert sich aber nichts.
Am grundsätzlichen System ändert sich nichts.
Hartz IV wird also nicht überwunden.
Letztendlich ändert sich nicht wirklich etwas.
Müller plädiert nur für eine Ausweitung des Niedriglohnsektors durch Hinzufügen eines öffentlich-rechtlichen Niedriglohnsektors, in dem Arbeitslose statt nach Tariflohn (TVöD) nur den Mindestlohn erhalten.
In einem der ersten Artikel dazu nannte Müller etwa Schulhausmeister oder Schulsekretäre als Beispiel für eine solche Tätigkeit. Laut Stellenanzeigen auf der Jobbörse der Agentur für Arbeit erhält ein Schulhausmeister oder eine Schulsekretärin an einer öffentlichen Schule ein Gehalt nach den Entgeltgruppen 5 bis 7 TvöD. (2250 bis 2390 Euro). Mit Mindestlohn würde sie in Zukunft einen Lohn von etwa 1.500 Euro erhalten.
So sieht also seine Vorstellung von Solidarität aus.
15.05.2018 , 21:16 Uhr
Komisch, mein Computer muss spinnen.
Er scheint einige Absätze in dem Artikel nicht geladen zu haben.
Anders kann ich mir jedenfalls nicht erklären, wieso ich nirgends die sich geradezu aufdrängende Frage gelesen habe, was, wenn das "solidarische Grundeinkommen" verwirklicht wird, mit den Menschen passiert, die nicht arbeiten können oder wollen.
Was passiert mit einem alleinerziehenden Elternteil mit X Kindern, das gar keine Zeit hat, einer "öffentlichen Beschäftigung" nachzugehen?
Was passiert mit den Kindern in Familien, deren solidarisches Grundeinkommen nicht für die ganze Familie reicht?
Was passiert mit einer Person, die sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmert und deshalb keiner "öffentlichen Beschäftigung" nachgehen kann?
Was passiert mit einer Person, die für viele soziale Arbeiten einfach nicht geeignet ist und deshalb jedenfalls nicht in sozialen Einrichtungen im "Kundenkontakt" arbeiten kann?
Was passiert mit einer Person, der eine Arbeit als Pausenaufsicht in einer Schule angeboten wird, die dieses Angebot aber ablehnt, weil sie sich nicht zutraut, eine derartige Verantwortung für Kinder zu übernehmen?
Was passiert mit den Personen, denen gar keine "öffentlichen Beschäftigung" angeboten werden kann, weil es einen so großen Bedarf in bestimmten Regionen gar nicht gibt?
Was passiert mit einer Person, die in irgendeinem Dorf auf dem Lande lebt, in dem es noch nicht einmal eine Anbindung an den ÖPNV gibt und die deshalb überhaupt keine Möglichkeit hat, einer "öffentlichen Beschäftigung" nachzugehen?
Was passiert mit einer Fachkraft, die nicht gleich eine Arbeit findet, sich aber weigert, eine Arbeit zu machen, die weit unter ihrem Qualifikationsniveau liegt, weil sie Angst hat, dass sie dann überhaupt keine Chance mehr hat, eine ihrer Qualifikation entsprechende Arbeit zu finden?
( https://www.wiwo.de/erfolg/management/fachkraeftemangel-der-fachkraeftemangel-ist-ein-mythos/20504844.html )
11.05.2018 , 08:02 Uhr
Das Problem an Ihrem Argument ist, dass Sie immer nur von einem Lehrer sprechen.
Ein Kind in einer Schule hat aber nicht nur mit einem Lehrer zu tun - jedenfalls war das noch so, als ich zur Schule ging.
Für jedes Fach gab es einen anderen Lehrer.
Wenn dann einer der Lehrer ein Kopftuch, einen Turban, eine Kutte oder einen Sari trägt, dann kann der einzelne Lehrer keinen zu dominanten Einfluss auf einen Schüler ausüben.
Dann kann auch der eine Lehrer nicht zum Vorbild werden.
Dann steht die ganze Lehrerschaft für Vielfalt und Toleranz.
Das bedeutet aber auch - gerade in der Schule - dass diese Toleranz aktiv von der Lehrerschaft gelebt werden muss, damit die Schüler in einer Umgebung aufwachsen, in der sie sehen, dass Menschen sich vertragen und kooperieren können, auch wenn sie unterschiedliche Religionen
Kulturen haben können.
Wenn aber den Lehrern verboten wird, soweit es ihre Religion oder Kultur betrifft, Individuen zu sein, wird den Kindern eher Intoleranz vermittelt.
Jedenfalls erfahren sie dann in der Schule nicht, dass es keinen Grund gibt, einem Menschen mit anderer Religion oder aus einem anderen Kulturkreis mit Vorurteilen zu begegnen.
Ganz im Gegenteil: Ihnen wird tendenziell eher vermittelt, dass es schlecht ist, wenn ein Mensch seine Religion und Kultur lebt, dass von ihnen erwartet wird, ihre religiöse und kulturelle Identität aufzugeben.
10.05.2018 , 13:21 Uhr
Ich glaube, mit dem Neutralitätsgesetz geht der Staat (das Land Berlin) in die falsche Richtung.
Richtig ist, dass der Staat sich neutral zu allen Religionen (und Kulturen) verhalten soll.
Es soll keine Religion (oder Kultur) bevorzugen oder benachteiligen.
Das heißt aber nicht, dass er eine religiös (und kulturell) sterile Umwelt schaffen muss, in der sich nur Atheisten wohl fühlen.
Die Menschen, die für den Staat arbeiten, können natürlich religiös (und kulturell) sein, solange sie sich verpflichten, in erster Linie die Gesetzen des Staats und nicht ihren religiösen Gesetzen zu folgen und ihrerseits Menschen anderer Religionen und Kulturen nicht zu diskriminieren.
Solange sie das tun, können sie, soweit es mit ihren Pflichten vereinbar ist, tragen, was sie wollen.
Und das wäre sogar vorteilhaft, weil dies die Toleranz in der Bevölkerung erhöhen würde.
Das gilt insbesondere für Schulen.
Wenn Kinder aufwachsen mit Lehrern, die zwar aus religiösen oder kulturellen Gründen Lederhose, Kopftuch, Turban, Habit, Kutte oder Sari tagen, sich aber ihnen und allen andeen gegenüber ordentlich verhalten, dann erhöht das nur die Toleranz der Kinder.
Sie kommen mit verschiedenen Kulturen und Religionen in Kontakt und sehen, dass die Menschen dahinter alle doch gleich sind und es nicht die eine richtige Religion und Lebensweise gibt..
Wichtig ist aber, dass die Schule - oder die Behörde - neutral ist, indem eben keine Kreuze oder anderen religiösen oder kulturellen Symbole an der Wand hängen und dadurch in einer Schule oder einer Behörde wahrnehmbare religiöse oder kulturelle Symbole nicht auf den Staat, sondern die Individualität der für ihn tätigen Menschen zurückzuführen ist.
Das stellt für mich Neutralität eines die Menschenwürde achtenden Staats da.
Solange es mir den Dienstpflichten vereinbar ist, kann jeder, der für den Staat arbeitet, ein Individuum sein, auch wenn das bedeutet, aus religiösen oder kulturellen Gründen eine bestimmte Kleidung zu tragen.
zum Beitrag07.05.2018 , 20:32 Uhr
In einem anderen Kommentar weiter unten hatte ich bereits geschrieben:
Ich erachte es nicht per se als menschenverachtend und barbarisch, für den Schwangerschaftsabbruch zu sein.
Ich erachte es als menschenverachtende und barbarisch, wenn bei dieser Frage immer ausschließlich über die Rechte der Frauen gesprochen wird; aber überhaupt keine Auseinandersetzung darüber stattfindet, welche Rechte das ungeborene Leben hat.
Diese völlig einseitige Überhöhung der Rechte der Frauen ist es, die mich erschauern lässt, weil sich mir zwangsläufig die Frage stellt, wo diese Rechte dann noch ihre Grenzen finden?
Kann sich eine Frau auch noch auf ihr Selbstbestimmungsrecht berufen, um ihr geborenes Baby unter Drogen zu setzen, damit es schläft und sie sich nicht um das Baby kümmern muss?
Kann sie sich noch auf ihr Selbstbestimmungsrecht berufen, wenn sie entscheidet, das geborene Baby nicht zu füttern, es verhungern zu lassen und stattdessen etwas anderes zu tun?
Kann sie sich noch auf ihr Selbstbestimmungsrecht berufen, wenn sie ein gerade geborenes Baby, um das sie sich nicht kümmern will - noch nicht einmal dafür sorgen, dass es jemand erhält, der sich um das Baby kümmern würde - einfach in eine Mülltonne wirft?
Kann sich eine Frau auch noch auf ihr Selbstbestimmungsrecht berufen, um ein noch ungeborenes Baby kurz vor der Geburt, im neunten Schwangerschaftsmonat, zu töten?
Wie ist es im achten Schwangerschaftsmonat?
Im siebenten?
Im sechsten?
Im fünften?
Im vierten?
Im dritten?
Und nachdem, was Sie geschrieben haben, stellen sich mir genau diese Fragen wieder.
Sie haben wunderbar alle Rechtsgüter der Frau aufgezählt.
Aber das Ungeborene haben Sie einfach außer Acht gelassen und darauf verwiesen, dass dessen Rechte nur von Dritten geltend gemacht werden.
Wo ist bei Ihnen also die Grenze?
Machen sich Eltern, die ihr Kind verhungern lassen, strafbar?
Oder dürfen sie sich zur Rechtfertigung auf ihre Autonomie und ihr Eigentum berufen?
I
zum Beitrag07.05.2018 , 20:21 Uhr
1.)
Sind Sie etwa der Meinung, dass Menschen, die aus welchen Gründen auch immer ihre Rechte nicht geltend machen können, keine Rechte haben bzw. nicht unter dem Schutz der Rechts- und Werteordnung stehen?
Sie haben Recht:
Ein Ungeborener macht keine "Leistungsrechte" geltend.
Ein gerade geborenes Baby oder ein komatöser Mensch aber auch nicht.
Trotzdem dürfte unbestritten sein, dass das Töten eines gerade geborenen Babys oder eines komatösen Menschen grundsätzlich strafbar ist.
Und genauso ist das Töten eines ungeborenen Menschen grundsätzlich strafbar.
Also mit dem Verweis darauf, dass "Dritte" die Rechte des Ungeborenen geltend machen, kommen Sie nicht weiter.
Der Staat schützt mit dem Strafrecht auch die Rechtsgüter der Menschen, die nicht in der Lage sind, sie selber geltend zu machen.
07.05.2018 , 20:20 Uhr
2.)
Sind Sie mit § 13 StGB vertraut und wissen Sie, was eine Garantenstellung ist?
Von Eltern wird erwartet, dass sie sich um ihre Kinder kümmern, auch wenn damit ihr grundrechtlich geschütztes Selbstbestimmungsrecht beschränkt wird.
Von Eltern wird erwartet, dass sie ihr grundrechtlich geschütztes Eigentum verwenden, um ihrem Kind ein Leben zu ermöglichen; sie ernähren, kleiden, ihnen Obdach gewähren u.s.w.
Von Eltern wird sogar erwartet, dass sie ihr Kind vor Gefahren schützen, ggf. sogar ihr grundrechtlich geschütztes Leben riskieren, um das Leben ihres Kindes zu retten.
Diese Pflicht geht über die allgemeine Pflicht, bei Unglücksfällen zu helfen (§ 323c StgB) hinaus.
Wenn Eltern dies unterlassen, und ihr Kind zu Schaden kommt, dann können die Eltern bestraft werden, weil sie ihre Garantenpflichten nicht erfüllt haben.
Und nun könnte man genauso fragen, wie sich verfassungsrechtlich ein von Dritten geltend gemachtes Leistungsrecht des Neugeborenen an der Autonomie, dem Eigentum, dem Leben und der Menschenwürde der Eltern überhaupt als strafrechtlich durchsetzbar denken ließe.
Wieso ist es strafbar, wenn Eltern ein Neugeborenes verhungern lassen?
Das impliziert ja, dass die Eltern verpflichtet sind, das Kind nicht verhungern zu lassen.
Wie kann es aber sein, dass diese Leistungsrecht des Neugeborenen, von Dritten geltend gemacht, strafrechtlich durchsetzbar ist?
Wie kann das verfassungsrechtlich möglich sein.
07.05.2018 , 20:18 Uhr
Zu Ihrem Kommentar fallen mir auf Anhieb zwei Fragen ein:
07.05.2018 , 18:00 Uhr
Nur um das klarzustellen:
Ich erachte es nicht per se als menschenverachtend und barbarisch, für den Schwangerschaftsabbruch zu sein.
Ich erachte es als menschenverachtende und barbarisch, wenn bei dieser Frage immer ausschließlich über die Rechte der Frauen gesprochen wird; aber überhaupt keine Auseinandersetzung darüber stattfindet, welche Rechte das ungeborene Leben hat.
Diese völlig einseitige Überhöhung der Rechte der Frauen ist es, die mich erschauern lassen, weil sich mir zwangsläufig die Frage stellt, wo diese Rechte dann noch ihre Grenzen finden?
Kann sich eine Frau auch noch auf ihr Selbstbestimmungsrecht berufen, um ihr geborenes Baby unter Drogen zu setzen, damit es schläft und sie sich nicht um das Baby kümmern muss?
Kann sie sich noch auf ihr Selbstbestimmungsrecht berufen, wenn sie entscheidet, das geborene Baby nicht zu füttern, es verhungern zu lassen und stattdessen etwas anderes zu tun?
Kann sie sich noch auf ihr Selbstbestimmungsrecht berufen, wenn sie ein gerade geborenes Baby, um das sie sich nicht kümmern will - noch nicht einmal dafür sorgen, dass es jemand erhält, der sich um das Baby kümmern würde - einfach in eine Mülltonne wirft?
Kann sich eine Frau auch noch auf ihr Selbstbestimmungsrecht berufen, um ein noch ungeborenes Baby kurz vor der Geburt, im neunten Schwangerschaftsmonat, zu töten?
Wie ist es im achten Schwangerschaftsmonat?
Im siebenten?
Im sechsten?
Im fünften?
Im vierten?
Im dritten?
Ich will nicht, dass der Eindruck entsteht, ich hätte alle Artikel aller Feministinnen, die es zu diesem Thema gibt, gelesen. Ganz im Gegenteil. Ich habe nur einen verschwindend geringen Teil gelesen.
Aber Tatsache ist, dass ich bisher nicht einen einzigen Artikel gelesen habe, in dem sich eine Feministin so geäußert hat, dass ich erkennen hätte können, wo sie die Grenze setzt,
Es ging immer nur um die Rechte der Frauen,
Nie um die Frage, welche Rechte das Ungeborene hat.
Nie um eine Abwägung dieser Rechte miteinander.
zum Beitrag07.05.2018 , 17:33 Uhr
"Wenn Tröndle als Privatmann ..."
Was soll das denn heißen?
Tröndle hat als Privatmann seinen Kommentar geschrieben.
Den hat er doch nicht als Amtsträger geschrieben.
Dem Kommentar kommt auch keine hoheitliche Autorität zu.
Es handelt sich um einen privat herausgegebenen Kommentar, so wie es auch viele andere Kommentare von anderen Autoren gibt.
Und natürlich hat Herr Tröndle in seinen Kommentar auch seine Meinung eingebracht - so wie andere Autoren in ihren Werken auch ihre Meinung einbringen.
Das ist doch das normalste der Welt.
Frau Mayr hat ihre menschenverachtende und barbarische Meinung doch auch in den obigen Artikel einfließen lassen und argumentiert so öffentlich dafür, dass menschliches Leben, nur weil es noch nicht geboren wurde, gedankenlos vernichtet und damit sogar geworben werden darf.
Da verstehe ich den Vorwurf, den sie Herrn Tröndle macht, einfach nicht.
Vor allem wird überhaupt nicht klar, was sie ihm überhaupt vorwirft.
Wirft sie ihm nun seine Meinung vor?
Wirft sie ihm vor, seine Meinung in sein Werk geschrieben zu haben?
Wirft Sie ihm vor, mit seinem Werk einen so großen Erfolg gehabt zu haben, dass viele Juristen es nutzen?
Wirft Sie ihm vor, dass Richter aus seinem Werk zitieren?
Mit seiner Meinung jedenfalls setzt sich Frau Mayr gar nicht auseinander. Stattdessen geht sie wieder dazu über, ihn anzugreifen, anstatt das Argument. Dabei spielt es für das Argument doch keine Rolle, welche Noten Herr Tröndle bekommen hat.
Das Interessante ist, dass es in der Unterschrift der TAZ zum Schwerpunkt
"Mein Bauch gehört mir"
im ersten Satz heißt:
"Selbstbestimmungsrecht der Frau oder Lebensrecht des Ungeborenen?"
Genau darum geht es doch: Um eine Abwägung von Rechtsgütern zweier Rechtssubjekte.
Und ich würde gerne mal lesen, dass eine Feministin nicht nur über die Rechte der Frauen sondern auch über die Rechte der Ungeborenen schreibt.
Denn nur wer die Rechte beider betroffenen Seiten erfasst, kann sie abwägen.
zum Beitrag07.05.2018 , 09:58 Uhr
Haben Sie schon einmal etwas von Schleichwerbung (https://de.wikipedia.org/wiki/Schleichwerbung), Produktplatzierung (https://de.wikipedia.org/wiki/Produktplatzierung) oder unterschwelliger Werbung (https://de.wikipedia.org/wiki/Unterschwellige_Werbung) gehört?
Ist Ihnen Imagewerbung ein Begriff?
Ihre Annahme, dass nur Werbung sein kann, was aufdringlich ist und zusätzliche Aufmerksamkeit auf das Beworbene lenkt, ist schlicht nicht haltbar.
Und natürlich kann auch ein Informationsangebot Werbung sein.
Wenn auf einer Website kostenlos Informationen angeboten werden, muss sich immer die Frage stellen, warum dort kostenlos Informationen angeboten werden.
Geschieht dies tatsächlich nur aus altruistischen Gründen oder steckt dahinter nicht doch ein eigennütziges Motiv, etwa die Kundenakquise?
Und so zu tun, als wären Werbung und Information zwei unterschiedliche Dinge - das ist so was von einfältig und fern jeglicher Kommunikationstheorien - da fällt mir nur folgendes ein:
Besser schweigen und als Narr scheinen, als sprechen und jeden Zweifel beseitigen.
Das hätten Sie vielleicht besser berücksichtigen sollen, bevor Sie einen solchen Quatsch schreiben.
06.05.2018 , 21:47 Uhr
Natürlich gibt es in der Bundesrepublik Deutschland Meinungs-, Glaubens-, Gewissens- und Handlungsfreiheit.
Das heißt aber nicht, dass der Staat zulassen kann, dass jeder für sich selbst bestimmt, wer überhaupt unter dem Schutz der Rechts- und Werteordnung steht und wo dessen Rechte anfangen.
Wenn Sie nun meinen, selbst entscheiden zu können, ob ungeborenes menschliches Leben bereits ein Mensch darstellt und unter dem Schutz der Rechts- und Werteordnung steht, dann meint als nächstes jemand anderes, das auch für komatöse, geistig behinderte oder alte Menschen entscheiden zu können.
Zur Zeit der Sklaverei haben Juristen in den USA viel Energie dafür aufgebracht, zu begründen, warum Sklaverei kein Unrecht darstellt.
Im Dritten Reich haben die Juristen viel Energie dafür aufgebracht, zu begründen, warum etwa Juden nicht unter dem Schutz der Rechts- und Werteordnung stehen.
Dies zeigt, dass es sich durchaus auch begründen lässt, warum bestimmte Menschen nicht mehr als Menschen, sondern Untermenschen zu betrachten sind und als solche nicht mehr Schutz genießen, als Tiere.
Es handelt sich hierbei auch nur um Ansichten, die als solche nicht objektiv widerlegt werden können. Auch der Staat kann nicht per Gesetz entscheiden, was richtig ist.
Soll nun jeder nach seiner eigenen Ansicht entscheiden können dürfen, ob jemand ein Mensch ist?
Das scheint mir jedenfalls die Konsequenz ihrer Meinung zu sein.
06.05.2018 , 20:54 Uhr
Wie Sie den Begriff Zellklumpen auffassen, ist mir relativ egal.Er beschreibt genau das, was es ist: Ein Klumpen von Zellen.Dass jeder Mensch "dieses Stadium des werdenen Lebens schon einmal durchlaufen" hat, ändert daran nichts.Jeder Mensch hat auch das Stadium durchlaufen, in dem er nur eine Ei- und eine Spermazelle war.Und jeder Mensch wird irgendwann einmal sterben und der Körper verwesen - wenn er nicht anderweitig behandelt wird.Das ist das Leben.Es muss Ihnen nicht gefallen.Aber Sie müssen damit leben.
Kommentar bearbeitet. Bitte halten Sie sich an die Netiquette. Die Moderation
zum Beitrag06.05.2018 , 20:47 Uhr
Meinen Sie damit wirklich, dass jeder über Leben und Tod selber entscheiden soll?
Denn für diejenigen, die meinen, dass auch ein ungeborener Mensch bereits ein Mensch ist, geht es um nichts anderes.
Sie haben aus meiner Sicht insofern Recht, als dass der Staat nicht vorgeben kann, was richtig oder falsch ist, ob ein ungeborener Mensch ein Mensch ist oder nicht.
Er kann und muss aber im Zweifelsfall auf Nummer sicher gehen und, auch wenn ungeklärt bleibt, ob ein ungeborener Mensch nun bereits ein Mensch ist, diesen unter den Schutz der Rechts- und Werteordnung stellen.
Lieber so, als dass, wenn sich herausstellt, dass der ungeborene Mensch doch ein Mensch ist, er es zugelassen hat, dass solche Menschen, nur weil sie sich noch nicht wehren können, industriell und ohne sich Gedanken über die möglichen moralischen und ethischen Implikationen zu machen, vernichtet werden.
Ich als Atheist glaube nicht an das Jüngste Gericht.
Ich glaube auch nicht an die Seele.
Umso überraschender finde ich es, dass ich mehr Verständnis für Menschen habe, die meinen, dass auch das ungeborene menschliche Leben unter dem Schutz der Rechts- und Werteordnung stehen muss, als so manche Christen.
Mir gefällt aber die Vorstellung, all jene, die vorgeben an Gott und die Seele im Menschen zu glauben, beobachten zu können, wie sie versuchen, vor Gott ihre Entscheidung, menschliches Leben zu vernichten, zu rechtfertigen, wenn ihnen Gott mitteilt, dass auch ungeborenes Leben eine Seele hat und die Tötung dieses gegen das Gebot "Du sollst nicht töten" verstößt.
Wie gesagt: Ich glaube nicht an Gott.
Aber ich glaube daran, dass es in einer Zivilisation eine Grenze zur Barbarei geben muss und dass es besser ist, diese Grenze im Zweifelsfall zu früh als zu spät zu ziehen.
Der Gesetzgeber hat sich beim Schwangerschaftsabbruch für eine Grenze entschieden. Diese stellt bereits einen Kompromiss da.
06.05.2018 , 20:24 Uhr
Schöne Zusammenfassung.
Kleinigkeit nur:
Herbert Tröndle starb 2017 im Alter von 98 Jahren.
Geboren wurde er 1919.
Ich halte es für unwahrscheinlich, dass er aufgrund einer Kriegsverletzung aus dem ersten Weltkrieg beidseitig unterschenkelamputiert war.
Die Kriegsverletzung hat er sich zugezogen, als er als über 20-jähriger im zweiten Weltkrieg gekämpft hat.
Das aber kann man ihm aber auch nicht vorwerfen.
Nicht jeder deutsche Soldat während des zweiten Weltkriegs war gleich ein Verbrecher.
(Auch Helmut Schmidt war Offizier in der Wehrmacht.)
06.05.2018 , 17:03 Uhr
Weil hier mehrere meinen, einen Unterschied zwischen Werbung und Information sehen zu wollen, folgendes:
Jede Werbung ist auch Information.
Und eine Werbung kann auch dadurch geschehen, dass bloß Informationen angeboten werden.
Man sollte bei der Frage, ob es für eine gynäkologische Praxis zugunsten von Frauen notwendig ist, darüber zu informieren, dass sie auch Schwangerschaftsabbrüche durchführt, die gesamte Systematik der §§ 218 ff. StGB berücksichtigen.
Nach § 218 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 219 StGB muss vor einem straffreien Schwangerschaftsabbruch eine sogenannte Konfliktberatung (§ 219 StGB) stattgefunden haben.
Diese Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie soll der Frau helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Dabei soll der Frau auch bewusst sein, dass das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat (§ 219 StGB).
Wenn eine Frau nach einer solchen Konfliktberatung sich für den Abbruch der Schwangerschaft entscheidet, erhält sie von der Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle eine Liste mit gynäkologischen Praxen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden.
Jede Frau, die also einen Schwangerschaftsabbruch will, hat, wenn sie an der gesetzlich vorgesehenen Konfliktberatung teilnimmt, keine Probleme, eine gynäkologische Praxis zu finden, wo sie den Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen kann.
Wozu also muss eine gynäkologische Praxis noch auf der Homepage darauf hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt?
An wen soll und kann sich eine solche Information überhaupt richten?
Doch nur an Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, aber, weil sie gesetzwidrig (noch) nicht an einer Konfliktberatung teilgenommen haben, von dieser nicht wissen, wo sie einen solchen durchführen lassen können.
Insofern dient das Werbeverbot auch der Durchsetzung der Pflicht zur Konfliktberatung.
06.05.2018 , 16:33 Uhr
Interessant ja.
Hilfreich nur bedingt.
In einer Debatte ist zwischen dem Argument und dem Argumentierenden zu unterscheiden.
Nur weil der Argumentierende - aus welchen Gründen auch immer - nicht besonders glaubwürdig ist, ist das Argument deshalb nicht gleich falsch.
Wenn ein Adolf Hitler für die Rechte von Juden argumentiert, ist das Argument, nur weil es von Adolf Hitler kommt, nicht falsch.
Dass er er nicht ernst meint, möglicherweise eine ganz andere Agenda verfolgt, ist für die Frage, ob sein Argument richtig ist, völlig irrelevant.
Menschen, die nicht in der Lage sind, das Argument zu entkräften, neigen dazu, den Argumentierenden anzugreifen.
Man sprich dann von einem "argumentum ad hominem".
Diese sind populistisch zwar sehr wirksam, sind aber aus der untersten Schublade der Debatiertechniken und werden als fallacies (Fehlschlüsse), genauer als genetic fallacies (genetischer Fehlschluss), eine Unterkategorie der fallacies of irrelevance (irrelevante Schlussfolgerung), betrachtet.
Eine Person, die ein Argument vorbringt, anzugreifen, widerlegt nicht das vorgebrachte Argument.
Insofern kann es keine Rolle spielen, wer Tröndle ist.
Es ist sein Argument, das zählt.
Und die Frage ist einfach, ob ein Argument, das davon ausgeht, dass ungeborenes menschliches Leben grundsätzlich den gleichen Schutz der Rechts- und Werteordnung dieser Gesellschaft genießt, dass es der Gesellschaft nicht zusteht, eine Linie zu ziehen und nur das menschliche Leben jenseits dieser Linie für schutz- und lebenswürdig zu befinden, vertretbar ist.
Ich halte eine solche Ansicht für vertretbar - auch wenn ich sie so nicht vertrete.
Dass einige derjenigen, die eine solche Ansicht vertreten, möglicherweise scheinheilig sind, entwertet die Ansicht als ganzes genauso wenig, wie meine Ansicht nur deshalb entwertet wird, weil sie auch von Menschen vertreten wird, die womöglich ebenfalls scheinheilig sind.
06.05.2018 , 11:27 Uhr
Was ist denn die nicht mehr vertretbare Ansicht, die das Bundesverfassungsgericht unserer Gesellschaft vorschreibt?
Ist es tatsächlich unvertretbar, davon auszugehen, dass auch ein Nasciturus bereits ein Mensch ist und unter dem Schutz der Rechts- und Werteordnung dieser Gesellschaft steht?
Ist es wirklich unvertretbar, davon auszugehen, dass es dem Menschen nicht zusteht, willkürlich eine Linie zu ziehen und nur das menschliche Leben jenseits dieser Linie für schutz- und lebenswürdig zu halten?
Ich kann es verstehen, wenn Sie da eine andere Ansicht haben, als das Bundesverfassungsgericht.
Ich persönlich habe auch eine andere Ansicht.
Aber ist die Ansicht des Bundesverfassungsgerichts wirklich unvertretbar?
Ist es tatsächlich in dieser Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit geworden, ungeborenes menschlichen Leben zu vernichten, ohne über die moralischen und ethischen Implikationen nachzudenken?
Welcher Mensch hat Anspruch auf Achtung und Schutz seiner unversäußerlichen Menschenwürde?
Nur der geborene Mensch?
Oder auch der ungeborene Mensch?
Steht es der Gesellschaft zu, diese Frage zu entscheiden?
Und wenn sie diese Frage dahingehend entscheiden darf, dass der ungeborene Mensch keinen Anspruch auf Achtung und Schutz seiner unversäußerlichen Menschenwürde hat, in welchen Fällen darf die Gesellschaft das noch entscheiden?
Was ist mit komatösen Menschen?
Mit geistig eingeschränkten Menschen?
Mit alten Menschen?
Also ich muss sagen, dass ich dieses Thema aus einer moralisch-ethischen Sicht äußerst schwer finde.
Und ich käme deshalb nie auf die Idee, dass jeder, der eine andere Ansicht als ich vertritt, falsch liegt.
Denn, um ehrlich zu sein: Ich bin mir nicht sicher, dass meine Ansicht richtig ist.
Ich bin nicht gegen Abtreibungen und verurteile auch niemanden, der eine Abtreibung vornimmt. Ich halte einen Zellklumpen nicht für schützenswert.
Aber ob das eine moralisch und ethisch haltbare Position ist, weiß ich einfach nicht.
zum Beitrag06.05.2018 , 11:10 Uhr
Sie können sich vorstellen, was Sie wollen.
Ein Herr Tröndle hat, wie jeder Mensch, das Recht, auf seine Meinung und das Recht, seine Meinung zu veröffentlichen.
Er hat auch das Recht, wie jeder andere Mensch auch, einen Gesetzeskommentar schreiben.
Dieser Kommentar hat de jure keine Gesetzeskraft.
Er stellt nur eine Übersicht zu einer gesetzlichen Regelung und der dazu ergangenen Rechtsprechung da.
Ein guter Kommentar wird dabei nicht nur die Ansicht des Herausgebers wiedergeben, sondern - möglichst neutral und objektiv - einen Überblick über alle relevanten, in der Rechtslehre vertretenen Ansichten geben.
Ein guter Kommentar wird sich mit den verschiedenen Ansichten und der Rechtsprechung kritisch auseinander setzen, so dass der Leser in die Lage versetzt wird, sich selbst eine fundierte Meinung zu verschaffen.
Leider ist dies aber so umfangreich nur in Großkommentaren möglich - wie etwa der Leiziger Kommentar (15 Bände mit über 11.000 Seiten).
Beim Tröndle, Tröndle/Fischer oder Fischer handelt es sich aber nur um einen Handkommentar mit etwa 2.700 Seiten.
Für eine ausgewogene Darstellung aller Ansichten und eine kritische Auseinandersetzung ist da einfach nicht genug Platz.
Schließlich soll dieser Kommentar problemlos überall mit hin genommen werden können und einen schnellen Überblick bieten.
Nicht wenige kritisieren deshalb auch vollkommen zu Recht die Einseitigkeit der Darstellungen in einem solchen Handkommentar.
Und dies ist auch Richtern bekannt.
Diese sind aber nicht gezwungen, nur einen solchen Handkommentar zu nutzen und die dort vertretene Ansicht zu übernehmen.
Jeder Richter kann und soll sogar seine eigene Ansicht vertreten.
Wenn Richter das nicht machen, wenn sie aus Bequemlichkeit einfach nur abschreiben, was in einem Kommentar steht, dann ist das nicht die Schuld desjenigen, der den Kommentar herausgegeben hat, sondern ein Mangel in der Justiz.
zum Beitrag06.05.2018 , 10:54 Uhr
Wer differenziert denken kann, wird meine Ausführungen nicht verworren finden.
Es gibt nämlich einen Unterschied zwischen meiner eigenen Ansicht und der Frage, ob ich eine andere Ansicht vertretbar finde.
Nur weil ich eine andere Ansicht für vertretbar halte, muss ich diese Ansicht nicht selber haben.
Das hat etwas damit zu tun, dass ich nicht so arrogant bin und denke, dass nur meine Ansicht richtig ist und deshalb alle anderen Ansichten falsch sein müssen. Vielmehr differenziere ich danach, ob eine Ansicht vertretbar ist, also ob sie einigermaßen logisch und konsequent begründet wird.
So ist eine Ansicht, die im Ergebnis vielleicht sogar zutreffend ist, aus meiner Sicht trotzdem unvertretbar, wenn sie nicht logisch und konsequent begründet wird.
So finde ich es absolut unvertretbar, wenn jemand meint, dass es krude ist, wenn jemand der Ansicht ist, dass auch bereits ein Fötus ein Mensch ist und daher unter dem Schutz der Rechts- und Werteordnung dieser Gesellschaft steht.
Ich persönlich denke auch, dass ein Zellklumpen, der mit hoher Wahrscheinlichkeit sowieso vom Körper durch eine Fehlgeburt abgestoßen wird, jedenfalls noch nicht den gleichen Schutz der Rechts- und Werteordnung dieser Gesellschaft genießen sollte, wie ein geborenes Baby.
(Es wird angenommen, dass in der Gruppe der 20– bis 29-jährigen Frauen etwa die Hälfte der befruchteten Eizellen spontan zugrunde gehen, was meistens aber gar nicht bemerkt, sondern nur als Unregelmäßigkeit des Menstruationszyklus fehlinterpretiert wird.)
Nur kann ich verstehen, dass es Menschen gibt, die das anders sehen, die der Ansicht sind, dass es dem Menschen eben nicht zusteht, willkürlich eine Linie zu ziehen und zu sagen, dass nur das menschliche Leben jenseits dieser Linie lebens- und schützenswert ist.
Und wer diese Ansicht, ohne sich mit ihr und den moralischen und ethischen Implikationen auseinanderzusetzen, einfach so abtut, vertritt eine Ansicht, die so nicht vertretbar ist.
zum Beitrag05.05.2018 , 12:15 Uhr
Ich habe das Gefühl, dass es in dem Artikel weniger um eine sachliche Auseinandersetzung zum Schwangerschaftsabbruch und dem Werbeverbot geht, als um einen Angriff auf Juristen, die gegen den Schwangerschaftsabbruch und für das Werbeverbot sind.
Dummerweise fällt so etwas in die Kategorie "argumentum ad hominem" und damit in die unterste Schublade der Argumentation.
Ich persönlich teile die Ansicht eines Herrn Tröndle zum Schwangerschaftsabbruch nicht.
Die Frage ist doch aber, ob man einen Herrn Tröndle "verteufeln" muss, weil er als Katholik gegen den Schwangerschaftsabbruch ist.
Ist die Ansicht, dass auch ein Nasciturus bereits ein Mensch ist und Menschenwürde und ein Recht auf Leben besitzt, wirklich unvertretbar?
Ist es wirklich unvertretbar, dass Menschen, die dieser Ansicht sind, einen Schwangerschaftsabbruch für die Tötung eines Menschen halten - ein Verstoß gegen das Gebot "Du sollst nicht töten"?
Ist es wirklich unvertretbar, zu meinen, dass, so wie eine Mutter für das Leben ihres geborenen Kindes verantwortlich ist, sie auch für das Leben ihres noch ungeborenen Kindes verantwortlich ist und sich nicht einfach auf ihr Selbstbestimmungsrecht berufen kann, um die Tötung ihres Kindes zu rechtfertigen?
Ich kann Feministen, die so tun, als würde es in der Tat nur um sie gehen, als wäre es undenkbar, dass von ihrer Entscheidung zu einem Schwangerschaftsabbruch niemand weiteres betroffen, nicht verstehen.
Das ist purer Egoismus und unredlich.
Ich finde es gut, dass jemand, der einen Schwangerschaftsabbruch will, gezwungen wird, sich vorher über die moralischen und ethischen Implikationen Gedanken zu machen und etwas, das man durchaus als menschlichen Leben bezeichnen könnte, nicht einfach gedankenlos vernichtet werden kann.
Und unter diesem Aspekt finde ich es auch gut, dass der Schwangerschaftsabbruch eben nicht wie jeder andere medizinische Eingriff betrachtet wird, so als würde man nur eine Geschwulst entfernen.
11.04.2018 , 19:37 Uhr
Hier zeigt sich, warum die Argumentation der SPD, dass es Deutschland schaden würde, wenn sie sich der Regierungsbeteiligung verweigern würde, von Anfang an auf schwachen Füßen stand.
Denn jetzt ist die SPD an einer Regierung beteiligt, die sich weigert, zu regieren und in dieser Koalition auch nicht wirklich regieren kann.
Dabei ist die CDU wahrscheinlich das geringste Problem, da sie sowieso keine Werte mehr vertritt.
Das Problem ist, dass CSU und SPD sich nicht einigen können.
Das zeigte sich ja auch bereits im Koalitionsvertrag, in dem viele notwendigen Entscheidungen erst einmal aufgeschoben wurden.
Mit dieser Koalition kann es die nächsten Jahre kein gutes, vor allem kein stringentes Regieren geben.
Dringend notwendige Reformen wird es nicht geben.
Insofern hat die SPD, als sie diese nicht regierende Regierung erst ermöglicht hat, genau das ermöglicht, was sie angeblich durch ihre Regierungsbeteiligung vermeiden wollte.
Eine Minderheitenregierung oder Neuwahlen wären wahrscheinlich besser gewesen.
zum Beitrag04.04.2018 , 10:44 Uhr
Ich empfehle Ihnen, erst einmal zu lesen, was ich geschrieben habe, bevor Sie darauf antworten.
Hätte Sie gelesen, was ich geschrieben habe, wäre Ihnen aufgefallen, dass ich schrieb:
"Der Generalstaatsanwalt gehört nicht zur Judikative, sondern zur Exekutive.
Das heißt, dass ihm Weisungen durch den Justizminister der jeweiligen Landesregierung erteilt werden können."
Dann mich darauf hinzuweisen, dass er der jeweiligen Landesregierung und nicht der Bundesregierung untersteht, zeugt davon, dass Sie gar nicht gelesen haben, was ich geschrieben habe - oder es nicht verstanden haben.
Und was die Möglichkeiten der Bundesregierung betrifft, ist Ihre Ansicht, dass, weil der Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein nur unmittelbar der Regierung von Schleswig-Holstein untersteht, die Bundesregierung keine Handlungsmöglichkeiten hätte, ein wenig naiv.
Natürlich hat die Bundesregierung keine unmittelbare Einflussmöglichkeit auf den Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein oder die Regierung von Schleswig-Holstein.
Das braucht man in der Politik aber auch nicht.
Der Landtagspräsident von Schleswig-Holstein, Klaus Schlie, ist Mitglied der CDU.
Der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Daniel Günther, ist Mitglied der CDU.
Der Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration, Hans-Joachim Grote, ist Mitglied der CDU.
Der Minister für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung, Sabine Sütterlin-Waack, ist Mitglied der CDU.
Somit kann alles, was der Bundesvorsitzende der CDU, Angela Merkel, die zugleich Bundeskanzler ist, alles informell regeln.
Da braucht es keine förmliche Weisung.
Das ist Politik.
zum Beitrag03.04.2018 , 20:34 Uhr
Der Absatz in dem Artikel der Zeit ist ziemlich eindeutig:
"Grundsätzlich kann die Bundesregierung eine Auslieferung stoppen; diese Entscheidung liegt in ihrem Ermessen, und manchmal mögen übergeordnete politische Gründe dafür sprechen. Hinsichtlich des Europäischen Haftbefehls ist die Regierung aber nur Zaungast: Das Auslieferungsverfahren innerhalb der EU liegt seit 2004 allein in der Hand der Gerichte.
Es war das ausdrückliche Ziel dieses Europäischen Haftbefehls, die einzelnen nationalen Regierungen zu entlasten. Sie sollten nicht mehr in diese oft sehr heiklen und politisch aufgeladenen Vorgänge hineingezogen werden. Europäische Auslieferungsverfahren sind allein die Aufgabe der Justiz. Deshalb haben die meisten Parlamente diese Entscheidungen auch bei den oberen Gerichten angesiedelt: in Deutschland bei den Oberlandesgerichten, in Großbritannien beim High Court, in Frankreich beim Cour d’appel."
An einem normalen Auslieferungsverfahren wird die Bundesregierung nicht beteiligt. Das ganze läuft routinemäßig über die Justiz ab.
ABER die Bundesregierung kann eine Auslieferung stoppen; diese Entscheidung liegt in ihrem Ermessen, und manchmal mögen übergeordnete politische Gründe dafür sprechen.
Und auch das erklärt der Artikel der Zeit:
"Hält das OLG die Auslieferung des Katalanen nach Spanien für zulässig, muss Schleswig-Holsteins Generalstaatsanwalt in einem zweiten Schritt seine Bewilligung erteilen. Das ist in aller Regel eine reine Formsache."
Der Generalstaatsanwalt gehört nicht zur Judikative, sondern zur Exekutive.
Das heißt, dass ihm Weisungen durch den Justizminister der jeweiligen Landesregierung erteilt werden können.
Letztendlich kann die Politik also sehr wohl die Auslieferung selbst dann verhindern, wenn das OLG entschieden hat, dass eine Auslieferung rechtens wäre.
zum Beitrag03.04.2018 , 20:13 Uhr
Ganz so einfach sollte man es sich auch mit dem Europäischen Haftbefehl nicht machen.
Das zuerst vom Bundestag verabschiedete Gesetz über den Europäischen Haftbefehl war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2005 verfassungswidrig und nichtig.
Das Gesetz greife unverhältnismäßig in das Grundrecht auf Auslieferungsfreiheit und die Rechtsweggarantie ein.
Deutschland habe die EU-Vorgabe nicht grundrechtsschonend umgesetzt, so die Urteilsbegründung.
Bundestag und Bundesrat reagierten darauf mit einem Gesetzgebungsverfahren für eine erneute Auflage des EuHbG.
Dabei wurden die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig monierten Punkte überarbeitet, die übrigen Regelungen weitgehend aus dem ursprünglichen Gesetz übernommen.
Das neue Umsetzungsgesetz wurde am 20. Juli 2006 vom Bundespräsidenten Horst Köhler unterschrieben und trat am 2. August 2006 in Kraft.
Im Beschluss vom 15. Dezember 2015 hob dann das Bundesverfassungsgericht einen auf Grundlage des Gesetzes über den Europäischen Haftbefehl ergangenen Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte beschlossen, dass der Beschwerdeführers nach Italien auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls ausgeliefert werden kann.
Das Bundesverfassungsgericht stellte jedoch fest, dass die Entscheidung den Beschwerdeführer in seinem Recht aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 23 Abs. 1 Satz 3 und Art. 79 Abs. 3 GG verletzt.
Das Bundesverfassungsgericht bringt in der Begründung seiner Entscheidung u.a. zum Ausdruck, dass auch nach dem Recht über den Europäischen Haftbefehl das mit der Auslieferung befasste Gericht zu einer eine angemessenen Sachverhaltsaufklärung verpflichtet ist.
Quelle:
- https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Haftbefehl
- //http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/12/rs20151215_2bvr273514.html
zum Beitrag02.04.2018 , 17:01 Uhr
Können Sie bitte ihre Behauptung, dass die Bundesrepublik Deutschland mit 2 % am gesamten Welthandel mit Waffen beteiligt ist, elaborieren.
Vor allem würde mich interessieren, was sie unter "gesamten Welthandel mit Waffen" verstehen.
Zählen Sie es auch zum Welthandel mit Waffen, wenn etwa der deutsche Konzern Heckler und Koch der Bundeswehr Sturmgewehre verkauft?
Zählen Sie es auch zum Welthandel, wenn in den USA Waffen an Zivilisten verkauft werden?
Auch das ist Handel mit Waffen in dieser Welt - allerdings handelt es sich nicht um Export von Waffen.
Und mich würde interessieren, ob Sie, wenn Sie auf die Bundesrepublik Deutschland abstellen, tatsächlich diese meinen oder ob sie damit deutsche Rüstungskonzerne meinen, die Waffen exportieren.
Es macht ja ein Unterschied, ob Waffen von der Bundesrepublik Deutschland oder von einem deutschen Rüstungskonzern verkauft werden.
Wenn man bei der Auslegung Ihrer Behauptung etwas kreativ ist, könnte man vielleicht dazu kommen, dass sie stimmt.
Andernfalls wird man zum Ergebnis kommen, dass der Marktanteil von deutschen Rüstungsunternehmen am Export von konventionellen Waffen im Zeitraum von 2013 bis 2017 kumulativ bei etwa 5,8 Prozent lag und dass die deutsche Volkswirtschaft im Jahr 2016 der weltweit drittgrößter Waffenexporteur war.
Ob der Weltfrieden ausbräche, wenn aus Deutschland keine Waffen mehr exportiert werden würden, kann zur Recht bezweifelt werden.
Nur entbindet uns das nicht von der moralischen Verantwortung, die wie haben, weil Menschen mit Waffen getötet werden, die aus Deutschland exportiert wurden.
Natürlich: Menschen sterben. Wenn sie nicht getötet werden, sterben sie irgendwann einmal an Krankheiten, an Unterernährung, bei Unfällen oder an Altersschwäche.
Das heißt aber nicht, dass es deshalb weniger schlimm ist, wenn man Menschen tötet - oder Menschen Waffen gibt, mit denen sie andere Menschen töten.
zum Beitrag31.03.2018 , 15:28 Uhr
Interessant ist auch, dass das Verbot der doppelten Strafverfolgung zwar offiziell damit begründet wird, dass die Interessen des Straftäters geschützt werden sollen.
Zugleich wird es aber im Ergebnis auch gegen den Straftäter gewendet.
Selbst wenn er sich einen neuen Prozess wünscht, wird ihm der verweigert.
Wer also einmal verurteilt wurde, kann nicht verlangen, dass, nach geänderter Gesetzeslage oder veränderter Rechtsprechung, über seine Tat noch einmal entschieden wird.
Selbst wenn die Tat, wegen derer er verurteilt wurde, längst nicht mehr strafbar ist, kann er nicht verlangen, dass über die Tat - unter Beachtung der neuen Rechtslage - erneut entschieden wird.
Das kann dazu führen, dass Menschen wegen Taten noch immer Freiheitsstrafen verbüßen müssen, die gegenwärtig gar nicht mehr als strafbar angesehen werden oder nicht mehr so hart bestraft werden, wie sie bestraft wurden, als derjenige verurteilt wurde.
Nähmen wir beispielsweise an, dass der Mordtatbestand demnächst vielleicht tatsächlich grundlegend reformiert wird.
Dann kann es passieren, dass Taten, die heute noch als Mord mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe geahndet werden, künftig vielleicht kein Mord mehr sind oder jedenfalls nicht mehr mit lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden.
Pech für denjenigen, der vor einer solchen Änderung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
Ein neues Verfahren, damit seine Strafe an die neue Rechtslage angepasst wird, kann er nicht verlangen.
Dem steht nicht nur die Rechtskraft der ursprünglichen Verurteilung entgegen.
Ein zweites Strafverfahren wäre auch, so das Bundesverfassungsgericht, verfassungswidrig.
Die Frage nur ist, in welchem Interesse das sein soll und wessen schutzwürdiges Vertrauen in den Bestand des Urteils hier geschützt wird.
zum Beitrag31.03.2018 , 15:09 Uhr
Auch interessant könnte sein, dass das Grundgesetz das "ne bis in idem" Prinzip nur als Verbot der Doppelbestrafung kennt.
In Artikel 103 Abs. 3 GG steht nämlich nur, dass niemand wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden darf.
Das Zauberwort heißt hier: "bestraft".
Von "verurteilt" steht da nichts.
Das heißt, dass in Art. 103 Abs. 3 GG nichts davon steht, dass jemand nicht mehrmals verurteilt werden darf.
Wenn also, wie in dem Artikel beschrieben, jemand in Abwesenheit verurteilt wurde, aber die in dem Urteil vorgesehene Strafe nie vollstreckt wurde, dann verbietet Art. 103 Abs. 3 GG - jedenfalls von seinem Wortlaut ausgehend - nicht, dass derjenige noch einmal sich einem Strafprozess stellen muss, noch einmal verurteilt werden kann und dann wegen der Tat bestraft wird.
Schließlich wäre das ja die erste Strafe, die tatsächlich vollstreckt wird.
Aber wer macht uns da wieder ein Strich durch die Rechnung:
Deutsche obrigkeitshörige Juristen - in dem Fall die schlimmsten von allen, nämlich die, die beim Bundesverfassungsgericht zu finden sind.
Denn nach nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts reicht Art. 103 Abs. 3 GG über ein bloßes Verbot der Doppelbestrafung hinaus.
Obwohl davon nichts im Art. 103 Abs. 3 GG steht, meint das Bundesverfassungsgericht, dass dieser grundsätzlich auch eine erneute Strafverfolgung verbietet.
Denn der Betroffene soll durch Art. 103 Abs. 3 GG auch vor den existentiellen Unsicherheiten eines zweiten Strafverfahrens in derselben Sache geschützt werden.
Und da sind wir wieder bei einem völlig absurden Verständnis von Vertrauensschutz in der deutschen Justiz.
Kann derjenige, der sich seiner Bestrafung, zu der er verurteilt wurde, entzieht, ein schützenswertes Vertrauen darauf, haben, nicht noch einmal vor Gericht gestellt zu werden?
Schließlich ist das erst einmal wohl auch das geringere Übel gegenüber einer Vollstreckung der Strafe aus dem ersten Urteil.
zum Beitrag31.03.2018 , 10:16 Uhr
Es gibt ja - auch im internationalen Bereich - Ausnahmen:
Die Nürnberg-Klausel ist ein Lehrsatz des Strafrechts, der für besonders strafwürdige Verbrechen eine Ausnahme vom Rückwirkungsverbot im Strafrecht, also vom Grundsatz „nulla poena sine lege“ begründet.
In der Europäischen Menschenrechtskonvention wurde beispielsweise in Artikel 7 Absatz 2 festgelegt, dass das Rückwirkungsverbot die Bestrafung einer Tat nicht ausschließt, die im Zeitpunkt ihrer Begehung nach den allgemeinen, von den zivilisierten Völkern anerkannten Rechtsgrundsätzen strafbar war.
In Deutschland gilt diese Klausel jedoch nicht, weil die Bundesregierung 1952 einen Vorbehalt erklärte.
Das heißt, dass Art. 103 Abs. 2 GG weiter geht, als es nach internationaler Gepflogenheit eigentlich notwendig ist.
Hier zeigt sich eben wieder der deutsche Obrigkeitsextremismus, der zur Folge hat, dass die Bedeutung von Bestands- und Rechtskraft staatlicher Akte völlig überhöht wird.
Anstatt zu differenzieren und eine ausgewogene Lösung im Spannungsfeld zwischen materiellem Recht und Rechtssicherheit zu finden, werden staatliche Akte und ihre Bestands- und Rechtskraft völlig überhöht - selbst wenn dadurch ohne Not materielles Unrecht perpetuiert wird.
Beispiel: Jemand wird wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil wird rechtskräftig; der Verurteilte tritt seine Freiheitsstrafe an. Dann ändert der Gesetzgeber das Strafrecht. Das, wofür derjenige verurteilt wurde, ist nun nicht mehr strafbar. Und obwohl der Verurteilte womöglich noch immer seine Freiheitsstrafe aufgrund seiner rechtskräftigen Verurteilung verbüßt, hat er keine Möglichkeit, die Wiederaufnahme seines Verfahrens zu beantragen. Denn seine Verurteilung ist ja rechtskräftig.
Das ist der Schwachsinn, den uns deutsche obrigkeitshörige Juristen einbrocken.
In meinem Augen ist das eine Pervertierung des Rechts.
In einem Rechtsstaat darf man sich nicht davor scheuen, dem materiellen Recht Geltung zu verschaffen.
zum Beitrag30.03.2018 , 22:08 Uhr
Sowohl bei dem Prinzip "Ne bis in idem" als auch beim Prinzip "Nulla poena sine lege" geht es um Vertrauensschutz und Rechtsfrieden.
Die Frage allerdings, die erlaubt sein muss, ist, ob es sich hier nur um Grundsätze und nicht um unumstößliche Prinzipien handeln sollte.
Die Justiz in Deutschland betrachtet Rechtsfrieden eher als einen formellen Begriff.
Demnach ist Rechtsfrieden hergestellt, wenn formal keine weiteren Möglichkeiten mehr bestehen, einen Rechtsstreit fortzuführen.
Aus diesem Verständnis folgt auch eine völlig unangebrachte Überhöhung der Bestands- und Rechtskraft.
Denn nach diesem Verständnis hat materielle Gerechtigkeit nichts mit Rechtsfrieden zu tun.
Natürlich muss es einen gewissen Vertrauensschutz geben.
Die Frage nur ist, wann Vertrauen wirklich schutzwürdig ist.
Ist das Vertrauen des Staats, der kein Grundrechtsträger ist, in eine staatliche Entscheidung zulasten eines Grundrechtsträgers schutzwürdig?
Ist das Vertrauen eines Bürgers in eine Entscheidung, von der er weiß, dass sie aufgrund falscher Tatsachenannahmen zustande gekommen ist, schutzwürdig?
Ich denke, dass es sinnvoller wäre, anstatt solche fundamentalen Prinzipien zu haben, das Ganze einfach ein wenig differenzierter zu regeln.
Dann könnte man nach schutz- und nicht schutzwürdigen Vertrauen unterscheiden und Rechtsfrieden eher durch materielle Gerechtigkeit und Verfahrensgerechtigkeit erreichen.
zum Beitrag30.03.2018 , 00:01 Uhr
Ich bin mir nicht sicher, dass man jemanden unterstellen kann, zu wissen, dass sein Handeln rechtswidrig ist, nur weil das Verfassungsgericht zuvor entschieden hat, dass das Handeln rechtswidrig ist und dies demjenigen auch bekannt ist.
Hier gibt es zwei Probleme, die mir hierzu einfallen:
1.)
Auch ein Verfassungsgericht ist ein menschliches Gericht, das sich irren kann.
Genauso wenig wie der Papst de facto unfehlbar ist, ist auch ein Verfassungsgericht unfehlbar.
Entscheidungen eines Verfassungsgerichts können daher nicht behandelt werden, als gäben sie die absolute Wahrheit wieder.
Und dann stellt sich schon die Frage, ob jemand, der einer Entscheidung eines Verfassungsgerichts nicht zustimmt, sie für falsch hält, ein Bewusstsein dafür haben kann, dass seine Ansicht rechtswidrig ist.
2.)
Hier kommt man auch schnell in den Bereich des übergesetzlichen Rechts und des Widerstandsrechts.
Wenn man meint, dass ein Verfassungsgericht, dessen Richter von den Mächtigen in der Politik handverlesen wurden, politische und nicht rechtliche Entscheidungen zugunsten eben jener Mächtigen trifft, die die Richter ausgesucht haben und dass das Verfassungsgericht damit rechtswidrig entscheidet, dann mag dies - aus Sicht des Betroffenen - durchaus ein Grund sein, das Verfassungsgericht und die von ihm geäußerte Ansicht zu ignorieren.
Und im Widerstand gegen einen oppressiven Staat, von dem man die Unabhängigkeit erreichen möchte, würde das Verfassungsgericht zu eben jenen Staat gehören, von dem man die Unabhängigkeit erreichen will.
Wenn der Widerstand gegen den oppressiven Staat als legitim empfunden wird, muss der Widerstandskämpfer auch den Widerstand gegen das zu diesem Staat gehörende Verfassungsgericht als legitim betrachten.
Es ist also durchaus möglich, dass jemand sein Handeln für rechtmäßig hält, auch wenn ein von ihm für korrupt gehaltenes Gericht urteilte, dass es rechtswidrig war.
zum Beitrag28.03.2018 , 20:18 Uhr
Sagen wir mal so:
Erst einmal entscheidet die Generalstaatsanwaltschaft, ob sie Puigdemont ausliefern will.
Nur wenn sie sich dafür entscheidet, geht die Sache zum OLG.
Wenn sie sich dagegen entscheidet, geht die Sache nicht zum OLG.
Da die Generalstaatsanwaltschaft weisungsgebunden ist, liegt hier schon eine gewisse Verantwortlichkeit der Regierung vor.
Sie könnte darauf hinwirken, dass die Generalstaatsanwaltschaft sich entscheidet, die Sache nicht dem OLG vorzulegen.
Sie könnte es auch lassen.
Und sie könnte, wenn die Generalstaatsanwaltschaft von sich aus die Sache nicht dem OLG vorlegen würde, Generalstaatsanwaltschaft anweisen, die Sache dem OLG vorzulegen.
Und auch das könnte die Regierung lassen.
So oder so - die Möglichkeit einer politischen Einflussnahme zumindest auf die Generalstaatsanwaltschaft und damit auf das Endergebnis besteht.
Und ob die Regierung nun sich entscheidet, eine Weisung zu erteilen oder, obwohl sie es könnte, es nicht zu tun - sie hat bis zu einem bestimmten Grad die politische Verantwortung.
zum Beitrag28.03.2018 , 20:09 Uhr
Ich bin mir nicht so sicher, dass die wissentliche und willentliche Verwendung staatlicher Mittel für einen verbotenen Zweck in jedem Fall schon für eine Veruntreuung ausreicht.
Bei der Untreue erstreckt sich der Vorsatz nicht nur auf die Verwendung, sondern auch auf die Verbotenheit des mit der Verwendung verfolgten Zwecks.
Und es genügt bereits bedingter Vorsatz.
Das heißt aber, dass ein Politiker nicht unbedingt wissen muss, dass der von ihm verfolgte Zweck rechtswidrig ist.
Es würde schon reichen, wenn er dies billigend in Kauf nimmt.
Dann aber bräuchte es eben nicht erst eine Entscheidung des Verfassungsgerichts, um einem Politiker zu unterstellen, dass sich sein Vorsatz auch auf die Verbotenheit des verfolgten Zwecks erstreckte.
Und das müsste konsequenter Weise dazu führen, dass sehr viel mehr Politiker wegen Untreue angeklagt werden, wenn sie öffentliche Gelder für Zwecke ausgeben, wenn davon ausgegangen werden muss, dass sie zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass der Zweck verboten ist.
Da das nicht stattfindet, liegt es nahe, dass, dass eben nicht jede wissentliche und willentliche Verwendung staatlicher Mittel für einen verbotenen Zweck, eine Untreue darstellt, selbst wenn der Täter billigend in Kauf nimmt, dass der mit der Verwendung verfolgte Zweck verboten ist.
Und genau an diesem Punkt kann es durchaus knifflig werden - je nachdem, wie die spanischen Regelungen zur Untreue aussehen.
Wenn es nach diesen gar nicht darauf ankommt, dass der Täter die Verbotenheit des verfolgten Zwecks kannte oder billigend in Kauf nahm und deshalb der Haftbefehl hierzu keine Ausführungen macht, dürfte dies einer Auslieferung im Wege stehen.
Gibt es aber in dem Vorwurf Ausführungen zum Vorsatz, die, als wahr unterstellt, auch eine Strafbarkeit in Deutschland begründen würden, dann wäre es nicht an Deutschland, zu prüfen, ob dieser vorgeworfene Vorsatz tatsächlich bestand.
Das wäre dann Aufgabe der spanischen Gerichte.
zum Beitrag28.03.2018 , 11:05 Uhr
Dass Deutschland und Spanien Strafvorschriften bezüglich der Untreue haben, die sich sehr ähnlich sind, reicht nicht, für die Auslieferung.
Es kommt auf die Frage an, was genau die Spanier in ihren Haftbefehl als konkreten Vorwurf geschrieben haben.
Dieser konkrete Vorwurf muss nach deutschem Strafrecht eine Untreue darstellen.
Bei der Beurteilung ob das, was die Spanier Puigdemont konkret vorwerfen, auch in Deutschland strafbar wäre, wird die Generalstaatsanwaltschaft schon ein wenig politisch entscheiden müssen.
Denn wenn sie zu leichtfertig meint, dass das Verhalten von Puigdemont eine Untreue darstellt, dann könnte das dazu führen, das in Zukunft sehr viele deutsche Politiker mit einer Anklage wegen Untreue zu rechnen haben.
Es wird sich deshalb vielleicht die Frage stellen, ob die Verwendung öffentliche Gelder für ein Referendum tatsächlich ein Missbrauch der ihm eingeräumten Befugnis, über öffentliches Vermögen zu verfügen, darstellt.
Allein dass das Ziel des Referendums rechtswidrig war, mag dafür noch nicht reichen.
Wie oft geben deutsche Politiker Geld für Dinge aus, die sich als rechtswidrig erweisen?
zum Beitrag28.03.2018 , 10:43 Uhr
Ich glaube, dass Sie das etwas durcheinander bringen.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderal gegliederter Staat.
Das heißt, dass es auf Bundesebene eine Legislative, eine Exekutive und eine Judikative gibt und dass es in jedem Land auch noch einmal eine eine Legislative, eine Exekutive und eine Judikative gibt.
Bundestag und Bundesrat gehören zur Legislative des Bundes.
Ein Landtag gehört zur Legislative des jeweiligen Landes.
Die Bundesregierung (und alle Bundesministerien und sonstigen Bundesbehörden) gehören zur Exekutive des Bundes.
Eine Landesregierung (und alle Landesministerien und sonstigen Behörden, die keine Bundesbehörden sind) gehören zur Exekutive des jeweiligen Landes.
Die Bundesgerichte gehören zur Judikative des Bundes.
Die Gerichte, die keine Bundesgerichte sind, gehören zur Judikative des jeweiligen Landes.
Das Traurige ist allerdings, dass Sie insofern zum Teil sogar Recht haben, weil in der Tat die Regierungen auf Bundes- und auf Länderebene auch im Gesetzgebungsverfahren integriert sind.
Die meisten Gesetze kommen auf Initiative der Regierungen zustande, da die Parlamente sich häufig nur noch als Exekutive der Regierung betrachten.
Ein selbstbewusstes Parlament, dass selber Gesetze verfasst und damit der Regierung vorgibt, was zu exekutieren ist, gab es in Deutschland noch nie.
Bei uns sieht es eher so aus, dass die Regierung das Parlament "anweist", welche Gesetze es zu verabschieden hat.
Und da es bisher kaum Minderheitsregierungen gab, die Regierung also immer die Parlamentsmehrheit auf ihrer Seite wusste - insbesondere wenn der Kanzler zugleich Parteivorsitzender ist - haben sich die Parlamente immer schön brav in ihre Rolle als legislatives Exekutivorgan der Regierung gefügt.
Nur ist das eben keine Gewaltenteilung im klassischen Sinn.
Und dass es eine solche womöglich in keinem Land gibt, bedeutet nicht, dass man dies als unerlässliches Prinzip für einen Rechtsstaat aufgeben sollte.
zum Beitrag28.03.2018 , 10:29 Uhr
Das ist interessant.
Sie müssen ein anderes Grundgesetz haben.
Denn in meinem Grundgesetz steht in Art. 20 Abs. 2 GG nur:
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Dass die Gewalten getrennt und voneinander unabhängig sind, kann ich da komischer Weise nicht finden.
Das liegt vielleicht aber auch nur daran, dass ich zwischen einer Regelung, die - womöglich auch nicht abschließend - Gewalten aufzählt und einer Regelung der Verhältnisse der Gewalten zueinander, unterscheide.
zum Beitrag28.03.2018 , 10:25 Uhr
Sie sollten, bevor Sie mir antworten, sich erst mit dem auseinander setzen, was ich geschrieben habe.
Es ist unstrittig, dass, wenn die Generalstaatsanwaltschaft zum Schluss kommt, dass die Voraussetzungen für eine Auslieferung vorliegen, das Oberlandesgericht entscheiden muss, ob ausgeliefert wird.
Wenn aber die weisungsgebundene Generalstaatsanwaltschaft (willkürlich) zum Schluss kommt, dass die Voraussetzungen für eine Auslieferung nicht vorliegen, entscheidet das Oberlandesgericht nicht.
Und in dem Artikel ging es letztendlich auch um die Frage, ob ausgeliefert werden soll und dass darüber Gerichte zu entscheiden haben.
Und genau das ist nur zu Hälfte richtig.
Wenn aufgrund politischer Einflussnahme die Generalstaatsanwaltschaft entscheiden würde, nicht auszuliefern, wird das Oberlandesgericht gar nicht erst involviert.
Allenfalls könnte dann Spanien Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft zustehen.
zum Beitrag27.03.2018 , 11:14 Uhr
Bitte - wer behauptet, es gäbe in Deutschland eine Gewaltenteilung, hat das Grundgesetz nicht gelesen oder es jedenfalls nicht verstanden.
Die Regierung eines Landes (Exekutive) besteht (nicht selten) aus Mitgliedern des Landtags (Legislative). Und die Regierung ist über die Ministerien nicht nur für die Auswahl und Berufung von Richtern (Judikative), sondern auch für die Ausstattung der Justiz zuständig.
Es hat ein Grund, warum Verfassungsrechtler im Fall von Deutschland auch nicht mehr von Gewaltenteilung sondern von einer Gewaltenverschränkung sprechen.
Es hat ein Grund, warum seit dem Juristentag 1953 eine Selbstverwaltung der Justiz gefordert wird, damit Richter nicht nur persönlich, sondern auch organisatorisch unabhängig sind.
Es hat ein Grund, warum Deutschland, wenn es nicht Gründungsmitglied der EU wäre, heute nicht mehr in die EU aufgenommen werden würde, weil es die jetzt gültigen Bestimmungen der EU für die Aufnahme von Mitgliedern, die eben auch eine solche organisatorische Unabhängigkeit der Justiz fordern, nicht erfüllt.
Und letztendlich ist in Deutschland die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig für die Auslieferung zuständig.
Und die Staatsanwaltschaften in Deutschland sind schon gar nicht unabhängig; sie zählen zur Exekutive und nicht zur Judikative.
Wenn die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig meint, dass Hindernisse für eine Auslieferung vorliegen, braucht sie, weil dann ja keine Auslieferung stattfindet, die Sache auch nicht dem OLG vorlegen.
Und natürlich könnte der Justizminister oder der Innenminister von Schleswig-Holstein der Generalstaatsanwaltschaft Weisungen erteilen - wobei dies überhaupt nicht notwendig ist.
Es genügt schon, inoffiziell mitzuteilen, was für ein Ergebnis man sich bei der Generalstaatsanwaltschaft wünscht. Bei unserem integren Beamtenapparat ist eine formelle Weisung dann gar nicht mehr erforderlich.
So sieht der Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland aus.
zum Beitrag21.03.2018 , 14:19 Uhr
Jede Werbung ist Kommunikation.
Und jede Kommunikation ist die Vermittlung von Informationen.
Insofern kann es keine Werbung geben, bei der nicht auch Informationen vermittelt werden.
Und deshalb ist es auch nicht schlüssig, zu argumentieren, dass Informationen über Schwangerschaftsabbrüche keine Werbung sein können, weil doch Informationen vermittelt werden.
Die Frage also ist, was bei einer Werbung das Plus gegenüber einer reinen Information ist.
Laut Gesetzgeber ist Werbung im Sinne des § 219a StGB Information über Schwangerschaftsabbrüche, die eines Vermögensvorteils wegen dargeboten werden.
Ob es es sich auch um Werbung handelt, wenn die Informationen über Schwangerschaftsabbrüche in grob anstößiger Weise dargeboten werden - oder ob es sich hier nur um einen Auffangtatbestand handelt, kann dahinstehen.
Denn jedenfalls sind Information über Schwangerschaftsabbrüche, die eines Vermögensvorteils wegen dargeboten werden, Werbung im Sinne des § 219a StGB.
Dann aber so zu tun, als würde mit § 219a StGB das Ziel verfolgt werden, Informationen über Schwangerschaftsabbrüche schlechthin zu verbieten, ist einfach unehrlich.
Denn einfach jeder kann Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich darbieten, solange er dies nicht eines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise tut.
21.03.2018 , 12:10 Uhr
Wer wissen will, was durch ein gutes Training möglich ist, muss sich nur einmal den Artikel
"Abgenommen Von einer schwer Übergewichtigen zur Triathletin"
https://www.welt.de/vermischtes/article135010870/Von-einer-schwer-Uebergewichtigen-zur-Triathletin.html
durchlesen.
Natürlich geht so etwas nicht in einer Allgemeine Grundausbildung , die nur 3 Monate dauert.
Aber was für ein Gewinn könnte es für die Bundeswehr sein, wenn sie einfach ein wenig mehr in die Ausbildung und vor allem das Fitnesstraining ihrer Soldaten investiert und so nicht nur darauf angewiesen ist, die zu rekrutieren, die schon von Anfang an über eine gewisse Grundfitness verfügen.
zum Beitrag21.03.2018 , 12:01 Uhr
Das Problem ist doch, dass die Bundeswehr - jedenfalls war das so, als ich meinen Wehrdienst ableistete - kein vernünftiges Konzept hat, um die körperliche Fitness der Soldaten zu erhöhen.
Entweder man ist von Anfang an fit, um die Belastungen aushalten zu können, oder man bekommt Probleme und empfindet das Training als sinnlose Schinderei.
Vielleicht sollte die Bundeswehr einfach mal überlegen, ob es nicht sinnvoller wäre, die Grundausbildung eines Soldaten auf ein halbes Jahr, ein Jahr oder mehr zu verlängern und dann in die Ausbildung ein individuelles Aufbautraining integrieren.
Jeder Soldat in der Grundausbildung bekommt einen Fitnesstrainer.
Der kann natürlich auch Soldat sein und muss sich umgekehrt nicht nur um einen Soldaten kümmern.
Aber dieser Fitnesstrainer legt für jeden Soldaten einen individuellen Trainingsplan fest und ist dafür verantwortlich, dass dieser eingehalten wird und der Soldat innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit das geforderte Fitnesslevel erreicht.
Wenn man so aus Waschbärbäuchen durch gezieltes Training - und nicht durch sinnloses Schinderei - Waschbrettbäuche machen kann, dann kann man auch auch Rekruten mit Waschbärbäuchen aufnehmen.
Die notwendige Fitness können diese nämlich durch gezieltes Training noch erlangen.
Das, was solche Rekruten aber sonst noch mitbringen, kann man meistens den Rekruten, denen dies fehlt, sehr viel schwerer antrainieren.
Insofern halte ich es für einen Fehler, bei der Rekrutierung vor allem auf die körperliche Fitness zu achten, die antrainiert werden kann, anstatt auf andere Qualitäten, die wichtig sind, aber nur sehr viel schwerer antrainiert werden können.
zum Beitrag16.03.2018 , 12:12 Uhr
Ich bin nicht per se gegen einen Schwangerschaftsabbruch.
Nur bin ich der Ansicht, dass das eine Abwägung zwischen Rechten der Frau und den Rechten des Nasziturus geben muss.
Es dürfte unbestritten sein, dass die Rechte von Eltern eines Kindes Einschränkungen widerfahren - und zwar unabhängig davon, ob sie das Kind gewollt haben oder nicht.
Eltern können eben ein Baby, sich auf ihr Selbstbestimmungsrecht berufend, nicht einfach verhungern lassen. Sie haben dem Baby gegenüber Verantwortung, die ihre Freiheitsrechte einschränken.
Die Frage, die sich nun aus meiner Sicht stellt, ist, wo das anfängt.
In meinen Augen ist ein Baby nicht erst schutzbedürftig, wenn der Geburtsvorgang abgeschlossen ist oder die Eröffnungswehen eingesetzt haben. Das kurz vor der Geburt stehende Baby ist genauso empfindungsfähig und damit schutzbedürftig und schutzwürdig, wie das gerade geborene Baby.
Auf der anderen Seite neige ich nicht dazu, einen Zellklumpen, solange dieser nicht empfindungsfähiger ist, als die meisten Tiere, nur deshalb zu mystifizieren, weil sich dieser Zellklumpen vielleicht, wenn es nicht vorher zu einer Fehlgeburt kommt, zu einem potentiell empfindungsfähigen Menschen entwickeln könnte. Dies gilt erst Recht, weil ich weiß, dass in der Gruppe der 20– bis 29-jährigen Frauen sowieso etwa die Hälfte der befruchteten Eizellen spontan zugrunde gehen, es also zu einer Fehlgeburt kommt. Meistens merken die betroffenen Frauen das noch nicht einmal und halten das für eine Unregelmäßigkeit des Menstruationszyklus.
Irgendwo dazwischen liegt für mich eine Grenze, bei der die Rechte der schwangeren Frau einfach zurück zustehen haben und die Tötung des Nasziturus nicht mehr mit dem Verweis auf die Rechte der schwangeren Frau gerechtfertigt werden kann.
Aber das ist nur meine persönliche Meinung dazu.
zum Beitrag16.03.2018 , 12:11 Uhr
Das Problem ist, dass ich die Ansicht anderer Menschen - auch wenn ich sie nicht teile - verstehen kann.
Es gibt viele Menschen, die meinen, dass auch schon der Nasciturus ein Mensch ist und eine Menschenwürde im Sinne des Art. 1 GG hat, dass es dem Menschen nicht zustehe, zu bestimmen, wann ein Mensch kein Mensch ist und deshalb vernichtet werden darf.
Deshalb ist im deutschen Recht der Nasciturus auch bereits Träger von Grundrechten.
Und deshalb wird der Schwangerschaftsabbruch gemäß § 218 StGB als Tötung eines Menschen gesehen, unter den Voraussetzungen der §§ 218a ff. StGB aber nicht bestraft.
Dabei richten sich die Regelungen zum Schutz des Nasciturus nicht gegen die schwangere Frau, weil Mann meint, die Frau unterdrücken zu müssen oder dass die Frau weniger wert sei, als der Mann.
Es geht hier einfach um den Schutz ungeborenen menschlichen Lebens.
Natürlich kann man anderer Meinung sein.
Nur denke ich, dass es durchaus richtig ist, dass der Schwangerschaftsabbruch nicht als eine ganz normale medizinische Prozedur gesehen wird, die man durchführen lassen kann, ohne darüber nachzudenken.
Ich finde es schon wichtig, dass man eine Frau durchaus dazu zwingt, kurz inne zu halten und darüber nachzudenken, was sie da vor hat, bewusst zu überlegen, welche grundsätzliche Einstellung sie zu dem ungeborenen Leben hat und ob sie meint, dass ihre eigenen Rechte so viel bedeutender sind, als die des ungeborenen Lebens, dass es eine Vernichtung rechtfertigt.
Wenn die Frau darüber nachgedacht hat und sich dann so oder so entscheidet, ist das jedenfalls besser, als wenn sie darüber gar nicht nachgedacht hat, die großen Gewissensbisse dann aber kommen, wenn es zu spät ist.
Nicht wenige Frauen machen sich nach einem Schwangerschaftsabbruch ganz große Vorwürfe, weil sie diesen rückblickend als Tötung eines Menschen - ihres Kindes - betrachten.
Insofern dient die Konfliktberatung auch dem Schutz der Frau.
zum Beitrag16.03.2018 , 11:33 Uhr
Es ist ganz verständlich, dass, wenn Sie zu einem Arzt gehen, Sie vorher wissen wollen, was Sie mitzubringen haben und welche Kosten Sie erwarten.
Und unter normalen Umständen darf der Arzt Sie darüber auch ohne Probleme aufklären, indem er dies in seine Homepage schreibt.
Nur wenn es um Schwangerschaftsabbrüche geht, darf er dies nicht ohne weiteres.
Das ist auch nicht besonders schlimm.
Denn erstens kann der Arzt Sie, wenn Sie anrufen, ihn einen Brief oder eine E-Mail schicken, individuell aufklären.
Das ist dann nur bilaterale und damit nicht-öffentliche Kommunikation.
Außerdem sieht das Gesetzt sowieso vor, dass, bevor ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt wird, es eine sogenannte Konfliktberatung geben muss.
Und bei dieser werden ebenfalls alle notwendigen Informationen erteilt.
Insofern gibt es keinen überragenden Grund, sich - ohne vorherige Konfliktberatung - wegen eines Schwangerschaftsabbruchs an einen Arzt zu wenden.
zum Beitrag15.03.2018 , 20:31 Uhr
Das könnte daran liegen, dass Sie eine ziemlich enge Vorstellung davon haben, was Werbung ist.
Das wird deutlich, wenn Sie meinen, dass es sich um keine Werbung gehandelt haben kann, weil die Ärztin keine Rabatte etc. angeboten hat.
So etwas ist für die Einordnung als Werbung nicht notwendig.
In den meisten Werbespots wird nur mit dem Produkt und Informationen über das Produkt geworben aber keine Rabatte etc. angeboten.
Und letztendlich wird mit jeder Werbung auch sachliche Informationen über Produkt oder Dienstleistung vermittelt.
Insofern schließt die Tatsache, dass die Ärztin sachliche Informationen vermittelte, nicht aus, dass es sich um Werbung handelte.
Die unmittelbare Verknüpfung dieser Informationen über den Schwangerschaftsabbruch mit der von ihr angebotenen Dienstleistungen, insbesondere auch die Verknüpfung gleicht mit den Zahlungsmodalitäten, machen die Informationen - aus Sicht des Gerichts und auch aus meiner Sicht - zur Werbung.
Denn hier hat erkennbar nicht mehr das Interesse, uneigennützig zu informieren, im Mittelpunkt gestanden.
Das mag vielleicht auch ein Interesse gespielt haben.
Motivbündel sind nichts ungewöhnliches.
Entscheidend war hier aber, dass die Patientenakquise erkennbar auch eine nicht unwesentliche Rolle gespielt hat.
Deshalb ist die Ärztin - völlig zu Recht - verurteilt worden - und das aber auch "nur" zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 150,-€.
Ich behaupte im Übrigen nicht, dass sich alle Frauen die Entscheidung zu einem Schwangerschaftsabbruch leicht machen.
Und mich würde interessieren, wie Sie auf die Idee kommen, ich wäre ein Abtreibungsgegner.
Ich kann mich nicht entsinnen, mich gegen die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs ausgesprochen zu haben.
Mir scheint, weil Ihnen die Argumente ausgehen, greifen Sie nun auf ad hominems zurück.
Das ist allerdings ein Sophismus und entlarvt nur Ihre Unfähigkeit, weitere sachliche Argumente vorzubringen.
Lieber greifen Sie jetzt mich an.
zum Beitrag15.03.2018 , 12:30 Uhr
Die als Ärztin für Allgemeinmedizin tätige Angeklagte führt eine Arztpraxis in "...". In ihrer Praxis führt sie unter anderem Schwangerschaftsabbrüche durch. Sie betreibt eine Internetseite unter der Homepage "...". Auf dieser Homepage bietet sie, neben anderen medizinischen Leistungen, auch die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen an. Über den Link "Schwangerschaftsabbruch" wird dabei eine Pfd. zum Download angeboten, die allgemeine Informationen zum Schwangerschaftsabbruch sowie der Durchführung und den Methoden in der Praxis der Angeklagten enthält. Darin werden die Methoden, nämlich
• operativ
• mit örtlicher Betäubung
• mit Vollnarkose
• medikamentös
beschrieben sowie die Gründe, die für oder gegen die jeweilige Methode sprechen. Auch wird ausgeführt, dass in der Praxis der Angeklagten alle darin beschriebenen Methoden des Schwangerschaftsabbruchs durchgeführt werden unter Hinweis auf Kostenübernahme durch die Krankenkassen oder bei Privatzahlerinnen. Zusammenfassend steht unter der Rubrik "Was müssen Sie mitbringen?
• Beratungsbescheinigung über die nach § 219 StGB durchgeführte Beratung oder Indikation nach § 218 StGB.
• Blutgruppennachweis
• Versichertenkarte
• Kostenübernahmebescheinigung oder Bargeld,
• Überweisungsschein der Frauenärztin/des Frauenarztes".
Die Webseiten der Angeklagten sind der Öffentlichkeit über die Internetsuchmaschine bei der Eingabe des Begriffes "..." frei zugänglich.
Durch dieses Angebot strebt die Angeklagte die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in ihrer Arztpraxis gegen Erhalt des üblichen ärztlichen Honorars an.
15.03.2018 , 12:28 Uhr
Die Angeklagte informiert jedoch nicht nur über den Schwangerschaftsabbruch, sie bietet gezielt ihre Tätigkeit als Ärztin an. Selbst eine aufklärende Information erfüllt den Tatbestand des § 219 a, wenn das Anbieten mit der Leistung verknüpft ist. Dabei ist es entgegen der amtlichen Überschrift des §§ 219 a StGB nicht notwendig, dass diese Informationen einen besonderen werbenden Charakter besitzen.
Die Rechtsauffassung der Angeklagten, dass eine sachliche Information über die Bereitschaft eines Arztes, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, nicht den § 219 a StGB unterfalle, wird weder von der einschlägigen Rechtsprechung noch von der einschlägigen Kommentierung zu § 419 a StGB geteilt (vgl. Müko, StGB § 219 a, Rnd. Nr. 4; Fischer, § 219 a Rnd.Nr. 3; LG Bayreuth, ZfL 2007 Seite 16 ff.).
Die Angeklagte handelt auch ihres Vorteils wegen. Es ist nämlich für Jedermann erkennbar, dass die Angeklagte es auf ihrer Internetseite nicht bei einer reinen Information der einzelnen Möglichkeiten über den Schwangerschaftsabbruch belässt, vielmehr ergibt sich daraus eindeutig, dass die Leistungen gegen ärztliches Honorar geleistet werden, nämlich entweder über die Krankenkassen oder durch Barzahlung, wobei das Bargeld direkt zum Termin mitzubringen ist. Das ist die klassische Form der Patientenakquise.
15.03.2018 , 12:27 Uhr
Dem legitimen Bedürfnis der betroffenen Frau nach Information über Ärzte, die bereit sind den Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen, wird ausreichend dadurch Rechnung getragen, dass sie nach ausführlicher Information durch die Beratungsstelle -bei Fortbestehen des Abtreibungswunsches- die Liste der zur Abtreibung bereiten Ärzte erhält. Durch dieses Schutzkonzept ist gewährleistet, dass die betroffene Frau eine ergebnisoffene Beratung erhält, die ihr Informationsinteresse erfüllt.
15.03.2018 , 12:22 Uhr
Ein paar Zitate aus dem Urteil des Amtsgerichts Gießen vom 24. November 2017 - 507 Ds 501 Js 15031/15 -
( //http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:8018226 ):
15.03.2018 , 10:58 Uhr
Also ich kenne keine gerichtliche Entscheidung, in der ein Gericht das anders gesehen hat, als ich es hier darstelle.
Insbesondere geht das Amtsgericht Gießen bei seiner Verurteilung der Kristina Hänel (http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:8018226), soweit ich das weiß, von nichts anderem aus.
Es stellte sich lediglich hinter die Entscheidung des Gesetzgebers, dass ärztliche Informationen über Abtreibungsoptionen nicht ärztlichen Leistungen wie einer Mandel- oder Blinddarmoperation gleichzustellen seien.
Und dem stimme ich zu.
Wenn Sie eine Entscheidung kennen, bei der jemand, der ohne Gewinnabsicht über Schwangerschaftsabbrüche informierte, verurteilt wurde, teilen Sie mir bitte dieses Urteil mit.
Wenn Sie sich aber die Rechtsprechung zu § 219a StGB ansehen, werden Sie feststellen, dass die nicht besonders umfangreich ist, dass also nicht ständig Menschen in Deutschland verurteilt werden, weil sie Werbung für Schwangerschaftsabbrüche machen.
Bei juris habe ich genau eine Entscheidung dazu gefunden, die des Arbeitsgerichts Gießen.
Bei dejure.org (https://dejure.org/gesetze/StGB/219a.html) habe ich 7 Entscheidungen gefunden, bei denen der § 219a StGB eine Rolle gespielt hat.
Dazu gehören aber auch Entscheidungen von Gerichten, die keine Strafgerichte sind, wie etwa die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1998 (http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs19981027_1bvr230696).
zum Beitrag15.03.2018 , 10:43 Uhr
Im Prinzip bestätigen Sie nur meine Ansicht.
Wenn ein Arzt, wie Sie es beispielhaft wiedergegeben haben, die Leistungen darstellt, die er anbietet, ist das natürlich Werbung in eigener Sache.
Und grundsätzlich ist dies auch nicht verboten.
Nur beim Schwangerschaftsabbruch macht der Gesetzgeber eine Ausnahme, weil der Schwangerschaftsabbruch eben nicht eine Dienstleistung wie jede andere ist.
Oder wollen Sie behaupten, dass der Schwangerschaftsabbruch ethisch, moralisch, sittlich sich nicht etwa von einer Ultraschalluntersuchung oder einer Brustkrebsdiagnostik unterscheidet?
Also ich sehe da schon einen erheblichen Unterschied, der es durchaus rechtfertigt, für das Werben mit solchen Dienstleistungen unterschiedliche Regelungen zu haben und für eine besonders ethisch, moralisch, sittlich problematische Dienstleistung sogar ein Werbeverbot auszusprechen.
Ich finde es erschreckend, wenn jemand, der den Schwangerschaftsabbruch so mit anderen Dienstleistungen aufzählt, als handele es sich hierbei um eine ganz normale Dienstleistung wie jede andere auch.
zum Beitrag15.03.2018 , 08:58 Uhr
Sie haben absolut Recht:
Es wäre "richtig scheiße", wenn Frauen die einzelnen Praxen persönlich abklappern und überall erklären müssten, dass sie einen Abbruch wollen, um zu erfahren,ob sie den dort machen lassen können?
Hätten Sie sich allerdings mit dem, was ich geschrieben habe, auseinandergesetzt, wüssten Sie, dass das nicht das ist, für das ich argumentiere und auch nicht das ist, was der § 219a StGB bewirkt.
Ich empfehle Ihnen, auch mal meine Kommentare vom 14.03.2018 von 20:09 Uhr, 22:56 Uhr und 23:12 Uhr zu lesen.
zum Beitrag15.03.2018 , 08:45 Uhr
Sie fragen, warum manche legale Leistungen in Deutschland nicht auch öffentlich angeboten werden dürfen.
Ich denke, dass das etwas mit Ethik zu tun hat.
Es gibt Leistungen, die zwar legal in dem Sinn sind, dass sie nicht verboten sind, die aber als sittlich problematisch betrachtet werden.
Dazu muss man wissen, dass Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes zwar die allgemeine Handlungsfreiheit konstituiert, diese aber auch einschränkt. Er lautet:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Man kann zu Leistungen wie der Prostitution, dem Glücksspiel , dem Schwangerschaftsabbruch, der Sterbehilfe oder dem Verkauf von gesundheitsschädlichen Stoffen, wie etwa Tabak, Alkohol oder gewaltverherrlichenden oder pornografischen Schriften, Videos oder Computerspiele u.ä. stehen, wie man will.
Man wird aber wohl nicht bestreiten können, dass solche Leistungen durchaus als sittlich problematisch anzusehen sind.
Und gerade der Schwangerschaftsabbruch, bei dem es immerhin darum geht, ungeborenes Leben zu vernichten, ist nicht unproblematisch.
Das muss auch der zugeben, der für sich diesen Konflikt dahingehend auflöst, dass er das Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Frau
über das Recht des Nasziturus stellt.
Und in solchen Fällen macht es - aus meiner Sicht - durchaus Sinn, zumindest darüber nachzudenken, Werbung für solche Dienstleistungen zu verbieten und einen Verstoß gegen dieses Verbot unter Strafe zu stellen.
Und so ist ja nicht nur die Werbung eines Arztes für seine Schwangerschaftsabbruch-Dienste verboten.
Auch Werbung für Tabakprodukte, für Alkohol oder für Glücksspiel ist - und das nicht nur in Deutschland - reglementiert.
Denn nicht alles, was nicht unter Strafandrohung verboten ist, ist deshalb gleich ethisch und sittlich harmlos.
zum Beitrag15.03.2018 , 08:13 Uhr
Vielleicht ist der Begriff "objektiv" etwas ungünstig gewählt.
Was ich mit diesem Begriff meine, sind vor allem allgemeine Informationen, die sich eben nicht nur auf die eigene Arztpraxis beziehen.
Und der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch würde ja nicht erschwert werden, wenn ein Arzt uneigennützig darüber aufklären würde, wo überall (in der Region) ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden kann.
Ganz im Gegenteil: Der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch bzw. zu Informationen darüber, wo (in der Region) ein solcher durchgeführt werden könnte, würde dadurch erleichtert werden.
Und da stellt sich ganz wieder die ganz einfache Frage:
Wenn es dem Arzt darum ginge, Frauen allgemein und uneigennützig darüber zu informieren, wo sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen können, warum nennt er dann nur seine eigene Praxis?
Für die Frauen wäre es doch so viel einfacher, wenn er selbstlos alle Möglichkeiten (in der Region) auflistet, wo Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden können.
Wenn die Frau diese Informationen hat, kann sie frei entscheiden, wo sie hin geht.
Nur geht sie dann eben unter Umständen nicht zu dem Arzt, der ihr diese Informationen gegeben hat.
Und das liegt natürlich nicht in dessen Sinn, denn dann kann er nichts verdienen.
Und für Ärzte, die solche Schwangerschaftsabbrüche durchführen, dürfte es natürlich ein wenig Aufwand bedeuten, herauszufinden, welche anderen Ärzte auch Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
Aber da sie in Ärztekammern organisiert sind, dürfte es den Ärzten wesentlich leichter fallen, seine Kollegen zu befragen, als es den Frauen fallen würde, die gerade Ärzte suchen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
Und der Arzt müsste diese Arbeit nur einmal machen.
Andersherum muss die Arbeit von jeder Frau, die Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sucht, erneut gemacht werden.
Und deshalb ist - vollkommen zu Recht - der Hinweis nur auf die eigene Praxis eine unerlaubte Werbung.
zum Beitrag15.03.2018 , 07:57 Uhr
Ich gehe eher davon aus, dass Sie falsch liegen.
Wenn Sie meine zwei Kommentare vom 14.03.2018 von 22:56 Uhr und von 23:12 Uhr gelesen hätten, müssten Sie wissen, dass nichts von dem, was Sie mir unterstellen, stimmt.
Aus dem, was ich da erklärt habe, ergibt sich, dass ich nicht jegliche Homepage als Werbung verstehe.
Aus dem, was ich geschrieben habe, ergibt sich, dass ich die Information auf der Homepage eines Arztes "In unserer Praxis werden Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen" deshalb als Werbung und nicht als uneigennützige Information verstehe, weil, wenn ein Arzt wirklich daran interessiert wäre, schwangere Frauen darüber zu informieren, wo sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen lassen können, er nicht nur eigennützig nur sich selbst nennen würde, sondern alle Möglichkeiten, damit die Frau dann frei wählen kann.
Wenn ein Arzt so informieren würde, müssten Frauen Informationen nicht unterm Tisch erhalten.
Und sie hätten dann die Möglichkeit, sich den Arzt aussuchen zu können, zu dem sie gehen wollen.
Und Frauen objektive Informationen zur Verfügung zu stellen - und nicht nur das, was für die eigene Praxis relevant ist - würde es Frauen wesentlich einfacher machen.
Ihr Argument, dass ein Arzt gar nicht weiß, welche anderen Ärzte auch noch Schwangerschaftsabbrüche anbieten, überzeugt mich nicht.
Wenn es tatsächlich sein Interesse ist, uneigennützig über Schwangerschaftsabbrüche und darüber, wo man solche vornehmen lassen kann, zu informieren, muss er sich halt erkundigen.
Das ist doch genau das, was die Frau, wenn sie nicht den erstbesten Arzt nehmen will, auch machen muss.
Nur muss es dann jede Frau machen, die einen Arzt sucht.
Wenn der Arzt aber das einmal macht und die Informationen uneigennützig zur Verfügung stellt, hat er vielen Frauen viel Arbeit erspart.
Und genau darum geht es doch, wenn man Frauen uneigennützig informieren will.
Und es muss im Übrigen noch nicht einmal ein Arzt sein. Jeder kann das machen.
zum Beitrag14.03.2018 , 23:12 Uhr
Die Frage, die sich doch stellt, wenn ein Arzt auf seiner Homepage schreibt: "In unserer Praxis werden Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen" ist, warum er das schreibt.
Geht es ihm tatsächlich darum, Frauen zu informieren, wo sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen können?
Das doch wohl kaum.
Denn wenn es ihm darum ginge, dann würde er nicht nur auf seine eigene Praxis verweisen.
Wenn es ihm darum gehen würde, Frau zu informieren, wo sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen können, würde er alle Praxen und Kliniken (der Region) aufführen, damit sich Frauen wirklich informieren können.
Vor allem könnten dann die Frauen auch eine informierte Entscheidung darüber treffen, wo sie hingehen können.
Wenn aber eine Frau durch Zufall nun auf die Homepage des Arztes gelangt und dort liest, dass er Schwangerschaftsabbrüche durchführt, dann weiß sie nur, dass er Schwangerschaftsabbrüche durchführt.
Wenn sie dann, weil dieser Arzt keine anderen Praxen und Kliniken aufführte, zu denen die Frau auch gehen könnte, von keinen weiteren Praxen und Kliniken weiß, zu denen sie gehen könnte, dann hat sie gar keine Wahl, als entweder zu diesem einen Arzt zu gehen oder weiter zu suchen.
Eine (selbstlose) Information darüber, wo eine Frau einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen kann, sieht anders aus.
Warum also schreibt ein Arzt "In unserer Praxis werden Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen"?
Damit Frau wissen, dass bei ihm Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.
Damit schwangere Frauen dann zu ihm gehen und er dann die Schwangerschaftsabbrüche durchführen kann.
Damit er so daran verdient.
Und ja, das ist strafbar.
Würde er selbstlos - also ohne einen Vermögensvorteil anzustreben - über Schwangerschaftsabbrüche und darüber, wo überall solche Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden können, informieren, wäre das nicht strafbar.
zum Beitrag14.03.2018 , 22:56 Uhr
So richtig schlüssig scheint mit Ihre Antwort nicht zu sein.
Ich schrieb, dass ein jeder Arzt auch eine Homepage mit (objektiven) Informationen über Schwangerschaftsabbrüche ins Netz stellen kann.
Sie widersprechen und meinen, dass das eben nicht möglich sei, dass ein Arzt, der auf seiner Homepage schreibt, dass in seiner Praxis Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, sich strafbar macht.
Das sind aber zwei unterschiedliche Sachen:
Objektive Informationen über Schwangerschaftsabbrüche, die etwa auf einer Internetseite zur Verfügung gestellt werden, um über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren und nicht, um einen Vermögensvorteil zu erlangen, sind nicht gleichzusetzen mit der Information eines Arztes, dass er Schwangerschaftsabbrüche durchführt.
Noch einmal: Es geht vor allem darum, ob Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zur Verfügung gestellt wird, um einen Vermögensvorteil zu erzielen oder um einfach nur selbstlos zu informieren.
Wenn etwa jemand auf einer Internetseite, um Frauen zu informieren, wo sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen können, die Adressen entsprechender Praxen und Kliniken zur Verfügung stellt, ist das auch nicht strafbar, solange das eben nicht geschieht, um damit einen Vermögensvorteil zu erzielen.
Wenn das aber geschieht, um einen Vermögensvorteil zu erzielen, dann ist es strafbar.
Und wenn ein Arzt auf seiner Homepage nur schreibt, dass er Schwangerschaftsabbrüche durchführt, ansonsten aber überhaupt keine anderen allgemeinen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche anbietet, liegt es nahe, dass er hier nur Werbung in eigener Sache gemacht hat, dass es ihm vor allem darum ging, Patienten zu werben und durch die so durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche das Vermögen zu mehren.
Wäre es ihm darum gegangen, selbstlos zu informieren, hätte er zum einem mehr Informationen angeboten und zum anderen auch andere Praxen und Kliniken aufgeführt.
Und ja: Dass das strafbar ist, damit habe ich kein Problem.
zum Beitrag14.03.2018 , 20:19 Uhr
Frage:
Ist Ihnen klar, dass der § 219a StGB verhindert, dass Sie - etwa morgens beim Frühstück mit der ganzen Familie, ihre kleinen Kinder sitzen am Tisch, der Fernseher läuft nebenbei - im Fernsehen eine Werbung etwa für eine Abtreibungsklinik sehen, die ihre Dienste anbietet und in dem Werbespot beschreibt, wie effizient bei ihr solche Abtreibungen durchgeführt werden?
zum Beitrag14.03.2018 , 20:15 Uhr
Darf ich fragen, warum Sie "absolut für die Abschaffung des Paragraphen 219a" sind?
Sie sagen es ja selbst: Frauen kommen ohne Probleme an alle Informationen über Schwangerschaftsabbrüche.
Sie können mit ihrem Arzt reden.
Sie können andere Organisationen aufsuchen, die in solchen Angelegenheiten beraten.
Sie können Informationen im Internet und Sachbüchern finden.
Und es ist auch nicht verboten, über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich oder durch Schriften zu informieren - solange dies nicht eines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise geschieht.
Also was genau stört Sie am § 219a StGB?
Woran hindert Sie der § 219a StGB?
Woran hindert der § 219a StGB eine (schwangere) Frau?
zum Beitrag14.03.2018 , 20:09 Uhr
Die die Kampagne „§ 219 a muss weg“ ist ein Beispiel dafür, wie hysterisch diese Gesellschaft geworden ist.
Vielleicht sollte man sich den § 219a StGB einfach mal durchlesen. Er lautet im Absatz 1:
Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise
1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder
2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung
anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Was heißt das?
Es heißt, dass § 219a StGB also nicht verbietet,
• Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen
• Frauen über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren
• oder auch öffentlich Informationen über Schwangerschaftsabbrüche anzubieten.
Ein jeder Arzt kann also mit einer schwangeren Frau ganz unbefangen über Schwangerschaftsabbrüche reden und ihr alle möglichen Informationen zur Verfügung stellen.
Ein jeder Arzt kann auch eine Homepage mit (objektiven) Informationen über Schwangerschaftsabbrüche ins Netz stellen.
Nur darf er dies eben nicht tun, um so potentielle Kunden zu werben.
Solange ein Arzt dies nicht eines Vermögensvorteils wegen tut und die Informationen nicht grob anstößig sind, ist der Straftatbestand auch nicht erfüllt.
§ 219a Abs. 1 StGB richtet sich damit nicht gegen die Frau.
§ 219a Abs. 1 StGB richtet sich damit auch nicht gegen die Möglichkeit der Frau, Informationen über einen Schwangerschaftsabbrüche zu erlangen.
Vielmehr richtet sich § 219a Abs. 1 StGB gegen die Kommerzialisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, dass damit öffentlich geworben wird.
Aber Tatsachen und Argumente zählen in dieser Debatte anscheinend nicht.
Die ganze Debatte ist vollkommen hysterisch.
zum Beitrag14.03.2018 , 19:11 Uhr
Ich hasse es, die AfD verteidigen zu müssen.
Aber dieser Artikel ist wirklich Mist, weil hier verschiedene Dinge miteinander vermischt werden.
Dass der Angeklagte nachweislich nicht der Täter der Tat war, heißt ja noch nicht, dass es die Tat nicht gegeben hat.
Insofern besagt das Urteil, mit dem lediglich der Angeklagte freigesprochen wurde, weil er nicht derjenige gewesen sein kann, der die Tat damals begangen hat, noch nichts darüber, was damals tatsächlich geschehen ist.
Insofern liegt das Problem eher im Jahr 2013, als die AfD den Vorfall propagandistisch ausgeschlachtet und übertrieben dargestellt hat.
Aber das war 2013 und hat mit dem 2018 ergangenen Urteil überhaupt nichts mehr zu tun. Gegenstand des Verfahrens war ja nicht die Propaganda der AfD. Nachdem festgestellt wurde, dass der Angeklagte nicht der Täter der Tat gewesen sein kann, dürfte noch nicht einmal eine Rolle gespielt haben, was damals tatsächlich geschehen ist. Denn was auch immer tatsächlich geschehen ist, der Angeklagte kann es nicht getan haben.
Ein anderes Problem ist darin zu sehen, dass die Polizei die Darstellung der AfD unkritisch übernommen hat.
Aber auch das war 2013 und hat mit dem 2018 ergangenen Urteil überhaupt nichts mehr zu tun. Auch dieses unprofessionelle Verhalten der Polizei war nicht Gegenstand des Verfahrens. Nachdem festgestellt wurde, dass der Angeklagte nicht der Täter der Tat gewesen sein kann, dürfte noch nicht einmal eine Rolle gespielt haben, ob das, was die Polizei berichtet hat, tatsächlich zutreffend war. Denn was auch immer tatsächlich geschehen ist, der Angeklagte kann es nicht getan haben.
Insofern entsteht der Eindruck, dass dieses Urteil nur genutzt wird, um auf die AfD wegen etwas, das 2013 geschehen ist, noch einmal einzudreschen.
Ich finde das unprofessionell.
zum Beitrag13.03.2018 , 19:45 Uhr
Probieren Sie es doch einmal mit einer geschlechtsneutralen Fomulierung.
Wenn ich mir Ihre Antwort ansehe, fällt mir nur auf, dass sie sehr viele feminine oder maskuline Substantive verwendet haben:
■ die Sprache
■ die Formulierung
■ der Weg
■ die Verrenkung
■ der Anwesende
■ die Idee
■ die Frau
■ der Richter
■ der Status Quo
■ die Hand
■ die Diskussion
■ der Anstoß
■ die Richtung
■ die Vielfalt
■ die Ausdrucksweise
Dagegen habe Sie nur sehr wenig neutrale Substantive:
■ das Problem
■ das Publikum
■ das Bedürfnis
■ das Recht
■ das Modell
■ das Kontinuum
In Zukunft sollten Sie versuchen, nur nur noch neutrale Substantive zu verwenden.
Finden Sie blöd?
Ich auch.
Aus Rücksicht auf die Empfindlichkeiten einiger Überempfindlicher soll man nicht mehr frei reden dürfen, sondern muss, bevor man etwas sagt, genau nachdenken, wie man es formuliert, welche Substantive man verwendet.
Tut mir Leid - aber das ist für mich das Ende einer freien und ungezwungenen Kommunikation.
Dabei, wie der BGH ausgeführt hat, ist mit der Verwendung des „generische Maskulinums“ überhaupt keine Diskriminierung bezweckt.
So ist einfach die deutsche Sprache.
13.03.2018 , 13:23 Uhr
Das Problem ist, dass die gute Frau Krämer, so wie ich dies aus der Berichterstattung verstanden habe, ausdrücklich keine neutrale Ansprache wünschte, sondern eine weibliche Ansprache.
Das Problem in der deutschen Sprache ist aber nun einmal, dass viele Substantive entweder männlich oder weiblich sind.
Und von Feministen wird verlangt, dass viele Wörter, die klassisch männlich sind, verweiblicht werden.
So soll es eben nicht nur Kunde oder Inhaber, sondern auch Kundin oder Inhaberin heißen.
Und es soll nicht Frau Bundekanzler oder Herr Bundeskanzler heißen, sondern Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler heißen.
Es soll nicht mehr nur Hauptmann heißen, sondern Hauptmannin (oder Hauptfrau ? ) heißen.
Eine wirklich geschlechtsneutrale Formulierung wäre natürlich super, weil dann auch trans- und intersexuelle Menschen nicht diskriminiert werden.
Nur wird das ziemlich schwierig, weil in der deutschen Sprache viele Substantive entweder männlich oder weiblich sind.
So ist das Substantiv "Partei" weiblich: "die Partei".
Sollen nun die Männer sich beschweren, dass es keine männliche Bezeichnung für das Subsantiv Partei gibt?
Von "die Partei" zu sprechen, wenn es sich um einen Mann handelt, scheint mir genauso problematisch zu sein, wie von "der Kunde" zu sprechen, wenn es sich um eine Frau handelt.
Also konsequenter Weise belassen wir alles beim Alten oder reformieren die deutsche Sprache ganz konsequent und schaffen das grammatikalische Geschlecht ab.
Dann heißt es ganz konsequent:
■ das Mann,
■ das Tisch,
■ das Frau,
■ das Tür
■ das Junge und
■ das Mädchen.
13.03.2018 , 13:04 Uhr
Ich habe zum einem diese Vergewaltigung der deutschen Sprache und zum anderen diese Art von ausschließlich gegen die Diskriminierung der Frau seienden Frauenrechtler wirklich satt.
Ich bin gegen jede Form von Diskriminierung.
Nur werden in Deutschland nicht nur Frauen diskriminiert.
Menschen werden wegen aller möglichen unwesentlichen Merkmale diskriminiert.
Die falsche Herkunft, der falsche Name, das falsche Aussehen - alles mögliche kann heutzutage zu Diskriminierung führen.
Kommt jemand aus Ostdeutschland, kann das dazu führen, dass er im Westen keine Arbeit bekommt.
Wohnt jemand im falschen Stadtteil, kann das Auswirkungen von den Score bei der Schufa haben mit der Folge, dass er keinen Kredit oder nur einen teureren Kredit bekommt.
Ist jemand homo-, trans- oder intersexuell, wird er diskriminiert.
Ist jemand behindert, wird er diskriminiert.
Hat jemand die falsche Religion, wird er diskriminiert.
Das Problem, das ich mit den meisten Frauenrechtlern habe, ist, dass sie nur gegen die Diskriminierung von Frauen sind, sich aber nicht gegen Diskriminierung im Allgemeinen einsetzen.
Und dementsprechend wird die Welt nicht besser.
Wir schaffen Quoten, durch die Männer diskriminiert werden, anstatt dafür zu sorgen, dass aufgrund transparenter Verfahren niemand mehr diskriminiert werden kann und sich einfach der Beste durchsetzt.
Und genauso ist es mit der Vergewaltigung der deutschen Sprache.
Alles mögliche muss verweiblicht werden.
Aber was ist mit denen, die trans- oder intersexuell sind?
Entweder wir bleiben bei der deutschen Sprache und reden nicht von
■ der Person und die Personin,
■ der Mensch und die Menschin,
■ der Vater und die Vaterin,
■ der Mutter und die Mutterin
oder aber wir sind so konsequent und führen eine Sprachreform durch, bei der das grammatikalische Geschlecht völlig abgeschafft wird.
Dann kann sich niemand mehr beschweren.
Dann wird niemand durch die Sprache diskriminiert.
13.03.2018 , 12:00 Uhr
Nicht meine Argumentation ist dünn, sondern die von Frank-Walter Steinmeier.
Denn er meinte, dass das Ziel höher gesteckt sein muss, als dass die Menschen von Hartz IV oder anderen Transferleistungen leben. Das Zentrale sei, dass die Menschen von ihrem Einkommen aus Arbeit leben könnten.
Damit hat er gesagt, dass er es nicht als zentrales Problem sieht, dass Menschen von Hartz IV oder anderen Transferleistungen leben können.
Was er mit den Menschen tun will, die keine Arbeit haben und von Transferleistungen leben müssen, hat er eben nicht gesagt.
Er hat eben nicht gesagt, dass es Zentral sei, dafür zu sorgen, dass Menschen, die keine Arbeit haben und von Transferleistungen leben müssen, von diesen Transferleistungen nicht nur überleben können, sondern auch die Möglichkeit einer sozio-kulturellen Teilhabe haben.
Sie können mich gerne korrigieren.
Aber ich kann mich nicht erinnern, dass sich Frank-Walter Steinmeier jemals dahingehend geäußert hat, dass man auch den Menschen, die keine Arbeit haben und von Transferleistungen leben müssen, die Möglichkeit einer sozio-kulturellen Teilhabe einräumen muss.
Ich kann mich nicht erinnern, dass er etwa jemals kritisiert hat, dass die Kosten für einen Weihnachtsbaum aus dem Regelsatz herausgerechnet wurden, weil Weihnachten mit einem Weihnachtsbaum - unabhängig von der kulturellen Bedeutung dieses Fests - zum nackten Überleben ja nun wirklich nicht notwendig ist.
Ja: Zum nackten Überleben reicht die Grundsicherung.
Das ist unbestritten.
Aber sie reicht kaum, um mehr als nur zu überleben.
Sie ermöglicht eben keine sozio-kulturelle Teilhabe.
Sie ermöglicht es dem Kind einer Hartz-IV-Familie eben nicht, im Sommer im Schwimmbad baden zu gehen und vielleicht ein Eis zu essen, wenn alle anderen Kinder dies wie selbstverständlich können.
Ich kann mich nicht entsinnen, dass Frank-Walter Steinmeier hier jemals ein Problem - geschweige denn ein zentrales Problem - gesehen hat.
zum Beitrag13.03.2018 , 11:48 Uhr
Ich glaube Ihnen, dass Sie arm sind.
Aber muss die Lösung sein, dass Ihr Kumpel nun noch weniger bekommt?
Oder sollte die Lösung nicht sein, dass Sie mehr bekommen?
Nach unten gibt es als Grenze die Null.
Weiter können soziale Leistungen nicht abgesenkt werden.
Nach oben aber ist unendlich viel Raum.
Die Löhne können sich nach oben frei entwickeln.
Insofern macht es wenig Sinn, ein Lohnabstandsgebot zu versuchen, zu realisieren, indem die Sozialleistungen immer weiter abgesenkt werden.
Denn das schafft nur Raum, für eine weitere Absenkung (bzw. Nichterhöhung) der Löhne.
zum Beitrag13.03.2018 , 11:45 Uhr
Das Problem ist einfach, dass die Höhe der Grundsicherung auch nur relativ bestimmt wird, nämlich indem man sich das Ausgabeverhalten der Ärmsten anschaut.
Das ist natürlich zirkelschlüssig, wenn es darum geht, ein sozio-kulturelles Existenzminimum zu gewähren.
Denn die Frage muss ja erst einmal sein, was zu einer sozio-kulturellen Teilhabe alles gehört.
Sich am Ausgabeverhalten der Ärmsten zu orientieren, die mit dem, was sie haben, sich womöglich schon gar keine sozio-kulturelle Teilhabe mehr leisten können, kann also nicht ausreichen, um zu bestimmen, was für eine sozio-kulturelle Teilhabe erforderlich ist.
Am sinnvollsten wäre gewesen, wenn der Bundestag eine Enquete-Kommission gebildet hätte und diese hätte bestimmt, was alles für eine sozio-kulturelle Teilhabe notwendig ist.
Diese Enquete-Kommission hätte dann eine Art Warenkorb entwickelt und dann wäre das sozio-kulturelle Existenzminimum das, was es kosten würde, alles das, was in dem Warenkorb liegt, zu bezahlen.
Dazu würden dann eben auch beispielsweise so und so viel kW/h Strom im Monat zählen.
Oder der Kauf einer Monatskarte für den ÖPNV.
Oder der Eintritt ins Kino oder Theater oder ähnlichen kulturellen Veranstaltungen.
Oder auch mal, um einen Partner finden zu können, die Möglichkeit, etwas anderes unternehmen zu können.
Oder auch mal, um an Bewerbungsgesprächen oder festlichen Veranstaltungen (Hochzeit, Trauerfeier u.s.w.) ein Anzug oder ein Kleid und die dazugehörigen Reinigungskosten.
Oder einmal im Monat Schnittblumen.
Oder einmal im Jahr ein Weihnachtsbaum.
Den Warenkorb könnte man dann auch, je nach Lebenslage unterschiedlich füllen.
Und es wäre dann auch nicht nötig, dass alle bundesweit das gleiche erhalten.
Die auszuzahlende Grundsicherung würde sich dann nach den Preisen für die Dinge im Warenkorb vor Ort richten.
Damit wäre eine absolute Armutsgrenze für Deutschland gezogen.
zum Beitrag13.03.2018 , 11:28 Uhr
An der Argumentation des Frank-Walter Steinmeier, dass das Zentrale sei, dass die Menschen von ihrem Einkommen aus Arbeit leben könnten, erkennt man, wo das eigentliche Problem liegt.
Natürlich sollten Menschen, die arbeiten, so viel verdienen, dass sie davon leben können.
Und zwar nicht nur in dem Augenblick, in dem man arbeitet, sondern aufgrund der während der Arbeit erworbenen Rentenanwartschaften dann auch im Alter.
Schon da hat die SPD mit einem Mindestlohn versagt, der das eben nicht sicherstellt.
Darüber hinaus muss sich für einen Sozialdemokraten doch aber auch die Frage stellen, was mit denen ist, die nicht arbeiten.
Die können offensichtlich von ihrem Einkommen aus Arbeit nicht leben.
Diesen Menschen zu helfen, ist also - nach Ansicht von Frank-Walter Steinmeier - nicht zentral.
Und hier zeigt sich, dass die SPD sich noch immer nicht darauf eingestellt hat, dass es mit der Digitalisierung zu großen Umbrüchen am Arbeitsmarkt kommen wird.
Viele Berufe, die es heute noch gibt, werden wegfallen.
In vielen Berufen wird man nicht so viele Arbeitnehmer brauchen.
Das heißt, dass viele Menschen arbeitslos werden.
Na klar wird es auch neue Berufe und Beschäftigungsmöglichkeiten geben.
Nur werden viele Menschen, die ihre Arbeit verlieren, nicht imstande sein, diese neuartigen Tätigkeiten auszuführen.
Und mit noch weiter fortschreitender Digitalisierung und Robotisierung wird es irgendwann dazu kommen, dass noch mehr Menschen nicht als Arbeitskraft gebraucht werden.
Natürlich kann es auch sein, dass sich alles ganz anders entwickelt und es nicht zu dem prognostizierten Anstieg der Arbeitslosenzahlen kommt.
Darauf kann man aber nicht setzen.
Sozialdemokratische Politik muss sich darauf einstellen, dass in Zukunft die Arbeitslosenzahlen ansteigen werden.
Und sie muss dafür Lösungen entwickeln und nicht nur - mehr oder weniger effektiv - dafür sorgen, dass es den "Glücklichen", die Arbeit haben, gut geht.
zum Beitrag02.03.2018 , 08:56 Uhr
Damit will ich nicht sagen, dass ein Raser im Einzelfall nicht auch einen Mordvorsatz haben kann.
Dieser muss sich - meiner Ansicht nach - grundsätzlich jedoch aus anderen objektiven Umständen ergeben, als der Fahrweise.
Wenn der Täter sich vor der Tat entsprechend gegenüber anderen geäußert hat, könnte dies durchaus für die Überzeugung, dass der Täter einen Mordvorsatz hatte, genügen.
Oder wenn die Ermittlungen ergeben, dass der Täter das Opfer gesehen hat und allem Anschein nach auf dieses zusteuerte und, obwohl das erkennbar gefahrlos möglich gewesen wäre, kein Versuch unternahm, einen Zusammenstoß durch ausweisen zu verhindern.
Die Fahrweise alleine kann jedoch - meiner Ansicht nach - nicht genügen, um zu begründen, dass der Täter nun nicht mehr bewusst fahrlässig handelte, sondern den Tot eines Menschen billigend in Kauf nahm.
Denn es dürfte unmöglich sein, eine Grenze zu ziehen und zu sagen, dass bis hier her bei jedem nur bewusste Fahrlässigkeit und ab hier bedingter Vorsatz vorliegt.
Eine solche Grenze wäre letztendlich eine Art gesetzliche Fiktion des Vorsatzes. Die Frage, ob der Täter tatsächlich Vorsatz gehabt hat, würde sich dann nicht mehr stellen.
Das erscheint mir mir der Dogmatik des deutschen Straf- und Verfassungsrechts unvereinbar zu sein.
Ich bitte diese Ausführungen nicht falsch zu verstehen.
Ich habe nichts dagegen, wenn solche Raser hart bestraft werden.
Nur kann dies nicht über den Mordtatbestand geschehen.
Dafür braucht es einen eigenen Tatbestand - etwa ein besonders schwerer Fall des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr mit Todesfolge.
Oder aber die Fahrlässigkeitsdelikte werden aufgespalten - etwa in unbewusste und bewusste Fahrlässigkeit - wobei der Gesetzgeber dann - denke ich - durchaus entscheiden kann, dass bewusste Fahrlässigkeit bei der Verwirklichung des Tatbestands wie ein bedingter Vorsatz zu behandeln ist.
Da würde man aber an die Grunddogmatiken des deutschen Strafrechts gehen.
zum Beitrag02.03.2018 , 08:36 Uhr
Ich finde die Entscheidung auch richtig.
Wenn man annimmt, dass jemand, der vorsätzlich gegen Verkehrsregeln verstößt und zu schnell fährt, zugleich einen Mordvorsatz hat, weil er wissen muss, dass bei einer solchen Fahrweise Menschen sterben können, dann hätte dies zur Folge, dass auch diejenigen wegen versuchten Mordes zu bestrafen sind, die vorsätzlich gegen Verkehrsregeln verstoßen und zu schnell fahren, bei denen aber niemand gestorben ist und alles gut gegangen ist.
Eine differenzierte Feststellung über das Vorliegen eines Mordvorsatzes wäre nur willkürlich möglich.
Denn, ob jemand einen Mordvorsatz hatte, kann nicht objektiv festgestellt werden, da nicht wirklich feststellbar ist, was der Täter unmittelbar vor und während der Tat gedacht hat. Darauf kann nur aufgrund objektiver Umstände geschlossen werden. Das heißt, dass Gericht sagt, dass es aufgrund dieser und dieser objektiven Umstände davon überzeugt ist, dass der Täter vorsätzlich handelte.
Das wiederum heißt, dass das Gericht auf den Vorsatz grundsätzlich nur aus der Fahrweise schließen kann.
Und dann wird es nicht lange dauern, bis es Richter gibt, die davon überzeugt sind, dass auch jemand, der mit 70 in der Stadt oder mit 50 vor einer Schule oder einem Kindergarten, wo nur 30 erlaubt sind, fährt, einen Mordvorsatz hatte, weil er doch wissen musste, dass bei einer solchen Fahrweise Menschen sterben können.
Letztendlich könnte jede Autofahrt, selbst bei Einhaltung aller Verkehrsregeln als Fahrt mit Mordvorsatz betrachtet werden, weil jeder Autofahrer wissen muss, dass, auch wenn er alle Verkehrsregeln einhält, es zu einem Unfall kommen kann, bei dem Menschen sterben - etwa wenn ein Kind plötzlich auf die Straße rennt und es auch bei angemessener Geschwindigkeit unmöglich ist, einen Unfall zu vermeiden.
zum Beitrag12.02.2018 , 18:47 Uhr
Ich glaube, dass es nicht mehr zeitgemäß ist, von rechten und linken Parteien zu sprechen.
So kann eine Partei mit fremdenfeindlichen rassistischen oder sonst diskriminierenden Inhalten durchaus für eine soziale Politik sein - dann natürlich nur für die Menschen, die man als originären Teil der eigenen Gesellschaft betrachtet.
In der Bundestagswahl sind beispielsweise 400.000 Wähler von den Linken zur AfD gewechselt.
Haben diese ihre politischen Ansichten und Einstellungen ins Gegenteil verkehrt?
Oder könnte es daran liegen, dass einige dieser Wechselnden auch bei der AfD auf eine - zumindest jedenfalls für Deutsche soziale Politik hoffen?
Oder könnte es daran liegen, dass einige dieser Wechselnden die AfD nur aus Protest gewählt haben und deren Wahl insofern jedenfalls keine gegen eine soziale Politik gerichtete Wahl ist, sondern viel eher Reaktion darauf, dass es in den letzten Jahren an sozialer Politik gemangelt hat?
Stehen die Wähler, die die AfD aus Protest gewählt haben, wirklich zum Programm der AfD?
Würde es die AfD nicht geben, wäre für mich schon fraglich, ob CDU/CSU und FDP eine Mehrheit zustande bringen würden.
Und würde die SPD endlich eine soziale Politik betreiben und sich des neoliberalen Führungskaders entledigen, könnte es auch gut sein, dass sie eine ganze Menge Wähler zurück gewinnen kann.
Solange sie aber noch Politiker, die die Agenda 2010 Reformen befürworten im Führungskader hat, wird ihr niemand glauben, dass sie endlich keine neoliberale Politik mehr vertritt.
Olaf Scholz, das rote Chamäleon, meinte noch 2013, dass die Agenda 2010 dazu beigetragen hat, dass die sozialen Sicherungssysteme wieder zukunftsfähig sind (//http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/im-gespraech-olaf-scholz-fuer-deutschland-war-unsere-agenda-2010-erfolgreich-12110676.html - //http://www.spiegel.de/politik/deutschland/hamburgs-spd-chef-scholz-das-rote-chamaeleon-a-707493.html).
zum Beitrag10.02.2018 , 23:42 Uhr
Also aus meiner Sicht hat Andrea Nahles in ihrer Zeit als Bundesministerin für Arbeit und Soziales nun wirklich keine soziale Politik gemacht.
Das zeigt sich nicht nur an der "Rente mit 63" und der Mütterrente.
Das zeigt sich auch u.a. auch daran, dass der von ihr im April 2016 vorgelegte Gesetzesentwurf zur Änderung des SGB II vorsah, dass Alleinerziehenden, die Hartz IV beziehen, das Sozialgeld für deren Kinder für jeden Tag gestrichen worden wäre, den die Kinder beim anderen Elternteil verbracht hätten.
Es zeigt sich auch daran, dass Frau Nahles 2015 beabsichtigte, die Mittelzusagen für Jobcenter für die Jahre 2016 bis 2018 um rund 750 Millionen Euro kürzen.
Es zeigt sich auch daran, dass sie die Ansprüche von EU-Ausländern auf Sozialleistungen dahingehend beschränken wollte, dass ein EU-Ausländer erst nach fünf Jahren in Deutschland Anspruch auf Sozialleistungen hätte.
Insofern sehe ich nicht ein Beispiel, wo Frau Nahles in ihrer Zeit als Bundesministerin für Arbeit und Soziales dafür gesorgt hat, dass es den Menschen, die auf eine soziale Politik angewiesen sind, wirklich signifikant besser geht.
Und das ist das Problem:
Ich sehe nicht, dass sie in Zukunft etwas erreichen wird - denn letztendlich wird Frau Bundeskanzler Merkel die Richtlinienkompetenz haben.
Und mit ihr, die sie Rücksicht auf die CDU und CSU nehmen muss, wird es keine echte soziale Politik geben.
Es wird Symbolpolitik geben.
Aber nichts, was wirklich etwas ändert.
zum Beitrag10.02.2018 , 23:20 Uhr
Anderes Beispiel:
„Rente mit 63“
Wem nützt Sie?
Nur solchen Versicherten, die eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben.
Also nur solchen Versicherten, die eine durchgehende Erwerbsbiografie haben.
Und auch hier nur denen, die in dieser Zeit so viel verdient haben, dass sie nun, mit 63, eine Rente bekommen würden, von der sie leben können.
Das sind also genau die Menschen, die man natürlich nicht vergessen sollte.
Aber es sind Menschen, die keine sozialen Problem haben, die nicht von Armut bedroht sind.
Menschen, die - etwa zwischen zwei befristeten Arbeitsverträgen - immer wieder von Arbeitslosigkeit betroffen sind oder nur den Mindestlohn verdienen - wenn überhaupt - nützt die „Rente mit 63“ überhaupt nichts.
Die „Rente mit 63“ ist also ein Geschenk an die Besserverdienenden, an die Bessergestellten.
Mit sozialer Politik hat die „Rente mit 63“ aber nichts zu tun.
zum Beitrag10.02.2018 , 23:05 Uhr
Meine Ansicht ist, dass Andrea Nahles die SPD, wenn sie in die große Koalition geht, nicht retten kann, weil Frau Nahles zum Teil des Problems geworden ist.
Auf dem Parteitag hat sie eine sehr emotionale Rede gehalten und damit viele Genossen mitreißen können.
Aber inhaltlich fand ich die Rede nicht besonders.
Ein schönes Beispiel hierfür ist der Mindestlohn, für den sich Frau Nahles selbst besonders laut auf die Schulter geklopft hat.
Warum wollte die SPD einen Mindestlohn?
Wenn es die CDU oder die FDP gewesen wäre, dann würde man vor allem wirtschaftspolitische Erwägungen, etwa die Ankurbelung der Binnenkonjunktur durch Steigerung der Kaufkraft vermuten.
Aber von der SPD erwartet man, dass sie den Mindestlohn aus sozialpolitischen Erwägungen eingeführt hat.
Ziel eines von der SPD befürworteten Mindestlohns muss doch sein, Armut vor allem derjenigen zu verhindern, die den ganzen Tag arbeiten.
Das Problem nur ist, dass der Mindestlohn das nicht schafft.
Dies zum einem deshalb, weil er von Anfang an zu niedrig war: Am Ende eines arbeitsreichen Lebens drohte selbst mit Mindestlohn noch immer die Altersarmut.
Zum anderen wurden keine wirksamen Mechanismen zur Durchsetzung des Mindestlohns geschaffen, was dazu führt, dass der Mindestlohn gezielt umgangen wird und mindestens 1,8 Millionen Menschen, die darauf einen Anspruch haben, noch immer weniger als den Mindestlohn verdienen.
Der von Andrea Nahles geschaffene Mindestlohn erreicht sein Ziel also nicht.
Er ist wie ein Medikament, von dem man nur die halbe Dosis, die notwendig wäre, um den Patienten zu heilen, verabreicht.
Ja, man hat was getan.
Der Patient verstirbt aber trotzdem.
Und dass Frau Nahles sich dafür feiern lassen will, zeigt, dass sie noch nicht einmal wirklich das Problem erkennt.
Ich betrachte alles, was die SPD "erreicht" hat, als Symbolpolitik, mit der die SPD-Politiker vorgeben können, dass sie was erreichen. Nur wirklich ändern tut sich nichts.
zum Beitrag10.02.2018 , 17:41 Uhr
Ich weiß nicht, wie Sie auf die Idee kommen, dass es eine Lösung sein könnte, auch über deutsche Täter zu berichten.
Wird hatten 2015 im Schnitt etwas mehr als 8 Tötungsdelikte jeden Tag.
Können Sie sich vorstellen, wie die Nachrichten aussehen würden, wenn über jedes dieser Tötungsdelikte berichtet werden würde?
Können Sie sich die Panik in der Bevölkerung vorstellen, die plötzlich, nur weil darüber berichtet wird, meint, es sei auf den Straßen gefährlicher geworden, als zu Zeiten, als es sehr viel mehr Tötungsdelikte gab, darüber aber nicht jedes Mal berichtet wurde.
Meine Lösung - und das habe ich auch ausdrücklich geschrieben, ist, gar nicht konkret über Tötungsdelikte zu berichten, solange dies nicht ein Ereignis der Zeitgeschichte ist.
Auf der anderen Seite sollten wir unterscheiden zwischen Presse, die meiner Ansicht nach nur über die relevanten Ereignisse berichten sollten und Medien, die auch über die reine Berichterstattung hinaus gehen.
Ich bin kein Fan von Neoliberalismus. Dieser ist aber kein Ereignis, das berichtet werden kann. Insofern sollte der Neoliberalismus nicht von der Presse thematisiert werden.
Das kann in den restlichen Medien, in Kommentaren, Beiträgen und Kolumnen geschehen - aber nicht im Bereich der Berichterstattung, also das, was ich als Kernaufgabe der Presse betrachte.
Die Presse wiederum muss über das berichten, was in Politik, Verwaltung und Wirtschaft geschieht - unabhängig davon, ob das als Neoliberal zu betrachten ist oder nicht.
zum Beitrag10.02.2018 , 10:24 Uhr
Man könnte vielleicht auch einmal darüber diskutieren, wie die Presse bereits allein durch die Auswahl ihrer Themen Meinung macht.
So gab es im Jahr 1993 insgesamt 5.140 polizeilich registrierte Tötungsdelikte (> 14 pro Tag).
2015 gab es 2.991 polizeilich registrierte Tötungsdelikte (> 8 pro Tag).
Objektiv gehören Tötungsdelikte also noch immer zu den alltäglichen Straftaten, obwohl die Anzahl der Tötungsdelikte stark gesunken ist.
Die meisten Tötungsdelikte werden von Deutschen begangen. Über die wird jedoch relativ selten und wenn, dann auch nur ganz kurz berichtet.
Aber wenn mal ein Mensch mit Migrationshintergrund ein Tötungsdelikt begeht, wird darüber sehr breit und ausführlich berichtet.
Durch diese disproportionale Medienberichterstattung entsteht der Eindruck, dass Ausländer mordend durch Deutschland ziehen.
Das Unsicherheitsgefühl vieler Menschen ist so hoch wie noch nie.
Das liegt einfach an einer - aus meiner Sicht - völlig unangebrachten Auswahl der Themen, über die berichtet wird.
Straftaten - auch Tötungsdelikte - gibt es und wird es immer geben.
So ist einfach das Leben.
Und die meisten solcher Straftaten sind nicht wirklich ein Ereignis der Zeitgeschichte.
Obwohl über sie berichtet wird, werden in wenigen Jahren sich wegen ihrer gesellschaftlichen Bedeutungslosigkeit nur noch die unmittelbar betroffenen Menschen an sie erinnern können.
Dann aber sollte überhaupt nicht über solch alltägliche Straftaten berichtet werden.
Es gibt wichtigere Ereignisse in der Politik und Wirtschaft, über die die Presse berichten sollte, damit ein Bürger in einer Demokratie auch wirklich über das informiert wird, was für seine Entscheidung am Wahltag wirklich relevant ist.
Hier braucht eine aufgeklärte Presse einfach Mut zur Lücke. Sie muss sich bewusst dazu entscheiden, nicht mehr über Straftaten oder Unfälle im Straßenverkehr oder andere eigentlich völlig belanglose Ereignisse zu berichten und sich auf das konzentrieren, was wirklich wichtig ist.
zum Beitrag10.02.2018 , 09:55 Uhr
Was ich nicht verstehe, ist, warum man glaubt, dass durch die Entscheidung von Schulz nun keine Personaldebatten geführt werden müssen, sondern man sich auf die Inhalte des Koalitionsvertrags konzentrieren kann.
Tatsache ist doch, dass das Verhalten von Schulz, als er sich das Außenministerium sichern wollte, obwohl er versprach, nie Minister unter Merkel zu werden, viel über seine Haltung zeigt.
Diese Haltung muss auch die Koalitionsverhandlungen beeinflusst haben.
Es muss davon ausgegangen werden, dass Schulz mit seiner Haltung auf keinen Fall bereit war, das Scheitern der Koalitionsverhandlungen zu riskieren und damit zu Zugeständnissen bereit war, die er, wenn es ihm nicht nur um sich sondern um die SPD gegangen wäre, womöglich nicht gemacht hätte.
Und hinzu kommt der Rest des Führungspersonals, das Schulz gewähren ließ. Die machen keine bessere Figur. Auch hier entsteht der Eindruck, dass es ihnen weniger um die Partei als um sich selbst ging.
Natürlich haben sie - oberflächlich betrachtet - einiges für die SPD herausgehandelt.
Aber das mussten Sie, wenn sie die große Koalition wollten, weil andernfalls die Mitglieder der Bildung einer großen Koalition nicht zugestimmt hätten.
Das ändert aber nichts, daran, dass das gesamte Verhandlungsergebnis kompromittiert ist.
Es wird sich so immer die Frage stellen, was die SPD noch herausholen hätte können, wenn an den Verhandlungen Personen teilgenommen hätten, denen es nicht nur um sich selbst, sondern um die Partei geht.
Ich kann den SPD-Mitgliedern nur empfehlen, keine Zustimmung zur Bildung einer großen Koalition zu geben.
Ich glaube, wenn die SPD sich ihren Führungskader entledigt, mit der Agende 2010 Reform abrechnet und sich wirklich zu einem sozialen Programm bekennt - also wirklich und glaubhaft mit ihrer Politik der letzten 20 Jahre bricht - dass sie dann bei Neuwahlen eine gute Chance hat, besser abzuschneiden und es dann für eine Rot-Rot-Grüne Koalition reichen könnte.
zum Beitrag05.02.2018 , 15:55 Uhr
- Sie werden bestimmt Recht haben -
- oder auch nicht -
- ich weiß es einfach nicht -
- denn ich verstehe Sie nicht -
- und werde mir auch keine weitere Mühe geben -
- Ihr Kauderwelsch zu verstehen -
zum Beitrag05.02.2018 , 15:51 Uhr
Ich finde Ihre Antwort sehr aufschlussreich. Sie sind der Meinung, dass die Möglichkeit zur Manipulation ein Kriterium für Kommunikation ist.
Dieses Kriterium ist bei meiner Definition erfüllt.
Dann schreiben Sie:
"Lebewesen haben aber Interesse daran, und zumindest potentiell die Möglichkeit dazu, die Information, die sie über sich in der Umwelt hinterlassen zu filtern und zu manipulieren und gezielt zum Informationsaustausch (oder zur Informationsvorenthaltung, welche auch Kommunikation ist) mit anderen Lebewesen einzusetzen"
Ist das so?
Haben wirklich alle Lebewesen ein Interesse?
Oder setzt Interesse nicht Bewusstsein voraus, dass die meisten Lebewesen überhaupt nicht haben?
Kann eine Bakterie, die weder ein Bewusstsein für sich selbst noch für die Umwelt, die Getäuscht werden könnte, ein Interesse daran haben, die Umwelt zu täuschen?
Für mich sieht das eher so aus, als ob Sie sich meiner Definition annähern.
Wenn Sie nämlich von Interesse sprechen, sind sie von Intention oder Kommunikationsbewusstsein- und willen gar nicht mehr weit entfernt.
Umgekehrt stellt sich bei Ihrem Verständnis von Kommunikation die Frage, was es ist, wenn ein Lebewesen kein Interesse daran hat, dass irgendwelche Informationen über es in die Umwelt gelangen, dies aber dennoch geschieht.
Beispiel: Ein Mensch hat kein Interesse daran, dass andere sehen, dass er Angst hat. Und doch können andere, die ihn sehen, anhand seiner Körperhaltung, seiner Gestik und Mimik, seines Verhaltens u.s.w. erkennen, dass er Angst hat. Kommuniziert derjenige seine deutlich zu erkennende Angst, obwohl er gar kein Interesse daran hat?
zum Beitrag05.02.2018 , 09:11 Uhr
Wir sind offensichtlich unterschiedlicher Ansicht.
Sie meinen:
"Kommunikation findet immer dann statt, wenn ein Lebewesen etwas über ein anderes Lebewesen erfährt, sei es absichtlich, unabsichtlich, beiläufig passiv oder durch besondere Anstrengungen, um an diese Information zu kommen."
Ich halte das für falsch.
Diese Definition entgrenzt den Begriff der Kommunikation, da plötzlich alles - mehr noch als das Verhalten eines Menschen - Kommunikation ist.
Bei Ihnen wird in der Tat alles, was IST, was wahrgenommen werden kann, zur Kommunikation.
Wenn also Sherlock Holmes aus zwei Haaren an der Kleidung eines Menschen deduziert, dass dieser eine Katze hat, kommuniziert ihrer Ansicht nach der Mensch mit den zwei Haaren an der Kleidung, dass er eine Katze hat.
Ihrer Ansicht nach, wenn jemand eine Bakterie unter dem Mikroskop betrachte, kommuniziert diese Bakterie mit demjenigen, weil er durch das Betrachten der Bakterien Informationen über sie erlangt.
Es tut mir Leid, aber das überzeugt mich nicht.
Warum beschränkt sich Ihre Kommunikation auf Lebewesen?
Man kann doch auch von Gegenständen Informationen erlangen.
Oder liegt es vielleicht daran, dass sie irgendwo ahnen, dass Kommunikation nicht nur etwas ist, das geschieht, sondern etwas sein muss, das getan wird.
Das Interessante an Ihrer Antwort ist, dass Sie mir vorwerfen, dass meine Ansicht nicht begründet ist, wo Sie doch nicht einen einzigen Grund für Ihre Ansicht vorgebracht haben.
Sie behaupten einfach, dass meine Definition zu eng ist und dass Kommunikation so zu definieren ist, wie Sie es getan haben.
Wieso?
Warum setzen Sie sich mit meinen Argumenten nicht auseinander?
Warum zeigen Sie nicht auf, welchen Vorteil Ihre Definition hat oder warum es nicht stimmt, wenn ich gegen Ihre Definition einwende, dass sie den Begriff entgrenzt, dass Ihre Definition dazu führt, dass mit Ihrer Definition der Begriff der Kommunikation keine eigenständige Bedeutung mehr hat.
zum Beitrag04.02.2018 , 22:09 Uhr
Ich denke, das kommt auf die Umstände an.
Grundsätzlich kann natürlich auch Schweigen eine Form von nonverbaler Kommunikation sein.
Es ist ja nicht so, dass ich denke, dass es keine nonverbale Kommunikation geben kann.
Wenn ich mit dem Kopf nicke oder ihn schüttele, um ein Bejahung oder eine Verneinung zu kommunizieren, dann ist das natürlich auch Kommunikation.
Wenn ich Zeichensprache verwende, dann ist das auch Kommunikation.
Wenn ich mit einem Spiegel Sonnenlicht zu einem Empfänger reflektiere und auf diese Weise morse, dann ist das auch Kommunikation.
Das setzt aber in jedem Fall ein Kommunikationsbewusstsein und -willen voraus.
Fehlt dieses, liegt meiner Ansicht nach keine Kommunikation vor - auch wenn man durch Beobachten der Person noch immer Informationen über diese Person erlangen kann.
Und dementsprechend hängt es von den Umständen ab.
Geschieht das Schweigen auf eine Frage mit Kommunikationsbewusstsein und -willen, dann ist es Kommunikation. Fehlt Kommunikationsbewusstsein und -willen, ist es keine Kommunikation.
Natürlich kommt man hier an das nächste praktische Problem:
Kommunikationsbewusstsein und -willen sind subjektiv. Ein Beobachter kann auf das Vorhandensein nur aus äußeren, objektiven Umständen schließen. Das kann natürlich zu Missverständnissen führen.
Aber Irrtümer sind typisch für die Kommunikation.
Warum sollen sie nicht also auch typisch schon bei der Frage sein, ob überhaupt eine Kommunikation vorliegt, ob also Kommunikationsbewusstsein und -willen besteht.
Das Schweigen auf eine Frage kann viele Ursachen haben:
Vielleicht hat derjenige die Frage nicht gehört.
Vielleicht hat er sie nicht verstanden oder ist sich nicht bewusst, dass von ihm eine Antwort erwartet wird.
Vielleicht überlegt derjenige noch über seine Antwort.
Vielleicht weiß er keine Antwort.
Vielleicht will er keine Antwort geben - etwas weder bestätigen noch bestreiten.
Vielleicht denkt er aber auch, dass sein Schweigen Antwort genug ist.
zum Beitrag04.02.2018 , 21:49 Uhr
Ich kann Ihnen nur empfehlen, zu versuchen, sich der deutschen Sprache zu bemächtigen und ganze Sätze in Übereinstimmung mit der deutschen Grammatik zu bilden.
Ich jedenfalls habe Schwierigkeiten, ihre stakkatoartig geäußerten Gedankenblitze zu verstehen.
Deshalb weiß ich auch nicht, was Sie eigentlich argumentieren, ob Sie mir nun zustimmen oder widersprechen oder ob wir beide vielleicht dasselbe Phänomen meinen, nur unterschiedlich beschreiben.
Jedenfalls bin ich der Ansicht, dass eine Definition eines Begriffs, die nicht geeignet ist, diesen Begriff einzugrenzen bzw. von anderen Begriffen abzugrenzen, in sich untauglich ist.
Wie ich auch auf Ihren Kommentar vom 03.02.2018 - 19:55 Uhr am 04.02.2018 - 11:17 Uhr antwortete, sehe ich einen Unterschied zwischen Verhalten und Kommunikation.
Wenn man, wie es Watzlawick tat, in jedem noch so unbewussten Verhalten zugleich auch Kommunikation sieht, dann verliert der Begriff Kommunikation seine eigenständige Bedeutung.
Das heißt allerdings nicht, dass das Verhalten, das keine Kommunikation ist, deshalb irrelevant wird und nicht beachtet werden sollte.
Und möglicherweise liegt hier Ihr Problem: Sie unterstellen mir, dass ich der Ansicht bin, dass nur das Beachtung finden sollte, was nach meiner Auffassung tatsächlich kommuniziert wird und das, was Verhalten aber nach meiner Auffassung keine Kommunikation darstellt, keine Beachtung finden sollte.
Das ist aber nicht meine Auffassung.
Ich bin durchaus der Ansicht, dass, wenn etwa jemand kommuniziert, dass er keine Angst hat, man aber sieht, dass der Körper desjenigen reagiert, als hätte er Angst (Zittern, aufgerissene Augen, schneller Puls, schnelle Atmung, Schweiß u.s.w.), dass man diese nicht kommunizierten aber dennoch vorhandenen Tatsachen nicht ignorieren und sich überlegen sollte, ob derjenige nicht vielleicht doch Angst hat.
Vielleicht missverstehe ich Sie aber, da Ihre Kommunikation nicht dem mir bekannten Code entspricht.
zum Beitrag04.02.2018 , 11:35 Uhr
Ich bin mir nicht sicher, ob ich sie richtig verstehe.
Aber wenn Sie das sagen wollten, was ich glaube, dass Sie es sagen wollten, stellt sich mir die Frage, ob denn Ihre Erfahrung nicht genau das, was ich gesagt habe, bestätigt?
Die meisten Regungen eines Menschen - das, was Sie als nonverbale Kommunikation bezeichnen - läuft unbewusst ab und die meisten Menschen sind sich ihrer Marotten, also der Regungen ihres Körpers, ihrer Gestik und Mimik, gar nicht bewusst und wissen auch nicht, welche Wirkung diese auf einen Beobachter haben.
Es braucht solcher Seminare, wie die, für die Sie den Grüßaugust gegeben haben, um ein Bewusstsein dafür zu schaffen.
Nur wie viele Menschen besuchen solche Seminare?
Die meisten Menschen, die solche Seminare nicht besucht haben, sind sich ihrer Marotten, der Regungen ihres Körpers und unbewusster Gestik und Mimik eben nicht bewusst.
Und sie nehmen die Regungen eines anderen, dessen Gestik und Mimik auch nicht bewusst wahr.
Sie sehen es.
Es dringt aber nicht ins Bewusstsein vor, sondern wird unbewusst verarbeitet.
Die meisten Menschen können eben nicht angeben, woran sie erkennen, dass sie von einem anderen Menschen belogen wurden, dass das Lächeln falsch ist oder die Freude oder der Ärger nur vorgespielt ist.
Sie wissen es einfach.
Und das zeigt eben auch, dass die meisten Menschen eben nicht in der Lage sind, ihre Körperregungen, ihre Gestik und Mimik so bewusst steuern können, dass sie so überzeugend kommunizieren können.
Wenn sie ihre Körperregungen, ihre Gestik und Mimik bewusst einsetzen, ist es - im Gegensatz zu unbewussten Körperregungen, - Kommunikation. Da diese Kommunikation aber unstimmig ist, wird sie meistens auch als inhaltlich falsch erkannt.
zum Beitrag04.02.2018 , 11:17 Uhr
Sie beziehen sich auf das erst Axiom der Kommunikation von Paul Watzlawick:
"Man kann nicht nicht kommunizieren, denn jede Kommunikation (nicht nur mit Worten) ist Verhalten und genauso wie man sich nicht nicht verhalten kann, kann man nicht nicht kommunizieren."
Das Problem ist, dass es sich hier um einen falschen Syllogismus handelt, indem Watzlawick Verhalten und Kommunikation gleichsetzt.
Es ist richtig, dass man sich nicht nicht verhalten kann. Solange man existiert, verhält man sich auf die eine oder andere Weise.
Und natürlich kann man aus dem wahrnehmbaren Verhalten eines anderen Menschen seine Schlüsse ziehen.
Das bedeutet aber noch nicht, dass Verhalten und Kommunikation ein und dasselbe sind.
Dann wäre der Begriff Kommunikation überflüssig.
Sinn macht der Begriff der Kommunikation neben dem Begriff des Verhaltens nur, wenn Kommunikation ein Teil des Verhaltens ist, aber nicht alles Verhalten Kommunikation darstellt.
Man kann sich also verhalten, ohne zu kommunizieren; man kann aber nicht kommunizieren, ohne sich zu verhalten.
Kommunikation sind dann die Inhalte, die bewusst an einen oder mehrere, bestimmte oder unbestimmte Empfänger übermittelt werden.
Man könnte sicherlich noch darüber philosophieren, ob eine Kommunikation erst dann besteht, wenn ein Empfänger die zu übermittelnden Inhalte empfängt, also ob es auch bereits Kommunikation ist, wenn ein Mensch, ganz allein im Wald, laut um Hilfe ruft, ihn aber niemand hört.
Genauso könnte man auch darüber philosophieren, ob abgefangene bzw. mitgelesene Kommunikation bereits eine Kommunikation mit dem Abfangenden bzw. Mitlesenden darstellt, ob ich also mit der NSA kommuniziere, wenn diese - ohne mein Wissen und Wollen - meine für jemand anderes bestimmte E-Mail, mit dem ich auch tatsächlich kommunizieren will, abfängt und mitliest.
Natürlich wird die NSA dadurch kommunizierten Inhalt zur Kenntnis nehmen.
Aber ist das Kommunikation mit der NSA?
Nicht nach meinem Verständnis von Kommunikation.
zum Beitrag04.02.2018 , 10:55 Uhr
Ich habe bereits in einer Antwort auf Wolf Haberer versucht, meine Meinung zu erklären.
Was Sie machen, ist den Begriff der Kommunikation zu entgrenzen.
Sie machen ihn Gegenstandslos, wenn Sie meinen, dass alles, was ich an einem anderen Menschen wahrnehmen kann, zur Kommunikation dieses Menschen gehört.
Das führt doch letztendlich sogar dazu, dass eine Kommunikation selbst da angenommen wird, wo ein Mensch gar nicht weiß, dass er wahrgenommen wird - frei nach Paul Watzlawick: Man kann nicht nicht kommunizieren.
Wenn ich etwa einen Menschen beobachte, der gar nicht weiß, dass ich ihn beobachte, kann ich natürlich über das, was ich wahrnehme, auf seine Gedanken und Gefühle schließen.
Da der Mensch aber nicht weiß, dass ich ihn beobachte, kommuniziert er dies - jedenfalls nicht nach meinem Verständnis von Kommunikation - nicht.
Es ist da, es wird (bewusst oder unterbewusst) wahrgenommen; es ist aber keine Kommunikation.
Denn nicht alles, was wahrgenommen wird oder wahrnehmbar ist, stellt automatisch Kommunikation da, wenn der Begriff überhaupt noch irgend eine Bedeutung haben soll.
Die Sonne beispielsweise emittiert elektromagnetische Strahlung. Ein Funkgerät auch.
Nutzt ein Mensch ein Funkgerät um zu kommunizieren, stellt die elektromagnetische Strahlung des Funkgeräts Signale da.
Die elektromagnetische Strahlung der Sonne stellt aber keine Signale da, obwohl man diese Strahlung, genau wie die von einem Funkgerät, analysieren kann.
Ich komme also wieder dazu, dass, nur weil etwas wahrnehmbar ist, es keine Kommunikation darstellt, wenn der Begriff noch irgendeine Bedeutung haben soll.
Kommunikation ist das, was an Inhalten bewusst übermittelt wird.
Und natürlich kann man anhand dessen, was wahrnehmbar ist, auch schlussfolgern, ob das, was kommuniziert wird, wahr ist bzw. ob der Kommunizierende glaubt, dass es wahr ist.
Und natürlich kann man auch auf Tatsachen schließen, die überhaupt nicht Gegenstand der Kommunikation sind.
zum Beitrag04.02.2018 , 10:36 Uhr
Sie mögen meine Version des Begriffs "Kommunikation" als eine Schmalspurversion betrachten.
Ich denke, dass meine Version den Vorteil hat, dass er noch einen abgrenzbaren Inhalt hat und damit überhaupt Sinn macht.
Wer argumentiert, dass alles, was IST, zur Kommunikation gehört, entgrenzt den Begriff der Kommunikation ins unendliche und entwertet ihn damit letztendlich, weil nicht mehr unterschieden wird zwischen dem, was einfach nur ist und wahrgenommen werden kann und dem, was tatsächlich kommuniziert wird.
Natürlich kann vom äußeren Erscheinungsbild auf nicht sichtbares geschlossen werden.
Natürlich kann man u.a. von der Gestik, Mimik, Kleidung, Körperhaltung, Verhalten, Sprache u.s.w. eines Menschen darauf schließen, wie sich dieser Mensch fühlt, was er denkt.
Nur betrachte ich das - im Gegensatz zu anderen Kommunikationswissenschaftlern - nicht als Kommunikation.
Dass es sich hierbei meiner Ansicht nach nicht um Kommunikation handelt, heißt aber nicht, dass es irrelevant ist.
Natürlich kann man dem, was man sieht, auch wenn es nicht kommuniziert wird, durchaus Beachtung schenken.
Das Problem nur ist wieder, dass die meisten Regungen des Körpers, die Aufschluss über die Gedanken und Gefühle zulassen, unbewusst erfolgen.
Mehr noch: Werden Regungen des Körpers bewusst erzeugt, überzeugen sie meistens nicht.
Ein unechtes Lächeln beispielsweise erkennen die meisten Menschen.
Und genauso erkennen die meisten Menschen auch, wenn Gestik und Mimik bewusst eingesetzt wird, um auf diesem Weg zu kommunizieren. Es wirkt bei den meisten Menschen einfach unnatürlich, irgendwie gezwungen.
Das Interessante ist, dass die meisten Menschen gar nicht bewusst erkennen.
Sie sehen es zwar, wissen aber gar nicht, woran sie erkennen, dass das Lächeln falsch ist.
Die meisten Menschen haben nicht gelernt, Gestik und Mimik bewusst wahrzunehmen und zu analysieren.
Das geschieht bei den meisten Menschen einfach im Unterbewusstsein, ohne dass sie es erklären könnten.
zum Beitrag03.02.2018 , 20:19 Uhr
Ich habe immer meine Probleme damit, wenn davon gesprochen wird, dass Körpersprache zur Kommunikation gehört.
Die Krönung der Absurdität ist für mich erreicht, wenn man sagt, dass man nicht nicht kommunizieren kann.
Denn ich erachte Kommunikation als einen bewussten Vorgang.
Natürlich kann man an der Körperhaltung, der Mimik und Gestik u.s.w. viel darüber ablesen, was ein Mensch denkt oder wie er sich gerade fühlt.
Nur kommuniziert der Mensch das meistens nicht.
Vielmehr handelt es sich meistens nur um unbewusste Regungen des Körpers.
Und so wie sich die meisten Menschen gar nicht darüber bewusst sind, was sie durch die unbewussten Regungen ihres Körpers über sich preisgeben, sind viele Menschen auch nicht in der Lage, die unbewussten Regungen eines anderen Menschen zuverlässig zu interpretieren.
Meistens handelt es sich ja noch nicht einmal um ein bewusstes Interpretieren des Erscheinungsbildes eines anderen Menschen (Kleidung, Frisur, Make-Up, Körperhaltung, Gestik, Mimik, Verhalten u.s.w.). Vielmehr wird das Erscheinungsbild oftmals einfach nur unbewusst verarbeitet und manchmal weiß man dann einfach, was der andere Mensch denkt oder fühlt.
Desto näher etwa die unbewussten Regungen des anderen Menschen an den eigenen unbewussten Regungen sind, desto leichter fällt dem Unterbewusstsein die Interpretation.
Natürlich muss es da zu Missverständnissen kommen - insbesondere dann, wenn die unbewussten Regungen eines anderen Menschen sich stark von den eigenen unbewussten Regungen unterscheiden.
Noch schlimmer wird es dann, wenn das Erscheinungsbild eines Menschen (s.o.) widersprüchlich erscheint. Wenn ein Mensch sich beispielsweise so kleidet, dass er seine sekundären und tertiären Geschlechtsmerkmale besonders zur Geltung bringt, liegt die Interpretation nahe, dass dieser Mensch paarungsbereit ist. So ist das bei allen sich nicht asexuell fortpflanzenden Lebewesen.
Und da muss es im Unterbewusstsein natürlich zu Missverständnissen kommen.
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