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Datenspeicherung von MailanbieternZum Überwachen gezwungen

Ermittler wollten von Posteo IP‑Adressen. Der Mailanbieter speichert die Daten nicht. Muss er aber, meint das Bundesverfassungsgericht.

Verbindungsdaten sind die neuen Überwachungskameras Foto: dpa

E-Mail-Anbieter müssen Daten von Nutzer:innen extra für die Strafverfolgung erheben – auch wenn sie das gar nicht wollen. Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Woche eine Verfassungsbeschwerde des E-Mail-Anbieters Posteo abgewiesen. Bei datenschutzbewussten Nutzer:innen hat das für Unruhe gesorgt, weil das Gericht damit die Möglichkeiten der Strafverfolger:innen deutlich ausweitet. Doch was bedeutet die Entscheidung nun – für Nutzer:innen, für die Gesellschaft, für privatsphärefreundliche Geschäftsmodelle?

Zunächst einmal hilft es, die Geschichte zu kennen, über die die Verfassungsrichter:innen entschieden haben. Protagonist ist der E-Mail-Provider Posteo. 2009 gründen Patrik und Sabrina Löhr das für den damaligen Markt ungewöhnliche Unternehmen – einen E-Mail-Anbieter, der keine persönlichen Daten verlangt, auf Verschlüsselung setzt und seine Server und Geschäftsräume mit Ökostrom betreibt.

Dafür müssen die Nutzer:innen, anders als bei konventionellen Anbietern wie Gmail, GMX oder T-­Online, für ihren Mail-Account zahlen. Wer anonym sein will, steckt den Schein in einen absenderlosen Briefumschlag. Durch ein komplexes Codierungssystem lässt sich die Zahlung zuordnen.

Außerdem treffen Patrik und Sabrina Löhr eine Entscheidung, deren Folgen sie jetzt zu spüren bekommen: Sie verzichten darauf, die IP-Adressen ihrer Kund:innen zu erheben. Das ist eine Ziffernfolge, die Computer in Netzwerken zur Kommunikation verwenden und über die sie identifiziert werden können.

taz am wochenende

Dieser Text stammt aus der taz am wochenende. Immer ab Samstag am Kiosk, im eKiosk oder gleich im praktischen Wochenendabo. Und bei Facebook und Twitter.

Im Zuge der Snowden-Enthüllungen 2013 fällt immer mehr Menschen auf, dass Datenschutz doch eine ganz sinnvolle Sache sein könnte: Posteo wächst. Für das Jahr 2017 beziffert das Unternehmen die Zahl der Postfächer schließlich auf 230.000.

Während Posteo wuchs, verschaffte sich der Staat in den vergangenen Jahren immer mehr Befugnisse in Sachen Überwachung der Telekommunikation. Die Vorratsdatenspeicherung, in erster Auflage von 2007, gehört genauso dazu wie die Überwachung per Trojaner. Historisch gesehen ist das folgerichtig: Früher war die Telekommunikation in staatlicher Hand. Wollte eine Behörde an Daten herankommen, stand sie nicht vor großen Pro­blemen.

Doch bei den Überwachungsmaßnahmen nach der Privatisierung galt für Anbieter von E‑Mail-Diensten bislang: Sie mussten nur das herausrücken, was sie sowieso schon erhoben hatten. Verlangt ein E-Mail-Anbieter also das Geburts­datum bei der Anmeldung – dann muss er es auch auf den entsprechenden Beschluss hin an die Polizei herausgeben. Hat er es dagegen nie erhoben – dann gehen die Strafverfolger:innen leer aus.

Das Ende der Datensparsamkeit?

Mit ihrer ­Entscheidung gegen Posteo haben die Ver­fas­sungs­richter:innen die Pflichten nun deutlich ausgeweitet: Erstmals muss ein E-Mail-Anbieter Daten – in diesem Fall die IP-Adresse – zum Zweck der Strafverfolgung überhaupt erheben. Und hier wird es etwas kleinteilig. Denn technisch sind IP-Adressen natürlich notwendig, um einen E-Mail-Dienst betreiben zu können.

Nach der Entscheidung könnte Anonymität im Netz schwerer werden

Posteo setzt allerdings auf eine Lösung, bei der die Adressen nur kurzzeitig an der Außenkante des IT-Systems vorhanden sind und die Adressinformationen automatisch durch andere ersetzt werden. Zugriff auf die IP-Adressen hat das Unternehmen nicht. Die Richter:innen fanden dagegen: Schön und gut, das mag für die Vergangenheit gelten. Aber wenn die richterliche Aufforderung kommt, dann möge man bitte die IP-Adresse liefern.

Nach der Entscheidung des Gerichts könnte es schwerer werden, im Netz anonym unterwegs zu sein. „Die Gefahr ist, dass die Entscheidung zur Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen heran­gezogen wird“, sagt Friedemann Ebelt vom Verein Digitalcourage. Auch das BKA-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das sich auf die Abwehr von Terrorismus bezogen habe, sei später verwendet worden, um die Befugnisse bei normaler Polizeiarbeit auszuweiten.

Und noch etwas kommt erschwerend hinzu: „Für datensparsame Geschäftsmodelle ist diese Entscheidung ein Dämpfer“, sagt Elisabeth Niekrenz von der Digitalen Gesellschaft. Auch Friedemann Ebelt befürchtet, dass als Nächstes andere privatsphärefreundliche Geschäftsmodelle Einschränkungen erfahren werden. Der Anonymisierungsdienst Tor zum Beispiel oder VPN-Dienste, die Nutzer:innen vor Überwachung schützen können.

Dass das Bundesverfassungsgericht gegen Posteo entschieden hat, könnte auch an dem Grund für die Ermittlungen liegen. 2016 hatte ursprünglich das Amtsgericht Stuttgart angeordnet, die Telekommunikation eines verdächtigen E-Mail-Accounts zu überwachen. Der Verdacht: unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln und Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.

Die Überwachungs-Gesamtrechnung

„Natürlich müssen Ermittlungen möglich sein, aber das Pro­blem ist, dass Datenschutz viel geringer gewichtet wird als das Interesse an Strafverfolgung“, sagt Friedemann Ebelt. Und dass alternative Ermittlungsansätze außen vor blieben. Eine Idee: Ist den Ermittler:innen die Mail-Adresse bekannt, könnten sie beispielsweise eine mit einem Tracking-Pixel präparierte E-Mail schicken. Das ist keine Geheimfunktion; Unternehmen oder Verbände nutzen diese Methode sehr häufig, um herauszufinden, ob und wann ihre Sendungen gelesen werden. Auch die IP-Adressen der Abrufenden lassen sich so erheben. Natürlich lässt sich so ein Pixel blocken – aber den Versuch wäre es wert.

Es gibt einen Begriff, der die Pro­blematik zusammenfasst: die Überwachungs-Gesamtrechnung. Er entstand auf Grundlage eines Verfassungsgerichtsurteils zur Überwachung per GPS. Damals sagten die Richter:innen sinngemäß: Ob eine Überwachungsmaßnahme verfassungsgemäß ist, hängt auch immer davon ab, wie viel Überwachung es sonst so gibt. Je mehr Überwachung es schon gibt, desto kritischer muss man sich die anschauen, die noch dazukommt.

Diesen Begriff verwendete auch eine Expertin, die des grenzenlosen Privatsphäre-Aktivismus relativ unverdächtig ist: die damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff. In einer Stellungnahme, in der sie Posteo bei der Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht attestierte, datenschutzfreundlich zu handeln, wies sie auf die immer weiter ausgedehnten Befugnisse der Sicherheitsbehörden hin. Und forderte das Verfassungsgericht auf, sich gut zu überlegen, ob eine zusätzliche Überwachungsauflage wirklich sein muss.

„Auch deshalb ist es so wichtig, was Posteo macht“, sagt Friedemann Ebelt. Und Elisabeth Niekrenz weist darauf hin: „Schon die Sorge, überwacht zu werden, führt dazu, sich einzuschränken.“ Auch wenn man hierzulande derzeit nicht von politischer Verfolgung sprechen könne – man wisse nie, wie sich die politische Großwetterlage eines Tages ändere.

Posteo hat angekündigt, erst einmal in Ruhe zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen – technisch wie juristisch. Und betont in seiner Stellungnahme: „Wir werden nicht damit beginnen, die IP-Adressen unserer unbescholtenen Kundinnen und Kunden zu loggen.“ Näheres will das Unternehmen nicht sagen. Doch es klingt danach, als suchte man eine technische Lösung, um dann, wenn es ein Gericht fordert, im Einzelfall IP-Adressen erheben zu können. Systemadministrator:innen schätzen das als etwas aufwendig, aber nicht unmöglich ein.

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35 Kommentare

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  • Sie sehen das anders als ich – schon klar.



    Die Dankbarkeit schwingt immer mit, wird von den Herrschenden immer stillschweigend "verlangt", denn es könnte – ja, eben, genau, das ist "gefährlich wackelig" – alles ganz schnell wieder anders sein. Für mich klingt das wie Erpressung, wenn ich für Selbstverständliches dankbar sein soll, um es "behalten zu dürfen" (wasndas fürne Arroganz in einer Demokratie), was die sog. "Errungenschaften" dann ihres Wesens nach als Errungenschaft gleich wieder untergräbt|beraubt.



    Ich bleibe dabei, Dankbarkeit ist für Menschenrechte nicht angebracht. Menschenrechte stehen allen Menschen zu. Wenn sie nicht gelten, ist Wut und eine Änderung der Herrschafts- und Staatsverhältnisse angesagt.







    "…und je mehr ich reise desto" … mehr versauen Sie die Umwelt. Oder Fahren Sie mit dem Rad in all die Länder, in denen es keine Umsetzung der Menschenrechte gibt? Halt immer so, wie es einem in den Kram passt, ne …







    ""Wir sind alle wie wir hier sind, zu doof, zu faul, zu desinteressiert oder was auch immer, uns zu holen und darauf zu beharren, was uns laut GG zusteht"" das heißt, dass wir durch u. a. unser D e s i n t e r e s s e die Demokratie gefährden, weil wir zu bequem sind, uns aktiv für deren Umsetzung und deren Erhalt einzusetzen – gegen die hier Herrschenden, und das sind nicht die Politiker. Dafür müssen wir uns e i n s e t z e n, nicht dankbar sein.



    Die Meinungsfreiheit, die hier praktiziert wird, ist doch gar keine wirkliche (Desinformation, Nicht-Meldungen, Problematik Whistleblower, usw.). Wir haben unsere Spielwiesen zugeteilt bekommen (z. B. Kommentarfunktion bei der taz ;-) ), aber wirklich demokratischer Einfluß ist sehr schwer zu haben. Oder sehen Sie das anders, weil Sie mit einem Minimum an angeblich demokratischen Rechten zufrieden sind? Ich bin's nicht.



    Und: jede Initiative, die Datenströme einer staatlichen Kontrolle weitestmöglich zu entziehen, begrüße ich ausdrücklich.

    • @Frau Kirschgrün:

      War für



      @ Janus, 03.02.2019, 10:21

  • ???



    "Offenbar steht uns laut GG eben keine Freiheit vor Strafverfolgung zu." Wo habe ich denn das behauptet?!



    Und ich orientiere mich nicht am Mangel, sondern an den Rechten, die uns allen zustehen. "Froh" kann ich privat über tausend Dinge sein, wenn es aber um die Rechtsstaatlichkeit und|oder deren Verletzung geht, verstehe ich keinen Spaß.



    M. E. relativieren Sie (Grund)Rechte in inakzeptabler Weise und vergleichen Dinge, die sich nicht vergleichen lassen. Wenn es eine technische Lösung zur Vermeidung der Toatalüberwachung gibt – die dann aber auch rechtsstaatlich sicher angewendet werden muss (wer kontrolliert das?) – um so besser. Her damit.

    • @Frau Kirschgrün:

      Sie sagten das hier: "Wir sind alle wie wir hier sind, zu doof, zu faul, zu desinteressiert oder was auch immer, uns zu holen und darauf zu beharren, was uns laut GG zusteht" was ich entsprechend interpretiert habe.

      Sie scheinen es so zu verstehen das etwas wofür man dankbar ist zwangsläufig auch etwas ist das einem ohne umschweife wieder weggenommen werden kann. Das sehe ich ganz anders. Wenn ich mir den Rest der Welt anschaue dann bin ich für alle möglichen Dinge, die hier als selbstverständlich gelten dankbar und je mehr ich reise desto dankbarer bin ich darum, obwohl diese Dinge für mich keinesfalls zur Disposition stehen.

      Im technischen Bereich kontrolliert im Übrigen (fast*) niemand ob datenschutzkonform gespeichert wird oder nicht. Deshalb ja mein initialer Beitrag. Die meisten Unternehmen sind froh wenn ihre IT überhaupt läuft und behalten die Standardeinstellungen einfach so bei, ohne es böse zu meinen. Das wird sich mit der DSGVO vielleicht etwas verändern aber mehr auch nicht. Der Staat kann auch keine Kapazitäten aufbauen um das zu überprüfen, weil diejenigen die es könnten in der freien Wirtschaft dringend gesucht und entsprechend bezahlt werden.

      * Banken und Versicherungen sind hier stark reguliert und werden hierzu regelmäßig überprüft.

  • Der Untertitel ist nicht ganz passend. Es geht nicht darum, dass Posteo die IP-Adressen nicht speichert. Es geht darum, dass Posteo das System so gebaut hat, dass ein Zugriff auf die IP-Adresse durch Posteo-Mitarbeiter*innen nicht möglich ist.



    Das ist eine Vorgabe der DSGVO und nennt sich "Privacy by Design". Um der Anordnung der Ermittlungsbehörden nachzukommen, könnte Posteo das System umbauen. Das hätte ca. 1 Jahr gedauert. Nun aber findet das Bundesverfassungsgericht, dass Posteo dafür mit Ordnungsgeld bestraft werden soll, dass sie selbst nicht auf alle Kommunikationsdaten direkten Zugriff haben und daher Herausgabeforderungen der Behörden nicht direkt nachkommen können.



    Das Bundesverfassungsgericht führt aus, dass sich diese Pflicht auf alle Kommunikationsdaten und alle Dienste bezieht, die irgendwie Kommunikation ermöglichen.



    Damit wird die Beachtung einer Vorgabe der DSGVO mit Ordnungsgeld bestraft. Das Bundesverfassungsgericht sieht ausdrücklich die Bestrafung als Zweck dieses Ordnungsgeldes.



    Da sich das Bundesverfassungsgericht nicht auf einen festen und begrenzten Katalog von Daten beschränkt, die der Überwachung unterliegen, sondern das auf alle Kommunikationsdaten ausdehnt, wird damit die Beachtung der Vorgabe der DSGVO auf Privacy by Design durch die internen Systeme eines Anbieters generell strafbar gestellt.



    Damit verteidigt das Bundesverfassungsgericht unsere Grundrechte nicht nur nicht, sondern verstösst auch gegen Europarecht.



    Das Gericht fordert nichts weniger als dass ein Anbieter stets auf alle Daten der Kund*innen, die durch sein System verarbeitet werden, direkten Zugriff haben muss. Damit schreibt es zudem vor, dass ein System technisch nicht gegen Hacking-Angriffe gehärtet werden kann. Denn wenn ein Anbieter auf bestimmte Daten nicht zugreifen kann, können es Hacker*innen auch nicht.



    Von daher ist dies ein schwarzer Tag für Bürger*innen*rechte, die IT-Sicherheit und den Datenschutz. Bleibt die Hoffnung auf den EuGH und den EGMR.

  • Es ist mit sogenannten Next Generation Firewalls (grauenvoller PR Begriff) ohne Probleme möglich Verbindungen den entsprechenden Nutzern zuzuordnen und dann auch entsprechend gezielt Informationen zu speichern. Das tut nur in der Praxis kaum jemand, weil das zusätzlicher Aufwand ist, den man sich sparen kann, indem man einfach alles speichert und später auswertet. Technisch machbar ist es aber auf jeden Fall,...

  • "Freiheit kann nur Freiheit genannt werden, wenn man das Recht hat, sie zu missbrauchen." Rabindranath Tagore

    Kriminalität zu verhindern, mag unter bestimmten Voraussetzungen (wenn sie die Freiheit Aller nicht einschränkt) gerechtfertigt sein. Aber hier merkt man mal wieder, wie schief die Prioritäten in der Politik sind:



    Unser nach Umfragen ehemaliger "Lieblingspolitiker" Wolfgang Schäuble, hätte z. B. nicht jede Parteispende annehmen müssen, hätte mehr gegen Steuerhinterziehung, Cum-Ex-Geschäfte usw. tun können, siehe de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Schäuble .



    Aber da brauchen wir besser keine Kontrollen. :-)

    • @shashikant:

      Witzig nicht, das die Leute welche immer rum posaunen es darf keine rechtsfreien Räume geben, diese für sich schaffen und legitimieren...

  • Auch IP-Adressen und E-Mail-Adressen können doch gefälscht werden und werden auch jeden Tag gefälscht - selbst im „Neuland“.

    Vielleicht irre ich mich ja, aber ich werde einfach das Gefühl nicht los, das Internet ist schon länger ein totes Pferd. Zeit jetzt abzusteigen, bevor es einen noch erdrückt.

    • @Rainer B.:

      Das Internet gibt es nicht

      die Protokolle die man heute verwendet wurden zw. 1960 und 1980 entworfen. Das Hauptziel war Zuverlässigkeit. Sicherheit war damals kein Kriterium. Daher sind alle Lösungen die Sicherheit gegen Manipulation und oder Abhören bieten nur Zusätze. diese sind aber nicht zu 100% verbreitet und werden - gerade bei E-Mail von den Menschen nicht genutzt, da dies eine Einbuße in der Nutzerfreundlichkeit bedeutet. Dies ist aber kein Problem das die Ingenieure und Wissenschaftler die das Internet erschaffen haben nicht lösen können - nicht großteils bereits gelöst haben, sondern das Nutzer, Industrie und Politik die Kosten und Mühe scheuen dies Weltweit als Standard durch zu setzen.

      Vielmehr arbeiten Staaten und Industrie (teils wohl als Strohmänner für Geheimdienste) gezielt gegen mehr Sicherheit: einfach mal durchlesen wie staatliche Akteure und Banken versucht haben das neue TLS1.3 doch wieder unsicher zu machen. Aus der EU gibts sogar eine TLS1.3 Variante die extra beinhaltet die Verschlüsselung aus zu hebeln!

      • @danny schneider:

        Ja, da sagen Sie was. Jeder hat inzwischen irgendwie sein eigenes Internet. Es gibt Länder, in denen die Verschlüsselung von Datenpaketen gesetzlich verboten ist. Das macht Datensicherheit praktisch unmöglich, aber natürlich ist das kein technisches Problem und das meinte ich hier doch auch gar nicht.

    • @Rainer B.:

      IP-Adressen kann man zwar fälschen, dann landen die Antworten aber eben auch bei der gefälschten Adresse und das ist nicht sinnvoll. Außerdem filtern 2/3 aller ISP gefälschte Absendeadressen einfach heraus.



      Klar kann man auch Proxy oder VPN einsetzen, dann hat man aber einen zentralen Endpunkt, der von einem Anbieter betrieben wird, der wiederum von der Polizei zur Herausgabe von Daten verwendet werden kann. Tor ist da noch die sicherste Alternative, doch viele Betreiber von Webseiten sperren mittlerweile die Tor Exit Nodes. Entsprechend ist auch das nicht überall praktikabel.

      E-Mail Adressen lassen sich zwar technisch gesehen einfacher fälschen doch kommen die Mails dann in der Praxis oft garnicht mehr an, weil die Fälschung als SPAM identifiziert wird. Früher war das Manipulieren des Absenders eine gängige Praxis, die auch von vielen Unternehmen eingesetzt wurde. Das wird heute als veraltet angesehen.

      • @Januß:

        Den Verfassern von Droh- Hate- und Spammails und Ähnlichem ist es doch völlig Wurscht, ob sie darauf Antworten erhalten und wohin diese Antworten eventuell dann gehen. Hauptsache sie machen Ärger, verunsichern und schüchtern die Leute ein.



        Die Manipulationsmöglichkeiten wachsen natürlich mit dem Internet mit, aber auch wenn die ein oder andere Methode heute vielleicht als „veraltet“ angesehen werden sollte, so erfüllt sie doch nach wie vor ihren Zweck. So sind doch z.B. die ältesten Programmiersprachen - Fortran, Lisp und COBOL - auch heute noch vielfach in Gebrauch.

      • @Januß:

        "IP-Adressen kann man zwar fälschen, dann landen die Antworten aber eben auch bei der gefälschten Adresse und das ist nicht sinnvoll."

        Jain... mit Tor kann man die eigene Absender IP gegen eine aus den Tor Netzwerk tauschen und die Mail kommt trotzdem an...

    • @Rainer B.:

      Und wo steigen wir hin?

      • @Frau Kirschgrün:

        Diese Frage hätte man sich vielleicht mal stellen sollen, bevor man aus 95% des Internets eine No-Go-Area gemacht hat.



        Heute nur noch schwer vorstellbar, aber es gab doch mal eine Zeit vorher, als vieles auch ohne Internet ganz gut und reibngslos lief - wenn auch langsamer, insbesondere was die Abfolge der Störungen, Ausfälle, unerwünschter Werbung und anderer Belästigungen angeht. Viele glauben heute ernsthaft, sie hätten mit Windows 10 ein Betriebssystem auf „ihrem“ Rechner. Dabei ist das nur noch ein Frontend der Werbeindustrie und der anderen Datenschnüffler - sonst gar nix.













  • Für mich zeigt diese Entscheidung mal wieder auf, dass das Bundesverfassungsgericht nicht Hüter der Verfassung ist.

    Das fängt bereits mit der Besetzung der Richterstellen an.

    An diesem Beschluss waren drei Richter beteiligt:

    • Monika Hermanns

    • Peter Müller und

    • Christine Langenfeld.















    Christine Langenfeld ...

    ... ist auf Vorschlag der CDU/CSU - Fraktion vom Bundesrat als Richter für das Bundesverfassungsgericht gewählt worden. Sicherlich war sie fachlich auch nicht völlig ungeeignet. Immerhin hat sie seit Oktober 2000 einen Lehrstuhl für öffentliches Recht an der Universität Göttingen inne und ist seit April 2006 dort zudem Geschäftsführende Direktorin des Instituts für öffentliches Recht. Die Tatsache, dass sie die Tochter des des CDU-Politikers und späteren rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Carl-Ludwig Wagner ist, könnte aber ausschlaggebend sowohl für den Erfolg ihrer akademischen Karriere als auch für ihre Wahl zum Richter für das Bundesverfassungsgericht gewesen sein.















    Peter Müller ...

    ... ist auf Vorschlag der CDU/CSU - Fraktion vom Bundesrat als Richter für das Bundesverfassungsgericht gewählt worden. Seine fachliche Eignung steht allerdings infrage. Er ist zwar Jurist und war sogar Richter - dies aber für nicht einmal vier Jahre an einem Amtsgericht und einem Landgericht. Seit er 1990 in den saarländischen Landtag gewählt wurde, war er nur noch als Vollblut-CDU-Politiker tätig und wurde als solcher CDU-Ministerpräsident im Saarland. Dies war wohl ausschlaggebend für seine Wahl zum Richter für das Bundesverfassungsgericht.















    Und schon wird die Kammer von zwei CDU-nahen Richtern dominiert.

    Natürlich sind diese unabhängig und werden sich von der CDU nicht diktieren lassen, wie sie entscheiden sollen.

    Das ist aber gar nicht nötig, weil sie gewählt wurden, weil ihre Ansichten konform gehen mit denen der CDU.

    Deshalb wurden sie ja gewählt.











    • @Michael Laube:

      Sie sprechen mir aus der Seele.



      Ich stimme Ihnen voll und ganz zu.



      Unabhängigkeit heißt für mich etwas anderes: zweifelsfrei unabhängig.

    • @Michael Laube:

      ++

      Danke für die Info!

  • „Bei datenschutzbewussten Nutzer:innen hat das für Unruhe gesorgt, weil das Gericht damit die Möglichkeiten der Strafverfolger:innen deutlich ausweitet. Doch was bedeutet die Entscheidung nun – für Nutzer:innen, ...“

    Kann sich die taz nicht mal auf eine Gendergerechte Schreibweise einigen?



    Mal mit I, dann _, oder *, jetzt noch der :...



    Zumal es auch einfach „Möglichkeiten der Strafverfolgung“ hätte heißen können, was sich meiner Meinung nach noch am flüssigsten liest. Oder kommt jetzt alle paar Wochen ein neues Genderzeichen, um auf das Thema aufmerksam zu machen?

  • a.) Posteo hat n super Service, schnell, verschlüsselte Daten auf dem Server, tolle Online Gui,...



    b:) 1€ Pro Monat ist n Witz. das zahle ich gerne für Sicherheit und keine Werbung



    c.) Man kann EMails auch mit gefälschter Absender-IP senden - technisch nicht sooo kompliziert. Gibt dafür schon Lösungen im Netz. Einfach mal Googlen



    d.) IP Adressen sind eh nicht zu 100% eindeutig. Kein eineindeutiger Beweis.

    fahrplan.events.cc...n/events/9727.html

    fahrplan.events.cc...n/events/9973.html

    fahrplan.events.cc.../events/10016.html

    Der Staat greift immer schamloser zu. Als in Berlin ein paar Autos von einem liebeskranken angezündet wurden hat die Polizei dort die Verbindungsdaten von 100.000 Handys abgerufen - die halt zu den fraglichen Zeiten in der Gegend mal eingeloggt waren.



    Das wird immer schlimmer.



    Unschuldsvermutung? Schuldvermutung!

    • @danny schneider:

      Generalverdacht, einfach mal so, weil frauman das Pech hat ein Mensch zu sein.



      Schamlos ist ein passendes Wort dafür, was die sog. Regierung mit uns macht. Die Chinesen bespitzeln ganz offen ihre Bevölkerung, den Mumm ham 'se hier nich. Aber wahrscheinlich lässt sich der Deutsche an sich sowieso alles, was Sicherheit verspricht, verkaufen, auch wenn's seine Unfreiheit besiegelt – Hauptsache, alle anderen sind auch unfrei und kontrolliert.



      Heißt ja nicht umsonst "treu - deutsch - doof".

  • Das Spiel ist so alt wie die Menschheit selbst.Die Herrschenden wollen mithören,was ihr Volk wirklich denkt,um darauf reagieren zu können,wie auch immer das aussehen mag.Es ist immer nur eine Frage der Zeit,bis ein Code geknackt ist.Und heutzutage läuft praktischerweise jeder mit seiner selbst bezahlten Wanze herum und gibt seine Daten gegen ein bisschen Klatsch und Tratsch heraus.Irgendwann schnappt die Falle zu.Irgendwann kommt der "starke Mann" und dann wird "aufgeräumt",dann werden "Volksschädlinge"ausgemerzt,die für all die Probleme verantwortlich gemacht werden,die schlechte und korrupte Politik verursacht hat.Und um diese Terroristen zu finden,braucht man dann nur ein paar Daten auszuwerten und "Erdolf", oder wie er dann auch heißen mag,kann richtig durchgreifen.Aber wie gesagt es ist ein uraltes Wettrennen und das Wort Postgeheimnis ist ein Oximoron.

    • @Markus Müller:

      Aber nichtsdestotrotz verteidungswürdig – so lange und so gut es geht.



      Und posteo.de ist ein sehr guter Weg, bis jetzt. Mit Ihrer "Real-Dystopie" rennen Sie bei mir offenen Türen ein… Die ·Besorgnis· ist mehr als berechtigt.

  • Eine der letzten Möglichkeiten frei und werbungsfrei zu kommunizieren ist bedroht!



    Ich hoffe, den Menschen bei posteo.de fällt etwas ein, um die Totalüberwachung zu verhindern. Die Behörden sollen sich gefälligst selbst um die Daten kümmern, die sie haben wollen (ob das rechtens ist, steht sowieso nochmal auf einem anderem Blatt).



    Ich bin gerne bereit im Monat 2.-€ statt bisher 1.-€ zu bezahlen, wenn es gut geschützt so weitergehen kann wie bisher. Meines Wissens waren Daten bei posteo.de noch herausgegeben worden, auch nicht an die NSA.



    Denn es wird wohl sehr selten der Fall sein, dass Kriminelle in Mail-Diensten, die nicht im Darknet verortet sind, aktiv werden. So soll m. E. d mit dieser Entscheidung nur der Totalüberwachung ein weiterer Schritt hinzugefügt werden (können). M. E. ein politisch "motivierte" Urteil des BVerfGerichts, und deswegen abzulehnen.



    onetoone.de/de/art...der-gruenen-e-mail



    "…ob eine zusätzliche Überwachungsauflage wirklich sein muss." Muss m. E. nicht. Das ist Daten-Sammelwut, um die eigenen Kosten der Überwachungs"Behörden" zu schonen und auch ganz normale Bürger total überwachen zu können.



    "… man wisse nie, wie sich die politische Großwetterlage eines Tages ändere." Dem stimme ich sorgenvoll zu.

    • 7G
      75880 (Profil gelöscht)
      @Frau Kirschgrün:

      Das Urteil ist ärgerlich und zeugt nicht gerade von Kenntnis der Materie. Es werden nur die anständigen,eher unerfahrenen Benutzer überwacht. Wer seine e-Mails über Proxy oder TOR abruft kann es egal sein ob die IP geloggt wird oder nicht ,es ist nicht seine!! :-D

      • @75880 (Profil gelöscht):

        Vermutlich sind die beteiligten Verfassungsrichter nicht sonderlich IT-affin, umfassend beraten sind sie aber sicherlich. Deshalb würde ich nicht von Unkenntnis als Ursache des Urteils in Betracht ziehen, sondern eher die Intention, die Verfassung zu Gunsten der Exekutive zu ignorieren. Also nicht Fahrlässigkeit, sondern Mutwillen unterstellen.

      • @75880 (Profil gelöscht):

        Na dann, um so schlimmer!

    • @Frau Kirschgrün:

      Wir können froh sein,dass wir das in aller Öffentlichkeit diskutieren dürfen und uns klar darüber werden,in aller Öffentlichkeit,dass wir uns niemals sicher sein können.



      Das ist der allerbeste Schutz der Privatsphäre.



      Kommunikation im Netz,auf das jeder Zugriff hat,ist nicht zu schützen.

      • @Markus Müller:

        "Wir können froh sein,dass wir das in aller Öffentlichkeit diskutieren dürfen…"



        Habe ich noch nie verstanden, warum wir für Selbstverständlichkeiten wie "in aller Öffentlichkeit diskutieren" froh und dankbar sein "müssen", das sind Menschenrechte und es wird höchste Eisenbahn, das auch als solche zu verstehen. Die "Mächtigen" können (noch) in ihre Schranken verwiesen werden. Wenn wir aber immer schon in vorauseilendem Gehorsam auch die normalsten Selbstverständlichkeiten als etwas Besonderes glauben empfinden zu müssen, dann ist es ein Liechts für die Herrschenden, uns mit kleinen "HInweisen" wieder zurückzuwerfen.

        • @Frau Kirschgrün:

          Wir können froh drum sein, weil es alles andere als selbstverständlich ist das diese eingehalten werden. Ein Anspruchsdenken in diese Richtung geht leider komplett an der Realität vorbei. In den meisten Ländern werden die Menschenrechte mit Füßen getreten.

          • @Januß:

            Gut dass Sie mir das sagen, endlich weiß ich jetzt Bescheid.^^



            Es geht in dem Artikel und meinem Kommentar um die Überwachung in Deutschland. Wenn das hier schon nicht klappt mit den Bürgerrechten und dem GG, dann brauchen wir uns um die Länder, die nicht einmal entsprechende Gesetze haben, auch keine Sorgen zu machen. Wir sind alle wie wir hier sind, zu doof, zu faul, zu desinteressiert oder was auch immer, uns zu holen und darauf zu beharren, was uns laut GG zusteht. Aus lauter Obrigkeitshörigkeit werden immer die gewählt, die uns genau das vorenthalten, was sie uns vorher versprechen und wofür die "schweigende" Mehrheit sie dann immer und immer wieder wählt.



            Und nein, ich bin ·n i c h t· froh um etwas, das mir und uns allen zusteht und das mir und uns allen gesetzlich garantiert ist.

            • @Frau Kirschgrün:

              Gern geschehen.

              Es geht in dem Artikel zwar um Deutschland aber auch in Deutschland ist es noch nicht lange her das Menschenrechte mit Füßen getreten wurden. Bis 1989 war das Verletzen der Privatsphäre in der DDR schließlich eine art Volkssport.



              Offenbar steht uns laut GG eben keine Freiheit vor Strafverfolgung zu. Wie ich in meinem Beitrag weiter oben beschreibe ist es aber durchaus möglich eine technische Lösung zu implementieren, die kaum Einschränkungen für unsere Privatsphäre bedeutet und nur die Verdachtsperson betrifft.

              Vielleicht sollten Sie mal eine Reise nach Saudi-Arabien machen, dann wird ihnen die Dankbarkeit für grundlegende Freiheitsrechte vielleicht wieder etwas verständlicher erscheinen. Ich bin auch immer am frohesten darüber noch laufen zu können wenn ich gesehen habe wie schwer es Menschen haben die das nicht mehr tun können.

        • @Frau Kirschgrün:

          "… dann ist es ein Leichtes" muss es heißen.