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Transrechte in LibanonAus Ramy wurde Romy

Ein Richter im Südlibanon erkennt die Identität einer Transgender-Frau gerichtlich an. Es ist der erste solche Fall außerhalb der Hauptstadt Beirut.

Julia Neumann

Aus Beirut

Julia Neumann

Romy D. ist nun offiziell eine Frau. Das Urteil zur Geschlechtsänderung erging im schiitisch-muslimisch und konservativ geprägten Bint Dschbeil im Südlibanon. Ein Novum.

Die 1989 als Ramy geborene Romy litt seit ihrer Kindheit daran, dass das ihr bei der Geburt zugewiesene Geschlecht nicht zu ihrer weiblichen Identität passe, heißt es in der richterlichen Entscheidung. Bereits am 15. April hatte ein Gericht in der Stadt Bint Dschbeil die Änderung des Geschlechts und Vornamens im zivilrechtlichen Register beschlossen. Die Entscheidung wurde erst kürzlich veröffentlicht. Transrechte sind noch immer ein Tabuthema in Libanon, obwohl der Zedernstaat eines der liberalsten Länder der Region ist. Laut gerichtlicher Quelle bestand Romy D. aber darauf, das Urteil öffentlich zu machen.

Bereits 2020 hatte sie eine Petition eingereicht, um ihre weibliche Identität rechtlich anerkennen zu lassen. Sie legte Dokumente von einer Hormonbehandlung und Geschlechtsangleichung in Thailand bei. Der damalige Richter entschied allerdings nicht über die Petition. Im August 2025 übernahm ein neuer Richter: Wassim Zahreddine.

Das Urteil sorgt für Aufsehen in religiösen Kreisen

„Leute und Kleriker attackieren mich dafür, aber ich habe im Einklang mit dem Gesetz und meinem Gewissen gehandelt“, sagte Zahreddine. Der libanesischen Zeitung L’Orient-Le Jour sagte er, das Dekret 8837 aus dem Jahr 1932 befuge Richter dazu, Einträge in den Zivilregistern zu korrigieren.

„Es war notwendig, die Aufzeichnung so zu korrigieren, dass sie die Situation widerspiegelt“, sagte Zahreddine. Alte Gesetze sollten nicht mit einer streng wörtlichen Interpretation angewendet werden, so der Richter.

Das hat vor allem in religiösen Kreisen für Aufsehen gesorgt. Scheich Omar Schbaro, ein schiitisch-muslimischer Richter, wetterte, die Transformation sei „eine kriminelle Handlung gegen die Natur“.

Richter Zahreddine zitierte islamische Rechtsgutachten, sogenannte Fatwas, und erklärte: „Wenn zuverlässige Arztberichte feststellen, dass die Eigenschaften eines jungen Mannes überwiegend weiblich sind, steht nichts einer geschlechtsangleichenden Operation entgegen.“

Wenn am Checkpoint der Ausweis gezeigt werden muss

Zahreddine berief sich in seiner Entscheidung außerdem auf einen libanesischen Präzedenzfall: 2016 hatte das Berufungsgericht in der Hauptstadt Beirut Änderungen an den Registereinträgen in einem ähnlichen Fall erlaubt. Das Gericht entschied, dass die Diskrepanz zwischen offiziellen Aufzeichnungen und der Realität viele Probleme bringt – beispielsweise, wenn die betroffene Person bei Behörden oder an militärischen Kontrollpunkten ihren Personalausweis zeigen muss.

Der Richter von Bint Dschbeil zitierte auch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Demnach verstoße die Weigerung, die Aufzeichnungen nach einer Geschlechtsänderung zu ändern, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Soweit bekannt, hat die Staatsanwaltschaft Südlibanons bislang keine Berufung gegen das Urteil eingelegt. Das wird auch schwer, denn mittlerweile liegt Bint Jbeil in Schutt und Asche. Bei ihrem Einmarsch hat die israelische Armee die Stadt Ende April durch Bombardierungen, Abriss und mit Sprengsätzen komplett zerstört. Auch das Gerichtsgebäude, das als wichtigstes Verwaltungs- und Justizzentrum des Bezirks diente.

Transparenzhinweis: der letzte Absatz wurde nachträglich um die Information ergänzt, dass die israelische Armee den Ort Bint Jbeil inzwischen komplett zerstört hat.

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