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Freiwilligendienste und ZivildienstFrühe Verweigerung kann sinnvoll sein

Die Zahl der Kriegsdienstverweigerungen nimmt zu, auch ohne Wehrpflicht. Manche wollen so einen künftigen Zivildienst vermeiden.

Die Zahl der Kriegsdienstverweigerungen nimmt zu, auch ohne Wehrpflicht. Manche wollen so einen künftigen Zivildienst vermeiden. Wer ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) plant und auf keinen Fall zur Bundeswehr möchte, sollte vor dem FSJ zunächst den Kriegsdienst verweigern. Denn nur dann wird nach aktueller Rechtslage der Freiwilligendienst auf einen möglichen späteren Zivildienst angerechnet.

Obwohl es noch keine Wehrpflicht gibt, steigt schon jetzt die Zahl der Kriegsdienstverweigerungen (KDV). Allein in den ersten vier Monaten 2026 stellten bereits 3.350 Männer einen KDV-Antrag; fast so viele wie im ganzen Jahr 2025, da gab es 3.867 Anträge. Viele wollen ein Zeichen setzen, andere wollen auf keinen Fall etwas verpassen.

Ein Grund für die erhöhten KDV-Zahlen dürfte aber auch sein, dass ein FSJ nur dann auf einen späteren Zivildienst angerechnet wird, wenn zuvor der Kriegsdienst verweigert wurde. Geregelt ist das im Zivildienstgesetz. Dessen Paragraf 14c wurde 2002 von der damaligen rot-grünen Koalition eingeführt, um das FSJ attraktiver zu machen. Der Paragraf gilt auch für das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), auch Umweltjahr genannt, und den Bundesfreiwilligendienst.

Derzeit machen pro Jahr etwa 50.000 junge Leute ein FSJ und weitere knapp 4.000 ein FÖJ. Hinzu kommen jährlich rund 35.000 Bundesfreiwillige, von denen etwa 25.000 im wehrdienstfähigen Alter (bis 27) sind. In allen Freiwilligendiensten liegt der Männer-Anteil bei etwa einem Drittel, sodass Paragraf 14c für etwa 27.000 junge Männer pro Jahr relevant sein könnte.

Persönliche Erläuterung im Antrag

Über die KDV-Anträge entscheidet das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln. Die Anträge müssen allerdings beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw), ebenfalls in Köln, gestellt werden, das die Anträge dann an das BAFzA weiterleitet. Derzeit kann über KDV-Anträge auch ohne vorherige Musterung entschieden werden.

Der KDV-Antrag muss durch eine ausführliche persönliche Erläuterung der Gewissensgründe für die Verweigerung untermauert werden. Das Einreichen von Mustervorlagen aus dem Internet genüge nicht, betont das Bundesamt. Eine mündliche Anhörung ist in der Regel nicht vorgesehen. Die Entscheidung trifft ein:e Sach­be­ar­bei­te­r:in des BAFzA. Die Bearbeitung dauert in der Regel „mehrere Wochen bis wenige Monate“, so das Amt. Die Anerkennungsquote liegt bei rund zwei Dritteln.

Ob und wann eine Wehrpflicht eingeführt wird, ist derzeit noch offen. Dementsprechend ist es auch noch offen, ob Kriegsdienstverweigerer einen Ersatzdienst, das heißt den Zivildienst, leisten müssen. Auch für die Länge des Zivildienstes gibt es verschiedene Vorschläge, insbesondere zwischen 6 und 10 Monaten. Bei der Abschaffung von Wehrdienst und Zivildienst 2011 dauerten beide Dienste 6 Monate. Für die Anrechnung des Freiwilligendienstes auf den Zivildienst nach Paragraf 14c ist wichtig, dass der Freiwilligendienst mindestens 2 Monate länger dauern muss als der Zivildienst. FSJ, FÖJ und Bundesfreiwilligendienst dauern derzeit jeweils 12 Monate.

Die Anrechnung eines Freiwilligendienstes auf den Wehrdienst bei der Bundeswehr war noch nie möglich und ist auch bislang nicht vorgesehen.

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13 Kommentare

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  • ⛔️ kein Wehrdienst, kein Kriegsdienst, ⛔️ Ein freiwilliges soziales Jahr, wer sich wirklich etwas sinnvoll für unsere Gesellschaft engagieren mag.



    ☮️ Keine Kriege für Industrie-, Wirtschafts- & Kapitalstrukturen ☮️



    www.friedenskooperative.de



    fragdenstaat.de

  • Was nicht übersehen werden sollte : Es geht ausschließlich um Gewissensgründe. Also um : "ich kann nicht, mein Gewissen erlaubt es mir nicht" auch nur in die Lage zu kommen andere erschießen zu müssen um mich oder mir anvertraute Personen zu beschützen.



    Es geht nicht um : " ich will nicht, ich finde es sinnlos..."



    Das Gewissen ist eine unauflöslich in der Person fest verankerte Instanz, die deswegen nicht an (opportune) Zeitumstände gebunden ist. Deswegen ist eine Kriegsdienstverweigerung sofort sinnvoll, sobald man sein eigenes Gewissen bemerkt oder erforscht hat.

    Es gab vor einiger Zeit Politiker, die früher Kriegsdienstverweigerer waren und nun ihre Kriegsdiensverweigerung zurückgenommen haben um an einem Lehrgang vor der Wahl zum Mitglied des Verteidigungsausschusses teilnehmen zu können. Da Abgeordnete ausschließlich ihrem Gewissen folgen, stellt sich die Frage, ob das Gewissen doch keine mit der Persönlichkeit unauflösbar verbundene Instanz ist, als die sie bei der Veweigerung früher anerkannt worden war ?

    • @Hans - Friedrich Bär:

      „Es geht ausschließlich um Gewissensgründe“:



      Den Wahrheitsgehalt in dieser Aussage bezweifle ich hochgradig. Ich ( Jg. 77, weiblich ) kenne aus meiner Jugendblase genügend Männer, die das zwar als Verweigerungsgrund angegeben, aber schlicht und einfach, keinen Bock auf BW hatten. Ein Großteil davon hat dann aber Zivildienst gemacht.



      Wenn das bei ihren o.g. Bsp. genauso war, erledigt sich die o.g. Frage ihrerseits.



      Meine Meinung grundsätzlich : auch das „Gewissen“ kann sich mit den Lebensjahren verändern.

      • @kiwitt:

        "Meine Meinung grundsätzlich : auch das „Gewissen“ kann sich mit den Lebensjahren verändern."

        Ja , mit den Lebensjahren kann das sein. Dann müsste man das mitteilen, sobald sich das Gewissen verändert hat, nicht sobald es opportun ist.

        "...Männer, die das zwar als Verweigerungsgrund angegeben, aber schlicht und einfach, keinen Bock auf BW hatten :" Blasenmitglieder (m) haben sich Ihnen gegenüber so geäußert. Sie waren aber nicht der Prüfungsausschuss, der die Begründung bewertet , und ganz früher (ich glaube vor 1983) die mündliche Verhandlung geführt hat.



        Fände ich verständlich, warum sollte ich einem Blasenmitglied mein Gewissen erläutern, geht das doch gar nichts an.... In der Blase rede ich worüber ich Lust habe, nicht anstrengende Themen , die ich z.B. am liebsten irgendwie wegschiebe.



        Klar, wer anerkannt worden war hat dann Zivildienst gemacht (musste) , war wegen der fehlenden Wehrübungen der Wehrdienstleistenden später etwas länger als der Wehrdienst.

        Abgeordnete folgen ihrem Gewissen (36GG), wenn sie schon in jungen Jahren geschummelt haben (müssen), ist das auch nicht das Wahre, so habe ich Sie verstanden.

        Danke für die Zuschrift

        • @Hans - Friedrich Bär:

          Abgeordnete folgen ihrem Gewissen (36GG),



          Ist ein Tippfehler : Es muss heißen (38GG)

          Abgeordnete sind sogar ihrem Gewissen "unterworfen" , das ist mehr als "folgen", das Gewissen ist also eine übergeordnete Instanz, der der/die Abgeordnete sich unterwerfen muss.

          Artikel zum Gewissen im GG: 4,12,38

          Das Gewissen der Einzelperson hat in unserer Verfassung, auch im Vergleich zu anderen demokratischen Verfassungen eine herausgehobene, geschützte Stellung gegenüber Ansprüchen des Staates.

          Das finde ich auch sehr gut.

          Danke nochmals für Ihr Interesse

  • Nie vergessen: Jedes Land hat eine Armee. Wenn es keine eigene hat, dann eine fremde Besatzungsmacht. Und will ich die wirklich. Also, ein klein wenig Vaterlandsliebe kann nicht schaden.

    • @Balibär:

      Es fordert nun wirklich niemand den laden dich zu machen, aber weshalb müssen Leute schon wieder zu etwas gezwungen werden?



      Es ist ja nicht so, als würde Putin kurz vor Berlin stehen und Leute würden verweigern. Die Menschen haben keine Lust sich ein Jahr ihres Lebens nehmen zu lassen und es mit AGA und Saufen zu verbringen.

      In den USA oder China (gut hier gibt es de jure eine Wehrpflicht, aber es gibt genug freiwillige) hat man doch auch erfolgreich auf eine freiwillige Teilnahme gesetzt.

      • @Ralf Inkle:

        Hatte ich noch vergessen :



        "Es ist ja nicht so, als würde Putin kurz vor Berlin stehen und Leute würden verweigern."



        Dass es bei uns Stimmen gibt, dass wir erst tätig werden sollen, wenn Polen und Osteuropa durch sind ( = Polen und Osteuropa als untergeordnete Pufferstaaten) wird dort schon bemerkt und macht uns dort nicht beliebter/glaubwürdiger.



        Polen, Osteuropa muss von uns verteidigt werden, als wäre es unser zu Hause, nicht weil wir es müssen , sondern weil wir es unseren Nachbarn zuliebe wollen.

        • @Hans - Friedrich Bär:

          @ Hans -Friedrich Bär



          Nö, wollen WIR nicht.



          Warum sollten wir wollen, es gibt absolut keinen persönlichen Grund !



          Nur wenn die Regierung versucht Menschen zu zwingen !

      • @Ralf Inkle:

        " Ein Jahr ihres Lebens nehmen lassen " ist zu dick aufgetragen. Niemand kommt in den Gulag. Wer mit (A)GA unterfordert ist kann sich ja großartig vorkommen, mit truppensoziologischen Beobachtungen beschäftigen, einen Roman drüber schreiben und Millionär werden.

    • @Balibär:

      "Ein klein wenig Vaterlandsliebe kann nicht schaden"? Wirklich? Schon mal n Friedhof besucht? Von ner Drohne zerfetzt zu werden schadet schon sehr

      • @Hubertus von Mainberg:

        Nur zu meiner Person: Ich diente bei der Bundeswehr und ich war in Jugoslawien. Ich habe Sachen gesehen, von denen ich heute noch träume. Dennoch denke ich, wenn niemand sein eigenes Land zu verteidigen bereit ist, na dann "Good night Germany

        • @Balibär:

          Das stimmt.



          Verteidigung des Landes heißt, sich für andere etwas zumuten.



          Wer als Zivildienstleistender z.B. im Rettungsdienst war hat auch Tragödien und Blut gesehen und wird von Alpträumen eingeholt.



          Es sind ja viele von Drohnen zerfetzt worden, die keine Uniform anhatten.



          Eine Argumentation, als wären andere gerade im Kindergarten aufgenommen worden.