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Gesetzentwurf zu digitaler GewaltBis zu zwei Jahre Haft für Deepfakes

Justizministerin Hubig legt einen Gesetzentwurf gegen sexualisierte Übergriffe im Netz vor. Der Fernandes-Ulmen-Skandal hat den Prozess beschleunigt.

Im Strafgesetzbuch soll ein neu formulierter Paragraf 184k sexualisierte Deepfakes mit Strafe bedrohen Foto: Christian Mang/reuters

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) will sexuelle und andere Deepfakes eindeutig unter Strafe stellen. Das sieht der Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor „digitaler Gewalt“ vor, der in der bevorstehenden Woche ins Kabinett eingebracht werden soll. Der zehnseitige strafrechtliche Teil des Gesetzentwurfs liegt der taz vor.

Das ist der zentrale Kern des Entwurfs: „Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder einer dritten Person zugänglich macht, die mittels eines Computerprogramms so verändert, umgestaltet oder mit weiteren Inhalten verbunden wurde, dass der Anschein erweckt wird, dass sexuelle Handlungen oder die unbekleideten Genitalien, das unbekleidete Gesäß oder die unbekleidete weibliche Brust einer anderen Person abgebildet seien.“

Mit dieser Formulierung soll im Strafgesetzbuch ein neu formulierter Paragraf 184k sexualisierte Deepfakes mit Strafe bedrohen. Erfasst wären zum Beispiel die Bilder, die von der TV-Moderatorin Collien Fernandes angefertigt wurden, indem ihr Gesicht mittels KI auf einen nackten Körper montiert wurde und sie so vermeintlich auch beim Sex gezeigt wurde.

Zwei Jahre Freiheitsstrafe

Bisher war dies in Deutschland lediglich als Verletzung des Rechts am eigenen Bild nach dem Kunsturhebergesetz strafbar. Erfasst wurde damit bisher aber nur das „Verbreiten“ solcher Deepfakes, nicht das Anfertigen. Auch die maximale Strafdrohung war mit einem Jahr bisher deutlich niedriger als die von Hubig jetzt vorgeschlagenen zwei Jahre.

Der geplante Paragraf 184k trägt die Überschrift „Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen“ und erfasst noch mehrere andere Konstellationen. So soll auch bestraft werden, wer „unbefugt“ Fotos und Videos von sexuellen Handlungen und intimen nackten Körperteilen anfertigt und verbreitet. Auch die Abbildung und Verbreitung „bekleideter“ Genitalien, Gesäße und weiblicher Brüste soll strafbar sein, wenn dies „in sexuell bestimmter“ Weise geschieht.

Damit greift Hubig die Anliegen mehrerer feministischer Petitionen auf. So hatte die Kölnerin Yanni Gentsch eine Strafnorm gegen voyeuristische Bildaufnahmen bekleideter Körperteile gefordert, nachdem ein Spanner beim Joggen beharrlich ihren Po gefilmt hatte. Zwei junge Frauen aus Leipzig forderten die Strafbarkeit von Fotos aus Saunen. Bisher waren solche Fotos nicht mit Strafe bedroht, wenn es sich um eine öffentliche Sauna handelte.

Auch Rachepornos, die verlassene Partner gelegentlich nach dem Ende der Beziehung veröffentlichen, fallen unter die neue Strafvorschrift. Deren Aufnahme und Verbreitung war aber bisher schon strafbar, wenn die Bilder in der – besonders geschützten – eigenen Wohnung aufgenommen wurden.

Auch Rachepornos, die verlassene Partner gelegentlich nach dem Ende der Beziehung veröffentlichen, fallen unter die neue Strafvorschrift

Paragraf gegen Tracking-Tools

In einem neuen Strafparagraf 202e soll zudem die „unbefugte Überwachung“ mittels Tracking-Tools, zum Beispiel mittels Airtags von Apple, bestraft werden. Der neue Paragraf richtet sich insbesondere gegen Männer, die ihrer Ex-Partnerin mithilfe von untergeschobenen Airtags hinterherspionieren. Manchen genügt das Gefühl der Kontrolle, andere nutzen den Peilsender, um dem Opfer an unerwarteten Orten aufzulauern.

Ein neuer Paragraf 201b soll Deepfakes auch jenseits der Pornografie erfassen. „Täuschende Inhalte“, die mit Computerprogrammen erstellt wurden, sollen strafbar sein, wenn sie den Anschein erwecken, „ein tatsächliches Geschehen in Bezug auf eine andere Person wiederzugeben“. Als Beispiel nennt Hubig, dass ein bekannter Mediziner per Deepfake scheinbar Werbung für bestimmte Pharma-Produkte macht. Auch die Bikini-Deepfakes der KI Grok des Tech-Milliardärs Elon Musk sollen unter diese neue Strafnorm fallen, weil bei den Porno-Deepfakes in Paragraf 184k noch mehr Nacktheit erforderlich ist.

Ministerin Hubig hat mit den Planungen für ein Gesetz „zum Schutz gegen digitale Gewalt“ schon 2025 begonnen. Es ist also weder eine Reaktion auf die Bikini-Bilder von Grok noch auf den aktuellen Fernandes-Ulmen-Skandal. Letzterer hat aber wohl dazu geführt, dass der Gesetzentwurf nun schneller fertiggestellt wurde.

Die TV-Moderatorin Collien Fernandes hat ihren Ex-Mann Christian Ulmen jüngst angezeigt, weil er unter ihrem Namen mehrere Social-Media-Accounts erstellt habe, um dort als Collien Fernandes mit Männern zu flirten und sexuelle Gesprache zu führen. Außerdem soll er Bilder und Videos verschickt haben, auf denen Frauen, die Fernandes ähnlich sehen, nackt und beim Sex zu sehen sind.* Sie hatte derartige Übergriffe schon früher öffentlich gemacht. Neu ist, dass Christian Ulmen inzwischen eingeräumt haben soll, dass er selbst hinter vielen dieser Taten stand. Sein Anwalt spricht allerdings von einer „unzulässigen Verdachtsberichterstattung“. Zitierbare Statements von Ulmen gibt es bisher jedoch nicht. Es gilt weiter die Unschuldsvermutung.

Keine „Lex Ulmen“

Dass Hubigs Gesetzentwurf keine „Lex Ulmen“ ist, ist schon daran ersichtlich, dass der Entwurf die Identitätsanmaßung, die Ulmen auch vorgeworfen wird, nicht erfasst. Die bloße Lüge, man sei eine andere Person, ist bisher nicht per se strafbar. Man müsste schon auf fragwürdige Konstruktionen zurückgreifen, etwa dass es eine Beleidigung ist, wenn der Ruf einer verheirateten Frau durch vermeintliche Onlineaffären beschmutzt werde.

Fernandes hat ihre Strafanzeige in Spanien eingereicht, nicht nur weil das Paar lange Zeit gemeinsam auf Mallorca lebte. Sie erhofft sich dort auch besseren Schutz. Tatsächlich hat Spanien im Sexualstrafrecht viele fortschrittliche Regelungen. So gelten Sexualkontakte ohne deutliche Zustimmung als strafbar („Ja heißt Ja“). In Deutschland kommt es hingegen auf die deutliche Ablehnung an. Allerdings hat auch Spanien noch keine Strafnorm gegen sexuelle Deepfakes. Selbst im Musterland liegt bisher erst ein Regierungsentwurf vor.

* Anmerkung der Redaktion: Fassung vom 26. März, in der klargestellt wird, dass Ulmen Aufnahmen von ähnlich aussehenden Frauen verschickt haben soll und dass ihm nicht die Herstellung und Verbreitung von Deepfakes vorgeworfen wird.

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9 Kommentare

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  • Das Strafmaß könnte höher sein. Immerhin können damit ganze Lebenentwürfe zerstört werden.

    Nicht umonst steht im Wort Rufmord das Wort "Mord". Welche Art Mord solche Deepfakes sind, dafür gibt es noch keinen mir bekannten Begriff. Leider geht der Artikel nicht darauf ein, wie der Strafrechtsartikel mit dem Zivilrecht verknüpft ist. Damit sind ja. auch meist hohe finanzielle Belastungen für die Betroffenen festzustellen.

    Es wäre eine abermalige Belastung für die Opfer, wenn sie vor Zivilgerichten noch einmal alles aufrollen müssten und ihre Betroffenheit belegen müssten. Da gibt es sicher doch Abkürzungen im Strafrecht, die das Opfer nicht erneut zum Opfer machen.

    Vielleicht kann die Redaktion hierzu noch mehr Informationen aufbereiten…

    • @rakader:

      "Ein Zivilgericht darf die Feststellungen eines Strafurteils im Wege des Urkundenbeweises verwerten, wenn es die dargelegten Feststellungen einer eigenen kritischen Überprüfung unterzieht und keine Partei ausdrücklich die Vernehmung der unmittelbaren Tatzeugen verlangt."



      Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.10.2014 - 2 AZR 865/13

  • Nur 2 Jahre? Mal wieder extrem halbherzig. Die Pornos grassieren vielleicht lebenslänglich im Netz! Schlaffe Strafen schrecken nicht ab. Schon weil oft nicht das Strafmaß voll ausgeschöpft wird. Geldstrafen sind für reiche Menschen keine Strafe, damit trifft man nur dir armen. Mindestens 1 Jahr, Höchststrafe bitte 5 Jahre oder mehr. Jeder Täter im Knast stellt für die Dauer der Haft keine Gefahr für andere dar! Und die Opfer brauchen oft Jahre, um sich zu erholen. Wenn sie es überhaupt schaffen.

    Psychotherspeut*innen sollen in Zukunft weniger Geld bekommen für ihre Arbeit. Vermutlich sinkt dann die Zahl derer, die Opfern helfen können! Die schon langen Wartezeiten wachsen weiter.

    Wenn man bedenkt, dass Todesopfer bei Autorennen in der Öffentlichkeit als Mord gelten und dennoch viele weiterhin rennen fahren, muss eine Strafe auch abschreckende Wirkung haben.

    • @menschbin:

      Hier geht aber wirklich einiges durcheinander ...

      Was haben Mord und Autorennen mit Deepfakes zu tun?



      Und können Sie mir bitte einmal kurz auflisten welche Verbrechen momentan mit den 5 Jahren bestraft werden und mir danach eine überarbeitete Liste machen in der Sie anschließend alles andere Strafmaße anpassen und gewichten? Natürlich begründet und so, dass es nicht nur Sinn ergibt und mehrheitlich Zustimmung findet, sondern auch verfassungskonform ist?

  • Bis zu zwei Jahren....



    Das klingt sehr nach Bewährung, wenn überhaupt....

    • @Erfahrungssammler:

      Ist ihnen bewusst was die Inobhutnahme von Bürgern durch den Staat an laufenden Kosten verursacht?



      Und ist ihnen ebenfalls vielleicht mal untergekommen, dass die moderne Kriminalpsychologie nicht davon ausgeht, dass jeder Fall von Delinquenz am besten durch Freiheitsentzug geahndet wird? Ja, dass eine Inhaftierung in vielen Fällen negativ bewertet wird und eine Psychotherapie mit Auflagen in der Regel einem Freiheitsentzug vorgezogen wird?

      Das sind alles anerkannte, gut untersuchte Fakten. Die in der Praxis Teil einer modernen, humanistischen Gesellschaft sind.



      Ist das im Einzelfall immer angenehm für die breite Masse, die immer schnell mit Urteil und Strafe zur Stelle ist wenn ein Delinquent (oder wer dafür gehalten wird) entdeckt wurde? Nein. Aber es ist gerecht und fortschrittlich.



      Alles andere ist ein Rückschritt.

      Die Polizei muss einfach endlich die digitalen Räume für alle Bürger*innen sichern, so wie sie es seit hunderten von Jahren mit den Gehwegen tut.



      Wird das verhindern, dass es zu Verbrechen kommt? Nein. Aber es verhindert, dass Verbrechen ein Teil gelebter (Alltags)Kultur werden.

      • @Thomas O´Connolly:

        Mir ist durchaus bewusst, dass es auch hier Hühnerdiebe und Schwerstverbrecher gibt. "Bis zu zwei Jahren..." lässt nicht genug Möglichkeiten offen.

  • Ja ich finde es richtig die Gesetzeslage an diese neuen Technischen Möglichkeiten anzupassen

    • @LichtDerWahrheit:

      Umgehend und flächendeckend.

      Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und was hier so abgeht bewegt sich mittlerweile überall weit außerhalb jeder vorher mal vereinbarten gesellschaftlichen Norm.

      Es ist mir unbegreiflich wie unsere Politik so versagen konnte was die Regulierung der digitalen Parallelwelt angeht.



      Aber sie hat es und jetzt müssen wir überall reihenweise den Stecker ziehen. Nicht nur bei Deepfakes, sondern überall. Soziale-Netzwerke etc. alles muss unter den Verhandlungshammer und im Zweifelsfall zerschlagen und rechtskonform neu (in der EU) aufgebaut werden.