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Debatte um Kulturstaatsminister WeimerWer Weimer kritisiert, darf den VS nicht schonen

Eiken Bruhn

Kommentar von

Eiken Bruhn

Der Fokus muss von Weimer weg und auf den Verfassungsschutz. Denn es gibt eine dringende Frage: Schützt der Geheimdienst wirklich das Grundgesetz?

Unterstützen sich gegenseitig: Wolfram Weimer, Staatsminister für Kultur und Medien, und Alexander Dobrindt, Bundesinnenminister Foto: Michael Kappeler/dpa

I n seltener Einhelligkeit verurteilen nahezu alle Medien mit Ausnahme der Bild-Zeitung den parteilosen Kulturstaatsminister Wolfram Weimer. Er hatte drei Buchläden von der Liste des Buchhandlungspreises streichen lassen, mit dem wolkigen Verweis auf „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“, und sich dann aus der Verantwortung gestohlen.

Die einen vermuten dahinter politisches Kalkül eines rechten Kulturkämpfers, die anderen Überforderung eines politisch Unerfahrenen. Einig sind sich linke und konservative Journalist:innen: Weimer muss weg.

Doch der Fokus auf seine Person lenkt von einem Problem ab, das größer ist als seine Amtsführung: Das Verhältnis einer hypernervösen Gesellschaft zu ihrem Inlandsgeheimdienst, von dem sie sich Erlösung von ihren Weltuntergangs-Ängsten verspricht. Je nach persönlicher Verfasstheit sind dies Nazis in Regierungsämtern oder genderfluide Linksradikale im Haus nebenan.

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Denn es geht nicht einfach um niedliche, von einem Herrn Weimer drangsalierte inhabergeführte Buchläden. Welcher Welt- oder FAZ-Redakteur würde einen Finger über die Tastatur krümmen, wenn irgendein Jugendclub kein Geld vom Staat kriegen würde – weil eine Mitarbeiterin des Verfassungsschutzes dort mal einen Hund beobachtet hat, der einem stadtbekannten Autonomen gehört? Und welche taz-Redakteurin würde sich umgekehrt über fehlende staatliche Förderung des Jugendclubs echauffieren, wenn das Herrchen des Hunds auf Demos gegen Ausländer anzutreffen wäre?

Verfahren soll auf Wunsch des Innenministers flächendeckend eingesetzt werden

Der Jugendclub wäre wie die Buchläden als extremistisch gebrandmarkt, nur weil die Hundesichtung in einer Textdatei des Verfassungsschutzes stehen würde. Beim Durchlaufen des „Haber-Verfahrens“, von dessen Existenz bisher nur Eingeweihte wussten, wäre der Vorfall als „verfassungsschutzrelevant“ aufgeploppt, weil der Verfassungsschutz ihn für relevant hielt, und die geldgebende Behörde hätte die Förderung versagen können – wie es jetzt im Fall der drei Buchläden geschehen ist, die ähnlich nah dran sind, die deutsche Verfassung zu gefährden wie der fiktive Jugendclub.

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung war das übrigens erst der Anfang. Das bisher sporadisch durchgeführte Verfahren soll auf Wunsch des Innenministers flächendeckend eingesetzt werden. Rechtlich ist das heikel, weil der Verfassungsschutz nicht einfach Informationen an andere Behörden weitergeben darf – darauf bezieht sich Weimers Gerede vom „Geheimschutz“. Doch das irritiert die Kom­men­ta­to­r:in­nen zur Causa Weimer weniger als der aus ihrer Sicht unzulässige Übergriff auf den Kulturbetrieb. Als existiere der unabhängig, erhaben über den Rest.

Dabei könnte man sich vor einem de facto mitregierenden Verfassungsschutz gruseln, und zwar nicht erst, wenn die AfD auf Landes- und Bundesebene Exekutivfunktionen bekommt. Das Beispiel mit dem links- beziehungsweise rechtsextremem Hund mag flapsig überzeichnet erscheinen – aber nur denen, die nicht mitbekommen haben, was in Bremen die letzten anderthalb Monate los war.

Nachdenken bei Journalisten und Politikern unterbinden

Um es aufs Wesentliche zu kondensieren: Ein Bremer Rechtsanwalt wurde mit tatkräftiger Unterstützung der Lokalmedien Weser Kurier und Radio Bremen von Par­la­men­ta­rie­r:in­nen und Regierungsmitgliedern aus seinem Amt als stellvertretender Landesverfassungsrichter gedrängt; eine zweite Rechtsanwältin ging, bevor ihr Ähnliches widerfuhr. Sie gelten als des Linksextremismus verdächtig – auf Grundlage von Spiegel-Artikeln, die viel raunen und wenig belegen.

Alleine das darin erwähnte Wort „Verfassungsschutzbericht“ reichte aber, um das Nachdenken bei Journalisten und Po­li­ti­ke­r:in­nen fast aller Couleur zu unterbinden. Sonst hätten sie gemerkt, dass sie die freiheitlich demokratische Grundordnung, die sie zu verteidigen vorgeben, mit Füßen treten, wenn sie die anwaltliche Unabhängigkeit und die Gewaltenteilung attackieren. Es folgten weitere Enthüllungen über angeblich von der rot-grün-roten Regierungskoalition protegierte „Linksextreme“.

Das Beunruhigende daran: Die Überzeugung weiter Teile der Bremer Stadtgesellschaft inklusive SPD und Grünen, es gehe alles mit rechten Dingen zu, obwohl so vieles offenkundig rechtswidrig war, einschließlich eines V-Mann-Einsatzes des Verfassungsschutzes. Motto: Im Kampf gegen Extremismus, egal ob von „links“ oder „rechts“, kann man keine Gefangenen machen.

Misstrauen und Verleumdung dienen in dieser Perspektive der Freiheit. Auf diese Idee kann man kommen, weil der Verfassungsschutz derzeit gesetzeskonform linksradikale Kleingruppen beobachtet, die der parlamentarischen Demokratie nicht zutrauen, allen Menschen ein gutes Leben zu ermöglichen. Die AfD hat daran kein Interesse, im Gegenteil, will dafür aber den Staat nicht abschaffen, sondern nur für ihre Ziele nutzen.

Wenn man also weniger über den Kulturstaatsminister und mehr über den Verfassungsschutz reden würde, entstünde vielleicht eine Diskussion, ob der wirklich die Werte des Grundgesetzes vor denen schützen kann, die sie beiseite räumen wollen.

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Eiken Bruhn
Redakteurin
Seit 2003 bei der taz als Redakteurin. Themenschwerpunkte: Soziales, Gender, Gesundheit. M.A. Kulturwissenschaft (Univ. Bremen), MSc Women's Studies (Univ. of Bristol); Alumna Heinrich-Böll-Stiftung; Ausbildung an der Evangelischen Journalistenschule in Berlin; Lehrbeauftragte an der Univ. Bremen; SG-zertifizierte Systemische Beraterin; in Weiterbildung zur systemischen Therapeutin.
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6 Kommentare

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  • Eine sehr gute, zutreffende Interpretation. Danke Frau Bruhn. Die politischen Angriffe von rechts der letzten Monate scheinen mir einen wahnhaft irrationalen Faktor zu enthalten. Die CDU Bremen empörte sich über das Enttarnen des Spions durch die IL, als hätte die IL der CDU ihren Spion gestohlen!



    Der Geh-heim!-dienst sollte auf jeden Fall in den Fokus rücken, schon weil die Dobrindt diese o.g. Pläne haben.



    Wie kann der Geh-heim!dienst Erkenntnisse gewinnen? Wer sich da anwerben lässt, wird gefügig gemacht - auch der Staatsschutz drohte einer jungen unerfahrenen Person im Februar.



    In keinem der Fälle - die Buchläden, die observierten & ausspionierten Gruppen/ Organisationen in Bremen und die Aktionsformen von Ende Gelände - drohte terroristische Gefahr. Willkür nach Nasenprinzip gehören zu den Methoden, um an der Stimmungsmache gegen Linke mitzuwirken.



    Ich möchte keine Sektenbildung, sondern breite Veränderung.

  • "Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist wie jede andere Behörde in der Bundesrepublik Deutschland an Recht und Gesetz gebunden. Jedes hoheitliche Handeln ist grundsätzlich gerichtlich überprüfbar."

    "Eine weitere wichtige Kontrollinstanz ist die Öffentlichkeit. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Anfragen zu bestimmten Themen oder Anträge auf Auskunftserteilung über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu stellen. Auch über die Medienberichterstattung findet eine Kontrolle der Tätigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz statt."

    Quelle: www.verfassungssch...rolle_artikel.html

    Der Verfassungsschutz wird in dem Moment gefährlich, in dem er in die Lage versetzt wird, sich der parlamentarischen sowie zivilgesellschaftlichen Kontrolle zu entziehen und intransparent zu agieren. Das Huber-Verfahren scheint genau das möglich zu machen, weshalb es vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ja auch kritisiert wurde. (leider scheinbar ohne Folgen).

  • War der VS selbst vielen Linksliberalen nach NSU und Co. noch irgendwie unheimlich, ist doch seit dem selbstverschuldeten Aufstieg der AfD wieder ein großer Staats(schutz)fetisch ausgebrochen. "Himmel hilf! Unsere Selbstbeweihräucherung als Bessermenschen führt ja gar nicht mehr dazu, die AfD zu desavourieren! Da muss jetzt der Staat ran! Her mit den Verfassungsschutzgutachten!"

  • "weil der VS .. linksradikale Kleingruppen beobachtet, die der parlamentarischen Demokratie nicht zutrauen, allen Menschen ein gutes Leben zu ermöglichen."



    Es muss egal sein, weshalb jemand unsere parlamentarische Demokratie stürzen möchte. Nur weil es aus den angeblich "richtigen" Gründen ist, muss es trotzdem bekämpft werden.



    Der Weg in die Hölle ist mit guten Absichten gepflastert...

  • Danke, das ist mal ein demokratietheoretisch und historisch reflektierter Meinungsbeitrag zum Verfassungsschutz. Etwas bedauerlich, dass offenbar solche Aktionen wie die von Herrn Weimer notwendig sind, um endlich die richtigen Fragen zu stellen und die Mobilisierung des Verfassungsschutzes gegen politische Gegner an sich zu problematisieren. Natürlich müsste man jetzt auch fragen, inwiefern die Aktivierung von Überwachungsmaßnahmen und Ausschlüsse aus dem demokratischen Diskurs bis hin zur faktischen Abschaffung des passiven Wahlrechts aufgrund von verfassungsfeindlich lesbarer Aussagen "unterhalb der Strafbarkeitsgrenze" ein Aspekt des selben Problems darstellen und entsprechend in die Selbstreflexion gehen. Das würde ich grundsätzlich begrüßen, aber vermutlich wird es darauf hinauslaufen, dass die selben Strukturen bei Linken als höchst problematisch und bei Rechten als unbedingt notwendig verarbeitet werden. Aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung.

  • Wer den Verfassungsschutz in diesem Fall kritisiert, darf zu dem lächerlichen 1200-Seiten-Machwerk des Verfassungsschutzes über die AfD nicht schweigen.