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Eis und Schnee in BerlinGericht kassiert Streusalz-Freigabe

Das Berliner Verwaltungsgericht kippt vorläufig die Allgemeinverfügung des Senats zum Einsatz von Tausalz. Umweltverbände zeigen sich erleichtert.

Jetzt darf wieder nur noch die BSR Streusalz verwenden, hier in einer Mischung mit Splitt Foto: Sebastian Christoph Gollnow
Timm Kühn

Aus Berlin

Timm Kühn

Der Einsatz von Tausalz auf Berlins Straßen ist ab sofort wieder verboten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwoch in einem Eilverfahren entschieden, geklagt hatte der Naturschutzbund Nabu.

Damit ist die von der Senatsumweltverwaltung erlassene Allgemeinverfügung vorerst außer Kraft gesetzt. Sie hatte Privatpersonen erlaubt, Tausalz zur Beseitigung von Eis und Schnee einzusetzen. Die Stadtreinigung BSR hingegen darf Tausalz auch weiterhin gemäß der im Straßenreinigungsgesetz vorgesehenen Ausnahmen verwenden.

Am vergangenen Freitag hatte die zuständige Senatorin Ute Bonde (CDU) versucht, per Allgemeinverfügung das bestehende Recht in Berlin vorläufig auszusetzen, laut dem der Einsatz von Tausalz grundsätzlich verboten ist, weil es umweltschädlich ist. Zur Begründung sagte Bonde, das Abgeordnetenhaus habe verpasst, mit einer Gesetzesänderung auf Straßenglätte zu reagieren. Verbände hatten nicht nur vor Umweltschäden gewarnt, sondern das Vorgehen auch als undemokratisch kritisiert.

Umweltsenatorin Bonde hat mit dieser Allgemeinverfügung versucht, geltendes Recht außer Kraft zu setzen

Melanie von Orlow, Geschäftsführerin Nabu Berlin

Das Berliner Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass die Allgemeinverfügung „einer rechtlichen Grundlage entbehre“. Eine pauschale Freigabe sei von den im Straßenreinigungsgesetz eng gefassten Ausnahmen des Verbots nicht vorgesehen. Die Verwaltung habe es darüber hinaus versäumt, die sofortige Wirkung der Allgemeinverfügung zu begründen.

„Umweltsenatorin Bonde hat mit dieser Allgemeinverfügung versucht, geltendes Recht außer Kraft zu setzen“, sagt Melanie von Orlow, die Geschäftsführerin des Nabu Berlin. Sie sprach von einem „gefährlichen Präzedenzfall“, den das Gericht abgewendet habe. Besonders hob sie hervor, dass eine Sprecherin der Umweltverwaltung im Tagesspiegel sogar einen privaten Einsatz von Geschirrspülersalz empfohlen habe.

Sogar die Stadtreinigung warnt vor Tausalz

Laut dem Nabu gelangt Streusalz über den Boden in die Straßenbäume, wo dann – zeitverzögert – erhebliche Schäden drohen. Zudem trage es zur Versalzung des Grundwassers bei. Der Verband zog aber auch grundsätzlich in Zweifel, ob Streusalz ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung des Glatteises sei.

Ähnlich hatte sich zuletzt auch die Stadtreinigung BSR geäußert, die warnte, dass bei gefestigten Eisschichten der Einsatz von Streusalz nicht zwingend förderlich sei. Das Eis könne antauen und dann wieder gefrieren. Organisationen wie der Mieterverein hatten deshalb gefordert, stattdessen die Einhaltung der Räumpflicht für Grundstückseigentümer stärker zu kontrollieren.

Senatorin Ute Bonde (CDU) sagte am Mittwoch, sie nehme die Entscheidung „zur Kenntnis“. Ihr habe am Freitag die von ihr als „Notstandssituation“ bezeichnete Lage keine andere Wahl gelassen, als schnell zu handeln. Konkret bezog sich Bonde auf die Auslastung der Krankenhäuser, die zuletzt vermehrt eisbedingte Verletzungen zu versorgen hatten. Ein Sprecher von Vivantes hatte der taz allerdings am Montag gesagt, die Situation sei unter Kontrolle. Bonde appellierte erneut an das Abgeordnetenhaus, eine gesetzliche Grundlage für eine Streusalzfreigabe zu schaffen.

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13 Kommentare

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  • Sollte sich jemand verletzen, Schadensersatzforderungen bitte an den NABU.

  • Eine Lösung könnte sein, stattdessen einfach zu erklären, bzw. als Dienstanweisung anzuordnen, dass in Bezug auf evtl. Ordnungswidrigkeiten "Rechtfertigender Notstand" vorliegt, oder darüber hinausgehend nach dem Opportunitätsprinzip, was bei Ordnungswidrigkeiten gilt, einfach nicht verfolgt werden.

  • Salz ist seit langem verboten. Ein Blick in den Wetterbericht und die Splitt Vorräte und dann handeln hätte genügt. Ich hätte einen Zaun um die glatten Flächen gebaut.

  • Das Problem würde gar nicht bestehen, wenn man das Räumen und Streuen auf öffentlichen Gehwegen vernünftig regeln würde. Es ist absoler Unsinn, dass das nicht generell die Stadtreinigung macht.

    • @pumble:

      Grundsätzlich eine gute Idee, in Berlin aber eine besonders schlechte. Hier sind z.B. die Fußwege an öffentlichen Grundstücken generell meist gar nicht beräumt. Auch an Orten, an denen die BSR zuständig ist wie z.B. Tramhaltestellen sieht es besonders kritisch aus.



      Wenn die Ordnungsämter eingreifen würden, müssten sie im Wortsinn erstmal vor der eigenen Tür anfangen.

  • Sehr lustig diese Geschichten aus Berlin.



    Es ist Notlage vorhanden. Es ziemlich glatt und man kann sich erheblich verletzten und das Verwaltungsgericht sabotiert Lösungsversuche.



    Der NABU ist eine ziemlich selbstherrliche Organisation geworden. Hier wird versucht mit allen Mitteln Reviere zu markieren.

  • Ich kann die massive Kritik am Urteil und dem Nabu nicht nachvollziehen. Die Kritik sollte sich ans Land Berlin richten, das ewig zusieht, wie die Räum- und Streupflicht ignoriert wird, und dann einen Notstand ausruft, der Umwelt- und Wasserverschmutzung durch Salz auf rechtswidrigem Wege legalisieren soll. Selbst Ricarda Lang kritisiert das Urteil, statt sich die Verwaltung und die zur Verkehrssicherung verpflichteten Eigentümer vorzuknöpfen. Irgendwie eine verkehrte Welt...

    • @YoHoNoMo:

      Danke, für gesunden Menschenverstand 😊

  • Zeigt wieder schön, daß für die Bürokratie Paragrafen wichtiger als Menschenleben sind.

  • Wie viel ist die Gesundheit eines Menschen wert?



    Bis zu 40 Knochenbrüche pro Tag wurden in Berliner Krankenhäusern behandelt. Für alte Menschen kann dies das endgültige Ende ihrer Mobilität bedeuten, viele werden jetzt zu Pflegefällen. Die Menschen brechen sich die Knochen, aber auf den Straßen wird Tausalz gestreut - das ist pervers.

  • Die "Menschenfreundlichkeit" des Nabu ist wirklich unübertroffen. Besonders in Anbetracht des kommenden Eisregens. Dieser Laden wird keinen Cent Spende mehr von mir bekommen.

  • "Der Verband (Nabu) zog aber auch grundsätzlich in Zweifel, ob Streusalz ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung des Glatteises sei." Nach dieser Logik müsste dann auch gegen den Einsatz von Salz auf den Autostraßen geklagt werden.



    Die BSR warnt, ..."bei gefestigten Eisschichten der Einsatz von Streusalz nicht zwingend förderlich sei. Das Eis könne antauen und dann wieder gefrieren." Frage an die BSR: Warum funktioniert es dann auf Autostraßen?



    "Organisationen wie der Mieterverein hatten deshalb gefordert, stattdessen die Einhaltung der Räumpflicht für Grundstückseigentümer stärker zu kontrollieren." Ich würde sagen, das ist ein Thema, seit es den Zusammenhang von "Berlin" und "Winter" gibt. Die Ordnungsämter haben dafür viel zu wenig Personal. Und dann müssten die Verstöße (die es wirklich massenhaft gibt) nicht nur festgestellt, sondern auch hart sanktioniert werden, also so, dass es für Hauseigentümer preiswerter ist, den Winterdienst zu erledigen anstatt das Ordnungsgeld zu zahlen.



    Das Berliner Verwaltungsgericht: Von dieser Institution habe ich kein anderes Urteil erwartet.

    • @Vigoleis:

      „Frage an die BSR: Warum funktioniert es dann auf Autostraßen?“

      Kleine Nachhilfe in Physik: Das auf den Straßen durch Salz angetaute Eis, wird mit der Masse an frequentierenden Autos und Rädern abgefahren, an den wenigen sonnigen Stunden des Tages kann die Straße sogar trocknen, alles fein. Auf den Gehwegen hingegen, sind Füße in weniger hohen Zahlen wie Reifen auf der Straße unterwegs, das Salz mag Eis antauen aber es wird durch nicht routierende 😉 Füße nicht entfernt, taut bestenfalls nur an, friert aber wieder fest, taut an, friert fest, Fazit: funktioniert so nicht und schädigt darüber hinaus Umwelt und Bäume.