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Die Kinder gegen den Vater indoktriniert? Silvia Aquiles im Mai 2023 am Rande eines Gerichtstermin in Barcelona Foto: Montse Giralt

Kindesentziehung in SpanienDie Wut der Mütter

Bei Sorgerechtsstreitigkeiten urteilen spanische Gerichte oft im Sinne der Väter. Selbst wenn die Frauen sie wegen sexueller Gewalt angeklagt haben.

Reiner Wandler

Aus Madrid

Reiner Wandler

S o sieht also eine aus, die Anführerin einer kriminellen Vereinigung von Müttern sein soll. Verónica Saldaña ist kräftig, hat langes blondes Haar, ein sympathisches Lächeln und einen lebendigen Blick. Sie trägt bequeme Freizeitkleidung und horcht immer mal wieder, ob das Baby, das nebenan schläft, etwas brauchen könnte. Die 37-Jährige aus Pozuelo, einem Vorort Madrids, lebt seit mehreren Jahren in Genf und wird von der spanischen Justiz wegen Entführung ihrer beiden Zwillingsjungen mit einem europäischem Haftbefehl gesucht.

Außerdem soll Saldaña, das sagt die spanische Polizei, Kopf eines gut organisierten Netzwerks von Müttern sein, das gezielt Strategien ausarbeitet, um den Vätern die Kinder zu entziehen. Die Mütter nennen sich selbst die „Madres protectoras“, auf Deutsch: „Schützende Mütter“.

Alle Fälle hätten, laut Polizei, eines gemeinsam: „Den Vätern wurde das alleinige oder das vorübergehende Sorgerecht zugesprochen.“ Die Mütter, die oft falsche Anschuldigungen gegen die Männer erhoben hätten, um genau dies zu verhindern, würden mit ihren Zöglingen untertauchen. Die „schützenden Mütter“ sind für die Polizei verantwortlich für einen Teil der 433 Kinder, die allein 2024 in Spanien nicht aufzufinden waren, nachdem die Väter sie als entführt gemeldet hatten. Insgesamt haben im gleichen Zeitraum Väter 1.371 Anzeigen wegen Kindesentzug gegen die Mütter der Kinder erstattet.

„Spanien schützt die Kinder nicht gegen gewalttätige und übergriffige Väter“, sagt hingegen Saldaña mit Blick auf diese Statistik. Sie ist eine von Hunderten spanischer Frauen, die sich in einer Messenger-Gruppe unter dem Begriff „Schützende Mütter“ zusammengefunden haben. Viele sagen dort, sie seien Opfer häuslicher Gewalt geworden, einige haben ihren Ex-Partner wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt. Auch Saldaña hat das getan, ihr Fall wurde zu den Akten gelegt – sie ist kein Einzelfall.

Flucht vor der Justiz

Die „Madres protectoras“ tauschen Erfahrungen aus, sie unterhalten sich darüber, wie sie sich wehren können – und natürlich berichten in der Messenger-Gruppe auch einige von ihrer Flucht vor der Justiz, erzählen der taz mehrere Frauen. „Doch eine Organisation, wie die Polizei behauptet, sind wir nicht. Und eine Flucht oder das Untertauchen organisieren? Das machen wir ganz sicher nicht“, beteuert Saldaña.

Es ist grundsätzlich strafbar, einem Elternteil, der das Sorge- oder Besuchsrecht hat, das Kind zu entziehen. Es gibt dazu eigens ein internationales Ankommen: das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, welches das verhindern soll.

Saldaña war das egal. Sie ging nach einem langen Sorgerechtsstreit in die Schweiz. Dort lebt sie seit vier Jahren mit ihren beiden Zwillingsjungen aus erster Beziehung und mittlerweile auch mit einem neuen Partner, mit dem sie ebenfalls ein Kind hat. Der Grund für die Flucht: Sie habe ihrem Ex-Partner, dem Vater der Zwillinge, die Jungs nicht überlassen wollen. Saldaña sagt, einer der beiden Söhne sei vom Vater sexuell missbraucht worden. Das Gericht sah allerdings hierfür offenbar nicht genug Beweise. „Meinem Ex-Mann wurde vom Gericht das uneingeschränkte Besuchsrecht zugestanden, und das, obwohl die Kinder dies nicht wollten.“

Verónica Saldaña mit dem Urteil des Schweizer Bundesgerichts, das ihr die Kinder zuspricht Foto: privat

Ein Annäherungsverbot aber weiter Besuchsrecht

Saldañas Geschichte beginnt im Dezember 2019. „Einer der beiden Söhne, damals fünf Jahre alt, erzählte meiner Mutter, dass ihn der Vater nicht schlafen ließe, weil er ihn unsittlich am Penis berührte.“ Nach langen Überlegungen und Beratungen bei einem Kinderpsychologen habe sie sich getrennt und Anzeige erstattet, sagt Saldaña. Sie beschloss, die Kinder nie wieder mit deren Vater allein zu lassen.

Ihr Ex sei mehrmals gewalttätig gegen sie geworden, sagt Saldaña. Tatsächlich erließt das Gericht ein Annäherungsverbot gegen den Ex-Partner, lehnte aber Schutzmaßnahmen für die Kinder ab und gewährte dem Vater weiterhin ein weitreichendes Besuchsrecht. „Es hieß, es gebe keine Beweise für Missbrauch“, sagt Saldaña wütend. Stattdessen ordnete das Gericht an, dass Saldaña, die mittlerweile in Katalonien lebte, zurück nach Pozuelo bei Madrid ziehen müsse. „Um dem Vater so das Besuchsrecht zu gewähren. Ich selbst sollte den Ort nicht verlassen dürfen.“ Sie habe sich, sagt Saldaña, „wie eine Schwerverbrecherin gefühlt“.

Nach dem Sommerurlaub 2021, mit den Zwillingen und Großeltern in Frankreich, ging Saldaña nicht nach Spanien zurück, sondern in die Schweiz – aus Angst, wie sie sagt, die Justiz könne ihr die Kinder wegnehmen, weil sie ihren Wohnsitz nicht von Katalonien zurück nach Pozuelo verlegen wollte. Sie nahm sich einen Anwalt. Zu Hause in Spanien füllte ihr Fall bald Schlagzeilen und TV-Programme. Sie wird zu „Vero, die ihre Kinder entführt hat“. Ihr Ex-Partner, der Anzeige wegen „Kindesentzug“ stellt, wird zum „armen geschädigten Vater“.

Vater zerrte die Kinder ins Auto

Die spanische Justiz lässt Saldaña auch in der Schweiz verfolgen. Das dortige Bundesgericht lehnt die Rückführung der Kinder nach dem Haager Abkommen aber ab: „Der ersuchte Staat ist nicht verpflichtet, die Rückführung des Kindes anzuordnen, wenn die Person, die sich gegen die Rückführung ausspricht, darlegt, dass die Rückführung ein ernsthaftes Risiko darstellt, dass das Kind dadurch körperlichem oder seelischem Schaden ausgesetzt oder anderweitig in eine unerträgliche Lage gebracht würde“, heißt es im Urteil. Die Jungen würden in Videokonferenzen „stark und negativ“ auf die Anwesenheit des Vaters reagieren.

Der Vater hatte versucht, die Zwillinge aus der Schweiz nach Spanien zu verschleppen. Er war im Oktober 2022 zusammen mit zwei Kumpanen vermummt in die Wohnung Saldañas eingedrungen, hatte die beiden Kinder in ein Auto gezerrt, die anwesende Großmutter verprügelt und gefesselt. Er wurde in Frankreich gestellt und festgenommen, ein Gerichtsverfahren musste wegen eines Verfahrensfehlers eingestellt werden. Die Schweizer Justiz sucht ihn wegen Entführung und versuchten Totschlags der Großmuter mit internationalem Haftbefehl. Die Kinder kamen zurück zu Saldaña.

Saldaña wird ebenfalls weiterhin EU-weit gesucht, sie kann die Schweiz nicht verlassen, ohne Gefahr zu laufen, festgenommen und ausgeliefert zu werden. Das spanische Konsulat verlängert ihr den Pass nicht.

Saldaña steht nach wie vor zu ihrem Entschluss, in die Schweiz zu gehen. Die erste Zeit dort war hart, inzwischen hat sie eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, weil die Behörden sie als Härtefall einstuften. Dass mittlerweile weitere acht „schützende Mütter“ aus Spanien in der Schweiz leben, hat für sie eine einfache Erklärung: „Mein Fall war in den Medien omnipräsent. Wenn du ein Problem hast, gehst du dorthin, wo es schon einmal Hilfe gab.“

Tatsächlich ist Saldaña kein Einzelfall. Das spanische Justizministerium zählt jährlich über 5.000 Anzeigen wegen „Vergehen gegen die sexuelle Freiheit von Minderjährigen“. Bei den mutmaßlichen Tätern handelt es sich bei der Hälfte um enge Angehörige und davon in jedem vierten Fall um den eigenen Vater. Eine Untersuchung der Kinderschutzorganisation Save the Children geht davon aus, dass die Dunkelziffer bis zu sechs Mal höher ist. In 70 Prozent der angezeigten Fälle wird erst gar kein Ermittlungsverfahren eröffnet. Save the Children fordert Spanien auf, spezielle Einheiten bei den Gerichten und eine eigene Staatsanwaltschaft für diese Delikte zu gründen sowie Fachleute auszubilden, die die Richter und Richterinnen unterstützen.

„Das eigene Kind aushändigen, niemals“: María Sevilla tauchte jahrelang mit ihren Kindern unter Foto: Reiner Wandler

„Das eigene Kind aushändigen, niemals!“

Auch María Sevilla, 42 Jahre, ist wegen Kindesentführung verurteilt worden. Dennoch dient sie vielen, so auch Saldaña, als Vorbild. Im Alter von vier Jahren, erzählt Sevilla, habe ihr Sohn Samuel seiner Großmutter von sexuellem Missbrauch schwerster Art durch den Vater erzählt. „Wir waren schon eine Weile getrennt. Ich war geschockt“, erklärt Sevilla. Sie hat einem Treffen in einer Cafetería in Sevilla la Nueva, einem Ort südwestlich von Madrid zugestimmt, unweit der Schule ihrer kleinen Tochter. Nach einem sechs Jahre langen Weg durch die Instanzen und fünf zu den Akten gelegten Anzeigen wegen sexuellen Missbrauchs – eine kam von Seiten der Staatsanwaltschaft, eine von der Jugendbetreuerin einer Kirchengemeinde, eine vom Kinderarzt und zwei von ihr selbst – wird sie 2017 richterlich gezwungen, ihrem Ex-Partner Besuchsrecht ohne amtliche Aufsicht für Samuel zu gewähren.

„Ich weigerte mich“, sagt die zierliche Frau stolz. Zu einer Vorladung vor Gericht erscheint sie nicht. Stattdessen taucht sie mit ihrem Sohn, dem neuen Partner und der gemeinsamen Tochter unter. „Das eigene Kind aushändigen, niemals!“

Sie mieteten immer neue Unterkünfte in unterschiedlichen Regionen, erzählt Sevilla, zahlten nur in bar. Sie hätten keine Kreditkarten mehr benutzt, keine Handys benutzt, keine Arztbesuche gemacht, surfen verdeckt im Netz. Der mittlerweile neunjährige Samuel ging nicht zur Schule, die jüngere Halbschwester ebenfalls nicht. Spanien verließen sie nie, da die Kinder keinen Pass hätten.

Ihr Fall ging monatelang durch die Presse. „Ich wurde öffentlich an den Pranger gestellt“, sagt Sevilla, die damals einer Gruppe von Müttern vorstand, die sich „Infancia libre“, auf Deutsch: „Freie Kindheit“, nannten und gegen die „Straffreiheit bei sexuellen Missbräuchen“ kämpften. Sie wurden in der Presse als „Hexen“ beschimpft, die ihren Kindern Schule und Arzt verweigern würden. Ein ganzes Land verfolgte die Jagd nach Sevilla Tag für Tag am Bildschirm.

„Zwei Jahre ging die Flucht gut, dann fanden sie uns“, erzählt Sevilla. 16 Uniformierte mit Pistolen in der Hand seien mitten in der Nacht auf das Gelände gestürmt, das sie auf dem Land in der Nähe von Cuenca in Zentralspanien gemietet hatten. So berichtete es auch die Presse. „Sie nahmen mich fest und verschleppten meinen Sohn“, berichtet Sevilla.

Samuel kam zum Vater, Sevilla vor Gericht. Sie wurde zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Nach etwas mehr als drei Monaten im Gefängnis wurde sie von der spanischen Regierung begnadigt.

Kriminalisierung durch die Gesellschaft

„Die ‚schützenden Mütter‘ leiden zu Unrecht und sehen sich in vielen Fällen Kriminalisierung und Misstrauen seitens der Gesellschaft ausgesetzt, obwohl sie nichts anderes tun, als sich selbst und ihre Söhne und Töchter gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu verteidigen“, erklärte die damalige linke Gleichstellungsministerin Irene Montero nach der Begnadigung Sevillas. Montero wird dafür nach einer Verleumdungsklage durch den Ex-Partner von Sevilla zu 18.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt.

„Ich durfte Samuel fortan nur noch alle zwei Woche sehen. Unter Aufsicht versteht sich, anders als einst mein Ex“, sagt Sevilla. Mittlerweile lebt Samuel wieder bei ihr in ihrem abgelegenen Haus südwestlich von Madrid. Er ist jetzt volljährig und hat sich für die Mutter entschieden. Mit ihm sprechen kann die taz nicht. Er wolle nicht reden, „noch nicht“, sagt die Mutter. „Fälle wie der meinige werden dazu benutzt, um den Frauen Angst zu machen. Schau her, du gehst in den Knast, wenn du dich schützend vor deine Kinder stellst“, beschuldigt Sevilla die Justiz.

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Silvia Aquiles, Mutter von zwei Kindern, hat den Gerichtsanordnungen immer Folge geleistet. Am 4. März 2020 wurde die heute 47-jährige Büroangestellte aus Barcelona mit ihren beiden Kindern zu einem Gericht in der katalanischen Hauptstadt bestellt. „Wir wurden in einen kleinen Raum gebracht“, erinnert sich Aquiles beim Videogespräch mit der taz. Sie ist sichtlich angespannt als sie fortfährt: „Es kamen zwei Männer in Zivil und führten meine Tochter ab. Etwas später kam ein Uniformierter und nahm auch meinen Sohn mit.“ Die siebenjährige Tochter kam für zehn Monate in ein Heim und dann zum Vater – der vierjährige Sohn wurde sofort dem Vater überstellt.

Alles habe 2015 begonnen, sagt Aquiles. Bis dahin seien sie und ihr Ex-Partner eine „glückliches Paar“ gewesen. „Eines Tages beobachtete ich, wie meine Tochter ihre Geschlechtsteile zwanghaft wusch. Auf Nachfrage erzählte mir die Kleine, dass ihr Vater sie dort immer wieder auf eine seltsame Art berührte“, erinnert sich Aquiles. Sie zweifelte zunächst an den Schilderungen des Kindes. Medizinische Untersuchungen und Beratungen mit Fachleuten hätten allerdings Verdachtsmomente von sexuellem Missbrauch ergeben. Schließlich erstattete Aquiles Anzeige gegen den Vater; 2018 auch ein Krankenhaus in Barcelona wegen mutmaßlichen Missbrauchs des Vaters am Sohn.

Von der Anklägerin zur Angeklagten: Silvia Aquiles bei einem Gerichtstermin Foto: Montse Giralt

Justiz vermutet Manipulation – beruhend auf einem Syndrom, das nicht anerkannt ist

Die Sozialbehörden und die Justiz nahmen allerdings schnell die Mutter ins Visier: Sie warfen Aquiles vor, die Kinder zu beeinflussen, damit sie falsche Aussagen gegen den Vater leisteten. „Mir wurde ein ‚Elterliches Entfremdungssyndrom‘ vorgeworfen“, berichtet sie. Das Parental Alienation Syndrome, das der US-amerikanische Kinder- und Jugendpsychiater Richard A. Gardner in den 1980er-Jahren entwickelt hatte, besagt, dass ein Elternteil das Kind manipuliert – ihm zum Beispiel Missbrauchsvorwürfe einredet –, damit es den anderen Elternteil ablehnt. Das Elterliche Entfremdungssyndrom ist fachwissenschaftlich nicht anerkannt und wird in vielen Ländern – wie etwa Deutschland – von der Justiz explizit abgelehnt. Dennoch wenden es in Spanien die Gerichte gerne an.

„Natürlich wenden sie es gegen die Mütter an, so gut wie nie gegen die Väter, und natürlich immer im Dienste eines vermeintlichen Kindeswohls“, beklagt sich Aquiles. Wegen ihrer Odyssee durch die juristischen Institutionen und der Unterstellung, sie habe die Kinder gegen ihren Vater indoktriniert, hat die katalanische Exilregierung sie als „Opfer institutioneller Gewalt“ anerkannt. „Eine Entschädigung irgendeiner Art habe ich allerdings bis heute nicht bekommen“, sagt sie.

Auch die Kinder darf sie weiterhin, nach drei Jahren ohne jeglichen Kontakt, nur jedes zweite Wochenende sehen. Das Sorgerecht hat nach wie vor ihr Ex-Partner. Aquiles überlegt sich jedes Wort genau und achtet darauf, dass ihr Ex-Partner nicht zu identifizieren ist. Das könne zu neuen Anzeigen seinerseits führen, fürchtet sie.

„Der Missbrauch der eigenen Kinder ist ein Vergehen, dass die Gesellschaft einfach nicht wahrhaben will“, sagt Cira García. Dass viele Richter die Glaubwürdigkeit der Mütter infrage stellten, läge daran, dass die spanische Justiz, wie die gesamte Gesellschaft, vom Machismus geprägt sei. García, 50 Jahre alt, Mutter zweier Kinder, ist seit 13 Jahren Richterin an Tribunalen für Gewalt gegen Frauen – erst im südostspanischen Albacete und jetzt in Getafe, einem Vorort Madrids. „Immer wieder muss ich mir anhören, dass Mütter lügen, um sich einen Vorteil beim Sorgerechtsstreit zu verschaffen“, sagt García. Und fragt dann: „Warum sollten sie sich dazu ausgerechnet ein Verbrechen ausdenken, das zu denen gehört, die am schwersten nachzuweisen sind?“ Sie verweist auf mehrere Studien der Vereinten Nationen über die spanische Justiz, die von der „Schutzlosigkeit der Kinder“ sprechen.

Die resolute Richterin ist eine Autorität in Sachen Gewalt gegen Frauen. Sie hält nicht nur in Spanien, sondern auch in Europa und Lateinamerika Vorträge. „In vielen Ländern gibt es zum Thema nicht einmal Zahlen“, weiß sie. „Sie kommen aus allen sozialen Schichten, Kulturen und Nationalitäten“, widerspricht García gängigen Vorurteilen, dass Täter meist aus der Unterschicht und aus Migrantenmilieus stammen würden.

In Sachen Gendergewalt geschult

Spanien führt seit 2003 Statistiken zu Gendergewalt und seit 2013 zur Gewalt gegen die gemeinsamen Kinder an. Seit 2004 ist ein Gesetz gegen geschlechtsspezifische Gewalt in Kraft. Eines für die Gewalt gegen die gemeinsamen Kinder ist in Vorbereitung. Justiz, Polizei und Sozialbehörden werden in Sachen Gendergewalt geschult, ein eigenes Notfalltelefon wurde eingerichtet. Überall im Land wurden an jedem Amtsgericht ein Tribunal für Gewalt gegen Frauen gegründet. Dank dieser Maßnahmen ging die Zahl der durch Partner oder Ex-Partner ermordeten Frauen von 76 im Jahr 2008 auf 46 in 2025 zurück.

Vicky Rosell war von 2020 bis 2023 als Beauftragte der Regierung zuständig für geschlechtsspezifische Gewalt. Die 57-jährige, die als Richterin auf den Kanaren arbeitet, sieht die „Madres protectoras“ als „Opfer institutioneller Gewalt“. Für Rosell ist der gesellschaftspolitische Umgang mit Frauen in Spanien auch eine Folge der Franco-Diktatur, die bis 1975 andauert. Frauen durften in Spanien zum Beispiel sehr lange nicht vor Gericht aussagen. Das wirke bis heute nach und sorge dafür, „dass Frauen weniger Glauben geschenkt wird als Männern“.

Die linksalternative Politikerin war an der Ausarbeitung und Überarbeitung von mehreren Gesetzen beteiligt. So wurde 2021 Gewalt gegen den eigenen Nachwuchs als Tatbestand „geschlechtsspezifische Gewalt“ in das Gesetz aufgenommen. Demnach darf kein Mann, der seine Partnerin oder Ex-Partnerin misshandelt hat, Besuchsrecht für die Kinder bekommen. Denn dies könnte dazu führen, dass er weiterhin Zugang zur Frau hat und diese unter Druck setzen könne. Ein Teil der Richterschaft hatte dagegen allerdings Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Argument: Ein Mann, der seine Frau misshandelt, sei nicht zwangsläufig auch ein schlechter Vater. Die Verfassungsbeschwerde wurde allerdings abgelehnt.

„Die Gesetze“, urteilt Richterin Rosell, „sind leider feministischer als viele Richter und Richterinnen in diesem Land.“

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6 Kommentare

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  • „Warum sollten sie sich dazu ausgerechnet ein Verbrechen ausdenken, das zu denen gehört, die am schwersten nachzuweisen sind?“

    Weil es zugleich auch ein praktisch nicht zu widerlegender Vorwurf ist. Der Beschuldigte wird ihn niemals überzeugend entkräften können, sondern bestenfalls wird ein Verfahren "mangels Beweisen" eingestellt. Das bedeutet wiederum, dass man solche Anschuldigungen erheben kann, ohne Gefahr zu laufen, die Konsequenzen einer Falschbeschuldigung zu tragen.

    Und damit will ich keinesfalls nahelegen, dass die Vorwürfe grundsätzlich erfunden wären. Aber es ist in vielerlei Hinsicht problematisch, Menschen Rechte wie den Umgang mit eigenen Kindern aufgrund unbewiesener Anschuldigungen zu versagen.

    Sicher ist das für eine Mutter, die misshandelt wurde oder die überzeugt ist, dass ihr Kind vom Ex missbraucht wurde, eine unerträgliche Härte. Aber für einen Vater, der sein Kind wegen falscher Beschuldigungen nicht mehr sehen darf, scheint mir die Härte nicht geringer.

  • Aussage gegen Aussage - wem soll, wem kann geglaubt werden? Man kann, wie die Ex-Grüne-Jugend-Chefin Frau Nietzard, immer der Frau glauben. Aber ob das der Wahrheitsfindung dient?

    • @Offebacher:

      In diesen Fällen würde es auch reichen, dem Kind zu glauben. Wenn die Anschuldigungen von der Frau erfunden wurden, lässt sich das im vorsichtigen Gespräch mit dem Kind herausfinden.



      Der Mythos, dass Mütter ihren Kindern das Trauma nur einreden, ist eben nicht mehr als das: ein Mythos.

      • @Herma Huhn:

        Leider nein.

        In diesem Alter sind Befragungen äußerst heikel

        Ich würde jeden in dem Zusammenhang raten, sich einmal die „wormser Prozesse“ von 1994-1997 zu Gemüte zu zu führen

        Falsche Beschuldigung einer Mutter in Kombination mit fragwürdigen Methoden endete damit, das 16 Kinder im Heim landeten , 25 Personen landeten in Haft.

        Es war ein zurecht riesen Skandal, der viele Leben zerstört hat!

        Daher wäre ich mit Aussagen von Kindern gerade in diesem Alter immer vorsichtig.

        Jeder der Kinder hat, weiß was die Kleinen erzählen oder wie man Situationen „erklären“ und ihnen eine andere Bedeutung geben kann.

        Kleines Beispiel: Kinder einer Freundin haben in der Kita erzählt, Opa geht oft wegen seinem Bier in den Keller wenn sie da sind und „kümmert“ sich dort drum.

        Gedanke Erzieher: Opa trinkt während er die Enkel betreut, tagsüber







        Wahrheit: Opa braut Bier als Hobby und hat die Temperatur im Fass kontrolliert

      • @Herma Huhn:

        Kinder sind keine gute Informatinsquelle in so einer Situation und kleine Kinder schlicht fast gar nicht. Was erzaehlen Sie da?

        • @Nachtsonne:

          So grundsätzlich würde ich das nicht ausschließen:



          "Als Positivbeispiel aber gilt Flensburg. Hier hat sich unter anderem Richterin Damla Schenke auf Videovernehmungen von Kindern spezialisiert. Sie kann die Vernehmungen mittlerweile in einem besonders kindgerechten freundlichen Vernehmungszimmer im neu eröffneten Childhood-Haus durchführen. In Flensburg müsse kein Kind mehr vor Gericht aussagen, heißt es. Zahlen, die das belegen, erhebt aber auch Schleswig-Holstein nicht.



          Die Justizministerkonferenz der Bundesländer hat aber offenbar erkannt, dass es ein Problem bei der konsequenten Umsetzung der Videovernehmungen gibt. Im vergangenen Jahr wurde eine Arbeitsgruppe dazu eingerichtet, die im Juni 2022 einen Abschlussbericht vorlegte."



          Der Hintergrund:



          "Der Vorteil: Wird diese richterliche Videovernehmung professionell durchgeführt, kann sie im späteren Gerichtsverfahren einfach vorgespielt werden. So wird verhindert, dass Kinder ihre schlimmen Erlebnisse im Gerichtssaal vor einer Vielzahl fremder Personen und dem Täter nochmals im Detail erzählen müssen. Auch Mehrfachvernehmungen können so verhindert werden."



          Bei ndr.de 2022



          Vielleicht ist das Verfahren inzwischen besser etabliert.