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Profitgier bei UntervermietungenStaatliche Kontrolle ist nötig

Eva Fischer
Kommentar von Eva Fischer

Wer seine Wohnung untervermietet, sollte nicht die Not jener ausnutzen, die eine Bleibe suchen. Notfalls sollte das staatlich geregelt werden.

Eine Untervermietung sei lediglich dafür gedacht, damit der Mieter bei Abwesenheit die Wohnung halten kann Foto: Birgit Reitz Hofmann/imageBROKER/imago

W er eine Wohnung hat, kann damit gutes Geld machen. Das wissen nicht nur Vermieter, sondern auch Mieter selbst. Wer in den vergangenen Jahren in den deutschen Großstädten eine Wohnung zur Untermiete gesucht hat – weil man jobbedingt nur ein paar Monate in einer Stadt ist oder eine eigene Wohnung schlicht nicht zu finden ist –, weiß, was für horrende Preise dafür verlangt werden. In Berlin muss man nicht selten 1.000 oder mehr Euro für ein WG-Zimmer oder eine kleine Wohnung zur Untermiete hinblättern. Dabei ist völlig klar: Der Mieter, der untervermietet, macht ein gutes Geschäft – vor allem, wenn er seinen Mietvertrag bereits vor mehreren Jahren abgeschlossen hat und selbst relativ wenig für seine Bleibe zahlt. Ist das legitim?

Damit hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch beschäftigt. Ein Urteil gibt es noch nicht, aber der BGH hat bereits Bedenken geäußert. Denn eine Untervermietung sei lediglich dafür gedacht, damit der Mieter bei Abwesenheit die Wohnung halten kann. Aber nicht, um sich sein Leben „querzufinanzieren“. In dem beim BGH verhandelten Fall hatte ein Mieter seine Wohnung für das Doppelte untervermietet – und ihm war vom Vermieter gekündigt worden.

Keine Frage, prinzipiell ist es in Ordnung, seine Wohnung unterzuvermieten, wenn man eine Weile im Ausland lebt oder das Zusammenleben mit dem neuen Partner oder der neuen Partnerin ausprobieren und keine anschließende Obdachlosigkeit oder eine dreifache Neupreismiete riskieren möchte, sollte die Beziehung in die Brüche gehen. Es ist auch in Ordnung, für die nun vom Untermieter genutzten Habseligkeiten noch einen Hunderter obendrauf zu verlangen. Aber die Verzweiflung auf dem Mietmarkt auszunutzen und so die Preisspirale weiter nach oben zu treiben, ist einfach nur frech.

Dass dies viele Menschen nicht so empfinden, zeigt einmal mehr, dass es eine systematische staatliche Kontrolle der abgeschlossenen Mietverträge geben muss. Andere Länder, wie Belgien, bekommen das bereits hin.

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Eva Fischer
Chefin vom Dienst
Jahrgang 1989; seit Anfang 2025 bei der taz, derzeit als Nachrichtenchefin und Chefin vom Dienst bei taz.de. Vorherige Stationen: u.a. EU-Korrespondentin in Brüssel beim Handelsblatt, Redakteurin für Internationale Politik beim Tagesspiegel, Redakteurin bei der ZDF-Talkshow "Markus Lanz". Wirtschaftspsychologie-Studium mit Schwerpunkt Arbeits- und Organisationspsychologie und dem Nebenfach Politikwissenschaft, Besuch der Holtzbrinck-Journalistenschule, gelernte Medienkauffrau Digital und Print beim Spiegel-Verlag.
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8 Kommentare

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  • Das erste, was kontrolliert werden sollte, ist, ob der Mietvertrag durch den Vermieter überhaupt ok ist. Denn das ist viel häufiger nicht der Fall als dass jemand zum weit überhöhten Preis untervermietet, wobei auch das natürlich nicht ok ist.



    Aber es müsste beim Hauptmietvertrag überprüft werden, ob der Mietspiegel und die Mietbremse eingehalten wird und ob die Quadtatmeterzahl nicht zu hoch angegeben ist. Denn Gerichte drücken bis 10% mehr beide Augen zu.



    Deshalb sollte jedem Mietvertrag verpflichtend ein befasster Grundriss und eine Wohnflächenberechnung beigelegt werden.

    • @EchteDemokratieWäreSoSchön:

      Nicht "befasster Grundriss" sondern "bemaßter Grundriss"

  • Was notfalls staatlich geregelt werden sollte, wäre in einer wirklichen Demokratie ein Thema für gemeinsame Beratungen und eine einvernehmliche Einigung, also eine demokratische Entscheidung. In der mal repräsentativ, mal liberal, mal bürgerlich genannten Demokratie bleibt es ein Thema, das durch die Hierarchie der Besitzverhältnisse als undemokratische Entscheidung bestimmt wird. Wer hat, hat und wer hat, hat das Sagen.

    Auch repräsentative Demokratische kann als Demokratie nur funktionieren, wenn es demokratische Mitbestimmung in Wirtschaft, Verwaltung, Medien usw. gibt. In einer idealen Demokratie gibt es keine Unterschied zwischen Staat und Gesellschaft, Politik und BürgerInnen, denen da oben und denen da unten; und kein, durch eine Regierung oder Mehrheit aufoktroyiertes, autoritäres Einheitsmodell.

  • Es darf nicht sein, dass für die Untervermietung für die reine Miete mehr bezahlt werden muss als der Dauermieter zahlen muss, das ist Abzocke und sollte gesetzlich verhindert werden.

    • @Filou:

      Ich bin der Meinung, dass man das nicht pauschalisieren kann. Oft steht dem Untermieter ja die komplette Einrichtung und Ausstattung zur Verfügung, die vom Erstmieter gestellt wird und deren Anschaffung sich der Untermieter damit komplett spart. Je nach Dauer des Mietverhältnisses sehe ich es als sehr legitim an, dafür ebenfalls „Miete“ zu verlangen.



      Da geht es ja auch um Abnutzung, …



      Und je nach Wohnung ist es da mit 50€+ auch nicht getan.

  • Aber die Verzweiflung auf dem Mietmarkt auszunutzen und so die Preisspirale weiter nach oben zu treiben, ist einfach nur frech.

    Dass dies viele Menschen nicht so empfinden, zeigt einmal mehr, dass es eine systematische staatliche Kontrolle der abgeschlossenen Mietverträge geben muss.

    Für mich zeigt es, dass viele Menschen das kapitalistische Prinzip verinnerlicht haben.

  • Ein erster Schritt wäre doch schon, Plattformen wie AirBnB und anderen die Basis zu entziehen, indem man diese Art der Untervermietung konsequent verbietet. Wer einige Tage in München, Berlin oder Warschau verbringen möchte, kann dies ebenso in einem Hotel, und damit bei einem lokalen Anbieter, welcher durch Gewerbesteuer auch etwas für diesen Ort beiträgt.

  • "Der Mieter, der untervermietet, macht ein gutes Geschäft – vor allem, wenn er seinen Mietvertrag bereits vor mehreren Jahren abgeschlossen hat und selbst relativ wenig für seine Bleibe zahlt. "

    Ist das so? Ich dachte die Mieten in Berlin wären grundsätzlich überteuert? Dann dürfte der Gewinn für den Mieter, der untervermietet, doch wohl eher gering ausfallen oder?

    Ich denke das Problem sind nicht überteuerte Preise für Untervermietungen, denn diese resultieren doch nur aus den überteuerten Mieten. Hier muss man ansetzen.