Profitgier bei Untervermietungen: Staatliche Kontrolle ist nötig
Wer seine Wohnung untervermietet, sollte nicht die Not jener ausnutzen, die eine Bleibe suchen. Notfalls sollte das staatlich geregelt werden.

W er eine Wohnung hat, kann damit gutes Geld machen. Das wissen nicht nur Vermieter, sondern auch Mieter selbst. Wer in den vergangenen Jahren in den deutschen Großstädten eine Wohnung zur Untermiete gesucht hat – weil man jobbedingt nur ein paar Monate in einer Stadt ist oder eine eigene Wohnung schlicht nicht zu finden ist –, weiß, was für horrende Preise dafür verlangt werden. In Berlin muss man nicht selten 1.000 oder mehr Euro für ein WG-Zimmer oder eine kleine Wohnung zur Untermiete hinblättern. Dabei ist völlig klar: Der Mieter, der untervermietet, macht ein gutes Geschäft – vor allem, wenn er seinen Mietvertrag bereits vor mehreren Jahren abgeschlossen hat und selbst relativ wenig für seine Bleibe zahlt. Ist das legitim?
Damit hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch beschäftigt. Ein Urteil gibt es noch nicht, aber der BGH hat bereits Bedenken geäußert. Denn eine Untervermietung sei lediglich dafür gedacht, damit der Mieter bei Abwesenheit die Wohnung halten kann. Aber nicht, um sich sein Leben „querzufinanzieren“. In dem beim BGH verhandelten Fall hatte ein Mieter seine Wohnung für das Doppelte untervermietet – und ihm war vom Vermieter gekündigt worden.
Keine Frage, prinzipiell ist es in Ordnung, seine Wohnung unterzuvermieten, wenn man eine Weile im Ausland lebt oder das Zusammenleben mit dem neuen Partner oder der neuen Partnerin ausprobieren und keine anschließende Obdachlosigkeit oder eine dreifache Neupreismiete riskieren möchte, sollte die Beziehung in die Brüche gehen. Es ist auch in Ordnung, für die nun vom Untermieter genutzten Habseligkeiten noch einen Hunderter obendrauf zu verlangen. Aber die Verzweiflung auf dem Mietmarkt auszunutzen und so die Preisspirale weiter nach oben zu treiben, ist einfach nur frech.
Dass dies viele Menschen nicht so empfinden, zeigt einmal mehr, dass es eine systematische staatliche Kontrolle der abgeschlossenen Mietverträge geben muss. Andere Länder, wie Belgien, bekommen das bereits hin.
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