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Waffenlieferung an IsraelMacht sich Deutschland mitschuldig?

Trotz Kriegsverbrechen in Gaza liefert Deutschland weiter Waffen an Israel. Dafür könnte Kanzler Merz angeklagt werden.

Berlin, 28. Mai: Kundgebeung von in gaza tätigen Hilfsorganisationen vor dem Auswärtigen Amt

Berlin taz | Vierhundert Menschen stehen am Dienstagabend vor dem Auswärtigen Amt. Sie rufen „Stop arming Israel!“, „Free Palestine!“ und „Not in our name!“ Viele tragen Kufiyas, auch einige Kippas sind zu sehen. Etwa die Hälfte der Teilnehmer sind Israelis, sagt Yehudit Yinhar, die den Protest mit organisiert hat. Sie gehört zur Gruppe „Israelis for Peace“. Deren Mitglieder protestieren seit anderthalb Jahren gegen die Kriegsführung ihres eigenen Landes in Gaza und Deutschlands Unterstützung dabei. Mit ihnen demonstrierten am Dienstag ähnliche Gruppen in neun weiteren Städten Europas, von Barcelona über London bis Kopenhagen.

Heute seien deutlich mehr Menschen da als sonst, so Yinhar. Das liegt auch daran, dass in die Diskussion um deutsche Waffenlieferungen nach Israel Bewegung zu kommen scheint. Am Montag kritisierte Bundeskanzler Friedrich Merz, CDU, die israelische Regierung am erstmals scharf und in aller Öffentlichkeit. „Die Zivilbevölkerung derart in Mitleidenschaft zu nehmen, wie das in den letzten Tagen immer mehr der Fall gewesen ist, lässt sich nicht mehr mit einem Kampf gegen den Terrorismus der Hamas begründen“, sagte er. Wenn das humanitäre Völkerrecht „jetzt wirklich verletzt wird“ müsse auch der deutsche Bundeskanzler etwas dazu sagen, befand er.

Auch Außenminister Johann Wadephul, ebenfalls CDU, fand am Montag ungewöhnlich klare Worte: Eine Vertreibung aus dem Gazastreifen und eine Politik des Aushungerns dürfe es nicht geben. „Niemand sagt, dass die jetzige Situation akzeptabel ist und länger hingenommen werden könnte. Auch Deutschland nicht“, so der Außenminister.

Bisher hatte sich Deutschland mit Kritik an Israels Kriegsführung extrem zurückgehalten und das Vorgehen der israelischen Armee unterstützt, auch mit Waffen. Im vergangenen Jahr genehmigte die Ampel-Regierung noch Rüstungsexporte nach Israel im Wert von 161 Millionen Euro, in den ersten drei Monaten diesen Jahres im Wert von 28 Millionen Euro.

Strenge Bedingungen für Waffenlieferungen

Könnte aus der verschärften Rhetorik des Kanzlers und des Außenministers ein Stopp der Waffenlieferungen nach Israel folgen? Entscheiden kann das einzig der Bundessicherheitsrat, ein geheim tagender Ausschuss mehrerer Minister unter der Leitung des Kanzlers. Alle Waffenexporte in andere Länder müssen von ihm abgesegnet werden. Aber dafür gibt es Bedingungen: Wenn das Risiko überwiegt, dass mit den Waffen schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht begangen werden, dürfen keine Genehmigungen zur Ausfuhr erteilt werden. Dem hat sich Deutschland nach internationalem Recht verpflichtet. Doch vieles deutet im Fall von Israel darauf hin, dass das geschieht.

„Die Beweislage ist erdrückend: Zahlreiche internationale Gerichte, UN-Organe und Menschenrechtsorganisationen kommen zu dem Schluss, dass Israel im Gazastreifen systematisch gegen das humanitäre Völkerrecht verstößt – unter anderem durch Angriffe auf Zivilisten und zivile Infrastruktur, die Kriegsverbrechen darstellen“ sagt Alexander Schwarz, Jurist und Mitglied des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). „Ich bin mit solchen Einschätzungen in der Regel sehr vorsichtig – aber in diesem Fall ist die Lage an Eindeutigkeit kaum zu überbieten“, so Schwarz weiter.

„Deutschland macht sich mitschuldig“

Bundeskanzler Merz sagte am Montag, wenn das humanitäre Völkerrecht verletzt werde, müsse auch der deutsche Bundeskanzler dazu etwas sagen. Nach internationalem Recht muss er vor allem etwas tun: Die Waffenlieferungen stoppen. „Israel begeht Kriegsverbrechen. Die Bundesregierung weiß davon und liefert trotzdem Waffen, die für die Durchführung ebendieser Kriegsverbrechen genutzt werden“, so Schwarz. Deutschlands Rüstungsunternehmen seien exklusive Lieferanten für bestimmte Getriebeteile des Merkava-Panzer, der nachweislich in Gaza zum Einsatz komme. „Deutschland macht sich mitschuldig“, so der Rechtsanwalt.

Mit dem ECCHR klagt er vor Verwaltungsgerichten in Deutschland im Namen mehrerer palästinensischer Mandaten in Gaza, um einen sofortigen Stopp der Waffenlieferungen nach Israel zu erreichen. „Viele unserer Mandanten haben fast ihre gesamten Familien verloren und wir müssen täglich damit rechnen, dass auch sie selbst nicht überleben“ so Schwarz. In den Klagen beruft sich das ECCHR auf ihr Recht auf Leben, das durch Deutschlands Handlungen konkret gefährdet werde.

Merz könnte sich strafbar machen, wenn weiter Waffen geliefert werden

Neben den fatalen Folgen für die Menschen in Gaza könnten anhaltende Waffenlieferungen aus Deutschland nach Israel auch direkte, strafrechtliche Konsequenzen für Kanzler Merz und den Rest des Sicherheitsrates haben.

„Politiker können sich individuell wegen Beihilfe zu völkerrechtlichen Verbrechen strafbar machen“, so Schwarz. Dies gelte insbesondere für Beamte, die als Mitglieder des Bundessicherheitsrats über Rüstungsexporte entscheiden. Ob sie sich strafbar machen hänge davon ab, ob sie ihren Pflichten zur Risikobewertung nachkommen und welche subjektive Kenntnis sie haben. „Wenn sie etwa eine Risikoabwägung unterlassen oder Völkerrechtsverstöße billigend in Kauf genommen und trotzdem Waffenlieferungen genehmigt haben“, so Alexander Schwarz. Organisationen wie das ECCHR können bei einem solchen Verdacht Strafanzeigen gegen die verantwortlichen Politiker stellen, die Bundesanwaltschaft müsste gegen sie ermitteln.

Es ist denkbar, dass Merz auch deswegen als Regierungschef andere Töne anschlägt. Als Oppositionsführer hatte er noch lautstark Waffenlieferungen nach Israel gefordert – aber damals hätte er auch nicht für sie belangt werden können. Jetzt sitzt er am Hebel.

Viele fordern ein Stopp von Waffenexporten nach Israel

Ob die Waffenexporte gestoppt werden ist bisher unklar. Die Regierung hat ihre Rhetorik verschärft, aber bisher nichts dergleichen angekündigt. Vielmehr verteidigte Wadephul deutsche Waffenlieferungen nach Israel noch am Montag wie gewohnt mit einem Verweis auf Deutschland besondere Verpflichtung für Israels Sicherheit, der Staatsraison. „Wir nehmen die Worte in der Politik wahr“, so Yehudit Yinhar von den Israelis for Peace. „Und wir fordern, dass daraus Taten folgen. Aber wir machen uns da keine großen Hoffnungen.“

Doch die Forderung, Waffenexporte nach Israel zu stoppen, erheben nicht nur die Protestierenden vor dem Auswärtigen Amt. Sie kommt mittlerweile aus weiten Teilen der Gesellschaft und auch vermehrt aus der Politik. Laut einer Civey-Umfrage für den Tagesspiegel hält jeder zweite Deutsche die Lieferungen mittlerweile für falsch. Zuletzt forderten auch einzelne Bundestagsabgeordnete der SPD, dem Koalitionspartner der Union, Waffenlieferungen nach Israel zu stoppen.

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27 Kommentare

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  • Wenn Israel im Gaza Kriegsverbrechen begeht und DE das militärisch oder politisch unterstützt dann kann die Antwort mur Ja! lauen.

  • Ja. Deutschland macht sich mitschuldig. Daran kann es keinen vernünftigen Zweifel geben.

  • Deutschland hat sich schon mitschuldig gemacht. Wir haben der UNRWA (und damit indirekt der Hamas) hunderte von Millionen geschickt ohe irgendeine Gegenleistung wie z.B. die Freilassung der deutschen Geiseln zu fordern. Annalena Baerbock hatte hier ihre Verantwortung für deutsche Staatsbürger komplett "vergessen", und wir - bzw die deutsche Regierung sind daher mitschuldig am Leiden der Geiseln. Auch letzthin wurden wieder 30 Mio bereitgestellt ohne irgendetwas zu frodern. Hier sollte die deutsche Regierung mal von Selenski und Melnyk lernen, die benutzen das Wort andauernd und bekommen auch etwas dafür.

    • @Gerald Müller:

      Das ist doch wirr.

    • @Gerald Müller:

      Wenn ich Sie richtig verstanden habe, meinen Sie also, die Bundesregierung habe sich mit der finanziellen Unterstützung des Palästinenserhilfswerks UNRWA mitschuldig gemacht, dass Geiseln mit deutscher Staatsangehörigkeit von der Hamas festgehalten werden?



      Bitte noch einmal zum Mitschreiben. Es klingt zu unglaublich.

    • @Gerald Müller:

      ‘ Wir haben der UNRWA (und damit indirekt der Hamas) hunderte von Millionen geschickt ohe irgendeine Gegenleistung‘

      Das ist Nachplappern der Anti-UN Propaganda der israelischen Rechten (falls nicht sogar ein Teil davon), die dem Ziel dient, die UN und Ihre Unterorganisationen zu delegitimieren und ihre Arbeit einzuschränken. Das Ergebnis sehen wir nun in Gaza, wo nach dem Rauswurf des WFP Tausenden der Hungertod droht.

  • Wie bitte ? Selbstverstaendlich sind wir mitschuld. Am Schicksal der Palaestinenser, waren wir schon vor dem 07. Oktober Hauptmitschuldiger denn ohne unsere Verbrechen wuerden Sie wohl heute in Frieden leben in Palaestina als Teil Jordaniens oder Aegyptens. Usw. Mit der aktuellen Unterstuetzung haben wir der Sahnetorte die Kirsche aufgesetzt und Ihr leben weiter zerstoert. Wir haben viel gelernt aus der deutschen Geschichte aber nur wirklich wenig verstanden.

    • @Flugbesen:

      " denn ohne unsere Verbrechen wuerden Sie wohl heute in Frieden leben in Palaestina als Teil Jordaniens oder Aegyptens",

      glaube ich nicht, schonmal was vom Ha´avara Abkommen gehört und der Rolle die das dritte Reich in der Zeit 33 bis 39 bei der Umsiedlung der deutschen Juden nach Palästina und der Eigentumsübertragung und den Folgen in Palästina gehört?

      Im Übrigen erinnert mich Ihre Argumentation ziemlich an das was meine Freunde aus dem Iran so von sich geben. Die haben natürlich auch keine Ahnung vom Ha´avara Abkommen und dessen Konsequenzen.

  • Zur Ergänzung möchte ich noch die Forderungen von Ärzte ohne Grenzen nachreichen:, die unter dem Motto

    „ Rote Linie" - gegen die Instrumentalisierung humanitärer Hilfe

    in Berlin protestierten (s. das den obigen Artikel illustrierende Foto:

    - Einen sofortigen Waffenstillstand, denn nur so kann Hilfe sicher geleistet werden.

    - Bedingungslosen Zugang für humanitäre Organisationen – über alle Grenzübergänge.

    - Den Schutz von medizinischem Personal, Gesundheitseinrichtungen und Patient*innen.

    - Ein Ende der Angriffe auf Zivilist*innen.

    - Die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der Genfer Konventionen – durch alle Konfliktparteien.

    www.aerzte-ohne-gr...e-autonomiegebiete

  • Die Klage gegen Deutschland vor dem IGH läuft noch. Eine Verurteilung setzt den Nachweis des „dolus direktus“, die höchste Vorsatzstufe voraus.



    Das war bisher bei unseren für die Waffenlieferungen Verantwortlichen Politikern schwer. Nun gibt es zwei Beweise:



    1. Der BT hat sich von Israel bestätigen lassen, dass die Waffen nicht für einen Völkermord eingesetzt werden.



    2. Der BT hat jede Kritik an Israel per Resolution verboten.



    Damit steht fest, dass die Völkermodlage bekannt und bewusst war, dennoch weiter Waffen geliefert werden.



    Dass Israel Völkermord, Landraub und politischen Totschlag Tag für Tag begeht steht international längst fest. Nur in Deutschland wird das aus Staatsräson geleugnet.

    • @Dr. We Franziskus:

      Punkt zwei ist auch völlig neben der Realität.

    • @Dr. We Franziskus:

      Ihr Punkt 1 - und genau genommen auch Punkt 2 - sind doch nun wirklich kein BEWEIS für eine Beteiligung Deutschlands an einem israelischen Genozid in Gaza. Das halte ich für ausgewiesen Unfug.



      Ich stimme allerdings überein, dass deutsche Waffenlieferungen nach Israel JETZT SOFORT gestoppt werden müssen, wegen der gegen Israel im Raum stehenden (beim IGH anhängenden) Anklage.



      Diese Forderung sollte m.E. aber auch für SÄMTLICHE deutschen Rüstungsexporte nach Nahost gelten - ich vertrete das im übrigen schon seit Jahren so, also lange vor Beginn des Gaza-Krieges.



      Allen Boykottaufrufen gegen Israel - insbesondere den BDS-konnotierten - stehe ich übrigens äußerst kritisch gegenüber (aus historischen Gründen, die ich hier wohl nicht näher erläutern muss).



      Das EU-Assozierungabkommen mit Israel indes sollte jetzt zügig ausgesetzt werden, mit der vorhandenen Mehrheit der EU-Staaten, die sich dafür ausgesprochen haben - ggfs. sollte Deutschland wegen der besonderen deutsch-israelischen Beziehungen dabei das Recht auf „Enthaltung“ eingeräumt werden.

  • Warum werden eigentlich die Waffenlieferanten der Hamas nicht angeklagt?

    • @Peter Schütt:

      Werden sie, in den USA läuft zurzeit sowohl ein ziviles als auch ein strafrechtliches Verfahren gegen Hamas führer und Lieferanten/Unterstützer aus dem Iran. In Deutschland läuft ein Prozess gegen vier waffenhändler die mit der Hamas in Verbindung gebracht werden.

      • @Jesus:

        Haben Sie Links zu Pressemitteilung oder woher sie die Infos haben für die erwähnten Verfahren?

    • @Peter Schütt:

      Das dürfte einfach zu erklären sein: die Hersteller liefern überall hin, wenn auch auf meist verborgenen Wegen. Aber das ist "nur" eine Randerscheinung in diesem Fall: Hamas wird grundsätzlich als Terrororganisation eingestuft, die Israelis nicht alle, nur die faschistischen Regierungsspitzen und das zu Recht.

  • Wäre das eigentliche Verbrechen nicht vielmehr die Unterstützung von Israel zu beenden. Wo bleiben die konstruktiven Vorschläge?



    Wie kann Gaza von der Hamas befreit werden? Wie die spätere Rückkehr von Hamas verhindert werden? Wer prangert die Kriegsverbrechen der Hamas an? Kämpfer, die sich bei ihren Familien ausruhen, sich in Schulen und Krankenhäusern verstecken, sich unter Zivilisten mischen. Konstruktive Vorschläge bitte!

    • @fazleser:

      All das wird seit dem 3.10.23 in extensio diskutiert, gerade auch hier in der taz. Mit zugegeben annehmender Tendenz, weil die Diskussion über die offensichtliche fehlende Verhältnismäßigkeit der Aktionen der IDF und der in großen Teilen rechtsextremen israelischen Regierung - endlich - in den Vordergrund treten.

      Und zu Ihrer bestimmt nicht trollig gemeinten Eingangsfrage: Nein.

      • @EffeJoSiebenZwo:

        Soll oben natürlich ‘abnehmender Tendenz‘ heißen.

        Die Autokorrektur mag mich nicht, und ich sie noch weniger.

    • @fazleser:

      Im Zweifel alles Töten, ist ihre Wahl? Sie wünschen einen konstruktiven Gegenvorschlag? Das Bedrohungsszenario der Hamas beseitigen, was schon längst geschehen ist, anschließend verhandeln und - ganz wichtig - einen Interessenausgleich erwirken. Alle Parteien sind MENSCHEN.

    • @fazleser:

      Dass Israel keinen Massenmord zu begehen hat steht nicht unter dem Vorbehalt was mit der Hamas geschieht.

  • Um welche Waffen und in welchert Größenordnung geht es denn genau?

  • "Dafür könnte Kanzler Merz angeklagt werden"

    Da ist wohl eher der Wunsch Vater des Gedankens. Juristisch ist zwar vieles möglich und die Ausführungen des Herrn Schwarz sind auch durchaus verständlich und moralisch nachvollziehbar, scheitern jedoch an der Praxis, wie die Klage der Palästinenser vor dem Berliner Verwaltungsgericht gezeigt hat. Gleiches gilt für die Ablehnung der Klage Nicaraguas vor dem IGH wegen deutscher Waffenlieferungen. Beide Ablehnungen beruhten darauf, dass Deutschland faktisch keine Kriegswaffen mehr exportiert.

    Die Bundesregierung hat sich längst formaljuristisch abgesichert, in dem sie nicht erst 2025 zwar Rüstungsgüter aber keine Kriegswaffen mehr genehmigte (Quelle Der Spiegel).

    Das macht im humanitären Völkerrecht den Unterschied, denn es gilt hier zwischen primären Pflichten und sekundären Regeln zu unterscheiden.

    Und zu letzterem gehört nach den Genfer Konventionen, dass von Waffentransfers abzusehen ist, wenn die Erwartung besteht, dass diese Waffen zur Verletzung der Konventionen eingesetzt werden. Daher wird auch jeder Waffentransfer von der Regierung entsprechend gewertet. Der feine Unterschied zur Forderung des ECCHR.

    • @Sam Spade:

      Gleiches gilt für die Ablehnung der Klage Nicaraguas vor dem IGH wegen deutscher Waffenlieferungen.

      Nur die „einstweilige Einstellung „ wurde abgelehnt. Das Hauptverfahren läuft derzeit m. E. noch.

    • @Sam Spade:

      Die Klage wegen Beihilfe zum Völkermord vor dem IGH gegen Deutschland wurde nicht abgewiesen, lediglich die geforderten vorläufigen Maßnahmen, also das Eilverfahren, wurden abgewiesen. Wie sie sagen, weil erstmal nicht großartig Waffen geliefert wurden. Das Hauptverfahren läuft allerdings noch. Verbrechen kann man ja schließlich nicht nur mit Waffen unterstützen. Nicaragua muss zum 21. Juli dieses Jahres eine Klagebegründung für das Hauptverfahren einreichen und Deutschland hat dann ein jahr Zeit eine Klageerwiederung einzureichen. Zudem hatte der Gerichthof auch nochmal darauf hingewiesen, das in Hinblick auf das Hauptsacheverfahren, dass alle Staaten – auch Deutschland – internationale Verpflichtungen haben, zu denen auch zählt zu vermeiden, dass Waffenlieferungen genutzt werden zur Verletzung der Völkermordkonventionen oder der Genfer Konventionen. Artikel 1 der Völkermordkonvention verpflichte Staaten, „die sich der ernsten Gefahr bewusst sind oder normalerweise hätten bewusst sein müssen, dass völkermörderische Handlungen begangen werden würden, alle ihnen vernünftigerweise zur Verfügung stehenden Maßnahmen zu ergreifen, um Völkermord so weit wie möglich zu verhindern.“

      • @Momo Bar:

        Das Hauptsachverfahren wegen Beihilfe zum Völkermord habe ich in meinem Kommentar nicht behandelt, sondern nur den Klagegegenstand Nicaraguas wegen Verletzung des humanitären Völkerrechts und dieser wurde vom IGH abgelehnt.

        Zum Hauptsachverfahren noch eine Anmerkung.

        Die von Nicaragua erhoben Vorwürfe basieren darauf, dass Deutschland die Völkerrechtsverletzungen Israels zulässt bzw. unterstützt. Damit der IGH aber überhaupt darüber verhandeln kann, müsste er zuvor einen israelischen Völkerrechtsverstoß feststellen. Die Teilnahme am Völkermord erfordert nämlich die Haupttat und diese muss erstmal gerichtlich festgestellt werden.

        Und das betrifft bezgl. Deutschland auch die Anschuldigungen wegen Verletzung des humanitären Völkerrechts. Denn aus dem Sekundärrecht lassen sich keine Präventionspflichten ableiten.

        Die Argumentation Nicaraguas wegen Beihilfe zum Völkermord beruht daher auch auf der Präventionspflicht der Staaten wie sie in Art 1 der Völkermordkonvention festgehalten sind und daher weisen auch die Anschuldigungen in der Klageschrift eher auf eine strategische Klage hin und dürften somit für den IGH rechtliches Neuland sein.

    • @Sam Spade:

      Das heißt, Panzer zu liefern, ist verboten, aber Getriebe für Panzer ist erlaubt?