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Kindererziehung nach Trennung„Das Finanzamt benach­teiligt Nestmodell-Eltern“

Nina Schick betreut ihre Kinder abwechselnd mit dem Vater in derselben Wohnung. Vor Gericht kämpft sie um den Steuervorteil für Alleinerziehende.

Beim Nestmodell haben Kinder einen Wohnsitz, die Elternteile wechseln sich dort ab – zum Beispiel hier, im Kinderzimmer Foto: Julia Zimmermann/laif
Jost Maurin
Interview von Jost Maurin

taz: Frau Schick, Sie leben nach Ihrer Trennung im Nestmodell: Die Kinder bleiben in der Familienwohnung; Sie und der Vater wechseln sich in diesem „Nest“ regelmäßig ab und haben jeweils eine Zweitwohnung. Sie haben das Finanzamt verklagt, weil es Ihnen den Einkommensteuerfreibetrag für Alleinerziehende verweigert. Was ist Ihr wichtigstes Argument?

Nina Schick: Es ist ungerecht, Eltern im Nestmodell diesen Entlastungsbetrag nicht zu gewähren. Dieser Steuervorteil wird ja mit den höheren Kosten begründet, die Alleinerziehende gegenüber Paaren haben. Auch Eltern im Nestmodell müssen mehr ausgeben, weil jeder zwei Haushalte führen muss. Trotzdem verweigert der Staat ihnen die Steuerentlastung. Das Finanzamt benachteiligt Nestmodell-Eltern. Besonders deutlich ist das im Vergleich zum Residenzmodell.

taz: Dabei werden die Kinder überwiegend oder ausschließlich von nur einem Elternteil betreut. Das ist immer noch bei den meisten Kindern aus Trennungsfamilien so.

Schick: Genau. Hier räumt das Finanzamt den Freibetrag ein. Ich habe mal eine Vergleichsrechnung aufgestellt, wie meine finanzielle Situation im Residenzmodell aussähe. Das Ergebnis: Ich stünde jeden Monat um viele Hundert Euro besser da als im Nestmodell – obwohl ich dann alle Kosten, die wir jetzt aufteilen, alleine tragen würde. Das liegt vor allem daran, dass ich vom Vater vollen Unterhalt für die Kinder bekäme. Und dann müsste ich noch weniger Steuern zahlen wegen des Entlastungsbetrags. Im Nestmodell stehe ich also finanziell schlechter da. Übrigens: Zweitwohnungssteuer muss ich auch zahlen. Das ist in meinen Augen auch nicht der Sinn dieser Abgabe, die ja eher als Luxussteuer gedacht ist.

Bild: Photogenika
Im Interview: Nina Schick

Die 49-Jährige ist Mutter von drei Kindern, die sie im Wechsel mit ihrem Ex-Partner seit fast 3 Jahren im Nestmodell betreut. Sie arbeitet als Pressesprecherin.

taz: Wie viel würden Sie denn durch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende sparen?

Schick: Fürs erste Kind gibt es einen Freibetrag in Höhe von 4.260 Euro pro Jahr. Für jedes weitere Kind kommen 240 Euro dazu, um die das zu versteuernde Einkommen reduziert wird. Bei mir mit drei Kindern würde das bedeuten, dass ich jeden Monat netto gut 100 Euro mehr hätte. Das macht für mich einen enormen Unterschied. Finanziell muss ich schon sehr darauf achten, was ich mit den Kindern unternehmen kann und was nicht.

taz: Das Finanzgericht München hat Ihre Klage abgewiesen. Das zentrale Argument lautete: Sie und der Vater hätten durch das Nest eine „Haushaltsgemeinschaft“, weil Sie gemeinsam wirtschaften würden. Was sagen Sie dazu?

Schick: Das Gericht begründet die angebliche Haushaltsgemeinschaft allein finanziell. Dabei stellt man sich gemeinhin unter einer Haushaltsgemeinschaft doch ein Minimum an Zusammenleben vor, oder nicht? Es ist schließlich so, dass mein Ex-Partner und ich uns ausschließlich für die Übergaben gemeinsam in der Wohnung aufhalten, und den Kindern zuliebe mal zu Ereignissen wie Kindergeburtstagen. Ein gleichzeitiges Übernachten in der Wohnung beispielsweise ist absolut undenkbar. Natürlich mussten wir finanzielle Regelungen treffen. Die Miete und weitere Kosten teilen wir auf. Dabei geht es aber nur um die Versorgung der Kinder. Meiner Auffassung nach ist das Kindesunterhalt. Und über den müssen sich auch viele Eltern im Wechselmodell einigen. Vor allem dann, wenn sie – wie wir – unterschiedlich hohe Einkommen haben. Beim Wechselmodell betreut jedes Elternteil die Kinder in seiner eigenen Wohnung, die Kinder ziehen regelmäßig um. Gerade habe ich in einem Ratgeber gelesen, dass für das Wechselmodell ein gemeinsames Kinderkonto empfohlen wird, auf das beide Eltern unterschiedlich viel einzahlen. Da würde auch niemand von einer Haushaltsgemeinschaft sprechen.

taz: Im Urteil heißt es: „Letztlich lebte die Familie in der Familienwohnung weiterhin zusammen.“ Das klingt doch sehr nach Gemeinschaft, oder?

Schick: Das klingt für mich zynisch. Da trennt man sich und es ist alles so, so mühsam. Die Kinder sind traurig, dass es nicht mehr gemeinsame Eltern gibt. Und dann versucht man eben so eine Lösung, die in den eigenen Augen noch das Beste ist. Obwohl die Begegnungen mit dem Vater eine enorme Belastung für mich sind. Und dann wird da so getan, als ob das irgendwie weiterhin Friede, Freude, Eierkuchen sei, eine Gemeinschaft. Über diesen Satz im Urteil habe ich mich wirklich geärgert. Kurz darauf heißt es noch einmal, durch die Nestwohnung „sollte gerade die möglichst ungestörte Fortführung des Familienlebens dort gewährleistet werden“. Das zu lesen, tut weh. Nein, es ist keine Gemeinschaft mehr, sondern definitiv eine Trennung.

taz: Warum haben Sie sich überhaupt für das Nestmodell entschieden und nicht für ein Wechselmodell? Für Letzteres würde Ihnen das Finanzamt den Entlastungsbetrag gewähren.

Schick: Um die Kinder zu schonen: Sie können an einem Ort bleiben, in der bisherigen Wohnung und im gewohnten Umfeld. Sie haben dort ihre beste Freundin, denselben Schulweg. Sie haben einfach nicht diese ständigen Veränderungen. Ich sehe es ja an mir. Ich mache das jetzt seit fast drei Jahren. Es ist eine enorme Anstrengung, jede Woche zu wechseln, sich neu zu organisieren, jeden Montag einen Haushalt neu zu starten. Jedes Mal, wenn ich denke, das ist mir aber zu viel, denke ich mir: Besser, wir Erwachsene machen das, als dass drei Kinder hin- und herwechseln müssen.

taz: Bei vielen Nestmodellen müssen 3 Wohnungen zur Verfügung stehen. Beim Wechselmodell nur 2 Wohnungen. Wird beim Nestmodell Wohnraum verschwendet?

Schick: Wenn Sie nur die Zahl der Wohnungen rechnen, ja. Wenn Sie die Quadratmeter rechnen, nein. Unsere beiden Einzelwohnungen sind sehr klein. Im Wechselmodell bräuchten wir ja bei 3 Kindern beide sehr große Wohnungen, die dann jede zweite Woche zum Großteil leer stünden, weil die Kinder gerade beim anderen Elternteil sind.

taz: Wollen Sie in Revision gehen?

Schick: Das ist noch offen. Das Gericht hat ausdrücklich eine Revision zugelassen, weil es noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu der Frage gebe. Ich bin aber nicht sicher, ob ich noch die Kraft und die Ressourcen dafür habe.

taz: Haben Sie versucht, von Verbänden für Alleinerziehende Unterstützung zu bekommen?

Schick: Ja, einmal, aber ich bin auf kein großes Interesse gestoßen. Es ist eben ein so spezielles Modell. Mir ist noch niemand begegnet, der sich dafür ins Zeug legen würde. Ich würde mich natürlich sehr freuen, wenn sich jemand mit mir solidarisiert, denn ich fühle mich sehr allein damit.

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20 Kommentare

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  • Die steuerliche Benachteiligung von Eltern, die ihre Kinder im selben Haushalt betreuen, ist ganz generell unfair. Familiensplitting führt



    zu mehr Steuergerechtigkeit.

  • Reicht nicht eine zweite Wohnung, wo sich die Eltern im Wechsel aufhalten ?



    Zwei unterschiedliche Meldeadressen sollten doch für das Finanzamt eine klare Ansage sein. Alle anderen finanziellen Absprachen können die Eltern doch unter sich ausmachen.

    • @Alex_der_Wunderer:

      Möchtest du nach der Trennung im Bett schlafen in dem dein Partner Sex hat? Natürlich reicht keine zweite Wohnung.

  • Es geht ja noch weiter:



    Die hier beschriebene Steuerklasse 2 für Alleinerziehende endet damit, dass ein weiteres Mitglied im Haushalt Ü18 ist. - also zum Beispiel Kind 1, Oberstufe, Ausbildung, Studium. Dazu gibt es aber noch Kind 2 und 3 - von mir aus 10 + 12 Jahre.



    Aber man ist ja nicht mehr Alleinerziehend.

    Vieles spricht dafür die "Familie" neu zu definieren.



    Nicht nur steuerlich.

    Es gibt reichlich Fälle, wo das Sozialamt in WGs den Kühlschrank auf getrennte Fächer kontrolliert.

    Als getrennter Vater kann ich den Unterhalt nicht steuerlich geltend machen - da ja Kindergeld gezahlt wird. Warum bekomme ich die Hälfte des Kindergelds - das ich dann der Mutter weiter reiche ?

    Solche grundsätzlichen Diskussionen finden heute leider kaum noch statt.

  • SPD und Gruene wollen eine gleiche Aufteilung eben nur waehrend der Ehe. Nach der Trennung bloss kein Wechsel- oder Nestmodell, die Kinder sollen zur Mutter, der Vater holt rueckwirkend seine Karriere nach, damit er den Alleinversorger spielen kann.



    Kein Wunder, dass Vaeter das Spielchen nicht mitmachen und waehrend der Ehe sich gezwungenermassen auf die Erwerbsarbeit konzentrieren.



    Frau Schick kann nur hoffen, dass es eine hoechstrichterliche Entscheidung gibt, die die Politik dazu veranlasst die Gesetze zu aendern.

  • Spannenderweise gibt es sicher auch die umgekehrten Fälle - wo Betroffene nachweisen wollen, dass sie eine Lebensgemeinschaft bilden, z.B. in den Genuss von Ehegattensplitting oder Mitversicherung zu kommen.



    Ich wäre so ein Fall, wenn es das Finanzamt interessieren würde - was es aber wegen der Steuerklassen nicht tut.



    Ich lebe sicher sehr viel mehr getrennt vom Partner als mit ihm zusammen - auch wenn wir uns trotzdem als Lebensgemeinschaft verstehen.



    Die Grundfrage, um die es geht, ist die die Definition von Partnerschaft - ein aktuelles höchstrichterliches Urteil wäre da wünschenswert - da hat sich auch viel geändert.



    Im vorliegenden Fall, der so eindeutig zu sein scheint, muss man aber auch Verständnis für die Behörden aufbringen: Einzelfallprüfungen können nicht sein.



    Das Nestmodell kann genauso eine Partnerschaft sein, wie es keine sein kann - der Gesetzgeber ist eigentlich am Zug.



    Er könnte sagen: Okay, manche tatsächlich weiter bestehenden Partnerschaften entgehen uns vielleicht - aber ein Modell, was letztendlich gut ist fürs Kindswohl, soll nicht beschwert sein.

  • Dies ist ein sehr spezieller Fall. Aber es ist ein Hinweis auf grundsätzlich noch immer ungelöste Ungerechtigkeiten der Steuergesetzgebung. Alleinerziehende sind benachteiligt, das Ehegattensplittung behaupet seine Existenz weiterhin (statt endlich einem Familiensplitting zu weichen), noch immer lassen sich Frauen mit Steuerklasse 4 hintergehen …..

  • Vielleicht sollte man sich einmal mit einem sehr guten Steuerberater zusammensetzen. Evtl. gibt es da noch ganz andere Steuergestaltungsmöglichkeiten.

  • Es ist ja schön auch andere Lebensmodell zu sehen, aber das Nestmodell ist nur etwas für Privilegierte. Drei Wohnungen muss man sich erst mal leisten können. Daher hält sich mein Mitleid in Grenzen, zumal das eher nicht die "Standardkonstellation ist.

    • @Chris McZott:

      Das Nestmodell kann auch von Menschen gelebt werden, bei denen die "zweite Wohnung" beim neuen Lebenspartner ist, ein Zimmer bei den Eltern, eine wegen Wochenendpendeln benötigte Wohnung am Arbeitsort in einer anderen Stadt oder ein Wohnwagen auf dem Land.

    • Jost Maurin , Autor des Artikels, Redakteur für Wirtschaft und Umwelt
      @Chris McZott:

      Nach der Argumentation wäre das klassische Wechselmodell auch nur was für Privilegierte. Kann man so sehen, aber dann bliebe ja nur das Residenzmodell: Ein Elternteil (meist die Mutter) muss sich fast allein um die Kinder kümmern. Vater holt die Kinder mal für einen Wochenendtrip ab.



      taz: Bei vielen Nestmodellen müssen 3 Wohnungen zur Verfügung stehen. Beim Wechselmodell nur 2 Wohnungen. Wird beim Nestmodell Wohnraum verschwendet?



      Schick: Wenn Sie nur die Zahl der Wohnungen rechnen, ja. Wenn Sie die Quadratmeter rechnen, nein. Unsere beiden Einzelwohnungen sind sehr klein. Im Wechselmodell bräuchten wir ja bei 3 Kindern beide sehr große Wohnungen, die dann jede zweite Woche zum Großteil leer stünden, weil die Kinder gerade beim anderen Elternteil sind.

    • @Chris McZott:

      "aber das Nestmodell ist nur etwas für Privilegierte" Ja, das sehe ich ganz genauso. Für die Trennungskinder finde ich es aber die bei weitem gerechtere Lösung – warum sollen die aller Wochen oder Monate immer umziehen, während die Eltern, die die Misere verzapft haben, immer schön gemütlich in ihrer Höhle bleiben können? Insofern sollte die Gesellschaft schon eine Möglichkeit finden, dieses Modell zu fördern oder wenigstens nicht zu benachteiligen.

      • @Schusterjunge:

        Das würde mich wirklich mal interessieren - wie ist das für die Kinder ?



        Ist es wirklich besser immer an einem Ort zu leben ? Na klar.



        Aber "wessen" Wohnung ist es denn dann - wer gestaltet diese Wohnung, wer "belebt" sie ? Ist es vielleicht nur eine Art Kinder-WG in der die Elternteile zur "Aufsicht" kommen ? - Was ist mit Deko - Mutter hängt ein Bild auf und Vater wieder ab ? - Wie wirkt sich die Nähe zum Getrennten auf die Eltern aus ?

        Ich stelle mir das als Kind sehr schwierig vor - aber schwieriger als das klassische Modell ?

        • @Tz-B:

          Vermutlich gehen die Kinder nach der Trennung ihrer Eltern lieber zu ihren Freunden.

  • Laut diesen Schilderungen hört es sich für mich so an, als ob die Frau einfach eine Zweitwohnung hat. Ob der Vater anwesend ist, wenn die Mutter in der Erstwohnung die Kinder betreut, spielt für den Fall m. E. nach keine Rolle.

    • @Micha.Khn:

      Och menno.



      Darum geht es doch gar nicht, sondern um die entscheidende Frage, ob noch ein Hausstand vorliegt oder zwei.



      Selbstverständlich kann man auch mit zwei Wohnungen ein Hausstand sein, da geht es ums Wollen und die tatsächlichen Gegebenheiten, die das Finanzamt hier eben annimmt, Wollen spielt offenbar keine Rolle.



      Ich lebe Wochen, Monate getrennt von meinem Partner, nur tageweise zusammen (weil es eben so sein muss und auch soll) - trotzdem bilden wir einen Hausstand. Weil wir es wollen. Und weil es tatsächlich so ist - auch mit Zweitwohnungen.

  • Beide Ex-Partner sollten sich aus der alten Wohnung zunächst mal abmelden und in ihren neuen Wohungen anmelden. Damit geht möglicherweise schon mal ein Zuständigkeitswechsel beim Finanzamt einher und beide leben auf dem Papier getrennt. Es sieht halt merkwürdig aus, wenn beide Eltern weiterhin mit der alten Wohnanschrift die Einkommensteuererklärung abgeben. Durch die Ummeldung hätte das Finanzamt eine weitaus höhere Argumentationshürde, eine Wohngemeinschaft zu unterstellen.

    Dann steigt allerdings natürlich die Zweitwohnsteuer, da diese dann auf die in der Regel größere Alt-Familienwohnung zu zahlen wäre.

    • @DiMa:

      Und was wäre wenn sie sich in der Kinderwohnung nicht wieder anmelden ? - Sie wären ja nur als "Gast" da.

  • Eine Frau die sich mit ihrem Exmann noch eine zweitwohnung leistet, beansprucht für sich die Steuervorteile für Alleinerziehende die mit einem Gehalt die Kindeserziehung stemmen.

  • Naja, ich vermute, das geringe Interesse von Verbänden kommt daher, dass es eine sehr privilegierte Situation ist. In Anbetracht der prekären Situation, in der sich viele "tatsächlich" Alleinerziehende befinden, wirkt der Fall nicht ganz so dringend. Ich fühle mit der interviewten Mutter und finde diese Lösung toll. Als Elternt, der ein Kind 95% alleine erzieht, kann ich mich aber halt nicht so ganz mit den Problemen identifizieren.