EU-Vorgaben: Wo Deutschland hinten liegt
Ob Familienstartzeit, Energiewende oder Wohnungslosigkeit – die EU macht klare Vorgaben, doch Deutschland hinkt hinterher.
Zeit für die Familie schaffen
Die Ampel wollte es, die SPD will es noch immer, und die Europäische Union schreibt es sogar vor: eine zweiwöchige bezahlte Freistellung für Partner*innen nach der Geburt eines Kindes. Allerdings konnte sich die zuständige Arbeitsgruppe der werdenden Koalition nicht auf die sogenannte Familienstartzeit einigen. „Ablehnung“, steht da schlicht bei der Union. Das Projekt wanderte damit zu den SpitzenverhandlerInnen, der Ausgang ist offen.
Interessant allerdings: Die Vereinbarkeitsrichtlinie der EU, die ebendiese Familienstartzeit vorschreibt, hätte Deutschland bereits bis August 2022 umsetzen müssen. Doch die FDP blockierte – und ein Vater reichte Klage vor dem Berliner Landgericht ein. Die Begründung: Die Untätigkeit der Bundesregierung verstoße gegen EU-Recht.
Diese Woche nun wurde die Klage abgewiesen, die bisherigen Gesetze seien „ausreichend“, argumentiert das Gericht. Anwältin Sandra Runge erklärt, sie habe bereits Berufung gegen das Urteil eingereicht. Runge ist derweil nicht die Einzige, die sich mit dem schon längst vergangenen Stichtag für die Umsetzung der Richtlinie beschäftigt. Auch die EU-Kommission selbst wacht darüber, ob die Mitgliedstaaten ihre Vorgaben angemessen in nationales Recht umsetzen – bislang ohne Ergebnis.
Dieser Text stammt aus der wochentaz. Unserer Wochenzeitung von links! In der wochentaz geht es jede Woche um die Welt, wie sie ist – und wie sie sein könnte. Eine linke Wochenzeitung mit Stimme, Haltung und dem besonderen taz-Blick auf die Welt. Jeden Samstag neu am Kiosk und natürlich im Abo.
Ausbau der Erneuerbaren
Union und SPD bekennen sich zum weiteren Ausbau von Windkraft und Solarenergie. Aber Worte reichen nicht. Die neue Bundesregierung muss die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) der Europäischen Union zügig in nationales Recht umsetzen, sonst droht dem Ausbau bald eine heftige Bremsung.
„Die rechtzeitige Umsetzung von RED III ist der erste Lackmustest für die neue Bundesregierung“, sagt der Präsident des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) Stefan Dohler. Mit der Richtlinie soll der Bau von Windrädern und großen Solaranlagen einfacher werden, indem Genehmigungsverfahren gestrafft und beschleunigt werden. Bis Juni 2025 muss sie umgesetzt werden, sonst gelten kompliziertere Regeln für das Antragsverfahren. Die Behörden werden aufgrund der Rückkehr der artschutzrechtlichen Prüfung dann erheblich mehr zu tun haben. Ein Genehmigungsstau und viel weniger neue Anlagen wären die Folge.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat es geschafft, die Wind- und Solarkraft in nie gekanntem Maß auszubauen. Die Ziele für die Solarenergie sind übererfüllt, bei der Windkraft wurden sie nicht erreicht. Noch ist es nicht zu spät aufzuholen – aber nur, wenn es nicht zu größeren Verzögerungen kommt.
Mindestlohn erhöhen
Die im Oktober 2022 verabschiedete „Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union“ gehört zu den wichtigsten arbeits- und sozialpolitischen Maßnahmen, die auf europäischer Ebene beschlossen wurden. Demnach sollen die EU-Mitgliedstaaten bei der Festsetzung gesetzlicher Mindestlöhne vier Kriterien berücksichtigen: die Kaufkraft des Mindestlohns unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten, das allgemeine Niveau der Löhne und ihre Verteilung, die Wachstumsrate der Löhne sowie langfristige nationale Produktivitätsentwicklungen.
Nach den Berechnungen des gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) würde das schon für dieses Jahr eine Erhöhung des Mindestlohns in Deutschland von derzeit 12,82 Euro auf 15 Euro brutto pro Stunde bedeuten. Union und SPD haben sich aber bislang nur darauf verständigt, dass sich die unabhängige Mindestlohnkommission bei ihrer für Ende Juni geplanten Empfehlung an den Kriterien der EU-Mindestlohnrichtlinie orientieren soll. „Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar“, schreiben sie.
Das heißt jedoch nicht, dass das auch tatsächlich erreicht wird. Denn solange es keine Verpflichtung gibt, ist es unsicher, ob sich die Arbeitgeber- und die Gewerkschaftsvertreter:innen in der Kommission auch darauf verständigen werden.
Naturschutz voranbringen
Den Verlust der Biodiversität stoppen, die Klimakrise begrenzen und sich an ihre Folgen anpassen – das sind Ziele internationaler Abkommen und europäischer Regeln, an die sich Deutschland in den vergangenen Jahren gebunden hat. Konkret handelt es sich etwa um das UN-Abkommen zum Schutz der Biodiversität, des Klimas und der Hochsee sowie das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur.
Die To-do-Liste der nächsten Regierung zum Thema Umwelt ist entsprechend lang. Eine Aufgabe steht darauf ganz oben: das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz in die nächste Legislaturperiode zu retten. Denn das mit 3,5 Milliarden Euro unterlegte Programm der grünen Umweltministerin Steffi Lemke hat, nach Jahren der Unterfinanzierung, endlich Geld in den Naturschutz gebracht. Es ermöglicht, Moore und Feuchtgebiete wieder zu vernässen und Städte zu begrünen. Es soll Lebensräume für bedrohte Tiere und Pflanzen erhalten wie den Brachvogel, der Feuchtwiesen und Moore liebt, oder die lila Wiesenküchenschelle, die auf Magerwiesen blüht. Es ermöglicht Wäldern und Wiesen, CO2 und Wasser zu speichern und die Landschaft zu kühlen.
Am Anfang holperte das Programm, inzwischen läuft es. Dass Schwarz-Rot eine bessere Idee zum Schutz der Umwelt hat, deutet sich bis jetzt jedenfalls nicht an.
Gegen Wohnungslosigkeit kämpfen
Bis 2030 soll kein Mensch innerhalb der EU mehr wohnungslos sein. Das hat das EU-Parlament Ende 2020 beschlossen. Obdachlosigkeit werde „als eine der schwersten Formen von Armut und Entbehrung eingestuft“, heißt es im entsprechenden Beschluss.
Die Mitgliedstaaten sind seither aufgerufen, das Problem auf nationaler Ebene anzugehen. Deutschland hat im April 2024 erstmals einen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit beschlossen, Union und SPD wollen das fortführen. Es geht dabei nicht nur um Menschen auf der Straße, sondern auch um Geflüchtete, die über Jahre in Massenunterbringung verharren müssen.
Ein großes Problem in der Praxis ist auch die Versorgung von obdachlosen EU-Bürger*innen, die keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Sie alle mit angemessenem Wohnraum zu versorgen, ist ein radikales Ziel – das radikal soziale Maßnahmen erfordert. Beispiele: Menschen von der Straße werden in Hotels und Ferienwohnungen untergebracht; niemand wird mehr zwangsgeräumt; es werden wirklich bezahlbare Wohnungen gebaut. Der Aktionsplan ist aber nur eine Ansammlung von müden Absichtserklärungen. Niemand glaubt daran, dass das Ziel zu erreichen ist. Wie heißt noch mal Artikel 1 des Grundgesetzes?
Den Verkehr retten
Will die kommende Bundesregierung ihre eigenen Klimaziele und die der EU einhalten (und nicht weitersabotieren), kommt sie um eine deutliche Reduktion des CO2-Ausstoßes im Verkehrssektor nicht herum. Die europäische Klimaschutzverordnung sieht bis 2030 eine Verringerung von 50 Prozent gegenüber dem Jahr 2005 vor. 2024 waren nicht einmal 7 Prozent erreicht.
Die Koalitionäre müssen wirksame Maßnahmen ergreifen, um den Umstieg auf E-Mobilität voranzubringen: Social Leasing, Kaufprämien, Ausbau der Ladeinfrastruktur und ein vorgezogener Verkaufsstopp von Verbrennern. Mittelfristig führt kein Weg an der Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene vorbei. Die bis 2030 vorgesehene Verdopplung der Fahrgastzahlen lässt sich nur mit einer deutlichen Angebotsverbesserung erreichen. Ein günstiges Deutschlandticket und Tempolimit auf Autobahnen sind zwei effektive Sofortmaßnahmen.
Gleichzeitig steht auch die neue Bundesregierung vor der Herausforderung, die marode Infrastruktur vor dem endgültigen Verfall zu schützen. Hunderte Milliarden in Sondervermögen bereitstellen reicht da nicht. Es müssen Planungsprozesse beschleunigt und der Bauwirtschaft muss eine langfristige Finanzierung zugesagt werden, damit die Gelder effektiv ankommen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Koalitionsverhandlungen
Der SPD scheint zu dämmern: Sie ist auf Merz reingefallen
Parkinson durch Pestizide
Bauernverband gegen mehr Hilfe für erkrankte Bauern
Iranische Aktivistin über Asyl
„Das Bamf interessiert wirklich nur, ob du stirbst“
Anlegen nach dem Crash
Ruhe bewahren oder umschichten
Strafe wegen Anti-AfD-Symbolik
Schule muss Tadel wegen Anti-AfD-Kritzeleien löschen
Von Frankreich lernen
Wie man Rechtsextreme stoppt