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Fünf Jahre nach Anschlag in HanauKampf bis zur letzten Instanz

Bis heute gibt es Ungereimtheiten zum Anschlag von Hanau. Doch die Taten verjähren nun fünf Jahre später, Angehörige kämpfen weiter um Aufklärung.

Hamza Kurtović könnte noch leben, wäre der Notausgang offen gewesen Foto: Helmut Fricke/dpa

Frankfurt/Berlin taz | Die jüngste Strafanzeige von Armin Kurtović ist erst wenige Tage alt. Wegen fahrlässiger Tötung und Strafvereitelung reichte sein Anwalt die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Hanau ein. Allen voran wegen des verschlossenen Notausgangs in einem Hanauer Lokal, der Arena Bar, wo Kurtovićs Sohn Hamza und ein Freund, Said Nesar Hashemi, in der Nacht des 19. Februar 2020 erschossen wurden. Einer Nacht, in der der rassistische Attentäter auch sieben weitere Menschen mit Migrationsgeschichte tötete und danach seine Mutter und sich selbst. Eine der schwersten rassistischen Terrortaten der Bundesrepublik.

Fünf Jahre nach der Tat wird wieder des Anschlags in Hanau gedacht – Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD), Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) werden anreisen. Die Initiative 19. Februar, in der sich auch Angehörige der Opfer organisieren, wird sich bereits an diesem Samstag zu einem Gedenken und einer Demonstration versammeln.

Angehörige wie Armin Kurtović kämpfen bis heute mit dem Schmerz über den Verlust ihrer Familienmitglieder. Und mit der quälenden Frage, ob dieser Anschlag nicht hätte verhindert werden können. Zumindest die juristische Aufarbeitung aber gerät nun an ihr Ende: Fünf Jahre nach der Tat tritt die Verjährung ein. Um das zu verhindern, reichte zuletzt der Vater des ermordeten Vili-Viorel Păun noch einmal eine Strafanzeige ein – wegen des kaum erreichbaren Notrufs in der Tatnacht. Dann folgte die Anzeige von Kurtović, der glaubt, das ein offener Notausgang in der Arena Bar seinem Sohn womöglich das Leben gerettet hätte. Kommt es zu neuen Ermittlungen, würde die Verjährungsfrist um fünf Jahre verlängert. Es sind letzte Versuche, doch noch Aufklärung zu erreichen.

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Tatsächlich wirft vor allem der Notausgang in der Arena Bar bis heute Fragen auf. Als der Attentäter in der Tatnacht in die Bar trat, waren dort fünf Personen zu Gast. Sie flüchteten in eine Ecke, konnten seinen Schüssen aber nicht entkommen. Hamza Kurtović und Said Nesar Hashemi überlebten nicht. Die Bar wurde zur tödlichen Falle – trotz des Notausgangs.

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Notausgang war angeblich meist verschlossen

Schon kurz nach der Tat hatten mehrere Verletzte, Stammgäste und ein früherer Mitarbeiter der Arena Bar berichtet, dass der Notausgang regelmäßig verschlossen gewesen sei. Der Mitarbeiter vermutete gar, dass dies in Absprache mit der Polizei geschehen sei, weil die wiederholt Razzien wegen Drogenverdachts oder illegal aufgestellter Auto­maten im Lokal durchführte. Schon im Oktober 2020 hatte deshalb Armin Kurtović Anzeige wegen des Notausgangs bei der Staatsanwaltschaft Hanau gestellt.

Ermittelt wurde wegen fahrlässiger Tötung gegen den Betreiber der Bar, Ömer G., und einen zweiten Mann, den G. zuletzt offenbar als Strohmann eingesetzt hatte. Im August 2021 aber stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren wieder ein: Es sei weder sicher, ob der Notausgang tatsächlich verschlossen war, noch ob die Getöteten tatsächlich zu dieser Tür gerannt wären. Denn dann hätten sie erst mal dem Täter entgegenlaufen müssen.

Dabei wurde laut Behördenakten, die die taz einsehen konnte, bereits 2013, 2016 und 2017 bei Kontrollen durch das Hanauer Ordnungsamt, die Bauaufsicht und die Polizei festgestellt, dass der Notausgang in der Arena Bar verschlossen war. Immer wieder hatte es Beschwerden aus der Nachbarschaft gegeben, über Lärm oder Drogenverkäufe in der Bar. Die Behörden ließen damals den Notausgang öffnen – ob er offen blieb, kontrollierten sie offenbar jedoch nicht mehr.

2017 allerdings leitete die Stadt ein Gewerbeuntersagungsverfahren gegen Ömer G. ein. Der Betreiber legte Widerspruch ein, erst im November 2019 wurde die Entscheidung rechtskräftig – wenige Wochen vor dem Anschlag. Der Betrieb in der Arena Bar aber ging weiter: nun unter Verantwortung eines Bekannten von Ömer G., den Ermittler später für einen Strohmann hielten.

Angeblich keine Hinweise auf Absprache mit Polizei

Ömer G. bestritt in Vernehmungen, dass der Notausgang je verschlossen gewesen war, sah sich als Sündenbock. Dabei konnte ein Polizist die Tür in der Tatnacht nicht öffnen, einer Kollegin gelang dies auch am Folgetag nicht. Und eine Rekonstruktion des Recherchekollektivs Forensic Architecture zeigte: Wären alle fünf Personen, die zum Tatzeitpunkt in der Bar waren, nicht in die hintere Ecke gelaufen, sondern zum Notausgang und wäre dieser offen gewesen, hätten es alle fünf rechtzeitig aus der Bar geschafft – und hätten überlebt.

Über Monate beschäftigte sich der hessische Untersuchungsausschuss mit dem Notausgang. Dann stellte auch er fest: Der Ausgang war „bereits in den Jahren vor der Tat regelmäßig verschlossen“. In der Tatnacht habe es daher „keine Fluchtmöglichkeit“ gegeben. Und: Ordnungsamt und Bauaufsicht der Stadt Hanau seien darüber informiert gewesen. Nach anfänglichem Einschreiten seien „keine dauerhaften Kontrollen“ erfolgt, Hinweise auf den verschlossenen Notausgang seien „ignoriert“ worden, die Fürsorgepflicht der Stadt gegenüber ihren Bür­ge­r*in­nen „vernachlässigt“. Dass es eine Absprache mit der Polizei gab, den Notausgang zu verschließen, dafür gebe es indes keine Anhaltspunkte, so der Ausschuss.

Die Stadt Hanau weist dagegen eine Verantwortung für den verschlossenen Notausgang bis heute von sich. Man habe bei der Arena Bar „angemessen, schnell und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes reagiert“, heißt es in einem ­Schreiben der Stadt. Am Ende sei mit der Gewerbe­untersagung die härteste Maßnahme veranlasst worden. Zudem habe es viele Kontrollen der Bar gegeben, bei denen kein verschlossener Notausgang festgestellt worden sei. Die Stadt ließ 2022 auch ein Gutachten erstellen, das ihr attestierte, alle gesetzlichen Pflichten „ordnungsgemäß wahrgenommen“ zu haben. Hinweisen auf Probleme sei die Stadt „unverzüglich“ nachgegangen.

Angehörige sehen Duldung des verschlossenen Ausgangs

Armin Kurtović sieht das anders – und kämpft weiter. Zuletzt ließ er selbst ein neues Gutachten zum Notausgang erstellen, von dem Jura­professor Okke von Kielpinski. Darin heißt es: Die Duldung eines verschlossenen Notausgangs durch Polizei und Behörden sei sehr wohl „rechtswidrig“. Eine einmalige Anordnung, die Tür zu öffnen, reiche nicht. Vielmehr wären Kontrollen im Nachgang „unabdingbar“ gewesen. Auch die Gewerbe­untersagung half nicht, da sie erst zwei Jahre später in Kraft trat, die „katastrophalen“ Zustände in der Bar bis dahin weitergingen und der Betreiber Ömer G. als unzuverlässig bekannt war.

Es sind diese Punkte, die auch die neue Anzeige von Armin Kurtović aufgreift – die den Behörden „fahrlässige Unterlassungen“ beim Notausgang vorwirft. Und den Ermittlern, bis heute nicht alle Zeugen zum Notausgang befragt zu haben, hier gebe es „erhebliche Lücken“. So wurde selbst der Polizist nicht befragt, bei dem ein Barbesucher gehört haben will, dass er Ömer G. 2017 anwies, den Notausgang geschlossen zu halten.

Kurtović forderte zuletzt auch in einem Brief an Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) die Stadt auf, für den verschlossenen Notausgang Verantwortung zu übernehmen und sich zu entschuldigen. Bisher habe die Stadt keine Lehren aus diesem Fall gezogen. Kaminsky wies das in seiner Antwort an Kurtović zurück: „Die Verantwortung für den schrecklichen Anschlag tragen der Täter und ein Umfeld, in dem sein menschenverachtendes Weltbild gedeihen konnte. Davon sollten wir alle nicht ablenken.“ Alle seien aufgerufen, den Nährboden dieses Gedankenguts auszutrocknen.

Die Anzeige von Kurtović wies die Staatsanwaltschaft Hanau am Freitag indes zurück: Es werde keine neuen Ermittlungen zum Notausgang geben. So sei weiter fraglich, ob die Barbesucher damals überhaupt zu der Tür gerannt wären. Erst zuletzt hatten die Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main die neue Anzeige von Niculescu Păun zum Notruf zurückgewiesen. Die Familie Kurtović kündigte aber an, „bis zur letzten Instanz“ zu ziehen, notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Entschuldigung für Polizeifehler auf Landesebene

Die Bundesanwaltschaft hatte ihre Ermittlungen zum Hanau-Anschlag bereits Ende 2021 eingestellt: Der Attentäter sei tot, weitere Verantwortliche gebe es nicht. Auch dem Vater des Täters, der dessen Weltbild teilte, sei keine Tatbeteiligung oder Mitwisserschaft nachzuweisen. Der Vater wurde allerdings im Oktober 2024 zu einer Geldstrafe von 21.600 Euro verurteilt, weil er Opferangehörige rassistisch beleidigt und bedrängt hatte. Nach taz-Informationen wird auch aktuell noch gegen den Vater wegen Nötigung ermittelt. Seit 2020 gab es gegen ihn ganze 66 Ermittlungsverfahren.

Zumindest auf Landesebene gab es vor einigen Monaten erstmals ein Schuldeingeständnis für Polizeifehler, die beim Anschlag passierten: vom neuen Innenminister Roman Poseck (CDU). „Ich entschuldige mich ausdrücklich für die Fehler, die passiert sind“, erklärte er.

Der Familie Kurtović reicht das nicht. Es sei wie nach dem NSU-Terror, „nach dem große Versprechen gemacht wurden und kaum was sich verändert hat“, sagt Dijana Kurtović, die Mutter von Hamza. Auch deshalb will die Familie diesmal an der offiziellen Gedenkfeier nicht teilnehmen. „Jedes Jahr kommen sie nach Hanau, versprechen uns viel, sagen, es täte ihnen leid, aber es passiert nichts“, sagt Dijana Kurtović. Sie könne das nicht mehr hören. „Wie viele Menschen müssen noch sterben, bis sie endlich aufwachen? Die sollen jetzt einfach Verantwortung übernehmen und zeigen, dass Gesetze für alle gültig sind.“

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13 Kommentare

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  • Sind da wirklich Staatsanwälte, die ein Verfahren wg des Notausgangs einstellen, weil die Opfer -Tote- nicht beweisen können, dass sie zum Notausgang gerannt wären ? Wie krank ist das denn?



    Dann kann man bei jedem Brandfall mit Todesopfern ja auch sagen: wenn der Notausgang versperrt ist, ist das irrelevant für Ermittlungen und Strafen, weil ja nicht sicher ist, dass die Opfer ihn erreicht hätten...



    Es wird klar: es geht diesen Staatsanwält(inn)en nicht um Aufklärung. Sondern um einen Teppich zum Drunterkehren.



    Und dass solche Staatsanwälte niemals dem Verdacht nachgehen, dass die Polizei den Notausgang wg Razzien verschlossen halten wollte, versteht sich dann von selbst.



    Der Unterschied, was alles mehr in Bewegung gesetzt wird, wenn das Opfer ein 2-jähriges Kind ohne Migrationsvordergrund ist, wirft nicht nur Fragen auf: Der Unterschied selbst ist die Antwort.

  • Irgendwie erinnert mich das an die Angehörigen des Germanwings-Fluges: Der Täter ist tot und auch dadurch suchen sie weitere Verantwortliche. Das ist menschlich verständlich. Gleichzeitig ist in unserem Rechtssystem aber schwierig, weil es extrem eindeutig und klar sein muss, sonst wird das Verfahren wegen „geringer Schuld“ eingestellt.

    • @Friedrich567:

      Aber es ist die AUFGABE der Staatsanwaltschaft, alle Details und Umstände zu ermitteln, BEVOR eine Feststellung darüber erfolgt, ob etwas eindeutig und klar genug ist, um nur "geringe Schuld" festzustellen.



      Und es ist auch keineswegs selbstverständlich, das wegen "geringer Schuld" nun einfach gar keine Strafen oder Konsequenzen erfolgen.



      Selbst dann, wenn man von einem Besitzer kaum erwarten kann, sein Lokal daraufhin ein- und auszurichten, dass mal ein bewaffneter durchgeknallter Amok-Schütze auftauchen kann.

    • @Friedrich567:

      Der "Vorteil" bei Ereignissen in der Fliegerei ist, dass es zwei Ermittlungsansätze gibt, die personell auch getrennt ablaufen.



      Die Ermittlung der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung betrifft ALLE Möglichkeiten der Einflussnahme auf das Geschehen, die der Staatsanwaltschaft nur diejenigen, die auch strafbewehrt sind. Ob ein Sachverhalt strafbewehrt ist, entscheidet auch die Staatsanwaltschaft, indem sie schlussendlich Anklage erhebt oder nicht. Dies kann m.E. grundsätzlich nicht ALLE offenen Fragen beantworten.

  • Wir sind Hanau. Wir sind viele Dunkelziffern.

  • Natürlich ist die "Duldung eines verschlossenen Notausgangs" rechtswidrig, dafür braucht es kein Gutachten. Aber die Stadt hat doch reagiert bis hin zur Gewerbeuntersagung. Was soll sie denn sonst machen - immerhin wurde ja regelmäßig kontrolliert und oft wer der Ausgang eben offenbar nicht verschlossen.

    Darüber hinaus klingt der Artikel, als wären die Ermordeten gerade nicht zu Notausgang gelaufen (weil sie dann auf den Täter hätten zulaufen müssen). Es ist reine Spekulation, dass sie das nicht getan haben, weil der Ausgang zu war (woher sollten sie das wissen?) - es ist eher ein normaler Fluchtreflex, nicht auf den bewaffneten Täter zuzulaufen.

  • Ich halte es inzwischen für notwendig, dass Taten dieser Dimension nicht von den Behörden des betroffenen Landes selbst aufgearbeitet werde dürfen. Nicht, weil die ermittelnden Personen nicht auch einen guten Job machen können, sondern weil die Frage der Einflussnahme weiterhin im Raum stehen bleibt und damit das Ermittlungsergebnis grundsätzlich kompromittiert.



    Was mir unverständlich ist, warum das ganze keine zivilrechtliche Dimension hat. Im Zivilrecht gibt es die Möglichkeit der sog. Beweislastumkehr, d.h. bei mangelhafter Datenlage muss nach Entscheid des Gerichtes der Beklagte belegen, dass der im zur Last gelegte Tatbestand nicht erfüllt ist.

  • Sowohl beim Notruf als auch beim Notausgang mag es Organisationsverschulden gegeben haben, diese reichen für den strafrechtlichen Vorwurf der fahrlässigen Tötung nicht aus, da es an einem Kausalzusammenhang fehlt. Strafrechtliche wäre die Sache damit so oder so abgeschlossen.

    • @DiMa:

      Warum soll da kein Kausalzusammenhang sein? Bei Todesfällen durch Brände und verschlossene Ausgänge wird der auch regelmässig angenommen.

      • @Monomi:

        Bei Bränden ist verstecken keine Alternative. Hier hatten die Opfer die Wahl, entweder sie verstecken sich oder sie gehen direkt auf die Tür zu um dann den Notausgang zu nutzen. Oder sie hätten auch den Haupteingang nutzen können.

  • Ja, so geht rassistische Politik im Detail. Da gibt es keine "nationale Notlage" wenn ein rechtsextremer Idiot Menschen mit MIgrationshintergrund erschießt. Oder wenn ein Herr Lübke ermordet wird von Neonazis. Aber wenn ein psychisch Kranker, der zufällig Afghane ist, jemanden tötet, dann schon.

    Und hier werden unschöne braune Details einfach weggewischt und ausgesessen. Z.B. dass es in der hessischen Polizei, speziell auch bei dem Einsatzkommando in Hanau, viele rechtsextreme gibt.

    Man denke auch an den Fall NSU2.0. Aufklärung? Anklage? Nö.

    Und da laufen die Leute rum mit Schildern "Nie wieder ist jetzt". SO ein Quatsch. Es ist nicht 2 vor 12, es ist 10 nach 1933.

    • @Jalella:

      Ich kenne Ihre Beziehung zu Hanau nicht. Aber es geht hier um einen Notausgang, den Ömer G. möglicherweise geschlossen hatte. Wie läuft jetzt die rassistische Politik genau? Das man Ömer G. nicht strenger kontrolliert hat? Wöchentlich den Notausgang geprüft? Ömer ist ein türkischer Vorname. Welche Staatsangehörigkeit er hat, weiß ich nicht. Aber vermutlich besteht ein Migrationshintergrund. Wenn also diese Bar von der Polizei regelmäßig kontrolliert worden wäre und der Verstoß gegen den Notausgang protokolliert worden wäre und die taz berichtet hätte, was wäre dann Ihr Reflex gewesen?* Dass die vielen rechtsextremen der hessischen Polizei einen armen Barbesitzer tyrannisieren? Oder hätten Sie geschrieben: So geht Recht und Ordnung! Prüfen Sie sich selbst. Es mag ein Verstoß gewesen sein. Aber fahrlässige Tötung, wenn ein zurechnungsfähiger Mensch tötet?

      Wenn Ihnen das zuviele "Wenns" sind, im Artikel oben gibt es auch eine ganze Menge.

    • @Jalella:

      Dem stimme ich voll und ganz zu! Leider ist es genau so...