: Nichtohne meinen Vater
Nikola H. war acht, als ihre US-amerikanische Mutter mit ihr in die Vereinigten Staaten zog – gegen den Willen des Vaters. Ihre Geschichte ist kein Einzelfall: 2023 wurden Hunderte Kinder ins Ausland entführt. Es kann Jahre dauern, bis sie zurückkommen
Von Anna-Lena Schlitt (Text), Arinda Crăciun (Illustrationen)und Sophie Kirchner (Fotos)
Die Joggingstrecke führt Nikola H. zweimal die Woche an den Ort, an dem es passiert ist. Sie läuft durch ruhige Straßen mit Kopfsteinpflaster, vorbei an Villen mit Gärten, in denen unter alten Bäumen Schaukeln hängen, vorbei an Zahnarztpraxen und Steuerberatungsbüros. Nach einiger Zeit glitzert hinter Bäumen der Berliner Schlachtensee in der Wintersonne. Sonntagsspaziergänger trotten gemächlich durch das Laub, Eltern mit Buggys und Hunden, Kinder in Schneeanzügen. Alles hier schreit heile Welt, für Nikola H. aber war die behütete Kindheit mit einem Schlag vorbei.
Nikola H. wurde als Achtjährige in die USA entführt – nicht von einem Fremden, sondern von ihrer Mutter. Heute ist sie 51 Jahre alt. Ihr voller Name ist der taz bekannt, wurde aber auf ihren Wunsch abgekürzt, um die Identität ihrer Familie zu schützen. „Berlin ist ein Dorf“, sagt Nikola H. Fast ihr ganzes Leben hat sie hier verbracht. Als sie geboren wurde, war die Stadt noch in Ost und West geteilt. Nach ihrer Entführung ist sie hierher zurückkehrt.
Die Entführung ist schon mehr als 40 Jahre her, es war die Nacht vom 11. auf den 12. Juli 1981. Nikola H.s Erinnerungen daran sind schwammig, lückenhaft. Nach vielen Jahren der Therapie hat sie endlich die Worte, um darüber zu sprechen. Und doch kann sie nicht alles beantworten: Manches hat sie vergessen, anderes verdrängt, zu traumatisch waren die Erfahrungen. Doch ein paar Momente haben sich für immer eingebrannt.
Am Abend des 11. Juli fährt die Mutter mit Nikola H. und ihrem großen Bruder zu einer Freundin an den Schlachtensee, um dort zu übernachten, wie so oft. Doch diesmal ist alles anders:
Ich erinnere mich, dass meine Mutter uns mitten in der Nacht geweckt hat. Dass sie gesagt hat: „Wir gehen jetzt.“ Ich erinnere mich, dass wir hinten aus dem Haus geschlichen sind, im Stockdunkeln, durch den Garten hinunter zum See. Ich erinnere mich, dass ich gefragt habe: „Warum können wir denn nicht vorne raus?“ Und dass meine Mutter geantwortet hat: „Da wartet die Polizei.“ Ich erinnere mich an die Angst.
Zuvor gab es einen Sorgerechtsstreit: Nikola H.s Mutter, eine US-Amerikanerin, hat zu diesem Zeitpunkt das alleinige Sorgerecht. Sie beschließt, gemeinsam mit ihrem neuen Mann, einem US-Offizier, und den beiden Kindern in die Vereinigten Staaten zurückzukehren. Nikola H.s deutscher Vater, der im selben Haus nur einen Stock über den Kindern lebt und sie bis dato jederzeit sehen darf, zieht vor Gericht, um seinerseits das alleinige Sorgerecht zu erstreiten. Einen Tag bevor das Urteil zu seinen Gunsten gefällt wird, ist die Mutter mit den Kindern schon auf dem Weg in die USA.
Nikola H.
Wenn ein Kind gegen den Willen eines mitsorgeberechtigten Elternteils ins Ausland gebracht wird, spricht man von einer grenzüberschreitenden Kindesentziehung. Besonders häufig passiert das nach der Trennung in binationalen Beziehungen, also wenn – wie etwa in Nikola H.s Fall – die Mutter nach der Trennung mit den Kindern in ihr Heimatland zieht, ohne dass der Vater seine Zustimmung gegeben hat.
Wie viele Kinder jedes Jahr von einem Elternteil ins Ausland entführt werden, ist unklar. Anhaltspunkte liefern jedoch die Fallzahlen nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ), die jedes Jahr durch das Bundesamt für Justiz veröffentlicht werden. Im Jahr 2023 wurden demnach 236 Kinder aus Deutschland ins Ausland entführt, die Dunkelziffer dürfte höher liegen. Denn es werden nur Entführungsfälle der etwa 100 Staaten erfasst, die dem Abkommen beigetreten sind. Viele arabische, afrikanische und asiatische Staaten gehören dem Abkommen nicht an, Entführungsfälle aus diesen Ländern werden also nicht mitgezählt.
Entziehender Elternteil sind überwiegend die Mütter. Das bestätigt auch die Leiterin des Internationalen Sozialdienstes (ISD), Ursula Rölke. Beim ISD ist die Zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte und Mediation angesiedelt, eine der ersten Anlaufstellen für Betroffene. Nach dem Zerbrechen ihrer Beziehung halte junge Mütter ohne eigenes familiäres und soziales Umfeld häufig wenig im Land, erklärt Rölke. „Auch das Flüchten vor häuslicher Gewalt wird nicht selten als Grund angeführt.“ Um sich und ihre Kinder zu schützen, zögen sie ins Ausland – ungeachtet der Sorgerechtsregelung. Doch natürlich gibt es auch Väter, die ihre Kinder ohne Einverständnis der Mutter ins Ausland bringen: Gerade wurde ein Vater verurteilt, der seine Kinder aus Karlsruhe in den Libanon entführt hatte.
Zuletzt gingen zwei Fälle mutmaßlicher Kindesentziehungen durch die Presse: der Sorgerechtsstreit zwischen Blockhouse-Erbin Christina Block und ihrem dänischen Ehemann, der in einer Entführung der Kinder in der Silvesternacht 2024 gipfelte. Und der neuseeländische Vater, der mit seinen drei Kindern für Jahre im Busch untertauchte. Nicht immer bekommen die Fälle so viel mediale Aufmerksamkeit. Die meisten passieren im Stillen, lassen verzweifelte Eltern und traumatisierte Kinder zurück.
Wie fühlt es sich an, wenn man als Kind aus seinem vertrauten Umfeld gerissen wird? Was ist das für ein Moment, in dem man versteht, dass es wohl keine Rückkehr nach Deutschland geben wird? Dass man den zurückgelassenen Elternteil vielleicht niemals wiedersieht?
Der Tag von Nikola H.s Entführung war ein warmer Sommertag, heute ist es frostig. Den Großteil des Wegs war Nikola H. sehr gesprächig, 100 Meter vor dem Haus, aus dem sie entführt wurde, wird sie plötzlich wortkarg. Sie bleibt stehen, vergräbt die Hände in den Taschen und nickt in Richtung einer weißen Villa oberhalb des Sees. Am Rand des Grundstücks führt eine schmale Treppe hinunter zum Wasser.
Ich erinnere mich, dass wir in ein hölzernes Boot gestiegen und über den See gerudert sind. Ich erinnere mich an ein Auto, das auf der anderen Seite wartete. An eine offene Beifahrertür, an eine Fahrerin. Dass mein Bruder und ich uns hinten auf den Fußboden legen mussten. Vor dem Fenster zog Berlin vorbei: Die Avus, das Huhn vom Wienerwald – den Weg kannte ich. Wir fuhren zum Flughafen Tegel.
Vicky Witt, Psychologin
Und dann? Stiegen sie direkt in ein Flugzeug oder harrten sie die Nacht am Flughafen aus? Hatten sie Gepäck dabei? Nikola H. weiß es nicht. Sie erinnert sich erst wieder an den folgenden Tag. Es ist der 13. Juni 1981, Flughafen Stockholm:
Ich erinnere mich, dass meine Mutter und mein Stiefvater im Flieger vor mir und meinem Bruder saßen und dass ich zwischen die Sitze fragte: „Wo fliegen wir hin?“ Und dass meine Mutter antwortete: „Na, wir ziehen in die USA.“ Ich erinnere mich an den Schreck, die Ungläubigkeit und die Tränen, als ich sagte: „Aber ich konnte mich doch gar nicht von meinem Vater verabschieden.“ Und wie mein Stiefvater antwortete – in einer Stimmlage, die ich von ihm noch nie gehört hatte: „Du wirst deinen Vater nie wiedersehen.“
Eine Woche vor dem Spaziergang um den Schlachtensee hat Nikola H. zu sich nach Hause eingeladen, um ihre Geschichte zu erzählen. Sie lebt in einem bürgerlichen Bezirk am Rand von Berlin. Haus und Garten teilt sie mit ihren vier Kindern und einer grauen Katze. Von Ersteren sind nur die Schritte aus dem oberen Stockwerk zu hören, Letztere fordert maunzend Streicheleinheiten. Nikola H. sitzt an einem kleinen Holztisch am Küchenfenster. Draußen ist es bitterkalt, der Rosmarin vor dem Fenster ist von Frost überzogen. Drinnen riecht es nach Kaffee und Zimt, auf dem Küchentresen steht ein Rest Pekannuss-Pie.
Vor Nikola H. liegen mehrere Fotoalben und ein dickes Buch. Ihr Vater hat es ihr geschenkt, als sie ein Teenager war. Es enthält Dokumente, die davon zeugen, was ihr passiert ist. Und wie es so weit kommen konnte. Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt. Anwaltsschreiben, Briefe, Gerichtsurteile. Vorne im Buch steht eine Widmung: „Wenn man Erinnerungen und Wissen erwirbt, kann man die Vergangenheit vielleicht bewältigen.“
Die Geschichte von Nikola H.s Entführung klingt bisweilen wie ein schlechter Film. Eine Villa, ein Boot, eine offene Beifahrertür? Manchmal kann sie selbst nicht glauben, was damals passiert ist. Dann fängt sie an zu zweifeln. Schließlich war sie damals erst acht Jahre alt und die Entführung liegt lange zurück. Vielleicht erinnert sie sich falsch?
Nikola H.s Mutter bestätigt die wesentlichen Punkte in einem Telefonat mit der taz. Sie ist heute 85 Jahre alt und lebt noch immer in den USA. „Ich hatte damals riesige Angst, dass ich meine Kinder verlieren könnte“, sagt sie. Deshalb habe sie mit Nikola H. und ihrem Bruder noch vor der Urteilsverkündung das Land verlassen. In ihrer Version gibt es keine Polizei, die vor dem Haus wartet, und auch keine Fahrt mit dem Ruderboot. Aber das meiste stimmt überein: Sie habe die Kinder um drei Uhr nachts geweckt, dann ging es mit dem Auto der Freundin zum Flughafen und von dort in die USA. „Ich habe nicht darüber nachgedacht, ob ich etwas Illegales mache“, sagt sie.
Die Entziehung eines Kindes ins Ausland ist strafbar und kann laut Paragraf 235 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. In Nikola H.s Fall wurde nie ein Urteil gesprochen. Bei Kindesentziehung handelt es sich um ein Antragsdelikt. Das heißt, die Straftat wird nur verfolgt, wenn der Elternteil, dem das Kind entzogen wurde, einen Antrag auf Strafverfolgung stellt. Das hat Nikola H.s Vater nicht getan, der Fall ist längst verjährt. Doch in einem Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 2. Juli 1982, der Nikola H. als beglaubigte Abschrift vorliegt, heißt es, der Fall sei den „sog. Entführungsfällen gleichzustellen“. Das ergebe sich aus dem „Verhalten der Mutter bei Abreise“. In einem Schreiben des zuständigen Richters heißt es, die Kindesmutter habe sich vor der Sorgerechtsentscheidung in die USA „abgesetzt, um dem möglichen negativen Spruch des Gerichts zuvorzukommen“.
Teil des Sorgerechts ist auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, kann er mit den Kindern umziehen, wohin er möchte – von Nord- nach Süddeutschland oder auch ins Ausland. Für Nikola H.s Fall heißt das, ihre Mutter, die am Tag der Entführung noch das alleinige Sorgerecht hatte, durfte mit den Kindern das Land ohne die Zustimmung des Vaters verlassen, hätte diese aber direkt nach dem Urteilsspruch zurückbringen müssen.
Nikola H. blättert durch die Seiten der Gerichtsakte, mit großer Ruhe erzählt sie von ihrem Leben. Das sei nicht immer so gewesen, sagt sie. Nikola H. war wütend, hat geweint und sich gefragt: Warum ich? Seit vielen Jahren versucht sie zu verstehen, wie es zu der Entführung kommen konnte. Die Akten helfen ihr dabei.
1978 lassen sich Nikola H.s Eltern scheiden. Die beiden einigen sich darauf, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht erhält, der Vater ein großzügiges Umgangsrecht. So weit, so normal: Bis 1982 gab es kein geteiltes Sorgerecht; noch heute bekommen Mütter nach einer Scheidung häufiger das alleinige Sorgerecht zugesprochen als Väter. Doch in den Scheidungsunterlagen findet sich ein Zusatz. Dort steht: Die Kinder sollen in Deutschland, möglichst in Westberlin bleiben. Sollte sich die Mutter entscheiden, mit den Kindern in die USA zu ziehen, soll das Sorgerecht neu verhandelt werden. Bindend ist das nicht, zeugt aber davon, dass Nikola H.s Vater schon damals Sorge hatte, seine Ex-Frau könnte mit den Kindern das Land verlassen.
Davon merken die Kinder nichts. Ihre Eltern ziehen aus der gemeinsamen Wohnung in ein Wohnprojekt, ihr Vater in den zweiten Stock, Nikola H.s Mutter und die Kinder in die Wohnung darunter. „Das waren alles Hippies“, sagt Nikola H. Fotos aus der Zeit zeigen Menschen mit langen Haaren, Sommerkleider, Gartenfeste. Nikola H. mit einem Stoffhund vom Rummel, die Bretterbude von ihrem Bruder. Die Türen im Haus stehen immer offen, die Kinder können selbst entscheiden, bei wem sie essen oder übernachten wollen. „Das war eigentlich ein Traum.“
Nikola H.s Mutter beschreibt die Situation etwas anders. Ihr Ex-Mann habe sich wenig um die beiden Kinder gekümmert. Er habe sie nicht gewickelt, nicht gebadet, nie gekocht. Außerdem störte sie die antiautoritäre Erziehung ihres Ex-Mannes. „Bei ihm gab es keine Regeln“, sagt sie.
Mutter von Nikola H.
1979 lernt Nikola H.s Mutter einen neuen Mann kennen, er zieht schnell bei ihnen ein. Der neue Mann ist charmant und interessiert an den Kindern. Und ganz anders als der Vater: „Er war im Militär, Major in der US-Luftwaffe, Pilot von Kampfflugzeugen im Vietnamkrieg. Also ganz anders drauf, autoritär und diszipliniert“, sagt Nikola H. Nach seinem Einzug habe die Mutter beschlossen, dass die Kinder den Vater nur noch jedes zweite Wochenende besuchen dürfen – statt wie bisher jederzeit.
Ich erinnere mich noch gut an den Abend, an dem sie die Regel eingeführt hat. Es war geplant, dass ich bei meinem Vater übernachte. Ich bin also hoch zu ihm, meine Mutter hinterher. Sie haben sich heftig gestritten. Ich erinnere mich, dass beide an mir gezogen haben. Dass mein Vater schließlich losließ. Und dass meine Mutter mich aus der Wohnung zog. Danach durfte ich nicht mehr hoch. Ich habe oft in meinem Hochbett gelegen und mir vorgestellt, wie ich ein Loch durch die Decke bohre, damit ich zu meinem Vater kann.
An diese Situation erinnert sich Nikola H.s Mutter nicht, sie bestreitet den Vorfall aber auch nicht. „Wenn Nikola das heute noch erinnert, muss es eine traumatische Situation gewesen sein“, sagt sie.
1980 heiratet Nikola H.s Mutter den US-Soldaten. Kurze Zeit später bekommt er die Nachricht, dass er in die USA versetzt wird; der Flug soll am 15. Juli 1981 gehen. Die Mutter kündigt an, ihn mitsamt den Kindern zu begleiten. Nikola H.s Vater beantragt das alleinige Sorgerecht, um ihren Fortgang zu verhindern.
Wenn sich die Eltern nicht einigen können, bei wem die Kinder aufwachsen sollen, wird vom Gericht ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die Psychologin Vicky Witt hat schon etliche davon erstellt. Sie weiß, worauf die Gutachterinnen und Gutachter schauen: „Wie ist die Beziehung zwischen Eltern und Kind? Wie gehen die Eltern mit Stress um, mit Konflikten? Sind sie dem Kind emotional zugewandt? Wie ist die Beziehung zu Geschwistern? Welchen Entwicklungsbedarf hat das Kind?“ Im Fokus stehen demnach Faktoren wie Stabilität, Sicherheit und der Wille des Kindes. Entscheidend ist auch Kontinuität: „Es wird versucht, das Kind nicht aus seiner bisherigen Lebenssituation herauszureißen“, sagt Witt.
Auch im Fall von Nikola H. und ihrem Bruder stützt sich das Amtsgericht Charlottenburg in seinem Sorgerechtsbeschluss auf ein solches Gutachten. Darin heißt es, Nikola H. wolle in Berlin bei ihrem Vater bleiben, ihr großer Bruder habe zugestimmt, ein Jahr auf Probe in die USA zu gehen. Doch in beiden Fällen raten die Gutachter von einem Umzug ab. Nikola H. sei emotional instabil, auch ihr Bruder zeige Verhaltensauffälligkeiten. Angesichts dieser Befunde sei von einer Veränderung des sozialen Umfeldes derzeit abzuraten, die Migration stelle eine zusätzliche Belastung dar.
Am 13. Juli 1981 wird die Entscheidung verkündet: Das Gericht spricht dem Vater das Sorgerecht für ein Jahr zu, danach soll neu entschieden werden. Doch bei der Urteilsverkündung sind Nikola H., ihr Bruder, ihre Mutter und ihr Stiefvater schon in den USA. Die Ausreisesperre, die für den Tag nach der Urteilsversprechung verhängt wird, kann die Entführung nicht mehr verhindern.
Heute wäre Nikola H.s Entführung ein Fall für das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ), doch die USA traten dem Abkommen erst 1988 bei, Deutschland erst 1990. Ziel des Abkommens ist die schnellstmögliche Rückführung des entführten Kindes.
„Die Grundidee des HKÜ ist, dass nicht über die Sache selbst, also den Sorgerechtsstreit, entschieden wird, sondern dass das Kind zunächst dahin zurückgeführt wird, wo es seinen Lebensmittelpunkt hatte. Bei wem das Kind auf Dauer lebt, müssen dann die deutschen Gerichte entscheiden“, erklärt die Leiterin des Internationalen Sozialdienstes, Ursula Rölke. „Das ist der richtige Ansatz. Ansonsten würde es noch länger dauern.“ In der Regel dauere es selbst mit HKÜ zwischen drei Monaten und drei Jahren, bis die Kinder zurück in Deutschland seien.
Das Abkommen erleichtert das Verfahren für viele Eltern deutlich, denn statt sich selbst einen Anwalt nehmen zu müssen, kümmern sich die Behörden der jeweiligen Länder um die Rückführung. In Deutschland ist das Bundesamt für Justiz zuständig.
Nikola H.
Nikola H.s Vater ist damals auf sich allein gestellt, er nimmt sich einen Anwalt und macht sich auf die Suche nach den Kindern. Acht Wochen lang weiß der Vater nicht, wo sie sind. In Briefen an seinen Anwalt, die die taz einsehen konnte, bittet er mehrfach um Herausgabe der neuen Adresse. Später erzählt er Nikola H. – so erinnert sie es heute –, er habe in seiner Verzweiflung alle Luftwaffenstützpunkte in den USA abtelefoniert, bis er denjenigen fand, an dem ihr Stiefvater stationiert war.
Bis sich Vater und Tochter wiedersehen, dauert es sieben Monate. „Meine Welt war, dass unser Vater gar nicht wusste, wo wir sind“, sagt sie. Doch in der Zwischenzeit hatten ihre Eltern Kontakt. Das zeigen die Schreiben in dem Buch, das ihr Vater ihr geschenkt hat: handschriftliche Briefe, auf der Schreibmaschine getippte Dokumente der Anwälte – datiert im Takt von zwei bis drei Wochen. Verweise auf Telefonate, die stattgefunden haben müssen. „Meine Mutter hat mir davon nichts erzählt“, sagt Nikola H.
Diese Form der Abschottung sei klassisch für Entführungsfälle, sagt Rölke. Der entführende Elternteil wisse meist genau, dass er das Kind nicht einfach ins Ausland bringen darf – und habe Angst, der andere könnte es sich auf gleichem Wege zurückholen. „Der Effekt ist: Ich schotte mich ab, ich schotte die Kinder ab, damit er sie mir nicht wegnehmen kann“, sagt Rölke.
Für Nikola H. ist die Situation damals schwer zu fassen. Sie habe ihren Vater vermisst, gleichzeitig habe ihre Mutter wahnsinnig schlecht über ihn geredet. „Sie hat immer behauptet, dass unser Vater uns ihr wegnehmen wollte. Dass er die Gutachter manipuliert hat. Und den Richter.“ Irgendwann übernimmt sie die Version ihrer Mutter. „Ich glaube, das ist ein Schutzmechanismus: Wenn zu viel kaputt ist, braucht man irgendetwas, das heil ist“, sagt Nikola H. Deshalb habe sie die Welt in Gut und Böse geteilt. Mutter gut, Vater böse.
So ein Verhalten sei typisch für Kinder in dieser Situation, sagt Psychologin Witt. Die Kinder kämen in einen extremen Loyalitätskonflikt. „Beide Seiten reißen an dem Kind, irgendwann hält es den Konflikt nicht mehr aus – und entscheidet sich für eine Seite.“ Oft komme es zu einer Allianzbildung mit einem Elternteil. „Erst wenn das Kind älter wird, kann es sich aus der Abhängigkeit von dem entführenden Elternteil lösen“, sagt Witt. Manche nehmen dann wieder Kontakt zum anderen Elternteil auf, wollen verstehen, was wirklich passiert ist.
Als ihr Vater Nikola H. das Buch mit den Briefen und Gerichtsunterlagen schenkt, versteht sie, dass nicht alles, was ihre Mutter in den USA erzählt hat, stimmte. Etliche Stellen in dem Buch sind markiert. Daneben Ausrufezeichen, Fragezeichen, Kommentare wie: „What lies!? You lied so bad!“ und „haha, bitch“. Worte eines wütenden und enttäuschten Kindes.
Doch auch an der Version ihres Vaters hat sie Zweifel. Er habe bei den Dokumenten für das Buch natürlich eine Auswahl getroffen. Dennoch lässt sich auf ihrer Grundlage erahnen, was in diesen sieben Monaten, in denen Nikola H. keinen Kontakt zu ihrem Vater hatte, passiert ist: Nikola H.s Mutter zweifelt das Urteil des Berliner Gerichts an, sie lässt ein Gegengutachten in den USA erstellen. Dem Vater teilt sie mit, er könne seine Kinder erst sehen, wenn er auf das Sorgerecht verzichte. Darauf lässt sich der Vater nicht ein. Es geht hin und her und hin und her. Es wird appelliert, gefordert, gedroht.
Im Februar 1982 sehen Nikola H. und ihr Bruder den Vater zum ersten Mal wieder. Fotos zeigen sie am Strand in Boston. Der Vater hat den Arm um Nikola H.s Schultern gelegt. Ihr ist die Mütze tief ins Gesicht gerutscht, darunter grinst sie schief. Der Vater ist ihr fremd geworden, sieben Monate sind eine lange Zeit für eine Achtjährige. Sieben Monate hat sie seine Stimme nicht gehört, hat sie nicht mit ihm über die neue Schule geredet, ihre neuen Freunde, ihr neues Leben in Syracuse, New York. Sieben Monate hat er verpasst. Sieben Monate, in denen sich Nikola H.s Welt komplett verändert hat.
Ihre Mutter und ihr Stiefvater haben in der Zwischenzeit einen alten Bauernhof gekauft. Ein paar Hektar Land, Kühe, Hühner, Fasane, Wald, Wiesen, ein riesiger Gemüsegarten. Ihrem Stiefvater habe die Vorstellung gefallen, autark zu leben – ohne Strom, ohne fließend Wasser, als Selbstversorger, sagt Nikola H. Da er den ganzen Tag auf dem Militärstützpunkt war, mussten Nikola H.s Mutter und die Kinder ran. Tiere füttern, Holz hacken, Mähen.
Wir haben gelebt wie die Amish. An den Wänden hingen Petroleumlampen, und wir haben mit Holz geheizt, das wir selbst gefällt hatten. Wenn ich baden wollte, musste ich das Wasser auf dem Ofen erhitzen und nach oben zur Wanne tragen. Im Winter war es in den Schlafzimmern so kalt, dass man den Atem sehen konnte.
Vor Nikola H.s Familie hat ein altes Ehepaar auf dem Hof gelebt; als der Mann verstarb, verkaufte sie ihn. Auf Fotos sieht es aus, als habe sich seitdem nichts verändert. Auch ein Familienbild ist darunter. Aufgereiht sitzen sie auf dem taubenblauen Sofa. In der Mitte der Stiefvater in Uniform und die Mutter mit Fönfrisur und weißer Bluse, er die Hand auf ihrem Bein, links Nikola H., rechts ihr Bruder. Steif und aufrecht sitzen sie vor der Blümchentapete. Das Lächeln wirkt angestrengt.
Uns ging es grottenschlecht auf dem Bauernhof. Mein Stiefvater war unheimlich streng, es gab viele Regeln. Wir durften zum Beispiel zu Hause kein Deutsch mehr sprechen. Wenn wir es trotzdem taten, wurde er wütend. Am schlimmsten war es, wenn er betrunken war. Dann hat er geschrien und mit Weingläsern geworfen. Ich habe immer versucht, meine Mutter zu beschützen. Mich hat keiner beschützt.
Warum hat sie damals nicht ihren Vater angerufen und ihm alles erzählt? Sie und ihr Bruder hätten sich nie getraut, mit jemandem darüber zu sprechen, was bei ihnen zu Hause los ist, sagt Nikola H. Zu groß war die Sorge vor der Enttäuschung der Mutter und der Wut des Stiefvaters, zu klein die Hoffnung, dass ein Gericht ihnen helfen würde.
Als Erwachsene verstehe ich, warum wir uns so hilflos gefühlt haben. Wir waren damals sehr involviert in den Gerichtsprozess. Und wir wussten sehr genau, dass es darum geht, welches Elternteil das Sorgerecht bekommt und ob wir in die USA gehen oder nicht. Bevor es zur Entscheidung kam, wurden wir entführt. Das kreiert das Gefühl, dass dir niemand helfen kann. Durch ihr Verhalten hat uns unsere Mutter gelehrt: Das Gesetz kann dir nicht helfen, das Gericht nicht und das Jugendamt nicht. Ich entscheide, was dir passiert. Ich bin die höchste Gewalt.
Am 2. Juli 1982 verliert Nikola H.s Vater den Sorgerechtsstreit. Im Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg heißt es: „Dem Antrag des Vaters, ihm die elterliche Sorge zu übertragen, kann trotz der gutachterlichen Empfehlung nicht entsprochen werden, da zwischenzeitlich die Kinder ihren tatsächlichen Lebensbereich bereits gewechselt haben und sie sich in eine neue Umgebung einzuleben hatten.“ Da in dem Gutachten der Wechsel des sozialen Umfelds als Belastung bezeichnet worden sei, könne ein erneuter, durch Gerichtsbeschluss erzwungener Wechsel ebenfalls nicht zum Wohle der Kinder sein.
Mit dem Urteil wird die Mutter für die Entführung belohnt, so scheint es. Doch das ist nicht der Punkt. „Im Familienrecht geht es nicht darum, einen Elternteil zu bestrafen, sondern es geht immer um das Wohl des Kindes“, erklärt Psychologin Witt. Sorgerechtsverfahren dauern demnach oft so lange, dass die Kinder in dem neuen Land sesshaft werden, Freunde finden. „Da ist es in der Regel nicht im Sinne des Kindes, es wieder aus seinem gewohnten Umfeld zu reißen.“
Das deutsche Gericht scheint zudem keine Kenntnis über die Zustände auf dem Bauernhof zu haben. Es bezieht sich in seinem Urteil lediglich auf das Gutachten, was vor der Entführung in Deutschland erstellt wurde. Darin heißt es: „Der jetzige Ehemann der Mutter ist positiv beurteilt worden.“ Das Gericht geht also davon aus, dass es den Kindern in den USA gut geht.
Je älter Nikola H. wird, desto mehr rebelliert sie gegen ihre Lebenssituation. Im Sommer 1986 kommt es zum Eklat. Damals ist sie 13 Jahre alt.
Ich musste mal wieder mähen. Abends kam mein Stiefvater zur Kontrolle. Ich hatte eine Schutzkappe vom Rasenmäher verloren. Mein Stiefvater drückte mir eine Taschenlampe in die Hand und sagte: „Geh suchen, du kommst nicht wieder ins Haus, bevor du sie gefunden hast.“ Es war dunkel, die Suche war natürlich völlig aussichtslos. Nach langer Zeit habe ich mich ins Haus geschlichen und meinen Vater in Berlin angerufen. „Ich kann hier nicht mehr wohnen“, habe ich gesagt. Und er hat geantwortet: „Du kannst bei mir wohnen. Jederzeit.“
Ihre Mutter lässt sie gehen. Warum jetzt? Nach all den Bemühungen, sie in den USA festzuhalten, nach all den rechtlichen Streitigkeiten? Darüber kann Nikola H. nur mutmaßen, Unterlagen dazu gibt es keine. „Wahrscheinlich war sie einfach froh, mich endlich los zu sein“, sagt sie. In ihrer Stimme klingt Bitterkeit. Im Gegensatz zu ihrem Bruder, der sich stillschweigend in sein Schicksal gefügt habe, habe sie sich nicht an das neue Leben auf dem Bauernhof gewöhnen und den Launen ihres Stiefvaters beugen wollen. „Ich war immer das Problem“, sagt sie. Ihr Bruder, der zu diesem Zeitpunkt 17 Jahre alt war, habe nach dem Motto „Ich bin hier eh bald raus“ gelebt, sagt Nikola H. Sie selbst hätte noch sehr viel länger dort ausharren müssen.
Ihre Mutter sagt zur taz: „Wir hätten Nikola ohnehin nicht mehr festhalten können.“ An eine Regelung kann auch sie sich nicht erinnern. Zu damaligen Zeiten habe es am Flughafen keine Kontrollen gegeben. Nikola H. konnte die USA problemlos verlassen. Ende des Sommers landet sie in Berlin. Ihr Bruder bleibt in den USA. Auf die Erleichterung folgt schnell Ernüchterung. Nach fünf Jahren in den USA ist ihr Deutschland fremd geworden, Berlin ist nicht mehr ihr Zuhause. Es fällt ihr schwer, sich wieder einzuleben, in der Schule kommt sie nicht mit, Deutsch muss sie neu lernen. Und was noch schwerer wiegt: Bei ihrem Vater findet sie nicht das Zuhause, nach dem sie sich so gesehnt hatte.
Vorher hatte meine Mutter zu mir gesagt: „Du willst bei dem leben? Das kann der doch gar nicht. Der kann sich doch gar nicht um dich kümmern.“ Da ist vielleicht auch ein Fünkchen Wahrheit dran. Ich habe es dann selbst erlebt. Mein Vater hat eigentlich nur gearbeitet. Tagsüber war er im Büro, abends kam er spät zurück. Gekocht hat er nie, es gab immer nur Käsebrot. Ich war sehr einsam.
Fotos zeigen Nikola H. und ihren Vater vor dem Weihnachtsbaum. Blass und ernst schaut sie in die Kamera. Es sei kein schönes Weihnachten gewesen, sagt Nikola H. heute. Sie habe den Baum besorgt und geschmückt, Geschenke daruntergelegt und versucht, ein festliches Essen zu kochen.
Mir fehlte meine Mutter, mir fehlte die Geborgenheit, die sie ausstrahlte. Meine Mutter kann das, Kochen, Backen, Kuscheln, Weihnachten feiern, mein Vater kann das nicht. Ich kann nachvollziehen, dass sie uns nicht zurücklassen wollte. Doch was ich meiner Mutter auch heute noch vorwerfe: Sie hätte mit uns in Deutschland bleiben müssen.
Nikola H. hat sich oft gefragt, was damals schiefgelaufen ist, was ihre Eltern hätten besser machen müssen. Ihre Mutter habe sich damals für ihre neue Beziehung entschieden und nicht darüber nachgedacht, was das für sie und ihren Bruder bedeutet. Aus dem Zuhause gerissen zu werden, sich nicht verabschieden zu können. Den Vater nicht mehr regelmäßig zu sehen. Sich immer zwischen den Fronten zu fühlen. „Sie hätte mit uns in Deutschland bleiben müssen“, sagt sie wieder – und noch einmal mit Nachdruck: „Sie hätte bleiben müssen.“
Für Kinder könne eine Entführung durch Mutter oder Vater „sehr, sehr belastend und traumatisierend sein“, sagt Psychologin Witt. Das Vertrauen in eine wichtige Bezugsperson werde erschüttert, dazu komme die Trennung vom anderen Elternteil. Diese Verunsicherung könne auch später zu Schwierigkeiten in sozialen Beziehungen führen. Nikola H. sagt: „Das ist eine Erfahrung, die ein Leben lang Angst macht, dass jedes aufgebaute Vertrauen zu einem Missbrauch führen kann.“
Sie lebt heute in derselben Straße wie damals. Nur wenige hundert Meter entfernt ist das Haus, in dem sie bis zu ihrer Entführung mit ihrer Mutter und ihrem Bruder wohnte. Ihr heute 86-jähriger Vater lebt noch immer dort, in seiner Wohnung im zweiten Stock.
Warum ist sie zurückgekehrt? „Ich versuche, mir alles zurückzuholen, was mir weggenommen wurde“, sagt sie. Deshalb umgibt sie sich mit Dingen aus der Vergangenheit. Im Keller reiht sich Fotoalbum an Fotoalbum, sie hat noch ihre Tagebücher aus Kinder- und Jugendtagen und eine Box voll mit Erinnerungsstücken. In ihrem Treppenhaus eine Ahnengalerie: Fotos in Schwarz-weiß hängen neben bunten, ihre Mutter, ihr Vater, ihr Bruder, Nikola H. und die vier Kinder. „Ich brauche das, um meine Familie zusammenzuhalten.“
Ihre Eltern reden nicht mehr miteinander, ihr Bruder will keinen Kontakt zum Vater.
Und Nikola H.? Die versucht zu reparieren, was zerbrochen ist.
Mit ihrer Mutter macht sie seit ein paar Wochen eine Online-Therapie. Sie habe verstanden, dass ihre Mutter sie nicht aus bösem Willen in die USA gebracht hat, sondern weil sie eben dachte, dass es das Beste sei. Dass die Entführung für alle traumatisch war – auch für ihre Mutter. Und dass sich die Vergangenheit nicht mehr ändern lässt, aber die Zukunft. Sie entschied sich, ihrer Mutter zu verzeihen – auch um ihrer selbst willen. „Ich wollte nicht allein sein, ich wollte eine Familie haben“, sagt sie.
Nikola H. war zehn Jahre verheiratet, dann die Scheidung. Auch die Beziehung danach ging in die Brüche. Ihre Kinder sollen nicht darunter leiden, sondern ihre Väter sehen können, wann und wie oft sie wollen. Und auch wenn Nikola H. schon das eine oder andere Mal darüber nachgedacht hat, aus Berlin wegzuziehen, würde sie das nie ohne ihre Kinder tun – geschweige denn sie dazu überreden, mit ihr zu gehen und ihre Väter zurückzulassen, sagt sie. „Ich werde bleiben.“
Und wie sie da sitzt, in ihrer Küche, in der es nach Kaffee und Zimt riecht, die graue Katze zu ihren Füßen, im Treppenhaus die Schritte eines ihrer vier Kinder, wird klar: Nikola H. versucht, ihnen das Zuhause zu schaffen, das sie nie hatte.
Anna-Lena Schlitt, 30, arbeitet als freie Journalistin in Berlin. Sie hat bei der Recherche überrascht, wie lange es in der Regel dauert, bis ein entführtes Kind zurück in Deutschland ist – trotz Abkommen.
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