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FrauenfeindlichkeitVor dem Familiengericht sind nicht alle gleich

Mitarbeitende von Gerichten und Jugendämtern hegen Vorurteile gegen Mütter. Dies schwächt den Schutz der Kinder, wie eine neue Studie zeigt.

Bei Inobhutnahmen des Jugendamts würden „Traumafolgen“ für die Kinder in Kauf genommen, so die Studie Foto: getty images

Berlin taz | Kinder und Mütter als familiäre Gewaltopfer finden durch Jugendämter und Familiengerichte kein oder nur unzureichend Gehör. Das belegen die Ergebnisse einer neuen Studie des Soziologen Wolfgang Hammer. Für diese wurden 154 familienrechtliche Fälle ausgewertet, die hiesige Medien zwischen 2008 und 2024 recherchiert haben. Darunter sind 19 Fälle, in denen Kinder und Mütter getötet wurden.

In der Studie „Macht und Kontrolle in familienrechtlichen Verfahren. Eine Analyse medialer Falldokumentationen“ werde ein Muster deutlich, dem eine „systematische Täter-Opfer-Umkehr“ zugrunde liege, heißt es in der Pressemitteilung. Sobald bestimmte Vorannahmen gegenüber Müttern in familienrechtlichen Verfahren angewendet würden, bestehe für Kinder und Mütter „kaum eine Chance“, dieser Deutungsschablone zu entkommen.

Zu diesen Vorannahmen gehört unter anderem das sogenannte PAS-Konzept, eine Abkürzung für „Parental Alienation Syndrome“, zu deutsch „elterliches Entfremdungssyndrom“. Es unterstellt betreuenden Elternteilen – meist Müttern – nach einer Trennung aus egoistischen Motiven dem anderen Elternteil – meist Vätern – den Kontakt zu den gemeinsamen Kindern einzuschränken oder zu verwehren. Verweise auf Gewalt durch den Mann und Vater würden vor Gericht nur vorgetragen, um ihm den Kontakt zum Kind zu erschweren.

Fallbeschreibungen teils schwer auszuhalten

Zwar hat das Bundesverfassungsgericht 2023 das PAS-Konzept als „überkommenes und fachwissenschaftlich als widerlegt geltendes Konzept“ beschrieben. Dennoch, heißt es nun in der Studie, setze sich die Praxis fort: Die PAS-Vorannahme komme einer „Vorverurteilung der Mutter bei Jugendämtern und Familiengerichten“ gleich. Argumentiert werden in den Verfahren etwa mit einer „Bindungsintoleranz“ der Mutter, die als „Störfaktor“ in der Beziehung des Vaters zum Kind wahrgenommen wird.

Zudem bestätigt die Studie die Ergebnisse der Vorgängerstudie von 2022, die unter anderem „Kartellbildungen an Familiengerichten“ festgestellt hatte: An Familiengerichten hätten sich „teils feste Cluster aus Richtern, Verfahrensbeiständen und Gutachtern etabliert, die dauerhaft und folgenschwer zusammenarbeiten“. In den analysierten Fällen seien 49 Inobhutnahmen von „altersgerecht entwickelten, gesunden und gut sozial integrierten Kindern“ dokumentiert, die mit Polizeigewalt und teils gemeinsam mit dem Kindsvater aus ihrem Zuhause, Kindergarten oder ihrer Schule gerissen wurden. So würden „Traumafolgen“ bei den Kindern in Kauf genommen.

Die Fallbeschreibungen der Studie sind teils schwer auszuhalten. Beschrieben wird, wie Kinder verzweifelt schreien und sich wehren, wenn sie aus Schulen geholt oder ihren Müttern weggenommen werden, wie sie in langer Heimunterbringung Depressionen und suizidale Gedanken entwickeln, wie sie mit ansehen mussten, wie ihre Mutter erstochen oder mit abgetrennten Gliedmaßen im Müll entsorgt wurde. Die Berichte seien „Dokumentationen des Grauens“, so Studienautor Hammer – dennoch zeigten sie nur die „Spitze des Eisbergs“. Denn Medien berichteten über Familienrechtsfälle meist auf Initiative von Betroffenen. Die wiederum würden sich aus Angst vor negativen Folgen häufig gar nicht erst an sie wenden.

„Black Box Jugendamt“

Das familienrechtliche System, heißt es im Vorwort zur Studie, stehe in Fachkreisen und bei Praktikern seit Jahren in der Kritik: Jugendämter und Familiengerichte seien „Black Boxes“, da die Verfahren nichtöffentlich seien. „Valide Daten sind kaum verfügbar, eine Rechtstatsachenforschung existiert nicht.“ Beides sei auch künftig nicht vorgesehen. Im Gegenteil: Eine Reform, etwa des Kindschaftsrechts, stand an, die auch Regelungen zum Wechselmodell enthalten sollte. Sie wird wohl nun aufgrund des Koalitionsbruchs in dieser Legislatur nicht mehr umgesetzt. „Zwangswechselmodelle“ aber, in die Mütter durch „Drohungen und Entwürdigung“ gezwungen würden, könnten nicht funktionieren.

Das Autorenteam der Studie fordert eine sofortige und gründliche Aufarbeitung der Lage in familienrechtlichen Verfahren durch die Politik: Diese sei „unabdingbar“ vor einer Reform des Kindschaftsrechts.

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18 Kommentare

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  • Guten Tag.

    Als betroffener vater kann ich nur sagen, dass es sich auch sehr oft anders verhält. Ich bin zum Beispiel derjenige, der, ebenso wie mein Kind, gewalt durch die Ex-Partnerin erfahren hat und das Jugenamt auf Seiten der Mutter ist.



    Auch haben mir die Ombutstelle und Antidiskriminierungsstelle mein Bild bestätigt.



    Ja. Ich gebe zu, dass viele Frauen und Mütter Gewalt erfahren. Und dieses finde ich sehr abscheulich. Aber ebenso viele Männer und Väter erfahren Gewalt und diese nimmt kaum jemand in Schutz. Die Dunkelziffer bei Gewalt gegen Männer ist, laut Statistik sogar 4 mal häöher als die Gewalt gegen Frauen. da Männer noch viel weniger bereit sind, zuzugeben, das sie Gewalt erfahren.



    Ich weiß das. Aus eigener Erfahrung.

    Also kann ich nur sagen, bitte recherchieren sie genauer und beleuchten doch auch mal diese Seite.

    Vielen Dank

  • ENDLICH! Dies war so lange überfällig.



    Ich hatte bei meinen Versuchen, meinem Kind den Vater bestmöglich zu erhalten und sie gegen den psychischen Missbrauch durch ihren Vater und dessen Freundin zu schützen, immer Rückschläge und Verleumdungen "verdauen" müssen. Dies ging so weit, dass eine "Anwältin des Kindes" mit dem Vater im Kindergarten auftrat, um mich dort zu verunglimpfen und möglichst Schlechtes über mich zu verbreiten, was dort zum Glück nicht angenommen wurde. Vor Gericht hatten sie bei einer weiblichen Richterin jedoch Erfolg. Mein Exmann und seine jetzige Frau versuchten alles, mein Kind und mich auseinander zu bringen. Ab dem Alter vom 3 Jahren wurde sie mit simplen Lügen und Verarschungen in emotionalen Notlagen gebracht. Sie durfte keine Telefonate mit mir führen wenn sie bei ihm war, meine Geburtstagsgrüße wurden zurückgehalten, Kleidung von ihm musste sie sobald sie zurück war noch gleich im Flur ausziehen, durfte nicht von Erlebnissen bei mir erzählen, schrie mich an, dass es ungerecht sei, dass es mir immer besser ginge als dem "armen Papa, der so viele Schulden hat" (wir = Mietwohnung, er = Hauskauf). Sie leidet noch heute (Migräne, Krebsleiden).

  • Als langgedienter Richter am Familiengericht kann man über diese Form der Berichterstattung wie auch über die pseudowissenschaftliche Machart der ihr zugrunde liegenden Studie nur den Kopf schütteln. Die vermeintliche Studie wertet 154 medial aufbereitete Verfahren aus einem Zeitraum von 16 Jahren aus. In aller Regel wendet sich nur ein Elternteil - der vermeintliche "Verlierer" - an die Presse, während der andere Elternteil an einer medialen Aufbereitung des Verfahrens kein Interesse hat. Familiengerichtliche Verfahren finden aus guten Gründen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und die Jugendämter dürfen aus Gründen des Datenschutzes keine Informationen preisgeben. So erhalten die Berichterstattungen unweigerlich eine Schlagseite.



    Aus eigener Praxis möchte ich dem so gezeichneten Bild klar widersprechen und hier nur anmerken, dass in Deutschland jährlich rund 150.000 Gerichtsverfahren zu Kindschaftssachen verhandelt werden. Die dabei beteiligten RichterInnen, Sachverständigen, JugendamtsmitarbeiterInnen und Verfahrensbeistände sind geschätzt zu 80 % weiblich. Eine derartige Schlagseite pro Väter müsste allein auf der Grundlage dieser Gegebenheiten angezweifelt werden.

    • @Hans von Bülow:

      Sehr geehrter Herr von Bülow, als betroffene Mutter und Frau die beruflich seit mehr als 20 jahren auch mit Müttern arbeitet kann ich nur sagen, was hier unglaublich ist, ist die ideologische Verbrämung und der unfassbare Reduktionismus in der Fallbearbeitung bei teilweise unglaublichen Verfahrenszeiten. RichterInnen in Probe, die von Kindern verlangen Papierflieger bei Gericht zu basteln und einem gerade 6 Jährigen im Vergleich zu zwei deutlich älteren Kindern motorische Einschränkung "diagnostizieren" um unmittelbar in der Verhandlung der Mutter mangelnde Förderung vorzuwerfen sind ein Irrweg. So vorgefallen 2022 am Kammergericht in Berlin. Die Grundlage sind Minimalschulungen für Familienrichter in Sachen Entwicklungspsychologie, die kein nicht speziell vom Land oder Senat bezahlter Psychologe so empfehlen würde. Was ich sehe ist eine unfassbare Ahnungslosigkeit und Unachtsamkeit im gesamten Familienrechtssystem vor dem Hintergrund systematischer Ungleichbehandlung von Frauen im System. Von der Kinderbetreuung bis zu Verfahrensbeiständen aus Männerrechtsmilieu. Der Ausgang eines Verfahrens hängt vom Wohlwollen der Beteiligten ab. Richterethik ist bis heute nur ein Plan, oder?

      • @Ariadnefaden:

        Mit den Schlagworten Reduktionismus und ideologische Verbrämung kann ich so nichts anfangen. Ihre geschilderten Negativbeispiele mögen tatsächlich Defizite in gerichtlichen Verfahren bebildern, die ich im Einzelfall nicht in Abrede stellen will. Mir ging es hier allein darum, dem Vorwurf zu widersprechen, es hätten sich bundesweit an den Gerichten Kartelle gebildet, die der Propaganda einer Väterlobby aufgesessen seien und tendenziell gegen die Mütter agierten. Ich beklage auch, das Fehlen einer Rechtstatsachenforschung, die bundesweit Kindschaftsverfahren seriös auswertet.



        Nochmals: Es erscheint mir unwahrscheinlich, dass die vielen engagierten und kundigen Frauen, die im Bereich der kindschaftlichen Verfahren tätig werden so gänzlich ohne Sinn und Verstand männlichen Trugbildern aufsitzen. Auch die Arbeit von RechtsanwältInnen müsste doch dazu beitragen, die Sichtweise der Mütter wirksam in das Verfahren einzuführen. Schließlich sollte auch mein Hinweis auf 150.0000 Gerichtsverfahen jährlich gegenüber 154 in der Studie dokumentierten Berichterstattungen zu Verfahren aus 16 Jahren dazu dienen, dass JournalistInnen die Validität der Studie hinterfragen.

  • Wer sich dafür interessiert, dem sei eine Radio-Reportage darüber ans Herz gelegt, die man unter "'Ihre Angst spielt hier keine Rolle' - wie Familiengerichte Gewaltschutz aushebeln" im Netz findet.

  • Leider fehlt es bei den meisten Menschen, die diesen Artikel lesen an Hintergrundwissen zu häuslicher Gewalt. Die Dynamik beinhaltet oft, dass der gewalttätige Partner auch nach der Trennung Kontrolle über die Ex-Partnerin behalten möchte. Da ist ihm als Mittel dann auch der Umgang mit und das Bestimmungsrecht über gemeinsame Kinder recht, selbst wenn er vorher kaum an einer gemeinsamen Kindererziehung beteiligt/interessiert war. Den entsprechenden Müttern, die sich dann mit Vehemenz dagegen wehren, dass etwa gemeinsames Sorgerecht festgelegt wird, wird laut der Studie überproportional häufig unterstellt, sie wollten das Kind vom Vater entfremden und dem Kind damit vermeintlich schaden. Es wäre sinnvoll diese Dynamik nicht zu verwechseln mit tatsächlich an einer Bindung zu den Kindern interessierten Vätern, die hoffentlich auch deren Mutter nicht (vor den Augen ebendieser Kinder) Gewalt angetan haben. Da wird man sich ja wohl einig sein, dass nicht alle in einen Topf gehören. Mit etwas differenzierterer Berichterstattung würde vielleicht auch der jedes mal ertönende Aufschrei in den Kommentarspalten "aber Vätern wird es auch nicht leicht gemacht" aufhören.

    • @PsychAhoi:

      100% richtig ... In meinem Fall ist z.B. (eigentlich zum Glück) sogar gerichtlich protokolliert worden das der Elternberater vor Gericht aussagt "Der Vater zeigt sehr wenig interesse am Kind", Konsequenzen gibt es aber keine, außer das Du den Wutausbruch vom Kind abbekommst wenn es frustriert vom Kontakt nach Hause kommt - weil es natürlich spürt das es kein Interesse gibt und wenn Du das aufzeigen willst bist du immer die Böse und das Kind ist ja nur sauer/aufgewühlt weil es die Spannungen zwischen den Eltern spürt

  • « … Fälle ausgewertet, die hiesige Medien …» Das ist die zentrale Schwachstelle der Studie: Nur skandalträchtige Fälle schaffen es in die Medien. Ich habe verstanden, dass es schwierig bis unmöglich ist, repräsentative Daten zu erheben, aber aus einer so offensichtlich einseitigen Stichprobe allgemeingültige Schlüsse zu ziehen, ist nicht seriös. (Womit ich keineswegs die Tragik von Einzelfällen kleinreden will.)

  • Ich glaube, dass es generell ein Problem mit den Jugendämtern (ASD) geht, weil die im Prinzip in den Verfahren die Deutungshoheit inne haben, die Stellungnahme des ASD ist immer ausschlaggebend, das Expertengutachten überhaupt.

    Und dann geht es eben auch darum, dass Verfahrensbeistände sich nur selten konfliktfähig gegenüber dem ASD geben, weil sie immer Folgeaufträge haben wollen. Meistens kommt es zu einer Absprache.

    Ich würde aber auch sagen, dass nach meiner Erinnerung in 70 von 100 Fällen im Familiengericht, Kinder zu Müttern zugesprochen werden. Es ist selten in einem strittigen Fall, dass Väter als betreuender Elternteil festgelegt wird.

    Und es gibt nur ca 15 Prozent aller Trennung mit Kindern, die wirklich friedlich und kooperativ ablaufen, alle anderen weisen Konfliktpunkte auf. Und da geht es oft vor Gericht. Und diese Verfahren sind meist schlampig und bauen auf wenige Gesprächssequenzen auf. Der Sachstand wird selten korrekt und vollständig ermittelt. Entschieden wird aber ...

  • Wie will die Studie, die jetzt fertig geworden ist und Fälle aus 2008 bis 2024 ausgewertet hat, denn ernsthaft festellen, dass trotz der Entscheidung des BVerfG von 2023 sich "die Praxis fortsetze". Wie groß ist denn die Zahl der Fälle, die nach Veröffentlichung dieser Entscheidung noch getroffen wurden und in die Studie einfließen konnten?

  • Schade, das Wechselmodell ist Vorraussetzung fuer gerechte Aufteilung von Haushalt und Erwerbseinkommen.



    Aber solang vor allem SPD und Gruene bei der Trennung an der Gesetzgebung aus dem letzten Jahrhundert festhalten (Vater Haupternaehrer, Mutter kuemmert sich um den Nachwuchs) muss der Vater schon vor der Trennung die Karriereleiter besteigen, sonst ist er nach der Trennung nicht in der Lage der Haupternaehrer zu sein und schaut sich das Exisistenzminimum von unten an.

    • @elektrozwerg:

      Ich weiß nicht ob ich Sie wirklich richtig verstehe, deshalb verzeihen Sie wenn ich zu emotional klinge ... Aber schonmal daran gedacht das es Kinder gibt die kein Wechselmodell wollen? Würden Sie wie ein Nomade alle zwei Wochen "umziehen" wollen??? Und dann wundern wir uns über eine Gesellschaft die nicht konflikt oder beziehungsfähig ist oder sich nicht festlegen will etc. etc.



      Und auch dem Rest kann ich nicht beipflichten - wenn der Mann keine Alimente zahlt dann zahlt er sie halt nicht das hat keinerlei Konsequenz auf Umgangsrecht hierzulande (in anderen Ländern ist sofort jedes Umgangsrecht verwirkt wenn die Alimente nicht ordentlich bezahlt werden oder der Vater die notwendigen Unterlagen nicht rausrückt) und wer über Alimente raunzt der sollte sich mal überlegen was ein Kind im Monat kostet - dann versteht er schnell das im meisten Fall die Mutter bzw. der betreuende Elternteil die gorße finanzielle Last trägt und nicht der Vater - sonst wären es nämlich nicht genau die alleinerziehenden die Armutsgefährdet sind!

      • @Freya_2019:

        Das gesellschaftliche Ziel soll doch sein, dass sich die Eltern die Aufgaben teilen. Und Eltern bleiben beide auch nach einer Trennung. Deshalb sollte das Wechselmodell der Standard sein, wovon natuerlich abgewichen werden kann. Zum Beispiel weil das Kind das nicht will, wie ich es nicht gewollt haette.

        Wie man mit Blockade oder Nichtzahlung umgeht haengt nicht vom Wechselmodell ab.

  • Ein wichtiger Beitrag. Es wäre gut gewesen, deutlicher Herauszustellen, dass es sich um spezifische Fälle handelt, in denen Gewalt ausgeübt/angedroht wurde. Und dass in diesen Fällen der Schutz von Kindern und Frauen nicht entschlossen genug verfolgt wird. Meiner Wahrnehmung nach wird diese Tatsache jedoch in der medialen Berichterstattung oft verquickt mit "normalen" Familiengerichtsfällen, in denen es um Unterhalt, Umgangsrechte, Wohnsituationen bei Paaren geht, die sich trennen und Kinder haben. Da bekommen Mütter schon sehr oft Recht und das System ist eher nicht strukturell gegen sie eingestellt.

    • @My Sharona:

      In der Regel fällt die Entscheidung im FamG zugunsten der Mutter aus, das ist eine bekannte Tatsache. Und da ändert sich sehr wenig. Bei Kindern unterhalb vier Jahre wird fast immer die Kindesmutter festgelegt, aber danach auch.

  • "Verweise auf Gewalt durch den Mann und Vater würden vor Gericht nur vorgetragen, um ihm den Kontakt zum Kind zu erschweren."

    Das ist natürlich ein schwerwiegender Vorwurf, denn besonders vor Gericht ist jeder dazu aufgerufen, die Wahrheit zu sagen. "Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten" heißt es ja schon in der Bibel.

    Leider muss man feststellen, dass gerade vor Gericht besonders viel gelogen wird. Es geht ja meist um viel: um Geld, um Macht, um Emotionen, oft auch ums Prinzip...

    Die Wahrheitsfindung ist darum die erste und wichtigste Aufgabe jedes Gerichts. Jeder Fall ist ein Einzelfall. Jeder Mensch ist anders, jede Mutter ist anders, jeder Vaterist anders. "Deutungsschablonen" und Verallgemeinerungen jeder Art müssen um jeden Preis vermieden werden. Nicht alle Mütter lügen, nicht jeder Vater ist gewalttätig. Die Unschuldsvermutung gilt anfangs für alle. Richter zu sein ist gar nicht so einfach!

  • Tja, hier ist halt das Problem, wem glaubt man jetzt. Dem Vater oder der Mutter? Warum sollte ein Vater per se unglaubwürdiger sein. Denn das es das es solche Fälle gibt "nach einer Trennung aus egoistischen Motiven dem anderen Elternteil – meist Vätern – den Kontakt zu den gemeinsamen Kindern einzuschränken oder zu verwehren." ist unbestreitbar und gar nicht so selten.

    Eher muss das Jugendamt und Gericht genauer hinschauen.

    Denn auch Männer haben genug Gründe eine Ungleichbehandlung vor dem Familiengericht zu kritisieren. Denn selbst bei guten Eltern-Kind Beziehungen hat der Vater kaum Aussicht auf Erfolg, wenn er dafür kämpft, dass das Kind bei geteiltem Sorgerecht beim Vater leben soll.