Profil-Einstellungen
Login Kommune
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
28.08.2026 , 07:39 Uhr
Ich glaube Ambiguität ist doch der richtige Begriff, hab hier was dazu passendes gefunden - www.deutschlandfun...-zu-leben-100.html. Allein schon einer Person oder Personengruppe mehrere zunächst widersprüchliche Eigenschaften zusprechen zu können scheint demnach unter Ambiguitätstoleranz zu fallen. In diesem Fall dann eben sowohl das Opfer als auch die Täterin in der Mutter sehen zu können und dies auszuhalten statt sich direkt in eins von zwei Lagern zu werfen, wo sie nur als (krankes, hilfsbedürftiges) Opfer oder nur als (eiskalte, berechnende) Täterin gilt.
zum Beitrag27.08.2026 , 18:33 Uhr
Genau das habe ich mir beim Lesen einiger Kommentare hier auch gedacht... Ich habe gerade nicht die Energie den teils absurden Aussagen etwas entgegenzusetzen, danke, dass Sie es tun!
zum Beitrag12.06.2025 , 00:05 Uhr
Danke für den Kommentar. Sehe ich genauso. Zumal oft genug die Reservierung aufgrund von Zugausfall, Verspätung etc. verfällt und es meines Wissens dann keine Möglichkeit gibt, das Geld erstattet zu bekommen.
zum Beitrag19.11.2024 , 15:16 Uhr
Wer sich dafür interessiert, dem sei eine Radio-Reportage darüber ans Herz gelegt, die man unter "'Ihre Angst spielt hier keine Rolle' - wie Familiengerichte Gewaltschutz aushebeln" im Netz findet.
zum Beitrag19.11.2024 , 15:14 Uhr
Leider fehlt es bei den meisten Menschen, die diesen Artikel lesen an Hintergrundwissen zu häuslicher Gewalt. Die Dynamik beinhaltet oft, dass der gewalttätige Partner auch nach der Trennung Kontrolle über die Ex-Partnerin behalten möchte. Da ist ihm als Mittel dann auch der Umgang mit und das Bestimmungsrecht über gemeinsame Kinder recht, selbst wenn er vorher kaum an einer gemeinsamen Kindererziehung beteiligt/interessiert war. Den entsprechenden Müttern, die sich dann mit Vehemenz dagegen wehren, dass etwa gemeinsames Sorgerecht festgelegt wird, wird laut der Studie überproportional häufig unterstellt, sie wollten das Kind vom Vater entfremden und dem Kind damit vermeintlich schaden. Es wäre sinnvoll diese Dynamik nicht zu verwechseln mit tatsächlich an einer Bindung zu den Kindern interessierten Vätern, die hoffentlich auch deren Mutter nicht (vor den Augen ebendieser Kinder) Gewalt angetan haben. Da wird man sich ja wohl einig sein, dass nicht alle in einen Topf gehören. Mit etwas differenzierterer Berichterstattung würde vielleicht auch der jedes mal ertönende Aufschrei in den Kommentarspalten "aber Vätern wird es auch nicht leicht gemacht" aufhören.
zum Beitrag16.12.2022 , 14:45 Uhr
Wichtige Studie, danke für die Berichterstattung dazu!
Empfehlenswertes Radiofeature zu dem Thema unter dem Titel ""Ihre Angst spielt hier keine Rolle" - wie Familiengerichte den Schutz von Frauen aushebeln", zu hören unter anderem in der BR Mediathek.
zum Beitrag