Cannabisgesetz der Ampel: Doch nicht so berauschend

Der nun wohl endgültige Entwurf für ein Cannabisgesetz bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Dem Schwarzmarkt wird es nichts anhaben können.

Ein Hanfblatt vor grünem Hintergrund

Wer als Gelegenheitskonsument weder Lust hat, selbst anzubauen, noch Vereinsmitglied zu werden, wird bei seinem Dealer bleiben Foto: Zoonar/imago

Eigentlich hatte das Cannabisgesetz der Bundesregierung schon zum 1. Januar kommenden Jahres in Kraft treten sollen. Jetzt wird es der 1. April. Wenn nicht bis zur geplanten Verabschiedung im Bundestag noch weitere Änderungswünsche kommen. Ein doller Wurf aber ist es nicht.

In der allerletzten Verhandlungsrunde, die nunmehr abgeschlossen erscheint, wurde immerhin der allergrößte Unsinn aus dem Gesetz entfernt oder verändert. Da stand etwa drin, dass zwar privat drei Cannabispflanzen pro Person angebaut werden dürfen – aber jeder Besitz über 25 Gramm Cannabis verboten sei. Selbst minderbegabten Hob­by­gärt­ne­r*in­nen wird es gelingen, ihren Pflanzen mehr als 25 Gramm Ertrag abzutrotzen. Das war also Quatsch, und selbst die jetzt auf 50 Gramm verdoppelte zugelassene Menge ergibt nicht wirklich Sinn.

Im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen zu Beginn der Ampelkoalition, die auf die legalisierte Regulierung des gesamten Marktes inklusive lizensierten Anbaus und Verkaufs in speziellen Geschäften abzielte, bleibt der nun wohl endgültige Entwurf weit hinter den Erwartungen zurück. Natürlich ist es überfällig, dass Cannabiskonsum endlich und endgültig mit dem Strafrecht nichts mehr zu tun hat. Denn auch wenn Besitz und Konsum für Personen unter 18 Jahren verboten bleiben, wird es jetzt beispielsweise möglich sein, in Schulen eine vernünftige Aufklärung über den Umgang mit zumindest dieser Droge anzugehen, die bislang aufgrund der Illegalisierung nicht möglich war.

Die Hoffnung aber, die neuen Regelungen könnten den Schwarzmarkt mit seinen unkontrollierten Substanzen, Arbeitsbedingungen und Geldflüssen wirklich trockenlegen, kriminellen Organisationen ihre Finanzierung entziehen und stattdessen für ordentliche Steuereinnahmen sorgen, erfüllt dieses zaghafte Gesetz nicht. Dazu hätte es eine andere Vertriebsstruktur gebraucht. Wer als Gelegenheitskonsument weder Lust hat, in seiner Zweizimmerwohnung Cannabis anzubauen, noch Mitglied eines Vereins zu werden, wird bei seinem Dealer bleiben. Verpasste Chance.

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Jahrgang 1965, seit 1994 in der taz-Auslandsredaktion. Spezialgebiete USA, Lateinamerika, Menschenrechte. 2000 bis 2012 Mitglied im Vorstand der taz-Genossenschaft, seit Juli 2023 im Moderationsteam des taz-Podcasts Bundestalk. In seiner Freizeit aktiv bei www.geschichte-hat-zukunft.org

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