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Gesetzesentwurf des JustizministeriumsNeue Doppel-Namen braucht das Land

Die Ampel will im August einen Gesetzentwurf zum Namensrecht beschließen. Künftig soll es allgemein möglich sein, Doppelnamen zu bilden.

Britta und Olaf Ernst-Scholz, könnte dieses Ehepaar nach dem neuen Namensrecht heißen Foto: Michael Kappeler/dpa

Berlin taz | „So zeitgemäß wie ein Kohleofen – und so flexibel wie Beton“ nannte Justizminister Marco Buschmann (FDP) in einer Pressemitteilung im April das deutsche Namensrecht. Damals hatte sein Ministerium einen Gesetzentwurf zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts veröffentlicht. Am Montag nun teilte das Justizministerium mit, dass das Bundeskabinett den Entwurf noch in diesem Monat beschließen will.

Buschmann teilte auf X (früher Twitter) mit, ihm seien bei der Reform drei Dinge wichtig: echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder, eine Erleichterung der Namensänderung für Stief- und Scheidungskinder sowie mehr Rücksicht für die Namenstraditionen nationaler Minderheiten.

Zukünftig soll es allgemein möglich sein, Doppelnamen für alle Kinder und Ehe­gat­t*in­nen zu bilden. Ein Beispiel: Wollten bisher ein Olaf Scholz und eine Britta Ernst heiraten, konnten sie Scholz oder Ernst als Ehenamen bestimmen. Wählen sie den Namen Ernst, könnte Olaf einfach Olaf Ernst, Ernst-Scholz oder Scholz-Ernst heißen. Ein Kind der beiden würde den Nachnamen Ernst tragen. Künftig ist es möglich, dass ein aus beiden Namen gebildeter Doppelname als Ehename bestimmt wird. Auch die Kinder erhalten diesen dann als Geburtsnamen. Zudem soll klarer als bisher geregelt werden, dass die Eheleute ihre jeweiligen Familiennamen behalten.

Ein „Meshing“ der Namen wird nicht ermöglicht

Nichteheliche Lebensgemeinschaften können zwar künftig für ihre Kinder einen Doppelnamen wählen, jedoch weiterhin keinen gemeinsamen Familiennamen tragen. An diesem „bewährten Grundsatz“ wolle man festhalten, so ein Sprecher des Justizministeriums. Ein „Meshing“, also eine Verschmelzung der beiden Namen (Beispiel Scholz-Ernst: Schernst), soll ebenfalls nicht ermöglicht werden. Die einzelnen Namen sollen „klar erkennbar bleiben“, sagte der Sprecher.

Für Scheidungs- und Stiefkinder soll das Namensrecht weniger restriktiv werden. Legt das betreuende Elternteil, bei dem das Kind lebt, den Ehenamen ab, kann zukünftig auch das Kind den wieder geänderten Namen des Elternteils erhalten.

Bei Angehörigen nationaler Minderheiten wie beispielsweise den Sorben soll eine geschlechtsangepasste Namensänderung ermöglicht werden. In slawischen Sprachen ist es üblich, dass Namen eine weibliche Abwandlung besitzen.

Reform könnte 2025 in Kraft treten

Der Gesetzentwurf sei seit April „auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen und der Rückmeldungen aus den anderen Ressorts punktuell angepasst worden“, wie es aus dem Justizministerium gegenüber der taz heißt. Letzte Abstimmungen hierzu innerhalb der Bundesregierung seien noch nicht abgeschlossen. „Wesentliche Inhalte des Entwurfs“ hätten allerdings keine Änderung erfahren.

Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte Buschmann, er hoffe, dass der Gesetzentwurf spätestens bei der Klausurtagung auf Schloss Meseberg am 30. August beschlossen werde. Über den Zeitpunkt der parlamentarischen Beratung entscheide dann der Bundestag. Die geplante Gesetzesreform könnte am 1. Januar 2025 in Kraft treten.

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10 Kommentare

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  • Dann machen wir's doch einfach so wie die Spanier: Vaternamen plus Name des Großvaters mütterlicherseits.

    Meinetwegen auch kombiniert mit dem isländischen Namensrecht, aber zum Ausgleich für die spanische patriarchale Art nur mit dem Namen der Mutter.

    Also dann:

    Bundeskanzler Olaf Christelsson Scholz-Grünwald.

  • Was soll das ganze eigentlich? In Großbritannien kann man sich nennen wie man will. Es ist auch ganz normal da Menschen in verschiedenen Situationen verschiedene Namen haben, z.B. noch den Geburtsnachnamen auf der Arbeit (und auch auf dem Arbeitsvertrag), aber der Hauskauf unter dem neuen gemeinsamen Familiennamen. Oder Kinder mit geschiedenen Eltern mit zwei Nachnamen - je nachdem bei wem sie sind. Und das Land geht davon nicht unter. Warum kann das nicht auch in Deutschland so sein?

  • Das Hauptproblem scheint ja die Kombination von Doppelnamen zu sein. Da aber ja die Einzelnestandteile erkennbar bleiben sollen, gehe ich davon aus, dass hier eine Auswahl und maximal Doppelnamen möglich sind. Also Scholz-Ernst und Meyer-Müller könnten auch Ernst-Meyer oder Müller-Scholz wählen, aber nichts längeres? Das wäre mal wirklich innovativ, zeitgemäß und flexibel ...

  • Das kommt 37 Jahre zu spät. Meine Eltern wollten damals gerne beide den Doppelnamen "Müller-Schulz" haben und ich hätte den auch kriegen sollen. Ich bin aber ehrlich geschrieben nicht sehr traurig, dass es doch nur einer der Namen wurde. (⁠•⁠‿⁠•⁠)

  • Gut, daß wir in Deutschland keine wichtigeren Themen als Baerocks Flugzeug und diese Namensänderungen. Wenn diese Regierung so weitermacht, gibt es bald kein Land mehr, dass sich Flugzeuge und Namensänderungen leisten kann.

  • Das wird interessant. Wenn Frau Ernstscholz dann Herrn Buschmann heiratet. Die Kinder diese Kinder heißen dann Ernstscholzbuschmann.



    Sollte dann das Kind vin Mayervorvelder obiges Kind heiraten: Ernstscholzbuschmannmayervorverlder.



    Aber das Problem kommt erst ca 36 Jahren :)

  • Hmmm - und wenn dann Petra Müller-Wagner und Peter Kleemann - Schmidt heiraten und Kinder bekommen?

  • Was soll denn passieren, wenn die Kinder mit dem Doppelnamen selbst heiraten? Gibt es dann sowas wie Ernst-Scholz-Meyer-Müller?