Ausschuss debattiert über Messerangriff: Keine Hinweise auf Islamismus
Hamburger Staatsräte verteidigen in Kiel den Umgang mit dem Messerattentäter von Brokstedt. Er sei umfänglich psychiatrisch betreut worden.
Kiel taz | Über den späteren Messer-Attentäter von Brokstedt, Ibrahim A., haben die Hamburger Behörden das Nachbarbundesland Schleswig-Holstein nach eigener Darstellung regelmäßig informiert. Wie der Hamburger Justiz-Staatsrat Holger Schatz vor dem Kieler Innen- und Justizausschuss zudem sagte, sei eine etwaige islamistische Gesinnung von Ibrahim A. in der Haft nicht erkennbar gewesen.
Der staatenlose Palästinenser Ibrahim A. hatte am 25. Januar in einer Regionalbahn von Kiel nach Hamburg zwei Menschen erstochen und weitere zum Teil lebensgefährlich verletzt. A. war erst eine Woche zuvor in Hamburg aus einer einjährigen Untersuchungshaft entlassen worden. Er musste sofort entlassen werden, weil die U-Haft bereits so lange wie eine höchstens zu erwartende Strafhaft gedauert hatte. Wellen schlägt der Fall auch, weil A. seit seiner Einreise 2014 eine Reihe weiterer Straftaten begangen hat, aber nicht abgeschoben werden konnte.
Staatsrat Schatz wies Vorwürfe zurück, der psychologisch auffällige A. sei in der Untersuchungshaft unzureichend betreut worden. 16 Mal sei er von externen Psychiatern aufgesucht worden, zuletzt kurz vor seiner Entlassung. Dabei habe der Psychiater festgestellt, dass A. weder sich selbst noch andere gefährde.
„Nicht als außerordentliches Vorkommnis mitgeteilt“
Schatz erläuterte auch, warum die islamistischen Äußerungen A.s unter der Wahrnehmungsschwelle der Behörde blieben. Zwei oder drei Sätze seien in einem Wahrnehmungsbogen erfasst worden, mit dem sich die Justizbediensteten von Schicht zu Schicht untereinander informierten. Sie seien „nicht als außerordentliches Vorkommnis mitgeteilt“, sondern in die Beschimpfungen eingeordnet worden, die A. regelmäßig äußerte.
Zudem habe A.s Verhalten in der Haft keine Indizien für eine islamistische Radikalisierung geliefert. Der Staatsrat bezeichnete die Frage, wann welche Information zwischen den Ländern ausgetauscht worden sei, als „nicht so erheblich“. Schatz wies aber darauf hin, dass Hamburg die Kieler Ausländerbehörde gleich nach A.s Inhaftierung per Mail informiert und erst nach mehrfachem Nachfragen eine Antwort erhalten habe. Auch über das weitere Verfahren, etwa dass A. gegen seine Verurteilung in Berufung ging, habe Hamburg informiert.
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