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Pressemitteilung von Fuss e. V.
Fachverband Fußverkehr Deutschand
Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zu den Pop-Up-Radwegen zeigt ein Grundübel des deutschen Verkehrsrechts, unter dem auch alle Fußgänger leiden: Das Recht erstens ist immer noch vor allem auto-orientiert und zweitens zentralisiert. „Bundesrecht schreibt bis in die letzte Gasse vor, was die Städte und Gemeinden wo tun dürfen und wo nicht“, sagt Roland Stimpel von FUSS e.V. . So gibt es zum Beispiel zu Tempo 30 und zur Anlage von Zebrastreifen lange Kataloge in der Straßenverkehrsordnung und der zugehörigen Verwaltungs-Verordnung VwV. Darin steht nicht, wo solche Verkehrssicherung passieren muss. Sondern vor allem, wo sie nicht sein darf und wie sie eingeschränkt wird. Das hat absurde Folgen: In Deutschland soll es zum Beispiel keine Zebrastreifen direkt vor Schulen geben (VwV zu § 26 StVO III 4.) Tempo-30-Strecken auf Hauptverkehrsstraßen müssen nach spätestens 300 Metern enden, auch wenn dichtes Gewusel und Sicherheitsbedarf auf drei Kilometern herrscht.
FUSS e.V. fordert mehr Eigenverantwortung für die Städte. „Vor Ort weiß man am besten, wo der Schuh drückt und Gefahren entschärft werden müssen“, sagt Stimpel. „Es darf nicht mehr sein, dass der Verkehrsminister in Berlin faktisch Unsicherheit für das ganze Land verordnen darf.“ FUSS e.V. stellt diese und andere Forderungen in einem neuen Papier „Verkehrsrecht auf die Füße stellen – 66 Schritte zu fairen Regeln“ zusammen. Dazu gehören 2,50 Meter breite Gehwege in allen dichten Stadtgebieten, ein Ampel-Grünpfeil auch für Fußgänger und das Recht, bei schlechten Gehwegen auf der Fahrbahn zu laufen.
Endlich wieder Wahlkampf! Wenn Jarrasch schlau ist, lässt sie die die Autos wieder rollen, damit sich alle noch Mal daran erinnern können wie schrecklich der status quo ante war. Die Verantwortung trägt Beton-Giffey, bis sie abgewählt wird.
"Gezerre um ein paar Monate" Ein Schelm wer dabei an die AKWs denkt. Gell?
Faszinierend wie nach Gusto Gerichtsbeschlüsse ignoriert werden sollen. Mit der hier vorgetragenen Argumentation kann man auch weiter das Verfahren beim Familiennachzug bei unbegleitenden minderjährigen Flüchtlingen um ein paar läppische Monate bis zur Volljährigkeit verzögern. Das die Verwaltung im Zusammenspiel mit der Politik immer und immer wieder Sachen ausarbeitet, die von Gerichten kassiert werden sorgen im Zusammenspiel mit den hier vorgeschlagenen Verzögerungstaktiken eher zu Politikerdrossenheit. Berlin kann den Weg gerne weiter gehen, aber langfristig ist er eine Sackgasse.
Die Diskussion ist eigentlich müßig. Da Berlin in absehbarer Zeit autofrei sein wird, braucht man jetzt nicht mehr über die Sperrung einzelner Straßen zu debattieren. Viel wichtiger wäre die Frage, wie man die wenig attraktive Architektur der Friedrichstraße verändern kann. Die ganze Gegend ist so unattraktiv, daß ich mich dort nicht länger als für einen Einkauf bei Dussmann nötig aufhalten würde.
Die Grünen hingegen könnten sie gewinnen – Jaraschs zweite Chance.
koennten - wie schon beim ersten mal, wenn die klimaliste nicht ieder die 1,5% den gruenen wegnimmt und somit die SPD wieder zum gewinner macht
Eine Abteilungsleiterin bekommt 20 Prozent weniger Gehalt als ihr direkter Kollege im gleichen Betrieb. Jetzt wehrt sie sich vor Gericht.
Koalitionsstreit um die Friedrichstraße: Gezerre um ein paar Monate
Die Regierende Giffey (SPD) will schnell wieder Autos auf der Friedrichstraße sehen. Jetzt kommt es auf die grüne Verkehrssenatorin an.
Könnte auch einfach autofrei bleiben: Die Friedrichstraße in Mitte Foto: picture alliance/dpa | Paul Zinken
Wer morgens mit dem Rad die Friedrichstraße entlangrollt, auf dem autofreien Abschnitt zwischen Französischer Straße und Leipziger Straße, kann gerade zwei Dinge feststellen: Was es mal werden sollte, nämlich eine Fußgängerzone, ist es nicht geworden. Wohl aber ein Radweg, sicher, autofrei, und das ist ja schon mal etwas in Berlin.
Nun kommen nach etwas mehr als zwei Jahren wohl doch noch die Autos zurück – wenn die Verkehrsverwaltung nicht Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz einlegt. Zwei Wochen hat das Verwaltungsgericht am Dienstag per Eilentscheid der Verwaltung eingeräumt, die gelben, immer noch provisorischen Klebebänder für den Radweg wieder vom Asphalt zu kratzen. Es liege keine rechtliche Grundlage vor, Autofahrer*innen die Nutzung dieses Straßenabschnitts zu verwehren, hieß es in der Begründung des Urteils.
Das Urteil mag juristisch keine Überraschung sein, weil das Gericht in ähnlichen Fällen die Straßenverkehrsordnung ebenfalls streng ausgelegt hat – etwa bei den Pop-up-Radwegen. Wo keine akute Gefahrenlage, da auch keine Sperrung von öffentlichem Straßenland für wen auch immer.
Umso mehr kommt es jetzt darauf an, wie die Politik mit dieser restriktiven Rechtsprechung umgeht. Denn sie hat ja durchaus Möglichkeiten, die Friedrichstraße als autofreie Zone zu erhalten – zunächst mit dem Gang vors Oberverwaltungsgericht, das aufschiebende Wirkung hat. Diese Verzögerungstaktik gilt es jetzt zu nutzen. Denn die gelben Klebebänder für die Radstreifen blieben damit erstmal, wo sie derzeit sind.
Es wäre autofreie Zeit gewonnen für das, was schon in wenigen Monaten ohnehin passieren soll: die dauerhafte Umwidmung der Friedrichstraße zur Fußgängerzone. Denn da läuft beim Bezirk Mitte gerade noch ein Prüfverfahren, die Friedrichstraße auf dem gut 500 Meter langen Abschnitt dauerhaft für Fußgänger umzuwidmen (Radfahren wäre erlaubt). Man arbeitet dort gerade an einer juristisch wasserfesten Argumentation – und könnte, so heißt es aus dem Bezirksamt, schon im Januar damit fertig sein.
Nun hat allerdings die Regierende Franziska Giffey (SPD), die noch nie eine Fürsprecherin des Verkehrsversuchs auf der Friedrichstraße war, bereits gesagt: Das Urteil des Verwaltungsgerichts gilt. Und übrigens sei sie auch von dem ganzen Fußgängerzonen-Verfahren noch gar nicht überzeugt. Ob Jarasch das stehen lässt? Im RBB betonte die Verkehrssenatorin am Dienstagabend bereits mit Blick auf das Verfahren beim Bezirk, dass die langfristige Umgestaltung ja so oder so erstmal weiterlaufe, unabhängig vom Eilentscheid.
Ein paar läppische Monate
Bestenfalls geht es also bloß um ein paar läppische Monate, in denen die Autofahrer*innen sich wieder durch die Friedrichstraße drängeln dürfen – wenn die Verkehrsverwaltung nicht doch vor das Oberverwaltungsgericht zieht.
Doch genau das sollte sie nun tun. Die Grünen, allen voran ihre Verkehrssenatorin, haben mehr zu verlieren als einen temporären Radweg. Es geht längst wieder um eine Abgeordnetenhauswahl, die wohl anstehen wird im Februar. Giffey darf sie nicht verlieren, könnte es aber, laut der rutschenden Umfrageergebnisse für die SPD. Die Grünen hingegen könnten sie gewinnen – Jaraschs zweite Chance. Und gerade deshalb sollte sie die Friedrichstraße nicht der SPD überlassen. Der Wahlkampf ist damit auf der Straße angekommen.
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Kommentar von
Anna Klöpper
Leiterin taz.eins
Seit 2011 bei der taz. Leitet gemeinsam mit Sunny Riedel das Ressort taz.eins. Hier entstehen die ersten fünf Seiten der Tageszeitung, inklusive der Nahaufnahme - der täglichen Reportage-Doppelseite in der taz. Davor Ressortleiterin, CvD und Redakteurin in der Berliner Lokalredaktion. Themenschwerpunkte: Bildungs- und Familienpolitik.
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Anna Klöpper