: Tankrabatt beschlossen
Billigeres Benzin, 9-Euro-Ticket, schneller Bau von Flüssiggasterminals: Im Eilverfahren haben Bundestag und Bundesrat am Donnerstag und Freitag viele Gesetze gebilligt
Von Malte Kreutzfeldt
Dafür, dass es ziemlich weitreichende Gesetze waren, ging es am Ende alles erstaunlich schnell und reibungslos über die Bühne: Am Donnerstag hat der Bundestag diverse energiepolitische Gesetze verabschiedet, ab Freitag folgte schon die Zustimmung des Bundesrats.
Beschlossen sind damit jetzt zum einen alle Teile des Entlastungspakets, auf das sich die Ampelkoalition Ende März geeinigt hatte: Neben einem Energiekostenzuschuss für alle Beschäftigten und einem einmaligen Kinderzuschlag, die der Bundestag bereits in der Vorwoche verabschiedet hatte, gehört dazu das sogenannte 9-Euro-Ticket für den ÖPNV und eine befristete Steuersenkung für Diesel und Benzin.
Durch diese sinkt von Juni bis September die Steuerlast pro Liter Benzin um 35 Cent; bei Diesel sind es 17 Cent pro Liter. Grund für die geringere Absenkung beim Diesel ist, dass die Energiesteuer auf den EU-Mindestsatz gesenkt wird und Diesel in Deutschland bisher deutlich geringer besteuert wird als Benzin. Die Steuersenkung war von vielen Sachverständigen kritisiert worden, doch die Koalitionsfraktionen hielten daran fest. Auch aus der Opposition gab es keinen starken Widerstand: Union, Linke und AfD enthielten sich bei der nächtlichen Abstimmung im Bundestag. Theoretisch könnte Benzin damit ab Juni wieder etwa so viel kosten wie vor dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar. Ob die Mineralölkonzerne die Steuersenkung tatsächlich in voller Höhe an die Kund*innen weitergeben, ist aber fraglich. Denn die Branche rechnet vom 1. Juni an mit einer ungewöhnlich starken Nachfrage, was bei gleichbleibendem Angebot zu höheren Grundpreisen führen dürfte.
Ebenfalls im Eilverfahren beschlossen wurde am Donnerstag und Freitag das LNG-Beschleunigungsgesetz, mit dem ein schneller Bau von Flüssiggasterminals an der deutschen Nord- und Ostseeküste ermöglicht werden soll. Diese Terminals werden benötigt, um russisches Gas zu ersetzen, das durch Pipelines nach Deutschland gelangt. Stattdessen soll künftig verflüssigtes Gas unter anderem aus den USA und Katar per Schiff nach Deutschland gebracht werden. Um dies ins Netz einspeisen zu können, sind neben neuen Pipelines Terminals erforderlich, in denen das Flüssiggas wieder in gasförmigen Zustand gebracht wird.
Das neue Gesetz gilt für vier temporäre, schwimmende Terminals, für die acht mögliche Standorte genannt werden, sowie für bis zu vier feste Terminals an Land: Sie werden als „öffentliches Interesse“ definiert, was Klagen erschwert. Ein Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfungen gilt, anders als zunächst geplant, nur für die schwimmenden Terminals, von denen das erste in Wilhelmshaven noch in diesem Jahr in Betrieb gehen soll.
Umweltverbände hatten die Pläne als überdimensioniert und klimaschädlich kritisiert und Klagen angekündigt. Im Bundestag stießen sie aber auf breiten Zuspruch: Die Union stimmte zusammen mit den Ampelfraktionen dafür, die Linkspartei, aus deren Parteivorstand es zuvor Kritk an den Plänen geben hatte, und die AfD enthielten sich.
Ebenfalls der Unabhängigkeit von Energieimporten aus Russland dient eine Novelle des Energiesicherungsgesetzes, die in der vergangenen Woche vom Bundestag und an diesem Freitag vom Bundesrat verabschiedet wurde: Sie ermöglicht es, Unternehmen, die für die Energieversorgung wichtig sind, leichter unter Treuhandverwaltung zu stellen oder zu enteignen. Eine mögliche Anwendung dafür ist die PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt, die mehrheitlich dem russischen Rosneft-Konzern gehört. Sollte sich diese weigern, Öl zu beziehen und zu verarbeiten, das nicht aus Russland stammt, kann die Bundesregierung dies nun durch einen Eigentümerwechsel erzwingen.
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